Ich möchte Sie bitten, Ihre Frage noch einmal zu wiederholen. Vielleicht kann ich mich dann besser darauf einstellen.
Ich komme sofort zu meiner Frage: Die Bewohner sind betroffen und haben ein Anrecht darauf, daß das UKE das Problem löst.
Es finden außerhalb des UKE durchaus Gespräche über weitere Vorhaben statt. Ich hatte auch ausgeführt, daß in solchen Fällen Zuschüsse möglich sind. Aber entsprechende Beschlüsse sind nicht spruchreif. Insofern kann ich hier auch nicht darüber berichten.
Ist dem Senat bekannt, daß vor Ort bereits seit mehr als zehn Jahren über diese Stellplatzfrage geredet wird, sich alle einig sind, daß
der Stadtteil Eppendorf ohnehin schon unter Parkplatznot leidet und daß mit dieser Entscheidung einseitig die Belastung aus dem UKE auf die Anwohner übertragen worden ist, anstatt innerhalb des UKE gelöst zu werden?
Die jetzt eingeführte Lösung ist in langjährigem Zusammenwirken zwischen dem UKE und dem Bezirk gefunden worden.
Ich möchte doch noch etwas zu den Anwohnern sagen. Für sie fehlen nach den Angaben der Antwort auf die Kleine Anfrage in den Straßen rund um das UKE 2825 Parkplätze, wenn jeder über 18 Jahre alte Anwohner ein Auto fahren würde.
Entschuldigung, Frau Jürs, hören Sie bitte auf. Die Regeln nach der Geschäftsordnung sehen vor, daß Sie Zusatzfragen in einem unmittelbaren Zusammenhang stellen können. Eine Erläuterung ist nur möglich, wenn Sie als Fragestellerin zu einer Frage aufgerufen werden. Deswegen bitte ich Sie jetzt um eine Frage. Sie hätten dann noch die Möglichkeit zu zwei Zusatzfragen.
Es kommen noch 2000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKE pro Schicht dazu. Hat der Senat für die umliegenden Anwohner eine Lösung?
Ich hatte bereits in den Antworten auf die vorigen Fragen ausgeführt, daß diese Überlegungen auch Bestandteil der Masterplanung sind und ich hierzu derzeit noch keine Aussagen machen kann.
Frau Staatsrätin, können Sie mir die Frage beantworten, ob es einen Unterschied in der Behandlung von öffentlichen und privaten Unternehmen gibt?
Meine Zusatzfrage: Ist die Privilegierung – wie sie gefordert wird – für die Bereitstellung von Parkplätzen für öffentlich Bedienstete gerechtfertigt?
Gibt es weitere Fragen zu diesem Thema? – Die sehe ich nicht. Dann rufe ich als nächsten Fragesteller Herrn Dr. de Lorent auf.
Nach Pressemeldungen hat der Erste Bürgermeister den Verantwortlichen des FC St. Pauli zugesagt, daß der FC St. Pauli bei seinen Planungen und der Realisierung eines Stadionneubaus eine vergleichbare Unterstützung wie der HSV erhalten werde.
Herr Abgeordneter, zu Ihrer ersten Frage möchte ich mitteilen, daß die Sanierung des Volksparkstadions im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb einer Mehrzweckhalle sowie einer stützenden Mantelbebauung zu betrachten ist. Das Gesamtprojekt sah als Beitrag der Stadt die Übertragung geeigneter Flächen im Volkspark Altona auf die Investoren für 1 DM vor.
Der FC St. Pauli kann daher im Sinne einer vergleichbaren Unterstützung von einer Grundstücksübertragung zu vergleichbaren Bedingungen ausgehen.
Zu der zweiten Frage möchte ich bemerken: 1999 ist dem FC St. Pauli eine Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung des St. Pauli-Stadions am Millerntor auf damaligem Planungsstand erteilt worden. Verhandlungen über das Angebot der Stadt zur Grundstücksüberlassung mit einer Erbbaurechtslösung, die ein Einmalentgelt von 1 DM vorsah, haben zur Zeit der Präsidentschaft von Herrn Weisener stattgefunden. Da vom Verein bislang kein schlüssiges Finanzierungskonzept für das neue Stadion vorgelegt wurde, sind aus unserer Sicht die Gespräche insofern noch offen und auch ein erforderlicher Grundstücksvertrag somit noch nicht abschließbar.
Aus Ihrer Antwort entnehme ich, daß die Pressemeldungen, der Bürgermeister habe dem FC St. Pauli zugesagt, eine vergleichbare Unterstützung zu gewähren, offensichtlich nicht stimmen.
Herr Abgeordneter, meine Antwort auf die Frage 1 war im Hinblick auf die Vergleichbarkeit zu dem Projekt Volksparkstadion und der Arena klar und deutlich. Insofern gibt es eine vergleichbare Unterstützung.
Im übrigen sieht der Senat in ständiger Übung – das teilt er auch immer mit – davon ab, Presseveröffentlichungen zu kommentieren.
In der Öffentlichkeit ist wahrgenommen worden, daß die Summe von 21 Millionen DM, die für die Renovierungskosten des Volksparkstadions nicht ausgegeben wurde, aber dem HSV zur Verfügung gestellt worden ist, relativ hoch ist.
Meine Frage lautet: Kann man davon ausgehen, daß dem FC St. Pauli eine entsprechend hohe Summe nicht zur Verfügung gestellt wird?
Diese Frage, Herr Abgeordneter, führt uns in weitere Details. Ich möchte darauf hinweisen, daß das Volksparkstadion der Stadt gehörte und insofern die Stadt die Unterhaltungs- und Erneuerungspflicht hatte. Mit der Zuwendung von 21,4 Millionen DM hat sich die Stadt auf Dauer gewissermaßen aus dieser laufenden Unterhaltungsverpflichtung gelöst.
Beim St. Pauli-Stadion haben wir eine andere Situation. Dieses Stadion gehört dem Verein. Insofern können wir hier nur in Analogieschlüssen verfahren.