Protokoll der Sitzung vom 15.02.2001

Gibt es diesbezügliche Überlegungen – auch im Hinblick auf eine Kostenträgerschaft –, und kann etwas über einen eventuellen Zeitrahmen der Verwirklichung ausgesagt werden?

Für den Senat antwortet Frau Senatorin Roth.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Kiausch! Wir verzeichnen bundesweit jährlich etwa 40 Fälle, in denen Frauen ihre neugeborenen Kinder aussetzen. Um für diese Mütter und ihre Kinder die gesundheitlichen Gefahren zu minimieren, werden in letzter Zeit zunehmend Lösungsansätze für diese Problematik diskutiert. Seit Ende letzten Jahres sind auf verschiedenen Ebenen verstärkt Überlegungen zum Thema anonyme Geburt, also die Möglichkeit für Frauen, die ihr Kind behalten wollen, im Krankenhaus ohne Nennung der Personalien zu entbinden, angestellt. Im Bundestag liegt hierzu ein Antrag vor, der zur Zeit in den Ausschüssen beraten wird. Der Diskussionsprozeß steht allerdings auch in Hamburg noch ganz am Anfang. Entsprechende Erwägungen werden vor allem auch von kirchlichen Einrichtungen vorgenommen. Sie haben hier das Krankenhaus Elim genannt. Der dort für die Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe zuständige Chefarzt hat uns bestätigt, daß im Kreis der konfessionellen Krankenhäuser damit begonnen wird, verstärkt über solche Möglichkeiten nachzudenken.

Auch der Landesbetrieb Krankenhäuser hat seine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, den Ansatz der anonymen Geburt zu verfolgen und konstruktiv entsprechende Lösungsmöglichkeiten und Konzepte zu erarbeiten. Es geht vor allen Dingen um die Voraussetzungen, die dafür noch nicht geschaffen sind. Nach aktuellen Rechtslagen gibt es in diesem Zusammenhang zwei Probleme.

Erstens: Nach den Vorschriften des Personenstandsgesetzes ist die Geburt eines Kindes dem zuständigen Standesbeamten innerhalb einer Woche anzuzeigen. Das ist eine Pflicht. Dabei sind zur Führung des Geburtenbuches erforderliche Angaben zu machen, zu denen insbesondere auch die Personalien der Eltern gehören. Für die Durchführung einer anonymen Geburt wären hierzu zunächst also rechtliche Klärungen durchzuführen und deshalb eine Änderung dieses Personenstandsgesetzes erforderlich.

Zweitens: Soweit die Identität der Mutter nicht bekannt ist, besteht derzeit keine Möglichkeit der Kostenerstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier wären nach jetzigem Stand Lösungen jeweils im Einzelfall zu finden, und, ich denke, das muß auch möglich sein. Da gibt es aus meiner Sicht Möglichkeiten, dies im Einzelfall zu klären. Daran kann es auf jeden Fall nicht scheitern.

Für die Verwirklichung einer anonymen Geburt sind also noch eine Reihe grundsätzlicher Fragen zu klären, aber ein Handlungsbedarf besteht aus meiner Sicht doch. Ich beabsichtige deshalb, mit meiner Kollegin aus Niedersachsen, die Ihnen ja bekannt ist, und der Kollegin aus Schleswig-Holstein für die nächste Fachministerkonferenz eine entsprechende Initiative der Bundesländer einzubringen. Aussagen darüber, wann das sozusagen abgearbeitet wird, kann ich zum heutigen Zeitpunkt nicht geben. Aber die Länder und auch der Bundestag arbeiten an diesem Thema, und ich bin zuversichtlich, daß wir hier eine gemeinsame Lösung finden, denn es geht um die Gesundheit von Mutter und Kind, und deshalb sollten wir auch Lösungen finden.

(Beifall bei der SPD)

Gibt es weitere Fragewünsche? – Das ist nicht der Fall.

Dann rufe ich als nächsten Fragesteller Herrn Lüdemann auf.

Frau Präsidentin! Mit rund 1100 gesammelten Unterschriften gegen die Anmietung von 56 Neubauwohnungen für die Unterbringung von Zuwanderern im Stadtteil Sinstorf und der Bitte um einen Erörterungstermin mit Senatorin Roth wandte sich die Anwohnerinitiative „Neue Nachbarn“ an die Sozialsenatorin, die die Entgegennahme der Unterschriften zunächst verweigerte, diese später durch Vermittlung von Ole von Beust und Überbringung durch eine Behördenmitarbeiterin Mitte Januar dann doch noch erhielt.

Wann wird der Senat, vertreten durch Senatorin Roth, dem Wunsch der Initiative nach einem persönlichen Gespräch nachkommen?

Für den Senat antwortet Frau Senatorin Roth.

Frau Präsidentin, Herr Lüdemann! Die Entgegennahme der Unterschriften wurde von mir per

A C

B D

sönlich nicht verweigert, sondern aus terminlichen Gründen habe ich gebeten, diese der Amtsleiterin des Amtes für Soziales und Rehabilitation zu übergeben. Die Listen wurden dann im Rahmen einer Veranstaltung am 17. Januar 2001 entgegengenommen, und ich habe anschließend über diese Listen mit Frau Lingner, der zuständigen Amtsleiterin, diskutiert und verabredet, wie das weitere Vorgehen sein soll.

Ich hatte übrigens im Rahmen der Befassung mit diesem Thema schon am 24. November einen sehr ausführlichen Brief an diese Initiative gesandt und kurz nach der Unterschrifteninitiative noch einmal meine Position dargelegt. Sowohl die Amtsleiterin als auch Mitarbeiter des für die Unterkunft vorgesehenen Betreibers, nämlich pflegen&wohnen, standen und stehen für weitere Gespräche, insbesondere im Zusammenhang mit dem Runden Tisch, der bereits im Dezember eingerichtet worden ist, weiter zur Verfügung. Ich denke, das reicht in diesem Zusammenhang aus.

Herr Lüdemann, bitte.

Frau Präsidentin! Warum hat Senatorin Roth, als Vorsitzende des Aufsichtsrates der Anstalt öffentlichen Rechts pflegen & wohnen, trotz Vorliegens einer Eingabe den Abschluß eines Mietvertrages zur Anmietung des Objektes zugelassen und somit vollendete Tatsachen geschaffen, bevor das Parlament über die Eingabe entschieden hat?

Frau Senatorin.

Frau Präsidentin, Herr Lüdemann! Der Aufsichtsrat von pflegen & wohnen hat die Anmietung des Objektes bereits am 7. Dezember 2000 beschlossen, also vor Eingang der Eingabe, und diesem Objekt zugestimmt.

Gibt es weitere Fragen? – Herr Lüdemann, bitte.

Frau Senatorin! Trifft es zu, daß die Eingabe am 15. Dezember beim Senat eingegangen ist und der Mietvertrag am 19. Dezember unterschrieben worden ist? Es war also immerhin noch genug Zeit, den Vertrag nicht zu unterschreiben.

Frau Senatorin, bitte.

Frau Präsidentin, Herr Lüdemann! In einer ausführlichen Antwort des Senats wurde diese Frage schon beantwortet.

Herr Lüdemann, haben Sie eine weitere Nachfrage?

Ja, ich habe eine weitere Nachfrage, Frau Präsidentin.

Frau Senatorin, habe ich Sie bei der Beantwortung der ersten Frage richtig verstanden, daß Sie es ablehnen werden, ein persönliches Gespräch – so, wie von der Initiative gewünscht – vor Ort zu führen?

Frau Senatorin.

Frau Präsidentin, Herr Lüdemann! Ich habe deutlich gemacht, daß es zur Diskussion in diesem Stadtteil wichtig ist, einen Runden Tisch einzurichten. Der ist eingerichtet worden, und dort wird mit den Anwohnern über die Umsetzung des Projektes diskutiert. Von daher, denke ich, gehört es dort hin, auch über die Probleme und Konflikte zu reden. Das ist der richtige Ort. Ich habe der Initiative zweimal meine Position deutlich gesagt. Ich denke, das reicht auch aus, denn es geht darum, das vor allen Dingen vor Ort zu regeln, in dem Fall im Bezirk Harburg.

(Dr. Martin Schmidt GAL: Und im übrigen entschei- det die Bürgerschaft!)

Herr Frommann, bitte.

Frau Präsidentin, Frau Senatorin! Wann wurde der Runde Tisch eingerichtet?

Frau Senatorin.

Im Dezember 2000.

Herr Frommann, haben Sie noch eine Nachfrage?

Ja, eine Nachfrage nach dem genauen Datum, bitte.

Anfang Dezember.

Gibt es weitere Fragen dazu? – Herr Pumm, bitte.

Frau Präsidentin, Frau Senatorin! Können Sie einmal die Position des Senats erläutern, nach welchen Grundsätzen die Unterkünfte für Flüchtlinge auf das Stadtgebiet verteilt werden? Und können Sie auch etwas darüber aussagen, ob gerade in dem Stadtteil übermäßig viele Flüchtlinge untergebracht wurden?

Herr Abgeordneter, das waren zwei Fragen.

Frau Senatorin, bitte.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Pumm! Es ist in der Tat so, daß wir von seiten des Senats darauf achten, die Flüchtlinge und die Spätaussiedler, die zu uns kommen, in den Bezirken gleichermaßen zu verteilen. Harburg hat dadurch eine besondere Last, weil über 100 Prozent in diesem Bezirk untergebracht werden. Wir müssen dann innerhalb des Bezirks Harburg darauf achten, daß in den Stadtteilen des Bezirkes eine Ausgewogenheit stattfindet. Diese Ausgewogenheit ist vorhanden, insbesondere in diesem Bereich des Bezirkes Harburg. 5 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner in diesem Stadtteil sind ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, und wir sehen hier keine Problematik. In anderen Teilen von Harburg gibt es einen höheren Ausländeranteil, und von daher wäre es in diesen anderen Stadtteilen weniger sozial verträglich als beispielsweise in Sinstorf.

Gibt es weitere Fragen aus dem Plenum? – Das ist nicht der Fall.

Dann rufe ich als nächsten Fragesteller Herrn Müller auf.

(Senatorin Karin Roth)

In der Bürgerschaftssitzung vom 12. Dezember 2000 hat Senator Mirow im Parlament erklärt, daß er sich persönlich gegenüber der Sietas Werft KG für einen Beitritt in die Stiftungsinitiative Deutsche Wirtschaft stark machen will.

Hat ein entsprechender Kontakt mit der Sietas Werft KG stattgefunden und mit welchem Ergebnis?

Für den Senat antwortet Herr Staatsrat Professor Giszas.