Herr Abgeordneter, meine Antwort auf die Frage 1 war im Hinblick auf die Vergleichbarkeit zu dem Projekt Volksparkstadion und der Arena klar und deutlich. Insofern gibt es eine vergleichbare Unterstützung.
Im übrigen sieht der Senat in ständiger Übung – das teilt er auch immer mit – davon ab, Presseveröffentlichungen zu kommentieren.
In der Öffentlichkeit ist wahrgenommen worden, daß die Summe von 21 Millionen DM, die für die Renovierungskosten des Volksparkstadions nicht ausgegeben wurde, aber dem HSV zur Verfügung gestellt worden ist, relativ hoch ist.
Meine Frage lautet: Kann man davon ausgehen, daß dem FC St. Pauli eine entsprechend hohe Summe nicht zur Verfügung gestellt wird?
Diese Frage, Herr Abgeordneter, führt uns in weitere Details. Ich möchte darauf hinweisen, daß das Volksparkstadion der Stadt gehörte und insofern die Stadt die Unterhaltungs- und Erneuerungspflicht hatte. Mit der Zuwendung von 21,4 Millionen DM hat sich die Stadt auf Dauer gewissermaßen aus dieser laufenden Unterhaltungsverpflichtung gelöst.
Beim St. Pauli-Stadion haben wir eine andere Situation. Dieses Stadion gehört dem Verein. Insofern können wir hier nur in Analogieschlüssen verfahren.
Frau Präsidentin! Ich frage den Senat im Hinblick auf den sich abzeichnenden Schwebezustand hinsichtlich der zeitlichen Realisierung eines Neubaus.
Wie beurteilt der Senat den gegenwärtigen baulichen Zustand des vorhandenen Stadions im Hinblick der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung?
Das Stadion befindet sich im Eigentum des FC St. Pauli. Insofern ist der Eigentümer für die notwendige Verkehrssicherungspflicht und die Erhaltung des Stadions verantwortlich.
Frau Präsidentin! Dann stelle ich die Zusatzfrage: Droht aus Sicht des Senats gegebenenfalls eine Sperrung des Stadions zur Durchführung von Veranstaltungen, falls baulich nicht aktuell nachgebessert wird?
Herr Abgeordneter, es ist müßig, über hypothetische Fragen zu diskutieren. Sie haben eine Wenn-Frage gestellt. Wenn sich ein verkehrssicherheitsgefährdender Zustand ergeben sollte und Untersuchungen dieses auch belegen, dann müssen die jeweiligen notwendigen Konsequenzen für den Einzelfall gezogen werden.
Der Senat unterstützt nachdrücklich die Bemühungen des HSV, möglichst an die Spitze der Ersten Bundesliga zu gelangen, und daß der FC St. Pauli dort hineinkommt.
Die Baubehörde hat unter anderem den Bauämtern der Bezirksämter mit Schreiben vom 30. Juni 2000 folgende Mitteilung gemacht:
„Die seit 1989 bestehende Wertgrenze für Beschränkte Ausschreibungen von zur Zeit 250 000 DM wird auf 500 000 DM angehoben.“
Erstens: Mit welcher Begründung und aufgrund welchen Umstandes hat die Baubehörde sich dazu veranlaßt gesehen, die damalige Wertgrenze für Beschränkte Ausschreibungen von 250 000 DM auf 500 000 DM zu verdoppeln?
Zweitens: Wie sollen nach Ansicht des Senats die nach VOB/A eigentlich grundsätzlich anzuwendende öffentliche Ausschreibung von Bauaufträgen der Freien und Hansestadt Hamburg und die mit ihr erwünschten Wirkungen wie Wettbewerb, Chancengleichheit unter den Betrieben, Wirtschaftlichkeit und vor allem auch Prävention vor Korruptionsfällen sichergestellt werden, wenn durch die Verdoppelung der Wertgrenze noch mehr als bisher die Möglichkeit eröffnet wird, Beschränkte Ausschreibungen vorzunehmen?
Auch bei Beschränkten Ausschreibungen müssen Angebote von mehreren Firmen eingeholt werden. Die seit 1989 bestehende Wertgrenze für Beschränkte Ausschreibungen wurde im Jahre 2000 – das haben Sie schon gesagt – unter anderem unter Berücksichtigung der Kostensteigerungen in unterschiedlichen Gewerken von 250 000 auf 500 000 DM angehoben.