Protokoll der Sitzung vom 28.02.2001

(Beifall bei REGENBOGEN – für eine neue Linke und bei der CDU)

Das Wort hat Frau Senatorin Pape.

Danach haben die Fraktionen und die Gruppe noch einmal die Möglichkeit, darauf zu reagieren, denn eigentlich sind wir schon am Ende der Aktuellen Stunde.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal das Fell des Bären darstellen, das immer verteilt werden soll.

Über die Mehreinnahmen des Jahres 2001 sprechen wir aufgrund von Prognosen und Hochrechnungen. Sie sind bisher nicht in der Kasse, sondern wurden auf der Basis der Ergebnisse für den Monat Januar 2001 hochgerechnet.

Sie wissen alle ganz genau, daß die Basisdaten für eine Hochrechnung nicht früher vorliegen können, weil sich die Umstellung und die Bewilligung der neuen Beiträge etwas hingezogen hat. Das heißt, jeder vorzeitigere Griff in die Daten hätte keine verwertbaren Zahlen mit sich gebracht.

Aus heutiger Sicht sind die Einnahmen von 80 Millionen DM im Haushaltsplan 2001 auf der Basis von sehr konservativen Annahmen veranschlagt worden, so daß die Differenz zu den jetzt prognostizierten Einnahmen von 96 Millionen DM durchaus geringer sein kann als 16 Millionen DM.

Es ist viel von der Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit des neuen Beitragssystems gesprochen worden. Deswegen will ich einigen, die bei dem, was insgesamt umgestellt worden ist, Lücken haben, noch einmal vor Augen halten, was die Reform des Beitragssystems eigentlich beinhaltet hat.

Sie war unbestreitbar notwendig; das haben alle in den Debatten betätigt, als diese Reform besprochen wurde. Auch die CDU hat sich ausgesprochen lobend darüber geäußert, daß das Beitragssystem so verändert wird, wie es dann auch einstimmig beschlossen wurde.

Es war notwendig, und es ist erfolgreich, weil die Beitragsreform im System mehr Beitragsgerechtigkeit zwischen den Ganz-, Teiltags- und den Halbtagsplätzen und somit ein vernünftiges Verhältnis von Leistungsumfang und Elternbeitrag geschaffen hat. Den beiden bisher unabhängig voneinander existierenden Beitragssystemen wurde der gleiche Einkommensbegriff zugrunde gelegt.

Herr Harlinghausen, das ist nach meinem Empfinden immer noch gerechter, als wenn alle Eltern Beiträge auf der Basis desselben Einkommensbegriffes zahlen würden. Früher wurden nach dem BSGH-Begriff andere Beiträge für Teil- und Ganztagsplätze berechnet als für Halbtagsplätze. Das ist unbestreitbar ein Mehr an Gerechtigkeit.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Zudem ist die Geschwisterkindregelung gerechter gestaltet worden, die vorher nur bei den Ganztagsplätzen möglich war. Jetzt wird der Beitrag für das zweite Kind um zwei Drittel gekürzt, für jedes weitere Kind ist der Mindestsatz zu zahlen. Das ist ein Mehr ein Gerechtigkeit, weil der Mindestbeitrag in Kindergärten von 80 auf 50 DM gesenkt wurde und in begründeten Fällen auf 30 DM abgesenkt wird. Ihre Aussage ist nicht richtig, Frau Sudmann, daß früher kein Mindestbeitrag bezahlt wurde; er betrug nämlich 80 DM. Die Härtefallregelung, von der Sie immer sprechen, gibt es immer noch. Sie steht im Gesetz und wird so angewandt, wie sie vom Gesetz vorgeschrieben wird.

(Heike Sudmann REGENBOGEN – für eine neue Linke: Aber viel weniger als vor einem Jahr! Das müssen Sie zugeben!)

Es konnte mit dieser Reform einerseits gelingen, die unverhältnismäßig hohen Spitzensätze im Teil- und Ganztagsbereich zu senken und andererseits die individuelle Berechnung der Einkommenssituation anzupassen, da es

(Heike Sudmann REGENBOGEN – für eine neue Linke)

A C

B D

jetzt 30 Beitragsstufen gibt, die nicht nur gerechter, sondern auch transparenter sind. Schließlich erfolgt die Beitragseinstufung nicht mehr auf der Grundlage von Selbsteinschätzungen, sondern auf der Grundlage von Einkommensberechnungen, die vorher auch schon für die Inhaber von Ganz- und Teiltagsplätzen üblich waren.

Die Ziele der Beitragsreform sind sämtlich erreicht worden. Hieran sollte meines Erachtens niemand rütteln, es sei denn, man will wieder einen Schritt zurückgehen und zur Intransparenz und Ungerechtigkeit zurückkehren.

Trotz der Vorgabe der Ausgabenneutralität werden voraussichtlich Mehreinnahmen erzielt. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen, die zum Teil schon genannt wurden. In erster Linie liegt das an der Einkommensentwicklung seit 1998. Seitdem hatten wir eine Bundestagswahl, in deren Folge es auch spürbare finanzielle Verbesserungen für die Familien und eine positivere Einkommensentwicklung gab, als sie in der Vergangenheit prognostiziert wurde. Die Folgen der Steuerentlastung und der Kindergelderhöhung und der Rückgang von Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebezug haben auch hier ihre Auswirkungen gezeigt.

Wenn Sie danach fragen, warum wir das 1998 noch nicht gewußt haben, dann kann man darauf nur antworten: Weil wir alle keine Propheten sind.

(Dr. Martin Schmidt GAL: Schade!)

Eine weitere Ursache der heute festzustellenden Entwicklung war, daß für die Neuordnung des Elternbeitragssystems im Elementarbereich die Einkommensstruktur der Nutzer geschätzt werden mußte, die auf der Basis der Erkenntnisse der Selbsteinschätzung erfolgte. Die bisher geleisteten Beiträge ließen nur den Schluß zu, daß sich die Einkommenslage der Nutzer von Ganz- und Teiltagsplätzen nicht wesentlich von der Struktur der Nutzer der Halbtagsplätze unterscheiden würde. Nach heutigen Erkenntnissen gibt es hier allerdings deutliche Unterschiede.

Auch bei den meisten in den Medien geschilderten Beiträgen hat sich gezeigt, daß viele Eltern bisher niedrigere Beiträge zahlten, weil sie bei der Selbsteinschätzung ein zu niedriges Einkommen zugrunde gelegt hatten. Da ihr Beitrag jetzt vom bezirklichen Jugendamt berechnet wird, erfahren sie Korrekturen, die sie als zusätzliche Belastung empfinden, und protestieren dagegen. Tatsächlich sind die neuen Beiträge vor allem auch gegenüber denjenigen gerechter, die sich selbst schon immer korrekt eingeschätzt hatten, und denen, deren Einkommen nachgewiesen werden mußte.

Soweit die Mehreinnahmen aus der korrekten Berechnung der Beiträge, der verbesserten tatsächlichen Einkommenssituation und der gerechteren Proportion zwischen den Leistungen im Elementar-, Ganztags- und Teiltagsbereichs bestehen, gibt es keinen Anlaß für Korrekturen.

Beim Einsatz der neuen finanziellen Handlungsspielräume hat für mich die Verbesserung der Angebotsstruktur Priorität. Alles deutet darauf hin, daß die Nachfrage nach qualitativ guter Kinderbetreuung in Zukunft eher noch weiter wachsen wird. Der nächste Schritt in Richtung auf eine Betreuungsgarantie für alle Berufstätigen, Alleinerziehenden oder Eltern ist zugleich auch ein Schritt zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der es Frauen erleichtert, in einem größeren Umfang erwerbstätig zu sein, wie dies in anderen europäischen Ländern schon geschieht. Es ist ein weiterer Schritt für mehr Kinder- und Familienfreundlichkeit. Das ist unser Ziel.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Wird das Wort gewünscht? – Herr Dr. Schmidt.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Man könnte zu diesem Thema zwei Beispiele nennen. Erstens das Thema Gewinnabschöpfung – das lassen wir lieber – und zweitens den Ottensener Zinken. Das war bekanntlich eine Kneipe, in der man billig essen oder sich selbst einschätzen konnte, indem man mehr bezahlt hat. Das hat nicht funktioniert, deswegen ist die Kneipe unter anderem pleite gegangen.

(Rolf Harlinghausen CDU: Das ist so wie mit der GAL!)

Die Senatorin hat auf ihre Weise folgendes Phänomen sehr genau dargestellt: Die Selbsteinschätzung, die viele Eltern – und zwar nicht die Ärmsten der Armen – in den letzten Jahren vorgenommen haben, hat sich als falsch herausgestellt. Meine Kollegin Frau Deuter hat gesagt: Die Eltern hätten bei der Selbsteinschätzung Fehler gemacht,

(Heiterkeit bei der SPD)

Frau Rogalski hat gesagt, sie könne das nicht glauben. Ich glaube es trotzdem, daß es so war.

Wir haben gehört, daß von den zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 16 Millionen DM zwölf aus den falschen Selbsteinschätzungen stammen. Was bedeutet das? Daß der wohlhabendere Teil der Eltern von Kindern für die Kindergartenplätze jahrelang wissentlich zu wenig Geld bezahlt hat. Das ist jetzt herausgekommen.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe als nächsten Punkt den Tagesordnungspunkt 4 auf: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales – Drucksache 16/5590 –]

Der Stimmzettel liegt Ihnen vor. Er enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung und Wahlenthaltung. Kreuzen Sie aber bitte nur ein Kästchen an. Mehrere Kreuze beziehungsweise weitere Eintragungen oder Bemerkungen würden zur Ungültigkeit führen. Ich bitte Sie, Ihre Wahlentscheidung vorzunehmen. Ich darf die Schriftführerinnen und den Schriftführer bitten, mit dem Einsammeln der Stimmzettel zu beginnen.

(Die Wahlhandlung wird vorgenommen.)

Wurden alle Stimmzettel abgegeben? Dann schließe ich die Wahlhandlung. Das Wahlergebnis wird ermittelt und im Laufe der Sitzung bekanntgegeben.

Ergebnis siehe Seite 4698 C.

(Senatorin Ute Pape)

Ich rufe sodann den Tagesordnungspunkt 22 auf: Drucksache 16/5562: Antrag der CDU-Fraktion zur Stärkung der Hauptschule.

[Antrag der Fraktion der CDU: Stärkung der Hauptschule – Drucksache 16/5562 –]

Wer wünscht das Wort? – Herr Beuß.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

„Zwischen Haupt- und Realschülern besteht kein grundsätzlicher Unterschied, der die Anwendung verschiedenartiger didaktischer oder methodischer Prinzipien erfordern würde.“

Das ist ein Zitat aus dem Bildungsbericht des Senats von 1970. Es hat, wenn man sich die rotgrüne Politik der Schulen ansieht, auch noch heute seine Berechtigung. Beide Fraktionen haben nicht erkannt, daß die Hauptschulen heute einer besonderen Förderung bedürfen.

(Beifall bei der CDU)