Protocol of the Session on April 5, 2001

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Ich selbst bin in meiner Funktion als Vorsitzender der Bauministerkonferenz und nicht in der Funktion eines hamburgischen Landesministers Mitglied des Komitees. Insofern ist Hamburg nicht Mitglied des Nationalkomitees.

Zur Frage 2: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung einen Entwurf für einen deutschen Nationalbericht in Arbeit. Eine endgültige Fassung liegt noch nicht vor.

Frau Dr. Schaal.

Herr Senator, fahren Sie zu dieser Sondergeneralversammlung? Wie und in welcher Form werden Sie die Bürgerschaft oder die Hamburger Öffentlichkeit über den Verlauf und die Inhalte dieser Sondergeneralversammlung unterrichten?

Herr Senator.

Ob ich selbst dort hinfahre, habe ich noch nicht entschieden. Daraus ergibt sich die Antwort auf Ihre anschließende Frage. Ich bitte Sie, die Frage zu gegebener Zeit noch einmal zu wiederholen.

Frau Koppke.

(Heike Sudmann REGENBOGEN – für eine neue Linke: Vielleicht können Sie ja virtuell fahren!)

Mich würde interessieren, ob die feministische Organisation Planerinnen und Architektinnen FOPA, die die bauliche Um

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welt im Interesse von Frauen verändert und eine Zweigstelle unter anderem auch in Hamburg hat, im Nationalkomitee der HABITAT vertreten ist.

Herr Senator.

Ich habe die Frage schlicht und ergreifend akustisch nicht verstanden.

Wir brauchen etwas mehr Ruhe im Plenarsaal,

(Senator Eugen Wagner: Sie muß langsamer und deutlicher reden!)

und auch die Technik steuert noch etwas nach. Frau Koppke, Sie haben das Wort.

Meine Frage lautete, ob die feministische Organisation Planerinnen und Architektinnen FOPA, welche die baulich-räumliche Umwelt im Interesse von Frauen verändert und auch eine Zweigstelle in Hamburg hat, im Nationalkomitee HABITAT vertreten ist.

Das kann ich Ihnen nicht beantworten, das weiß ich aus dem Stegreif nicht.

Gibt es weitere Fragen zu diesem Komplex? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich Frau Sudmann auf.

Im Zusammenhang mit der letztjährigen ISKA-Studie und der Debatte um die Kita-Card sollen weitere Untersuchungen in Auftrag gegeben werden. Meine erste Frage:

Welche Untersuchungen wurden im Zusammenhang mit der ISKA-Studie mit welchen Themen beziehungsweise Aufgabenstellungen in Auftrag gegeben?

Die zweite Frage: Welche Untersuchungen oder Gutachten wurden im Bereich Kindertagesbetreuung mit welchen Themen oder Aufgabenstellungen seit dem Sommer 2000 in Auftrag gegeben?

Frau Senatorin Pape.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete!

Zu Frage 1: Es wurde im Oktober 2000 eine Expertise zur Studie der ISKA Nürnberg zur Kinderbetreuung und Berufstätigkeit in Hamburg in Auftrag gegeben. Der Bearbeiter war Herr Dr. Burkhard Gusy von der Freien Universität Berlin. Bei dem Auftrag ging es um eine fachliche Bewertung der der ISKA-Studie zugrunde liegenden Methodik.

Zu Frage 2 lautet die Antwort: Keine.

Frau Sudmann.

Zur Antwort auf die erste Frage: Wird diese fachliche Bewertung der ISKA-Studie im bürgerschaftlichen Ausschuß zum Beispiel bei der ISKA-Anhörung vorgestellt? Wird das Ergebnis der Studie überhaupt der Bürgerschaft vorgestellt?

Frau Senatorin.

Frau Sudmann, wenn Sie Interesse an der Zusammenfassung des Ergebnisses haben, dann kann ich Ihnen diese auch jetzt zur Kenntnis geben.

Der Gutachter ist zu der Auffassung gekommen, daß das von uns beauftragte Institut ISKA sehr gut gearbeitet hat und daß es den Anforderungen, die an Telefonumfragen zu stellen sind, in vollem Ausmaß nachgekommen ist. Aber wenn Sie darüber weitere Informationen wünschen, werden diese im Rahmen der Anhörung gern gegeben.

Gibt es weitere Fragen? – Herr Harlinghausen.

Frau Senatorin, bekanntlich hat die ISKA-Studie circa 150 000 DM gekostet. Vom Senat verlautete, daß die Aussagekraft der Studie nicht sehr hoch und nicht sehr repräsentativ sei.

Ich frage Sie erstens: Entspricht die Qualität der Studie aus Sicht des Senats der bei der Auftragserteilung erhofften?

Zweitens: Ist der Auftrag so formuliert worden, daß die vorliegende Studie keine andere Darstellung erbringen konnte?

Frau Senatorin.

Herr Abgeordneter Harlinghausen, dazu habe ich schon ausführlich im Rahmen einer Ausschußsitzung Stellung genommen. Dort habe ich dargelegt, daß die Beauftragung eine telefonische Umfrage vorgesehen hat, die lediglich ein Nachfragepotential abzuschätzen oder aber einen Bezug für entstehende Kosten von Nutzern herzustellen hat. Insofern beschränkt sich die Aussagekraft immer auf das, was erhoben wurde. Darüber hinaus ist eine Beantwortung der zweiten Frage anhand der Studie nicht möglich.

Die Frage, ob das Institut seinem Auftrag nachgekommen ist, muß man eindeutig mit Ja beantworten. Das Institut hat eine methodisch korrekte Studie vorgelegt.

Gibt es weitere Fragen? – Die sehe ich jetzt nicht. Herr Scheurell, Sie sind heute der letzte Fragesteller.

Frau Präsidentin! Vor dem Hintergrund, daß sich in Steilshoop zunehmend junge Mütter über eine mangelnde Versorgung ortsansässiger Kinderärzte beklagen, frage ich den Senat:

Erstens: Rechtfertigt die Niederlassungsfreiheit der Ärzte, die Zulassung nach Übernahme einer Praxis in einem Stadtteil wie zum Beispiel in Steilshoop in einen anderen Stadtteil mitzunehmen?

Herr Staatsrat Dr. Lippert.

Herr Abgeordneter Scheurell, nach den Vorschriften des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches, die die formalen Vorgaben beschreiben, ist es Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung, zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung für den jeweiligen Bezirk einen Bedarfsplan aufzustellen und diesen auch der jeweiligen Entwicklung anzupassen. Dabei sind sowohl Unter- wie auch Überversorgung zu berücksichtigen und gegebenenfalls auch Zulassungsbeschränkungen auszusprechen.

(Julia Koppke REGENBOGEN – für eine neue Linke)

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Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung erfolgt durch den für den jeweiligen Bezirk von einer kassenärztlichen Vereinigung eingerichteten Zulassungsausschuß, dem jeweils drei Vertreter der Ärzteschaft und der Krankenkassen angehören.