Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Herr Hackbusch, Sie sollten aufpassen und rechnen können.
Erstens: Hamburg gibt für den Kindertagesstättenbereich jährlich 584 Millionen DM aus. Wenn Sie Ihren Lockvergleich anbringen, so haben wir in dem Zusammenhang auch das in drei Jahren erledigt.
Zweitens: Wenn Sie meinen, wir würden in der Frage der Familienpolitik hier eine Wahlkampfnummer ablaufen lassen, dann ignorieren Sie in der Tat die Aufräumarbeiten, die die rotgrüne Bundesregierung aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils von 1998 überhaupt leisten mußte.
Es ist nämlich an dieser Stelle eine Aufräumarbeit notwendig gewesen, weil die Familienpolitik der CDU nicht nur schlecht war, sondern sie war schlichtweg verfassungswidrig. Es ist doch ein Punkt, wenn eine christlich-demokratische Fraktion auftritt und sagt, Familienpolitik ist für uns ein zentrales Thema. Wo ist denn Ole? Wo ist der Fraktionsvorsitzende der CDU, der regelmäßig bei den familienpolitischen Themen in diesem Parlament schwänzt und nicht dabei ist?
Wenn wir aus dem Hamburger Haushalt zusätzlich 30 Millionen DM mobilisieren, um das Kindergeld mitzufinanzieren, und sagen, ab dem Jahre 2002 werden wir im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit und der Kindertagesbetreuung eine Hamburger Garantie abgeben, dann ist das kein Wahlkampfschlager, sondern ein ernstes Versprechen an die Hamburgerinnen und Hamburger. – Danke schön.
Herr Präsident! Es könnte sein, daß die Regelung eintritt, nach dem Senat haben alle noch fünf Minuten Redezeit. Aber sei´s drum.
Herr Bürgermeister! So schön war es mit den 30 DM auch nicht. Erst einmal haben Sie mit dem Bund verhandelt, wieviel Hamburg bezahlen will oder nicht. Richtig ist – und da muß man als CDU ganz klar sagen –,
daß die Familien in den letzten 30 Jahren in Deutschland nicht gut behandelt worden sind. Dies zeigen die Urteile des Verfassungsgerichts. Das bedeutet aber nicht, daß man jetzt eine gescheite Politik macht. Es ist klar, daß das typische Kommunalpolitik ist, wenn wir über Kindertagesheime reden. Jede kleine deutsche Stadt – schauen Sie nach Baden-Württemberg – hat selbstverständlich ihre Kindertagesheime, ihre Kinderhorte und was dazu gehört.
(Dr. Andrea Hilgers SPD: Na, na! – Ingrid Cords SPD: In Baden-Württemberg! – Thomas Böwer SPD: 2 Prozent! – Nein, Herr Böwer, 3 Prozent staatliche und 90 Prozent kirchliche. Das ist die Wahrheit. Es bleibt die Frage, wie ich diejenigen Frauen oder Män- ner behandele, die die Erziehung für ein, zwei oder viel- leicht sogar drei Kinder zu Hause leisten wollen, und wie behandele ich sie im Arbeitsverhältnis. Ich finde, Familien müssen das Recht haben, sich ohne materielle Einbußen durch Arbeitsleben oder Erziehungsleistungen frei zu ent- scheiden. Ich glaube, daß wir in der Rentendebatte ge- meinsam noch viel zu tun haben, um hier – egal, wer die Erziehungsarbeit übernimmt – für den Alterslohn, nämlich die Rente, ein gerechtes System zu haben, das nicht den- jenigen oder diejenige bevorzugt, die sich für Berufsarbeit entscheidet. Das wird nach meiner festen Überzeugung eine gemeinsame, wichtige Aufgabe der nächsten Jahre sein, wenn Rente als Generationsvertrag überhaupt noch tragen soll. Dagegen sind 30 DM, die gut sind, eher die berühmten Kopperschen Peanuts. (Heide Simon GAL: Wie wollen Sie das finanzie- ren?)
Wir brauchen insgesamt ein tragfähiges, frei entscheidendes Konzept, das Familien Chancen eröffnet. Bei dem neuen Modell, das Herr Riester jetzt mit Entnahme aus der zweiten Rente vorsieht, möchte ich die Leute mit Kindern sehen, wo einer erzieht, der noch für Wohnungsbau arbeiten muß. Dies ist auch wieder Berufsarbeit gegen Familienarbeit.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf: Drucksache 16/5932: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds der Kreditkommission.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds der Kreditkommission – Drucksache 16/5932 –]
Der Stimmzettel mit dem Wahlvorschlag liegt Ihnen vor. Er enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung und Stimmenthaltung. Kreuzen Sie aber bitte nur ein Kästchen an. Mehrere Kreuze beziehungsweise weitere Eintragungen führen zur Ungültigkeit. Ich bitte Sie, jetzt Ihre Wahlentscheidung vorzunehmen.
Meine Damen und Herren! Sind alle Stimmzettel abgegeben und eingesammelt? – Das ist erkennbar der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung.
Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 27 auf: Drucksache 16/5716: Bericht des Verfassungsausschusses über die Drucksache 16/2966: Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg mit 16/2967: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid und 16/2968: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.
[Bericht des Verfassungsausschusses über die Drucksachen 16/2966: Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (Interfraktioneller Antrag) 16/2967: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Interfraktioneller Antrag) 16/2968: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Interfraktioneller Antrag) – Drucksache 16/5716 –]
Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst einmal um etwas mehr Ruhe bitten. Ich weise darauf hin, daß heute in zweiter Lesung lediglich über das die Verfassung ändernde Gesetz abgestimmt werden soll. Die Abstimmungen über das Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid und die Änderung der Volksabstimmungsverordnung sollen in der Sitzung am 30. Mai erfolgen.
Ich komme sodann zu Ziffer 6.1 der Drucksache 16/5716. Es handelt sich um das Achte Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg. Dieses Gesetz hat die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 25. April 2001 in erster Lesung beschlossen.
Nach Artikel 51 unserer Verfassung sind zu einem die Verfassung ändernden Gesetz zwei übereinstimmende Beschlüsse der Bürgerschaft erforderlich, zwischen denen ein Zeitraum von mindestens 13 Tagen liegen muß. Ich stelle fest, daß zwischen dem 25. April und heute mehr als 13 Tage liegen. Außerdem müssen beide Beschlüsse bei Anwesenheit von drei Vierteln der gesetzlichen Mitgliederzahl und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten gefaßt werden.
Das Sitzungspräsidium hat sich davon überzeugt, daß mindestens 91 Mitglieder der Bürgerschaft anwesend sind.
Wer nun das Achte Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg in der am 25. April 2001 beschlossenen Fassung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Für das Gesetz haben mehr als zwei Drittel der anwesenden Mitglieder gestimmt. Damit ist es auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Ich rufe sodann den Tagesordnungspunkt 28 auf: Drucksache 16/5717: Bericht des Verfassungsausschusses über die Drucksache 16/2980: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg und anderer Gesetze.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg – Drucksache 16/5717 –]
Ich mache darauf aufmerksam, daß heute in zweiter Lesung lediglich über das die Verfassung ändernde Gesetz abgestimmt werden soll. Es handelt sich um Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg und anderer Gesetze, das nunmehr Neunte Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Abstimmung über die weiteren Gesetze ist für die Sitzung am 30. Mai vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung des Neunten Gesetzes zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg. Dieses Gesetz hat die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 25. April 2001 mit den vom Verfassungsausschuß vorgeschlagenen Änderungen in erster Lesung beschlossen.
Nach Artikel 51 unserer Verfassung sind zu einem die Verfassung ändernden Gesetz zwei übereinstimmende Beschlüsse der Bürgerschaft erforderlich, zwischen denen ein Zeitraum von mindestens 13 Tagen liegen muß. Ich stelle fest, daß zwischen dem 25. April und heute mehr als 13 Tage liegen. Außerdem müssen die beiden Beschlüsse bei Anwesenheit von drei Vierteln der gesetzlichen Mitgliederzahl mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten gefaßt werden. Das Sitzungspräsidium hatte sich bereits eben überzeugt, daß mindestens 91 Mitglieder der Bürgerschaft anwesend sind.
Wer jetzt das Neunte Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg in der am 25. April 2001 beschlossenen Fassung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Für das Gesetz haben mehr als zwei Drittel der anwesenden Mitglieder gestimmt. Es ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Ich rufe sodann den Tagesordnungspunkt 56 auf: Drucksache 16/5944: Antrag der SPD-Fraktion und der GALFraktion zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GAL: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit – Drucksache 16/5944 –]
Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 16/6002 ein Antrag der Gruppe REGENBOGEN – für eine neue Linke vor.
[Antrag der Gruppe REGENBOGEN – für eine neue Linke: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit – Drucksache 16/6002 –]