Protokoll der Sitzung vom 09.05.2001

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist wichtig. Das finden alle gut. Dementsprechend gibt es hier auch wenig Kontroverse in der Debatte, obwohl das Wie natürlich Anlaß für eine Kontroverse sein muß, denn das Motto des Senates bei diesem von allen so wichtig erachteten Thema kann dann nur heißen: Puzzle statt Plan. Es ist nichts gegen Puzzle-Spiele zu sagen, nur sind diese ausgesprochen frustrierend, wenn beim Puzzle Teile fehlen oder niemand weiß, wo einige Teile liegen. Genauso sieht es auch mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt aus, denn wenn Kinder und Jugendliche in dieser Stadt mitgestalten wollen, dann müssen sie – und nicht nur sie – ganz viele Hürden nehmen, bevor das klappt.

Zur Erläuterung. Erstens müssen Kinder und Jugendliche erst einmal Erwachsene davon überzeugen, daß es gut und richtig wäre, auch die Meinung von Kids anzuhören. Dann müßten im zweiten Schritt diese Erwachsenen loslaufen und einen Entscheidungsträger, zum Beispiel für den Bau einer Straße oder eines Spielplatzes, davon überzeugen, daß sie die Vorstellungen von Kindern anhören und berücksichtigen sollen. Damit dann nicht genug. Die Erwachsenen müssen auch noch in dem Wust von unterschiedlichen Programmen verschiedener Behörden herausfinden, wer nach welchen Spielregeln Geld für ein mögliches Beteiligungsprojekt vergeben könnte, dann wieder die Überzeugungsarbeit leisten und dann wieder den ganzen Weg laufen. Daß bei diesem „Spiel“ manches Kind und auch mancher Erwachsene nicht zum Ziel kommen, ist genauso leicht vorstellbar, wie es natürlich auch völlig falsch ist, so vorzugehen. Aber vielleicht ist das auch ein bißchen im Sinne der Verantwortlichen, denn der rotgrüne Senat hat – und das ist aus dem vorliegende Antrag der Regierungskoalition deutlich geworden – viele Vorteile von dem Spiel. Die Broschüre, die irgend jemand meiner Vorredner hier liegenlassen hat, macht es deutlich.

(Wolf-Dieter Scheurell SPD: Das was Herr Harling- hausen vorgelesen hat!)

Es gibt immer einzelne Projekte, die aufgezählt und gelobt werden. Diese Projekte sollen jetzt alle noch ein bißchen größer und schöner werden. So schafft man sich dann für Wahlkampfzeiten – und dafür ist das Ding wohl auch gedacht – eine lange Liste von guten Taten, ohne viel tun zu müssen und vor allem ohne Gefahr zu laufen, daß Kinder

und Jugendliche regelhaft – und darum geht es uns ja – bei Dingen mitreden dürfen, weil Rotgrün weiterhin ganz alleine bestimmen will.

Die Zeiten, in denen Kinder und Jugendliche für Beteiligungsspiele à la Hamburg dankbar sein müßten, sind eigentlich vorbei, denn es gibt ja inzwischen Kinderrechtskonventionen,

(Präsidentin Dr. Dorothee Stapelfeldt übernimmt den Vorsitz.)

in denen festgeschrieben ist, daß Kinder und Jugendliche ein Recht darauf haben, bei allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden. Deshalb ist es auch an der Zeit, dieses Recht in Landesgesetzen verbindlich zu verankern. Dann müssen Kinder und Jugendliche nämlich nicht erst lange dafür kämpfen, daß ihnen überhaupt zugehört wird, sondern die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung sind in der Pflicht, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, mitzugestalten und auch mitzubestimmen. Damit Beteiligung in Hamburg endlich über das bißchen Kosmetik hinausgeht, was gemacht wird und auch gut ist, und richtig nach vorne kommt, haben wir einen Zusatzantrag gestellt, der einen Weg aufzeigt, wie dies vernünftig vorangebracht werden kann. Damit Sie jetzt nicht einwenden, es müßten erst Erfahrungen damit gemacht werden, bevor Sie dem zustimmen, kann ich Ihnen nur sagen, daß das bereits in anderen Bundesländern gemacht wird. Schleswig-Holstein macht es vor, und dort klappt es. Also hören Sie auf mit dem Puzzle-Spiel, machen Sie endlich einen vernünftigen Plan für eine verbindliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auch in Hamburg.

(Beifall bei REGENBOGEN – für eine neue Linke)

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen dann zur Abstimmung, zunächst zum Antrag der Gruppe REGENBOGEN, Drucksache 16/6002. Wer ihn an den Jugend- und Sportausschuß überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so erfolgt.

Wer den SPD- und GAL-Antrag aus der Drucksache 16/5944 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist einstimmig angenommen.

Wer stimmt einer nachträglichen Überweisung der Drucksache 16/5944 an den Jugend- und Sportausschuß zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist einstimmig so geschehen.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 7 aufrufe, möchte ich Ihnen das Ergebnis der Wahl vortragen. Bei der Wahl eines stellvertretenden Mitglieds der Kreditkommission sind 104 Stimmzettel abgegeben worden; alle waren gültig. Herr Volker Ernst erhielt 88 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen. Damit ist Herr Volker Ernst gewählt.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 7 auf, die Drucksache 16/5688: Große Anfrage der CDU-Fraktion zur Personalausstattung an den Gerichten.

[Große Anfrage der Fraktion der CDU: Personalausstattung an den Gerichten – Drucksache 16/5688 –]

Wer möchte das Wort? – Herr Professor Karpen, Sie haben es.

(Sabine Steffen GAL)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Großen Anfrage meiner Fraktion geht es um eine relativ spezielle, letztlich gerichtsverfassungsrechtliche Frage, nämlich um die Besetzung und Belastung von Hilfsstrafkammern. Gleichwohl beleuchten die Antworten des Senats etwas für die Justiz Hamburgs sehr Wichtiges: erstens die völlige Überlastung der Strafjustiz, die mit den Strafsachen nicht mehr fertig wird, zweitens das krampfhafte Bemühen des Senats, zu verschleiern und zu vertuschen, daß die Richterpersonaldecke viel zu dünn ist, und drittens, wie gehabt, einen nachlässigen hochfahrenden Umgang mit dem Parlament.

Dazu einige Bemerkungen. Neben regulären Großen und Kleinen Strafkammern war und ist eine größere Zahl von Hilfsstrafkammern eingerichtet worden. In sie werden die Fälle abgeleitet oder abgeschoben, die in den normalen Kammern überlaufen. Das signalisiert eine Überlastung der Hauptkammern, die der Senat aber bestreitet. Ein großer Teil der Kammern ist nicht mit drei, sondern nur mit zwei Berufsrichtern besetzt. Der Senat antwortet, diese reduzierte Besetzung sei durch das Rechtspflegeentlastungsgesetz von 1993 möglich. Diese Antwort ist irreführend, zumindest unvollständig. Tatsache ist, daß nach Paragraph 76 des Gerichtsverfassungsgesetzes, wie die Behörde sehr wohl weiß, für die Eröffnung der Verfahren, für jeden Beschluß, für jede Haftentscheidung drei Richter notwendig sind, die auch das Urteil unterschreiben müssen. Hier wird uns Abgeordneten Sand in die Augen gestreut.

Wir haben ferner gefragt, warum in so vielen Kleinen Strafkammern der Vorsitz von Richtern geführt wird, die zugleich Vorsitzende Richter einer Großen Strafkammer sind. Dieser Vorsitzende Richter ist bei der Verhandlung aber praktisch nie da und läßt sich von einem Beisitzer vertreten. Diese Vertretung ist unzulässig und ein Verstoß gegen die Verfassungsbestimmung des Artikels 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz, die jedem den gesetzlichen Richter garantiert. Nur ein verhinderter Vorsitzender darf durch einen Beisitzer vertreten werden, nicht ein Vorsitzer, der im Nebenzimmer einer anderen Beschäftigung nachgeht.

Was ist der Grund für diese erkennbar unzulässige Praxis? Natürlich soll gespart werden. Ein permanenter Vorsitzender in der Kammer erhielte eine R-2-Besoldung. Um das zu verhindern, leiht man sich pro forma einen Vorsitzenden aus, der praktisch nie da ist, und läßt die Verhandlung durch einen R-1-Beisitzer führen. Ich weiß, Frau Senatorin, daß die Strafsenate des OLG nur darauf warten, daß ein Prozeßbeteiligter diesen Rechtsverstoß rügt. Wie im Beschluß des 3. Senats vom Januar 2000, den Sie kennen, würde das Gericht diese Praxis stoppen.

Und nun Ihr von der Status-Kommission zu Recht gerügter nachlässiger Umgang mit dem Parlament. Sie hatten eine Große Anfrage zu beantworten. Dazu hatten Sie Wochen Zeit. Wir hatten nach der Zahl der Kammern gefragt, die am chancenausgleichenden Rotationssystem teilnehmen. Ihre Antwort:

„Die Beantwortung dieser Fragen würde eine umfassende Analyse aller bisherigen Verfahrenseingänge erfordern. Dies ist selbst innerhalb der für die Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.“

Das ist sehr dreist, Frau Senatorin. Es hat mich eine Viertelstunde gekostet, die Zahlen zu ermitteln. Schreiben Sie bitte mit.

Am 1. Januar 2000 – das war der Beginn der Rotation – konnten 20 Große Strafkammern an der Rotation teilnehmen. Zwölf rotierten ohne Einschränkung, acht waren entlastet und konnten nicht voll mitrotieren. Am 1. Januar 2001 rotierten acht ohne Einschränkung, zwölf nur eingeschränkt, da entlastet. All das, meine sehr verehrten Damen und Herren, zeigt eine heillose Unordnung im Dickicht von Großen und Kleinen, ordentlichen und Hilfsstrafkammern, ein Hin- und Hermanövrieren von Richtern und Strafverfahren, das nur dem einzigen Zweck dient, zu sparen, zu sparen und das uns und der Öffentlichkeit gegenüber zu verschleiern. Und das soll eine transparente Regierung sein? – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Klooß.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wieder einmal unternimmt die CDU den, allerdings auch durchschaubaren, Versuch, mit Hilfe einer Großen Anfrage zu beweisen, daß Effektivität und Qualität der Rechtsprechung in Hamburg in unannehmbarer Weise durch die Konsolidierungsbemühungen beeinträchtigt werden oder gar der Rechtsstaat in Gefahr gerät. Sie zeichnen, und das wissen Sie auch, mit Ihren Interpretationen der Senatsantwort ein Zerrbild der Situation an den Gerichten. Mit diesem Versuch sind Sie in dieser Legislaturperiode schon mehrfach gescheitert, zum Beispiel als es um die Belastungssituation der Gerichte ging.

Ihre Anfrage und die Haushaltsberatungen haben aber ergeben, daß Hamburg trotz angespannter Haushaltssituation bei den Verfahrensdauern im Bundesgebiet durchaus gut mithalten kann. Auch waren in zahlreichen Bereichen Verfahrensverkürzungen erkennbar. Anstatt das Engagement der Richterschaft und der Mitarbeiter zu würdigen, die nicht nur Tag für Tag die steigenden Anforderungen bewältigen, sondern daneben einen hohen Arbeitseinsatz im Modernisierungs- und Rationalisierungsprozeß erbringen, bringt die CDU durch Pauschalvorwürfe die Justiz insgesamt in Mißkredit.

Ich will mich auf keine kleinkarierte Statistikdiskussion einlassen. Daß Sie von der CDU-Opposition allerdings justizpolitische Diskussionen nur noch im Hinblick auf Stellen führen, offenbart einmal mehr Ihre Einfallslosigkeit. Anstatt mit uns gemeinsam über tiefgreifende Modernisierungsschritte Justiz 2000 hin zu Justiz 2010 zu diskutieren, fällt Ihnen außer nicht finanzierbaren Stellenaufstockungsforderungen nichts ein.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

So kann man nur reden, wenn man Opposition ist und keine Verantwortung für die gesamte Stadt trägt. Aber machen Sie nur weiter so, regierungsfähig wird man so nicht.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Den Vorwurf, schludrig gearbeitet zu haben, kann ich Ihnen auch nicht ersparen. Sie hätten vor der Formulierung Ihrer Anfrage etwas genauer in das Gerichtsverfassungsgesetz gucken müssen. Auf zwei Berufsrichter reduzierte Große Strafkammern sind dort ausdrücklich ermöglicht worden, und zwar durch das Rechtspflegeentlastungsgesetz des Bundes. Auch die Möglichkeit, den Vorsitz in Kleinen Strafkammern Richtern zu übertragen, die den Vorsitz einer Großen Strafkammer innehaben, beruht auf dem Rechtspflegeentlastungsgesetz, von dem Hamburg nun in

ressourcenoptimierender Weise Gebrauch macht. Oder raten Sie einmal, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wer der Urheber dieses Gesetzes ist, das ja aus Ihrer Sicht von großem Übel für die Hamburger Justiz ist. Genau unter Ihrer CDU/FDP-Bundesregierung ist das entsprechende Rechtspflegeentlastungsgesetz 1993 verabschiedet worden.

(Petra Brinkmann SPD: Ach ne! – Karin Ro- galski-Beeck SPD: Sieh da, sieh da!)

Ihre damalige Bundesregierung hat also die Bedenken, die durch Ihre Anfrage jetzt suggeriert werden, nicht geteilt, sonst hätte sie die entsprechenden Rechtsgrundlagen nicht schaffen dürfen. Es ist daher in hohem Maße unredlich, Hamburg heute vorzuwerfen, von gesetzlichen Möglichkeiten in verantwortbarer Weise Gebrauch zu machen, die Sie beziehungsweise Ihre damalige Regierung eingeführt haben.

Die CDU offenbart mit dieser Anfrage erneut, daß sie es mit der in Artikel 97 Grundgesetz verbürgten richterlichen Unabhängigkeit nicht so genau nimmt. Dem Präsidium des Landgerichts obliegt die Personaldisposition. Es muß gewährleisten, daß die Handlungsfähigkeit einer jeden Strafkammer gegeben ist. Ich habe an der Urteilsfähigkeit und Verantwortbarkeit solcher Entscheidungen des Präsidiums keinen Zweifel.

Auch Ihr ständiger Versuch, dem Präsidium des Amtsgerichts und der Justizsenatorin einen Strick aus der Neuordnung der Geschäftsverteilung im Bereich der Wirtschafts- und Betäubungsmittelstraftaten zu drehen, muß scheitern. Es sind, das sollten Sie und auch Ihre sogenannten Berater wirklich einmal zur Kenntnis nehmen, keine Richterstellen entfallen. Die Entscheidung über die Geschäftsverteilung und ihre Motive sind allein Sache des Amtsgerichtspräsidiums. Auch in diesem Falle habe ich keine Zweifel, daß hier verantwortungsbewußt entschieden wurde. Sie unterstellen dem Gerichtspräsidenten gesetzes- oder verfassungswidriges Handeln. Das ist so absurd, daß der Stein, den Sie da aufgehoben haben, auf Ihre Füße fällt. Wer Grundprinzipien der deutschen Justiz, die grundgesetzlich verbürgte richterliche Unabhängigkeit, in seinem politischen Tun und Sagen nicht beachtet, der ist justizpolitisch weder regierungs- noch oppositionsfähig. Sie haben leider nichts dazugelernt. – Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Das Wort hat Frau Dr. Kähler.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Professor Karpen, Ihr Versuch, zu zeigen, daß die Strafjustiz kurz vor dem Kollaps stehe, ist ein weiteres Mal mißraten. Erstens ist das, was Sie als unzulässige Praxis bezeichnen, ein ganz normales Mittel, das das Gesetz vorsieht. Und zweitens haben Sie die Zahlen, die Sie erfragt haben, nicht richtig gelesen, denn daraus geht hervor, daß der Bedarf an diesen Hilfsstrafkammern offenbar abnimmt. Die meisten sind aufgelöst worden und die „abgeleiteten“ Verfahren, die in diese Hilfsstrafkammern gegangen sind, sind seit 1995 in etwa gleich geblieben, und das trotz des stattgefundenen Personalabbaus.

Insofern ist die These von der völligen Überlastung der Strafjustiz nicht zu halten. Das deckt sich im übrigen auch nicht mit den Erkenntnissen aus der Praxis. Alle Leute, die

damit zu tun haben, zum Beispiel die Anwälte, wissen das. Es läuft an vielen Stellen gut, an anderen Stellen aber weniger gut. Insofern kann von Zusammenbruch wirklich keine Rede sein.

Zum Stichwort nachlässiger Umgang mit dem Parlament: Wenn Sie die Zahlen, die Sie in der Anfrage erfragen wollten, innerhalb einer Viertelstunde selber herauskriegen können, dann frage ich mich, warum Sie Anfragen stellen.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Das ist dann irgendwie vergebliche Mühe. Im übrigen gilt das, was Herr Klooß sagt. Es ist wirklich müßig, im Zusammenhang mit der Justiz immer nur die Stellensituation zu diskutieren. Die ist sicherlich wichtig und entscheidend, aber es ist auch entscheidend, was drumherum ist, nämlich die Frage der Organisation, der Modernisierung, der Inhalte der Rechtsprechung, der Qualität und so weiter und so fort. Das würde eine viel größere und auch anspruchsvollere Debatte erfordern, als nur zu sagen, da ist ein Verfahren auf eine Hilfsstrafkammer abgeleitet worden und das geht nicht in Ordnung; da müßten Sie sich schon etwas mehr einfallen lassen. – Danke.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort hat Frau Senatorin Dr. Peschel-Gutzeit.