Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Personalausstattung in den Gerichten und insbesondere im Strafbereich ist in den letzten Monaten häufiger Gegenstand von Großen und Kleinen Anfragen gewesen. In diesem Zusammenhang wird bisweilen vermutet – wir durften das heute schon wieder hören –, daß die enge Personalsituation die Gerichte zwinge, zunehmend Hilfsstrafkammern zu bilden, damit die Hauptverhandlung innerhalb eines halben Jahres stattfinden kann und Untersuchungsgefangene nicht ohne Verhandlung aus der Haft entlassen werden müssen.
Das alles stimmt nicht. Ich habe bereits in zurückliegender Zeit in diesem Hause immer wieder dargestellt, daß die hamburgische Justiz in den Strafbereichen von Amts- und Landgericht handlungsfähig ist. Hamburg verzeichnet in den letzten Jahren gerade keinen Einbruch in der Rechtsgewährung, auch wenn, was niemand leugnet, die Ressourcen knapper geworden sind. Wenn die Präsidien der Gerichte Hilfsstrafkammern einrichten, was sie nach dem Gerichtsverfassungsgesetz können und dürfen und was sie im übrigen schon immer getan haben, zeigt dies sehr deutlich, wie flexibel die Gerichte auf die unterschiedlichen Belastungssituationen mit der Einrichtung von Hilfsstrafkammern und der Besetzung von Kammern reagieren. Mein Dank hierfür gilt zunächst der guten und engagierten Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Gerichten.
Besonders danke ich den Richterinnen und Richtern, die mit der erheblichen Belastung, die unstreitig ist, professionell und mit gutem Ergebnis umgehen und fertig werden. Hamburgs Justiz arbeitet nun einmal, auch wenn die Opposition es gerne anders hätte, stabil und leistungsfähig.
Übrigens konnte die Zahl von 27 Großen Strafkammern auch im laufenden Jahr 2001 gehalten werden. Die Hand
lungsfähigkeit der Großen Strafkammern wird auch nicht dadurch beeinträchtigt, daß nicht alle Großen Strafkammern permanent mit drei Berufsrichtern besetzt sind. Das Landgericht nimmt, das ist hier schon dargestellt worden, in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten wahr, die ihm durch ein nun acht Jahre altes Entlastungsgesetz geboten werden. In bestimmten Fällen – nur da geschieht es natürlich – können Verhandlungen in einer reduzierten Besetzung mit nur zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen durchgeführt werden. Soweit das nach dem Gesetz nicht möglich ist und drei Richter tätig werden müssen, geschieht das natürlich auch.
Was nun die sogenannten Hilfsstrafkammern angeht, die die CDU so besonders erwähnenswert findet, gab es zu Beginn des Jahres 2001 wesentlich weniger Große und Kleine Hilfsstrafkammern als zum selben Zeitpunkt des Vorjahres; Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen konnten also deutlich zurückgefahren werden. Übrigens handelt es sich bei den Verfahren, die auf Hilfsstrafkammern übertragen werden – auch das ist hier schon erwähnt worden – fast ausschließlich um aktuelle Haftsachen, die einer besonderen Förderung bedürfen. Das ist völlig in Ordnung und überhaupt nicht zu beanstanden, denn die Alternative, eine eventuell vorzeitige Haftentlassung mangels Terminierung, will niemand, ich übrigens auch nicht.
Alles in allem zeigt sich, daß die Selbstverwaltungsgremien des Landgerichts, die unter anderem über die Bildung von Hilfsstrafkammern, die Einführung, Fortführung und Veränderung des Rotationssystems und die Geschäftsverteilung und damit auch über die Besetzung der Kammern entscheiden, und zwar autonom und ohne jede Einflußnahme von Dritten, ausgezeichnet funktionieren. Sie reagieren flexibel auf veränderte Anforderungen mit dem Ziel, Überlastungssituationen der einzelnen Kammern zu verhindern und der Gefahr von vorzeitigen Haftentlassungen zu begegnen. Die gleiche Flexibilität in der Personalposition beobachten wir auch im Zivilbereich des Landgerichts.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Betäubungsmittelstrafverfahren sagen, die vor dem Amtsgericht HamburgMitte verhandelt werden. Wir alle haben erlebt, daß es einen kleinen Sturm im Wasserglas gegeben hat. Einige betroffene Richter haben gemeint, sich an die Öffentlichkeit wenden zu sollen. Diese Betäubungsmittelstrafverfahren wurden ehemals in Dezernaten für Wirtschafts- und Drogenstrafsachen verhandelt und durch einen Beschluß des amtsgerichtlichen Präsidiums dem Dezernat für allgemeine Strafsachen zugeordnet. Die richterliche Kapazität – und das ist das Entscheidende – wurde, wie hier schon ausgeführt, durch diesen Präsidiumsbeschluß nicht eingeschränkt. Der Senat ist davon überzeugt, daß hierdurch keine Einbußen in der Qualität der Rechtsprechung entstehen, denn über derartige Betäubungsmittelstrafverfahren entscheiden in den Stadtteilgerichten und den Berufungskammern des Landgerichts Richter, die auch in allgemeinen Strafsachen urteilen. Bisher ist von niemandem der Vorwurf erhoben worden, daß die Urteile dieser letzten Gremien etwa schlechter seien als die der bisherigen Wirtschaftsstrafabteilung. Weder der Senat noch die Justizsenatorin haben im übrigen die Möglichkeit oder auch nur die Absicht, Präsidiumsentscheidungen zu beeinflussen; das ist eine verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeit.
Aufgabe der Politik ist es, die Gerichte mit den erforderlichen Ressourcen auszustatten, um sie in den Stand zu versetzen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Das ist uns trotz aller Härten des Konsolidierungsprogramms bisher gelungen,
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da unschwer zu erwarten war, daß die Justizsenatorin alles paletti finden würde, möchte ich mich meinem Kollegen Klooß zuwenden. Herr Klooß, ich glaube, Sie haben das falsche Manuskript herausgeholt. Ich habe kein Wort über die richterliche Unabhängigkeit gesagt, die ein hohes Gut ist. Ich habe kein Wort über die BTM- und Wirtschaftsstrafkammern gesagt. Im übrigen bin ich es leid, daß ich für meine Fraktion zu den Drucksachen sehr detailliert etwas ausführe und Sie immer sagen – mittlerweile sekundiert durch die Frau Doktor auf der linken Seite –, das sei alles ein Zerrbild, ich malte schwarz/weiß und so weiter.
Sie haben auch gesagt, ich redete nur über Stellen. Herr Klooß, Sie sind Jurist, soweit ich weiß. Sie wissen, daß Jurisprudenz durch den Kopf eines Rechtsanwalts, eines Richters und auch eines Hochschullehrers geht, und deswegen ist das das entscheidende Kriterium. Sie haben gesagt, die Justiz sei in Ordnung; sie ist nicht in Ordnung. Herr Schöndube, der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, und Staatsanwalt Kuhn haben in diesen Tagen gesagt, bei den DNA-Analysen, etwa bei Speichelproben, sei Hamburg weit abgeschlagen. Hamburg hat die rote Karte fest in der Hand.
Mit einer Verfahrensdauer von durchschnittlich 30 Monaten liegt Hamburgs Sozialgerichtsbarkeit 100 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Im Arbeitsbereich der Gerichtsvollzieher fehlen 20 Stellen, da gibt es kein Vertun. Die Eingänge von Zivilsachen beim Landgericht sind in diesem Jahr 30 Prozent höher als im letzten Jahr; die Stellen werden gleichwohl weggespart. Ich weiß, daß im Gericht die Parole ausgegeben wird: Tut, was ihr könnt, den Rest laßt liegen!
„Ich habe den Eindruck, daß die Bürger immer unzufriedener sind mit Einzelfallentscheidungen. Die Lage ist ernst. Die Qualität der Urteile wird aufgrund der Verfahrensbelastungen immer schlechter. Die Fehlerquote wird immer größer, die Einzelfallgerechtigkeit bleibt oft auf der Strecke. Früher mußte ich 400 Verfahren im Jahr machen, jetzt muß ich 800 machen. Die Justiz entwickelt sich zu einem reinen Regelungsbetrieb.“
Und Sie sagen, ich malte ein Zerrbild. Das Amtsgericht Wandsbek muß einräumen, Verhandlungs- und Verkündungstermine zwei, drei, vier Monate aussetzen zu müssen. Ein Anwalt dort sagt, die Justiz komme wegen der Einsparungen zum Erliegen.
Meine Damen und Herren! So kann es nicht weitergehen. Hamburg braucht eine neue Justizpolitik: Schluß mit dem Sparprogramm im Bereich der Inneren Sicherheit, von der Polizei über die Staatsanwaltschaft bis zu den Gerichten, Wiederherstellung des Gefühls der Rechtssicherheit für jeden Hamburger Bürger, kein kurzer Prozeß zwar, aber be
schleunigte Strafverfahren. Wir dürfen das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht vor die Hunde gehen lassen. – Danke sehr.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf, Drucksache 16/5827: Senatsmitteilung zum Thema Rundstrecke für Inline-Skaterinnen und -Skater.
[Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 10. November 1999 (Drucksache 16/3237) – Rundstrecke für Inline-Skaterinnen und -Skater – – Drucksache 16/5827 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Bürgerschaft hat 1999 dieses Ersuchen beschlossen. Es sollte bis zum Sommer beantwortet werden, und da es ein bißchen länger gedauert hat, ist auch ein bißchen mehr in diese Senatsdrucksache hineingekommen, als wir eigentlich gefragt haben; aber es ist inzwischen auch viel passiert. Wir haben gesagt, wir möchten gerne, daß Hamburg zur Hochburg für Inline-Skating wird, und haben im Jahr 2000 einige demonstrative Aktivitäten für die 250 000 bis 300 000 Hamburgerinnen und Hamburger, die auf Inline-Skates durch diese Stadt fahren, befördert.
Lassen Sie mich die Bestandsaufnahme ein bißchen aufgliedern. Ich stimme im großen und ganzen im Grundsatz der Senatsmitteilung zu, möchte Sie aber auf ein paar Probleme aufmerksam machen und auch einen Handlungsbedarf aufzeigen.
Erfreulich ist, daß durch diese Aktivitäten und durch das Zutun vieler mittlerweile in Hamburg für Inline-Skater eine ganze Menge passiert. Sie wissen – das steht auch in der Senatsdrucksache –, daß die Hamburger Sportjugend alle vierzehn Tage die sogenannte Tuesday-Late-Night durchführt, die insbesondere an junge Teilnehmer adressiert ist, die alle vierzehn Tage um die Binnenalster fahren. Es wird auch in diesem Jahr, so hoffe ich, alle vierzehn Tage von der Hamburger Inline-Skating-Schule angeboten, sonntags zwei Stunden um die Außenalster zu fahren. Und der dritte Punkt, den wir besonders unterstützt, gefordert und gefördert haben, ist, daß Hamburg eine attraktive Form der Eroberung der Straßen durch den Sport erlebt, nämlich sogenannte Blade-Nights, die es in anderen europäischen Großstädten schon mit einer enormen Beteiligung gibt. In Berlin und Paris nehmen bis zu 50 000 Teilnehmer daran teil. Es gehört schon ein bißchen Kurzsichtigkeit dazu, wenn man nicht erkennen will, daß Blade-Nights eine ungeheure touristische Attraktivität sind. Wir wissen aus Berlin, daß die Hälfte der Teilnehmer nicht Berliner sind, sondern Leute, die extra dorthin fahren, an der Blade-Night teilnehmen und dann am Wochenende in Berlin bleiben. Es würde Hamburg gut zu Gesicht stehen, wenn auch hier so etwas stattfindet. Dies ist ein touristischer Faktor, der auch Standort- und wirtschaftliche Interessen bedient.
In anderen Städten wird das zum Teil in Kooperation mit der Stadt durchgeführt; die Beispiele sind in der Senatsdrucksache genannt worden. Wir haben mit der Innenbehörde einige Gespräche geführt, und ich möchte in diesem Zusammenhang etwas machen, was von der GAL relativ selten gemacht wird, nämlich Innensenator Wrocklage ausdrücklich loben, der sich in dieser Frage sehr kooperativ verhalten hat.
Es sind dem Verein „Green-City-Hamburg“, der für die Blade-Nights gegründet wurde, relativ geringe Auflagen gemacht worden. Aber, meine Damen und Herren, es ergibt sich hier ein grundsätzliches Problem, auf das ich hinweisen möchte. Trotz des Entgegenkommens der Innenbehörde und des Absenkens der Auflagen kostet eine solche Veranstaltung, die circa 15 bis 20 Kilometer durch die Stadt geht, einen privaten Veranstalter ungefähr 50 000 DM. Diesen Betrag muß er aufwenden, um die gesamten Sicherheitsvorschriften, beispielsweise die Absperrmaßnahmen, realisieren zu können. Das Problem zeigt sich, wenn ein Verein eine solche Veranstaltung durchführen will. Auch wenn er mit professionellen Organisatoren zusammenarbeitet, besteht die Schwierigkeit, daß man keine oder schwer Sponsoren findet, die eine solche Veranstaltung absichern. Etwas Ähnliches erlebt auch die Hamburger Inline-Skating-Schule. Auch die Veranstaltung um die Außenalster trägt sich offensichtlich nur sehr schwer, weil es mittlerweile kompliziert geworden ist, für Sportveranstaltungen, die aus vielen Gründen von allen für gut und unterstützenswert gehalten werden, die entsprechende Unterstützung zu bekommen, wenn man sie auf private Füße stellt. Sponsoren, die Sport unterstützen, sind engagiert. HEW-Cyclassic und Beiersdorf unterstützen den Marathon. Es ist kompliziert. Darum möchte ich die Gelegenheit nutzen, einen leidenschaftlichen Appell an die Wirtschaft zu richten, nicht nur Veranstaltungen zu begrüßen und davon zu profitieren, sondern auch Möglichkeiten zu suchen, solchen Veranstaltungen Unterstützung zukommen zu lassen. Mein Appell richtet sich auch an die Politik. Bei aller Unterstützung durch Senator Wrocklage könnte ich mir vorstellen, daß möglicherweise der Senat und auch der Bürgermeister noch andere Verbindungen haben, Sponsoren zu interessieren, daß eine solche Veranstaltung, die für andere europäische Großstädte wichtig ist, auch in Hamburg etabliert werden kann.
In anderen Städten gibt es eine Mischung. Da ist zum Teil die Stadt stärker engagiert. Berlin beispielsweise hat sich über Jahre etwas geleistet, was wir hier mit begrenztem Erfolg versucht haben. In Berlin gab es eine Absprache mit der Regierung, die Blade-Nights als Demonstration durchzuführen. So konnten die Kosten für Absperrung und für die Begleitung vom Staat und nicht von dem privaten Veranstalter getragen werden. Dieses Kapitel möchte ich heute aussparen und nicht auf schmerzliche Erfahrungen im letzten Jahr zurückkommen.
Zur festen Rundstrecke möchte ich folgendes sagen. Wir haben in der Billwerder Bucht eine lokale Prüfung durchgeführt. Dort haben wir gemeinsam festgestellt, daß es an manchen Stellen objektive Schwierigkeiten gibt, was die Sicherheit betrifft. Der Belag ist zum Teil nicht günstig. Ich erwarte, daß es eine Einsicht gibt, eine Rundstrecke für Inline-Skaterinnen und -Skater in Hamburg zu etablieren.
Man müßte anders herangehen und sagen, der Ausgangspunkt muß sein, daß wir dieses wollen, und dann können wir auch die Probleme beseitigen. Es gibt im Bereich Kaltehofe eine sehr attraktive Strecke um das ehemalige Elbwasserwerk, wo allerdings etwas gemacht werden muß. Die Strecke ist ungefähr 3,5 Kilometer lang, sie liegt landschaftlich wunderbar und hat eine gute Verkehrsanbindung. Durch die S-Bahn – Haltestelle Tiefstaak – ist sie auch von der Innenstadt gut zu erreichen. Wir haben bei der GAL-Fraktion einigen Zuspruch von örtlichen Initiativen bekommen. Viele Leute, die in dieser Region wohnen, sagen, es wäre gut und notwendig, für den Bereich Rothenburgsort etwas Attraktives zu machen. Hier wäre mit relativ geringen Mitteln eine Rundstrecke zu etablieren. Eine Alternative wäre, eine andere Strecke zu finden und dort die Voraussetzungen zu schaffen. Ich erwarte von der neuen Regierung in Hamburg, von dem neuen Senat, daß in dieser Richtung etwas in den Koalitionsvertrag aufgenommen und daß beschlossen wird, wo und unter welchen Bedingungen und mit welchen Mitteln eine solche Rundstrecke für Hamburg etabliert werden kann.
Lassen Sie mich zum letzten Punkt kommen. Das ist vielleicht der brisanteste, weil er mit Verkehrspolitik zu tun hat. Herr Reinert ist leider nicht anwesend, und alle Verkehrspolitiker dachten, Inline-Skating ist ein softes Thema, das nur die Sportler interessiert. Inline-Skating ist aber auch ein wertvolles, sanftes, ökologisch sinnvolles und gesundheitlich positives Verkehrsmittel. Es gibt Probleme. Wenn Sie durch die Stadt gehen, werden Sie merken, daß Inline-Skating und Fußgängerinteressen häufig nicht kompatibel sind. Für Radwege und Fahrbahnen sind Inline-Skates laut Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt.
Es gibt drei Untersuchungen, die in dem Zusammenhang interessant sind. Es gibt im Bundesministerium für Verkehr einen Forschungsauftrag. Bis zum Jahre 2001 soll dieses Thema untersucht werden. Die Grünen haben im Bundestag eine Anhörung zu dem Thema gemacht. In Frankfurt hat es einen Modellversuch gegeben, Inline-Skates als Verkehrsmittel in verkehrsberuhigten Zonen zuzulassen. Darüber steht etwas in der Drucksache. Man müßte etwas genauer untersuchen, welche Erfahrungen dort gemacht worden sind und welche Probleme es dort gegeben hat. Ich gehe davon aus, daß die GAL-Fraktion auf diesem Gebiet in Hamburg initiativ werden und auswerten wird, welche Erkenntnisse hier vorliegen. Ich bin davon überzeugt, Hamburg hätte und hat gute Chancen, zur Hochburg für Inline-Skaterinnen und -Skater zu werden. Nötig sind dabei aber auch in der nächsten Legislaturperiode Einsatz und Initiative der Politik, aber auch der Hamburger Wirtschaft, denn Breiten- und Freizeitsport ist ein interessanter und wichtiger Wirtschaftsfaktor.
Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren! Wir alle merken es mit großer Freude, in Hamburg ist Frühling, und deswegen wollen die Hamburgerinnen und Hamburger an die frische Luft. Viele schnallen die harten Gummirollen an und düsen durch unsere schöne Stadt. Dafür gibt es erfreulicherweise Möglichkeiten. Ich bin nicht ganz so pessimistisch wie mein Vorredner. Bei ihm klang Enttäuschung mit, daß nicht alle Bäume in den Himmel wachsen können. Darauf will ich gleich noch einmal zurückkommen.
Es ist nicht das erste Mal, daß wir uns hier mit dem Thema Inline-Skating befassen. Damit unterstreichen wir zum einen die besondere Bedeutung, die dieses weitgehend offene Sportangebot für die Sportstadt Hamburg besitzt, und weisen zum anderen auf die schwierige Problematik der Nutzerkonkurrenzen auf öffentlichen Flächen einer Metropole hin. Herr de Lorent hat das eben auch ausgeführt.
Inline-Skating ist schon lange nicht mehr bloßer Trendsport, sondern die große Zahl der Läufer und die Teilnahme aller Altersklassen beweisen, Skating ist mehr und mehr zu einem neuen Volkssport geworden. Dies ist unter Bewegungs- und Gesundheitsgesichtspunkten ausdrücklich zu begrüßen. Vergleichsweise wenig Skater sind in Vereinen organisiert. Skaten ist ähnlich wie das Joggen als Jedermann-Sport beziehungsweise als allgemeine Freizeitbeschäftigung anzusehen. Über 100 000 Hamburgerinnen und Hamburger – es ist auch nicht falsch, wenn Herr de Lorent von 250 000 spricht – wissen das zu schätzen, und es werden jedes Jahr mehr. Bundesweit schnüren – so die vorliegenden Angaben – annähernd zwölf Millionen Menschen den rasanten Stiefel, womit klar ist, die Skater-Gemeinde braucht Platz.
Wir haben uns mit dem Ersuchen für einen festen SkaterRundkurs eingesetzt und dabei beispielsweise eine Rundstrecke um die Billwerder Bucht vorgeschlagen. Dieser Streckenverlauf ist – das wurde eben schon ausgeführt – gewissenhaft geprüft worden, und zwar nicht nur hinsichtlich der Fahrbahnbeschaffenheit, sondern auch hinsichtlich der Verträglichkeit anderer Verkehrsmittel. Die Prüfung kommt leider zu dem Ergebnis, es geht nicht. Gleichwohl gibt es unverändert die Ansage, Skating auf Initiative von Veranstaltern auf Straßen zu ermöglichen, aber es ist uns auch klar, daß Skating-Veranstaltungen nicht durch die fragwürdige Inanspruchnahme des Demonstrationsrechts auf Kosten des Steuerzahlers organisiert werden sollen. Das hieße nämlich, von einer Tasche in die andere Tasche zu wirtschaften. Herr de Lorent, wenn Sie Berlin erwähnen, darf ich darauf hinweisen, daß derartige Veranstaltungen in Demonstrationsform dort inzwischen Vergangenheit sind, weil auch dort die Kostenfrage eine ganz beachtliche Rolle spielt. Sie haben die Zahlen genannt. Auf diese Art und Weise darf man so etwas nicht durchführen.