Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 17/908 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist er mit Mehrheit angenommen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte, bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehen, noch schnell ein Ergebnis einer Wahl mitteilen. Bei der Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht sind 119 Stimmzettel abgegeben worden. Davon war einer ungültig und damit 118 gültig. Herr Michael Schröder erhielt 65 Ja-Stimmen, 37 Nein-Stimmen und 16 Enthaltungen. Damit ist Herr Schröder gewählt.
Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 24, Antrag der GAL-Fraktion: Gesetz über die Gewährleistung des freien Zugangs zu Informationen für die Freie und Hansestadt Hamburg.
[Antrag der Fraktion der GAL: Gesetz über die Gewährleistung des freien Zugangs zu Informationen für die Freie und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Informationsfreiheitsgesetz – HmbIFG) – Drucksache 17/910 –]
Diese Drucksache möchte die CDU-Fraktion an den Rechtsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Maaß.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir legen heute einen Gesetzentwurf vor, der jedem Bürger und jeder Bürgerin Anspruch auf Akteneinsicht in die gesamte Verwaltung gibt. Zukünftig soll es jedem Hamburger möglich sein, der Verwaltung über die Schulter zu schauen, und wir sind der Ansicht, dass dieser für die hamburgischen Behörden revolutionäre Schritt aus drei Gründen wichtig ist. Erstens glauben wir, dass durch größtmögliche Transparenz die Verwaltung dieser Stadt vom Filz, egal welcher Couleur, befreit werden kann und zweitens mehr Transparenz zu mehr rechtsstaatlicher Kontrolle und auch zu weniger Korruption führt.
Drittens brauchen aus unserer Sicht die Verbraucher einen Rechtsanspruch darauf – wir haben heute schon darüber gesprochen –, von den Lebensmittelbehörden zu erfahren, ob ihre Nahrung in Ordnung ist. Jeder einzelne dieser drei Gründe ist es für sich allein genommen schon wert, diesen Gesetzentwurf zu verabschieden.
Zum Thema Filz: Dieses Parlament hat sich im Rahmen eines Untersuchungsausschusses in der letzten Legislaturperiode bereits ausführlich mit diesem Hamburger Phänomen auseinander gesetzt.
Es ist ein Phänomen, das in Hamburg in letzter Zeit aus gutem Grund öfter im Gerede war. Die Sozialdemokraten haben sich damals auch lange geweigert, dieses F-Wort in
Das Wort Filz. – Weil in dieser Stadt jeder weiß, was damit gemeint ist, haben wir dieses Wort auch mit großer Freude in Paragraph 1 als Ziel dieses Gesetzes aufgenommen, denn man soll die Dinge auch beim Namen nennen.
Der damalige Abschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses kam nach zähen Verhandlungen mit den Sozialdemokraten immerhin zu dem Schluss, dass eine verstärkte Einbindung der Öffentlichkeit vor dem Hintergrund des Untersuchungsergebnisses erwägenswert erscheine. Die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern, die auch schon Informationsfreiheitsgesetze haben, lassen aus unserer Sicht den Schluss zu, dass mehr Öffentlichkeit tatsächlich die Bildung von Filz erschwert und natürlich die Transparenz fördert. Ein System der gegenseitigen Begünstigung, des Vertuschens und der inadäquaten politischen Einflussnahme in Behörden kann zwar nicht völlig verhindert, aber immerhin doch erschwert werden, wenn die Akten grundsätzlich öffentlich sind.
Zum zweiten Zweck dieses Gesetzes, der Korruptionsbekämpfung: Glaubt man dem jährlichen Korruptionswahrnehmungsindex der Organization Transparency International, dann wird Korruption in Deutschland ein zunehmend gravierenderes Problem und das beste Mittel gegen Korruption
ist Transparenz. Auch deswegen haben die meisten Demokratien in dieser Welt ein Informationsfreiheitsgesetz geschaffen. Besonders deutlich wird dies am Beispiel von Vergabeentscheidungen, die bekanntlich besonders sensibel sind, was die Bestechlichkeit angeht. Wenn ein unterlegener Bewerber durch Einblick in die gesamten Unterlagen der Ausschreibung und Vergabe das komplette Verfahren nachvollziehen kann, dann ist aufgrund der besonderen Sachkenntnis und Motivation eines Wettbewerbers die Entdeckung von Unregelmäßigkeiten deutlich höher, als wenn allein eine behördeninterne Kontrolle stattfindet.
Meine Damen und Herren! Wir Grüne stehen für konsequente Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption. Zur Korruptionsbekämpfung in den Amtsstuben sind jedoch nicht repressive Maßnahmen, wie sie von der Innenbehörde angedacht wurden, wie vermehrte Telefonüberwachung, das erste Mittel der Wahl, denn bevor der Staat Maßnahmen zulasten von Bürgern ergreift, muss er aus unserer Sicht erst einmal im eigenen Laden aufräumen und den eigenen Beamten korrumpierendes Verhalten so schwer wie möglich machen. Solange es keine effektive öffentliche Kontrolle der Behörden gibt, brauchen wir uns über Korruption nicht zu wundern. Zur Bekämpfung von Korruption in den Behörden brauchen wir nicht den gläsernen Bürger, sondern eine transparente Verwaltung.
Über den dritten Zweck dieses Gesetzes, den Verbraucherschutz, haben wir heute auch schon gesprochen. Die derzeitige Rechtslage lässt die erforderliche Transparenz, um Verbraucher in Krisenfällen wie diesen zu unterrichten, eben nur bei akuter Gesundheitsgefährdung und in Krisen zu. Wir brauchen aber auch eine alltagstaugliche Regelung, die die Informationsmöglichkeiten von den Behörden in Richtung der Verbraucher verbessert.
Und um trotz des voraussichtlichen Scheiterns des Verbraucherinformationsgesetzes des Bundes zukünftig in Hamburg eine größtmögliche Transparenz für Verbraucher zu gewährleisten, haben wir in unseren Gesetzentwurf eine Regelung aufgenommen, welche die Information der Öffentlichkeit über verbraucherrelevante Sachverhalte gestattet. In Zukunft könnte also der Gesundheitssenator ohne Angst vor Schadensersatzforderungen, wenn unser Gesetz denn verabschiedet wird, die Namen der Betriebe nennen, die vermutlich mit nitrofenbelastetem Geflügel beliefert wurden.
Lassen Sie mich neben diesen eher praktischen Erwägungen, was die mittelbaren Effekte von mehr Transparenz sind, auch noch zu einigen grundsätzlichen Erwägungen kommen, zu verfassungspolitischen Erwägungen, warum wir einen Anspruch der Bürger auf Akteneinsicht brauchen. Im Grundgesetz heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Die Verwaltung ist daher eigentlich nur der verlängerte Arm der Bürgerinnen und Bürger. Daher kann es eigentlich keine grundsätzlichen Vorbehalte dagegen geben, dass die Öffentlichkeit die Verwaltung kontrolliert. Aber vor sieben Jahren ist dieser Einwand vonseiten des Senats und der SPD erhoben worden, als ein erster Entwurf der Grünen für ein Informationsfreiheitsgesetz debattiert wurde. Es wurde damals vom Senat oder auch den Regierungsfraktionen gesagt, allein das Parlament habe die Verwaltung zu kontrollieren. Dieses Argument ist aus zweierlei Gründen falsch, denn erstens schmälert die Kontrolle durch die Öffentlichkeit nicht das Kontrollrecht der Legislative und zweitens sind aus meiner Sicht 121 Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit der Kontrolle von Millionen von Verwaltungsvorgängen schlicht überfordert. Deswegen brauchen wir mehr als nur parlamentarische Kontrolle, wir brauchen auch die Kontrolle durch die Öffentlichkeit und insbesondere durch die Medien, die auch Hauptnutznießer dieses Gesetzentwurfs sein werden. Wir brauchen deswegen die Abkehr vom Prinzip der Geheimhaltung in hamburgischen Amtsstuben, denn Demokratie lebt vom Prinzip der Öffentlichkeit.
Ein weiterer Aspekt: In der Informationsgesellschaft wird es für die Teilhabe an Demokratie, aber auch am wirtschaftlichen Wohlstand zunehmend wichtiger, dass der Einzelne Zugang zu gesellschaftlich relevanten Informationen hat. Informationsfreiheit hat deswegen auch die Dimension eines Bürgerrechts. Wir Grüne sind daran interessiert, mit den anderen parlamentarischen Fraktionen diesen Gesetzentwurf gemeinsam zum Ziel zu bringen. Beim ersten Antrag meiner Fraktion in der vorletzten Legislaturperiode ist dies nicht gelungen, weil die Sozialdemokraten damals die Sichtweisen der Behörden so internalisiert hatten, dass eine öffentliche Kontrolle der Verwaltung offenbar als Majestätsbeleidigung aufgefasst wurde.
(Michael Neumann SPD: Jetzt mal nicht nach- treten! – Burkhardt Müller-Sönksen FDP: An wen denken Sie da speziell? An Herrn Wagner?)
Dieser Vorgang macht deutlich, wie schwierig es ist, gegen einflussreiche Behördenvertreter ein Informationsfreiheitsgesetz durchzubekommen. Dieses Parlament darf daher die Erarbeitung eines Informationsfreiheitsgesetzes nicht den Behörden überlassen. Es wurde auch schon vonseiten des Senats angekündigt, dass an einem Informationsfreiheitsgesetz gebastelt werde. Wenn wir jedoch dem Senat dieses Gesetz überlassen, dann passiert das, was auch auf Bundesebene passiert ist: Keine Behörde lässt
sich gerne freiwillig über die Schulter schauen, jede Behörde möchte für sich eine Ausnahmeregelung haben und am Ende wird der gesamte Gesetzentwurf zerpflückt, zu Fall gebracht und die Verwaltung ist glücklich.
Es handelt sich deswegen um ein Gesetz, das dieses Parlament gegen das Beharrungsvermögen und den stillen Widerstand der Verwaltung durchbringen muss. Die Trennlinien laufen nicht entlang der Parteigrenzen. In Nordrhein-Westfalen war es die CDU-Fraktion, die einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz eingebracht hat, der letztendlich zum Erfolg geführt hat, in Berlin waren es die Grünen, ebenfalls aus der Opposition, in SchleswigHolstein war es der SSW und alle diese Gesetze sind letztendlich in Kraft getreten; es waren immer Gesetzentwürfe aus den Reihen der Opposition.
Transparenz, das lerne ich daraus, ist keine Frage des Parteibuchs, sondern der Redlichkeit. Ich gehe davon aus und hoffe, dass auch die SPD-Fraktion inzwischen ihre Meinung geändert hat und diesem Entwurf zustimmen wird. Lassen Sie uns deswegen über unseren Entwurf im Ausschuss reden, ihn überarbeiten und uns interfraktionell einigen. Unser Entwurf enthält keine Überraschungen, sondern das Beste aus den Regelungen und Erfahrungen der anderen Bundesländer. Ich bin der festen Überzeugung, dass mit einem Mindestmaß an gutem Willen seitens der Regierungsfraktionen eine interfraktionelle Einigung auf der Grundlage unseres Gesetzentwurfs möglich ist. Dieses Parlament hat die Chance, den Filz in den Amtsstuben gründlich zu lüften und für mehr Transparenz zu sorgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen, ergreifen wir diese Gelegenheit gemeinsam, dies kann die Stunde des Parlaments werden.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Maaß, ich schätze Ihre erfrischende Art, wie Sie Ihre Argumente vortragen, und Sie haben sicherlich auch das Vorrecht der Jugend, über Ziele hinauszuschießen.
In fünf bis zehn Minuten ist es sicherlich schwer, sich auf ein oder zwei Argumente zu konzentrieren. Ich teile aber ganz ausdrücklich Ihre Einschätzung nicht, dass in der Verwaltung ganz allgemein Filz und Korruption herrsche.
So berechtigt die Kritik auch ist, aber einen Pauschalverdacht gegenüber der Verwaltung auszusprechen, es herrsche dort Filz und Korruption, teile ich ausdrücklich nicht.
Die Zielsetzung – ich habe da dezidiert andere Auffassungen – eines Informationsfreiheitsgesetzes begrüße ich ausdrücklich. Die Grundüberlegung folgt aus Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz, nach dem jeder das Recht hat, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Angesichts wachsender Informationsmacht des Staates und des Einsatzes moderner Informations
Den Gefährdungen, die sich durch die Entwicklung der modernen Informationstechniken für den Einzelnen und für die Demokratie ergeben können, muss durch Datenschutzrechte auf der einen und Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite entgegengewirkt werden. Nicht die Verweigerung etwa von IuK-Technologien ist das Ziel, sondern vielmehr müssen diese Technologien und die Informationsmacht des Staates den demokratischen Strukturen und den konkurrierenden Rechtsgütern angepasst werden. In den USA, Kanada und vielen europäischen Ländern wie Frankreich, Italien und Holland gibt es schon seit langem allgemeine Informationsansprüche. An die Stelle der Furcht vor unbekannter Informationsmacht muss die Transparenz und Informiertheit der Bürgerinnen und Bürger treten. Erst mit zunehmender Informiertheit erkennt der Bürger die Wechselwirkung in der Politik und ihre Bedeutung für seine Existenz und für sein Leben, sodass seine Bereitschaft zur Mitverantwortung in der Demokratie und seine sachliche Kritik wachsen können.
Aus meiner Sicht liegt hier eine große Chance zur Stärkung der Demokratie. Ich bin mir sicher, dass auch eine Mehrheit in diesem Hause dieses Ziel unterstützen kann. Mit diesem Gesetz reiht sich Hamburg in die Reihe der Bundesländer ein, in denen bereits ein Informationsfreiheitsgesetz existiert. Weil die Redezeit nicht ausreicht, will ich nur darauf hinweisen, dass es in der Bremischen Bürgerschaft eine sehr umfängliche Analyse gibt und – Sie haben es auch gesagt – es gibt auch auf Bundesebene einen entsprechenden Referentenentwurf zu diesem Thema.