Das Gleiche gilt auch, Frau Dr. Brüning, für externe Begutachtungen. Natürlich muss sich eine Hochschule externer Begutachtung stellen und sich fragen, welche gesellschaftlichen Bedürfnisse bestehen und welchen Platz sie in der Gesellschaft und in einer Metropolregion wie Hamburg einnehmen will.
Herr Schinnenburg hatte schon erwähnt, dass wir die ersten Schritte schon gegangen sind. Das gilt insbesondere für die Planungssicherheit, den Inflationsausgleich und den Haushaltszuwachs im Jahre 2002, der sich sehen lassen kann.
Diese zukünftige Ausrichtung auf Qualität und Innovation durch einerseits gesetzliche und andererseits strukturelle Maßnahmen steht kurz bevor. Die jetzt vorliegende Gesetzesnovelle gibt den nötigen Raum und die Möglichkeiten, damit diese Schritte eingeleitet werden können. – Herzlichen Dank.
Herr Dräger, Sie haben mir das Wort im Munde herumgedreht. Die SPD-Fraktion hat nichts gegen externe Begutachtungen und Innovationen. Aber Sie wollen einem externen Hochschulrat das Entscheidungsrecht geben, auch über Schwerpunkte in Lehre und Forschung zu entscheiden. Dagegen sind wir.
Herr Maier hat bereits erwähnt, dass Sie sämtliche Gruppen der Hochschulen gegen sich haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie diesen Entwurf gegen die Hochschulen durchpeitschen wollen, denn dann wird er niemals zu Innovationen führen. – Vielen Dank.
Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen und das Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Gesetz ist in erster Lesung mit Mehrheit beschlossen.
Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das sehe ich nicht. Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung mit Mehrheit und somit endgültig beschlossen worden.
Der nächste Tagesordnungspunkt ist 18a: Drucksache 17/901: Senatsantrag zum Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung der Juristenausbildungsordnung.
[Senatsantrag: Entwurf des Zwölften Gesetzes zur Änderung der Juristenausbildung – Drucksache 17/901 –]
[Antrag der Fraktion der SPD: Einstellung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis – Einsparungen zur Verbesserung der Ausbildung und Verkürzung von Wartezeiten nutzen! – Drucksache 17/1063 –]
Diesen möchte die CDU-Fraktion an den Rechtsausschuss überweisen. Für die Drucksache 17/901 beantragt die SPD-Fraktion eine nachträgliche Überweisung an den Rechtsausschuss. Wer möchte das Wort? – Herr Schaube.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Partei Rechtsstaatlicher Offensive begrüßt die vom Senat beabsichtigte Modernisierung der Juristenausbildungsordnung. Hamburg folgt damit der Praxis der meisten Bundesländer. Diese Reform war längst überfällig. Ein Großteil der Assessoren arbeitet nämlich nach dem Zweiten Staatsexamen als Anwalt, geht in die Wirtschaft oder
in die Politik. Im Gegensatz zu früher werden nur noch wenige in den Staatsdienst übernommen. Deshalb ist es unsinnig, die angehenden Juristen für zwei Jahre zu Beamten auf Widerruf zu machen. Diese unnötige Bürokratie kann und muss jetzt abgebaut werden.
Hamburg wird ermöglicht, durch die Beendigung der Juristenausbildung im Beamtenstatus jährlich circa 2,7 Millionen Euro einzusparen. Schon allein aufgrund der brisanten Haushaltslage der Stadt sind das willkommene zusätzliche Mittel. Die Brutto-Bezüge der Referendare werden derzeit von 1000 Euro auf 850 Euro abgesenkt. Der juristische Nachwuchs bekommt beispielsweise in Schleswig-Holstein genauso viel beziehungsweise genauso wenig. Aber denken Sie einmal an die Ärzte, die während ihres praktischen Jahres noch weniger bekommen. Den Jura-Absolventen aus den anderen Bundesländern – das muss man deutlich sehen – wird zumindest der finanzielle Anreiz genommen, das Rechtsreferendariat in Hamburg zu machen, wodurch sich hier die Wartezeit verlängern würde.
Die Vorteile des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses liegen darin, dass Referendare zukünftig in die Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung einbezogen werden. Außerdem werden sie in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen; auch Angehörige sind dann mitversichert. Wichtig ist jedoch, dass trotz der finanziellen Einsparungen die allgemein anerkannte vorzügliche Qualität der Hamburger Juristenausbildung gewährleistet bleibt.
Die Ausgaben für Arbeitsgemeinschaften und Klausurenkurse, die zur Vorbereitung auf die Große Juristische Staatsprüfung nahezu unerlässlich sind, bleiben insgesamt unangetastet. Das heißt, dass die Referendare Hamburgs weiterhin eine erstklassige Ausbildung bei gleichzeitiger Haushaltsentlastung bekommen.
Im Übrigen profitieren die Juristen in Hamburg auch von der politischen Schwerpunktsetzung des neuen Senats im Bereich der Innen- und Justizpolitik. Wir haben bekanntlich in diesem Jahr mit der Einstellung von 15 zusätzlichen Staatsanwälten begonnen. Damit stellen wir zum einen eine wirksame Strafverfolgung sicher, die Rotgrün an den Rand des Kollapses gebracht hat,
Wir werden einer Überweisung des Zusatzantrages der SPD an den Rechtsausschuss zustimmen. Darin ist beispielsweise von einer Sozialklausel die Rede, die einer eingehenden Erörterung bedarf, da durch derartige Klauseln oftmals das Gegenteil bewirkt wird. Auch die anderen Punkte wollen wir gern mit Ihnen im Ausschuss besprechen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Hamburger Senat hat die kürzlich auf Bundesebene beschlossene Reform der Juristenausbildung zum Anlass genommen, auch in Hamburg
Änderungen vorzunehmen. Bevor ich den Entwurf zur Änderung der Juristenausbildungsordnung inhaltlich bewerte, möchte ich einige deutliche Worte zum Verfahren sagen.
Nach dem Willen des Senats soll das Gesetz am 1. August 2002 in Kraft treten. Dass sich der Senat bei der Umsetzung dieses Vorhabens selbst ein bisschen im Wege stand, hat er gerade noch rechtzeitig bemerkt.
Der Gesetzentwurf stand nämlich ursprünglich nur nachrichtlich auf der heutigen Tagesordnung. Das lag daran, dass wohl auf Wunsch des Senats eine Vorwegüberweisung der Drucksache an den Rechtsausschuss erfolgen sollte. Damit wäre aber eine Abstimmung vor der Sommerpause regulär nicht mehr möglich gewesen. Der Gesetzentwurf wäre, so wie die Regierungsparteien das Verfahren organisiert hatten, erst einmal in Ruhe am 2. Juli – nach der letzten Bürgerschaftssitzung vor der Sommerpause – im Rechtsausschuss beraten worden.
Das Gesetz hätte also keinesfalls rechtzeitig in Kraft treten können. Das wäre vor allem auch deshalb peinlich gewesen, weil es Einsparungen ermöglicht. Wäre das Gesetz später in Kraft getreten, hätte es dementsprechend weniger Einsparungen gegeben. Mit anderen Worten: Die Koalition hätte um Haaresbreite Steuergelder verschleudert,
Zurzeit warten Juristen nach dem ersten Ausbildungsabschnitt circa 24 Monate auf eine Referendarstelle. Die Hamburger Absolventen erhalten dabei Konkurrenz aus den anderen Bundesländern, da die Hamburger Rahmenbedingungen sowie die Stadt selbst attraktiver sind als andere.