Protokoll der Sitzung vom 26.06.2002

Sie senken das Einkommen genau bis zu der Grenze, wo ergänzende Sozialhilfe eingreifen würde. So etwas muten Sie Menschen zu, die eine hervorragende Ausbildung haben, oft über 30 Jahre alt sind und eine Familie zu ernähren haben. Hier besteht nur der Unterschied, dass es nach Ihren Vorstellungen zukünftig keine Familienzuschläge oder Ähnliches mehr geben soll.

Es ist für mich besonders unverständlich, dass mit der geplanten Verordnung auch noch die Möglichkeit der Referendare beschränkt werden soll, Nebentätigkeiten anzunehmen. In Zukunft sollen maximal nur noch 500 Euro durch Nebentätigkeiten verdient werden dürfen. Das ist darum besonders fatal, weil die Referendare darauf angewiesen sind, zumindest zeitweise während ihres Referendariats hinzuzuverdienen. Sie können während der Examensvorbereitung aber keine Nebentätigkeiten wahrnehmen, weil sie sich vernünftig auf das Examen vorbereiten müssen.

Sie verfolgen – das haben Sie selbst gesagt – eine Strategie der Abschreckung. Um weniger Bewerber für das Referendariat in Hamburg zu bekommen, verschlechtern Sie die Bedingungen. Sie werden abschrecken und womöglich Erfolg haben. Sie werden die sozial Schwachen, die auf Nebenverdienste angewiesen sind, und die exzellenten jungen Juristen abschrecken, die in anderen Bundesländern mit einer Nebentätigkeit sehr viel mehr verdienen können. Sie können von uns nicht ernsthaft erwarten, dass wir einer Strategie des Mittelmaßes und der sozialen Kälte zustimmen werden.

(Beifall bei der GAL)

Das Wort hat Herr Müller-Sönksen.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kerlin, es ist besonders amüsant, dass Sie aus dem Koalitionsvertrag zitieren. Es scheint fast so zu sein – wir sind hier ja unter Juristen –, dass es sich um einen Vertrag zugunsten Dritter handelt, wenn Sie uns an unseren Koalitionsvertrag erinnern. Keine Sorge, das müssen Sie nicht. Wir werden selbst darauf achten, dass wir die Ausbildungszeit für Referendare verkürzen.

Es macht überhaupt keinen Sinn – hier habe ich auch Frau Peschel-Gutzeit nie verstanden –, dass Sie eine so wertvoll ausgebildete Ressource wie Jura-Studenten nach dem Ersten Staatsexamen 24 Monate lang Taxi fahren oder irgendwelche Hilfsjob übernehmen lassen, bevor sie als Referendare arbeiten können. Das ist eine Verschwendung, die wir aufgeben wollen.

Sie haben auch noch das Wort „Abbrechen“ genannt. Das große Justizprüfungsamt, der Hamburger Bürger, hat Sie gebeten, Ihre Regierung abzubrechen. Deswegen prüfen wir auch seit acht Monaten, wie wir durch eine Gesetzesänderung die Juristen weiter ausbilden wollen.

Natürlich ist die Änderung der Juristenausbildungsordnung für die Betroffenen mit Einbußen verbunden. Ich habe viele Gespräche mit frischgebackenen Juristen geführt, die in Hamburg auf einen Referendariatsplatz warten. Die Abkehr vom Beamtenstatus auf Widerruf wird naturgemäß von den persönlich Betroffenen nicht begrüßt, aber in weiten Teilen ist unser Anliegen nachvollzieh- und auch einsehbar.

Es geht dabei um zwei Dinge. Wir wollen die Wartezeiten verkürzen und wir wollen Geld sparen. Wir geben es zu. Es ist auch nicht peinlich, dass wir Geld sparen wollen. Mit der Umwandlung des Referendariats in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis bekommen Referendare nunmehr monatlich 850 Euro. Sie haben eben gesagt, die Referendare dürften nur 500 Euro dazuverdienen. Insgesamt sind das immerhin 1350 Euro.

(Christian Maaß GAL: Wann denn?)

Jetzt kommt es aber: Erst wenn sie noch mehr hinzuverdienen, tritt die Regelung ein, die wir eingeführt haben, dass ein Teil – und zwar die Hälfte, wie bei jeder anderen staatlichen Zuwendung auch – angerechnet wird. Das ist sehr wenig. Vielleicht hätten wir 35 Prozent sagen sollen, aber dann hätten Sie gesagt, das ist das unsoziale Steuerkonzept der FDP, die Sozialisierung eigener Arbeitsleistungen.

Sie haben Recht, es ist nicht leicht, mit diesem Betrag seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Das haben wir aber berücksichtigt, indem wir immerhin 500 Euro einkommensfrei auf die 850 Euro aufgerechnet haben.

Die Referendare sind in dieser Zeit Teil der Rechtspflege. Das Argument, dass ihre Bezahlung nicht der Verantwortung entspricht, wird auch von jungen Medizinern im praktischen Jahr erhoben. Eine Aufwandsentschädigung bekommen sie dafür von den Kliniken allerdings nicht. Jetzt können Sie streng juristisch sagen: keine Gleichheit im Unrecht. Das stimmt. Man kann die Gruppen nicht vergleichen. Zeigen Sie mir den Jungmediziner, der 24 Monate auf eine PJ-Stelle wartet. Die bekommen relativ schnell eine Stelle zugeteilt. Das wollen wir auch für die angehenden Referendare erreichen. Wenn es uns gelingt, die Wartezeit von über 24 Monaten zu reduzieren, sind auch Referendare ihrerseits bereit, diese Änderung der Ausbildungsmodalitäten zu akzeptieren.

(Vizepräsident Berndt Röder übernimmt den Vor- sitz.)

Weil es häufig die Regel ist, dass mit den Referendaren zusätzliche Vergütungen innerhalb der Rechtsanwaltstationen und den Wahlstationen vereinbart werden, erscheint die Neuregelung gerade in Zeiten knapper Kassen vertretbar.

Langfristig müssen wir natürlich auch über die Einführung einer so genannten Landeskinderregelung nachdenken. Häufig ist es für junge Absolventen der Hamburger Uni nicht nachvollziehbar, warum der Platz, auf den sie warten, von einem Absolventen aus Konstanz oder Augsburg besetzt wird. In Bayern beispielsweise wird ein Teil der Referendarstellen nur an Absolventen einer Landesuniversität vergeben. Hamburg hielt sich mit der Leistungsliste bislang ausschließlich an den Grundsatz der Bestenauslese, natürlich mit Ausnahme von Härtefällen.

Ich kann ein Beispiel dazu beitragen. Es ist in diesem Hause vor ziemlich langer Zeit beschlossen worden, einem Reformmodell der Juristenausbildung stattzugeben, nämlich der einstufigen Juristenausbildung, die in sehr kurzer Zeit und auch ohne Pausen innerhalb der Semesterferien eine juristische Ausbildung zum Volljuristen vorsieht. Langfristig müssen wir die Juristenausbildung mehr auf die Anforderungen der Anwaltschaft und Wirtschaft abstimmen, die den überwiegenden Teil der ausgebildeten Juristen darstellt, die nicht nach dem alten Modell als Richter oder höhere Verwaltungsbeamte zum Staat gehen.

(Christian Maaß GAL)

Hier müssen wir auf Bundesebene auf eine Änderung drängen. Auch Frau Däubler-Gmelin hat leider keine nennenswerten Vorschläge gemacht. Da war die SPD – gerade auch die Hamburger SPD – schon einmal viel weiter und viel reformwilliger.

In Hamburg gehen wir mit dieser Reform einen sehr guten Schritt in die richtige Richtung. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst zum SPD-Antrag Drucksache 17/1063.

Wer möchte diesen an den Rechtsausschuss überweisen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses so beschlossen.

Wer möchte das Zwölfte Gesetz zur Änderung der Juristenausbildungsordnung beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dies mit großer Mehrheit so beschlossen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall.

Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz nunmehr in zweiter Lesung beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses auch in zweiter Lesung mit großer Mehrheit und bei einigen Gegenstimmen so beschlossen.

Wer stimmt einer nachträglichen Überweisung der Drucksache 17/901 an den Rechtsausschuss zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 45 auf: Drucksache 17/999, Antrag der SPD-Fraktion.

[Antrag der Fraktion der SPD: Mehr Schutz vor 0190-Betrügern – Drucksache 17/999 –]

Diese Drucksache möchte die CDU-Fraktion federführend an den Gesundheitsausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss überweisen. Wird das Wort gewünscht? – Das ist der Fall. Der Abgeordnete Rosenfeldt hat es.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden heute über die missbräuchliche Nutzung der 0190er-Nummern und nicht darüber, wie man die Angebote der Mehrwertdiensteanbieter sinnvoll nutzen kann. Man kann beispielsweise sehr gut Waren bestellen, sich gut informieren, alles Dinge, die das Leben ungeheuer vereinfacht haben. Es ist aber durch die Anonymität der Anbieter einfach schwieriger geworden. Da Transparenz nur scheinbar durch das Internet gegeben ist – es gibt keinen direkten Bezug zum Anbieter –, sind viele Probleme entstanden. Sie haben dazu geführt, dass Beschwerden geprellter Verbraucher beim Telefonieren und im Internet durch den Missbrauch von 0190er-Nummern massiv zugenommen haben und Anbieter von seriösen Mehrwertdiensten in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die rotgrüne Bundesregierung hat deshalb konsequent gehandelt und eine neue Telekommunikationskundenschutzverordnung in den Bundesrat eingebracht, um die Rechtssituation deutlich klarer zu gestalten und die Stellung der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Anbietern zu stärken.

Bisher sind dem Kunden die Kosten, die ihnen beim Anwählen des 0190er-Systems entstanden sind, häufig nicht transparent und bisweilen entstehen sie in bewusster Absicht der Anbieter ohne Wissen und gegen den Willen der Nutzer.

Das ist für viele Leute ähnlich wie bei der Wahl dieses Rechts-Senats. Vor der Wahl der Blockparteien waren weder das tatsächliche Programm noch der wirkliche Preis bekannt. Nach der Wahl sind sie fest installiert und jeden Tag wieder da und präsentieren saftige Einwahlgebühren.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD – Uwe Grund SPD: Seit wann hat Schill ‘ne 0190er-Nummer, das wusste ich noch gar nicht!)

Die Beweislast zur Frage, ob ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist, liegt in der Regel beim Nutzer. Das ist aber insbesondere dann außerordentlich schwierig, wenn man die Anbieter überhaupt nicht kennt.

Ein anschauliches Beispiel gibt es von der VerbraucherZentrale: Eine Frau hatte sich in ihrem Büro über das Internet ein Programm oder Ähnliches heruntergeladen. Das Gerät funktionierte mit dem Dialer so hervorragend, dass das Gerät sich nachts von allein eingeschaltet, während ihrer Abwesenheit auf 0190er-Nummern verschiedene Programme durchgewählt hat und am nächsten Tag wieder abgeschaltet war. Man kann offensichtlich wunderbare technische Sachen machen, die zu ungeheuren Kosten und volkswirtschaftlichen Schäden führen.

Bisher war es ein großes Problem für Nutzer, die Anbieter in Regress zu nehmen oder auch die Zahlung zu verweigern. Die Post hat sich bisher jedenfalls sehr zurückgehalten, das schnell und vernünftig zu regulieren.

(Burkhardt Müller-Sönksen FDP: Das haben wir jetzt Telekom genannt!)

Richtig, gut aufgepasst.

Für Verbraucher ist es schwierig, sich dagegen zu wehren, weil der Mehrwertdienstanbieter in der Regel anonym ist. Wenn eine Telefongesellschaft – wie zum Beispiel die Telekom – den Betrag mit der Gesamtrechnung einzieht, ist es relativ schwierig, das Geld wieder zurückzubekommen. Wer erst einmal eine Zahlung geleistet hat und wenn die Zahlung auch schon weitergeleitet worden ist, hat gegenüber dem Netzwerkbetreiber große Schwierigkeiten, weil erst einmal der Sachverhalt klar bewiesen werden muss. Es ist ein ungeheuer schwieriger Rechtsweg, wenn man den Betrag anfechten will.

Dem soll jetzt ein Riegel vorgeschoben werden. Es ist absurd, dass man mit jemanden einen Vertrag über Leistungen abschließen kann, dieser Vertragsgeber aber die Möglichkeit hat, sich mir gegenüber nicht erkennen geben zu müssen.

Mit der Veränderungsverordnung soll diesen Abzockern ein Riegel vorgeschoben werden. Das heißt, alle Diensteanbieter, die Mehrwegdienstnummern an Endnutzer vergeben, müssen diese auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verweisen, damit sich diese nicht auf die Behauptung mangelnder Klarheit zurückziehen können.

(Burkhardt Müller-Sönksen FDP)