Nach Mitteilung des Landeswahlleiters üben die auf der Liste der Partei Rechtsstaatlicher Offensive folgenden Bewerber nunmehr ihre Mandate aus. Ich begrüße Herrn Christian Brandes, Herrn Jens Pramann und Herrn Andreas Jannusch in unserer Mitte.
Entsprechend der Liste der FDP zieht Herr Martin Woestmeyer in die Bürgerschaft ein. Ebenfalls herzlich willkommen.
Meine Damen und Herren! Damit bin ich – zumindest vorläufig – am Ende der Begrüßungen und Verabschiedungen angekommen.
hiermit teile ich Ihnen mit, dass der neue Senat in seiner ersten Sitzung die anliegende vorläufige Geschäftsverteilung beschlossen hat, die von der vorgefundenen Verwaltungsgliederung ausgeht.
Behörde für Bildung und Sport – Behörde für Soziales und Familie – Behörde für Bau und Verkehr – Behörde für Wirtschaft und Arbeit – Behörde für Umwelt und Gesundheit
und wird der Bürgerschaft einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Verwaltungsbehörden zuleiten.
Mir ist ein Schreiben des Abgeordneten Professor Dr. Salchow zugegangen, in dem er mitteilt, dass er sein Mandat soeben niedergelegt hat. Er gehörte der Bürgerschaft seit 1978 an, zuletzt als stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion. Er hat sich ganz besonders im Bereich der
Umweltpolitik engagiert. Herr Professor Dr. Salchow wird zukünftig eine neue Aufgabe im Senat wahrnehmen. Wir wünschen ihm dabei eine glückliche Hand und danken ihm für seine langjährige Mitwirkung in diesem Parlament.
Nach Mitteilung des Landeswahlleiters rückt dafür Herr Wolfgang Drews nach, den wir hiermit herzlich willkommen heißen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der neue Senat war noch gar nicht im Amt, da hatte er bereits das Ansehen Hamburgs international beschädigt.
Die neuen Koalitionspartner wollen auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Neuengamme statt der Gedenkstätte weiterhin das Gefängnis betreiben. Dabei liegt es noch keine zwei Monate zurück, da wurde in diesem Hause einstimmig der Beschluss gefasst, die Vollzugsanstalt zu verlegen und das gesamte Gelände als Dokumentationsstätte einzurichten. Ich betone noch einmal: Die Bürgerschaft hat am 5. September 2001 den Beschluss einstimmig gefasst mit den Stimmen der CDU. Hier hatten sich alle Demokratinnen und Demokraten über die Parteigrenzen hinweg zu ihrer historischen Verantwortung bekannt und weit über die Stadtgrenzen hinaus ein Zeichen gesetzt. Das kann nicht einfach auf dem Altar des Koalitionsvertrages geopfert werden!
Hamburg ist durch die Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte Neuengamme eine internationale, eine lang erkämpfte Verpflichtung eingegangen, die nicht beliebig umgestoßen werden kann. Der Ruf Hamburgs in Europa und darüber hinaus steht auf dem Spiel und für Hamburg ist es eine besondere Verantwortung, für die Würde dieses historischen Ortes zu sorgen. Dazu gehört die Räumung der Strafanstalt.
Auch bei der Auflösung des Lagers beziehungsweise schon bei der Errichtung des KZs – lassen Sie mich diesen historischen Exkurs machen – hat sich die Stadt Hamburg als Mitinitiatorin in der Geschichte der Konzentrationslager nicht besonders hervorgetan. Im Gegenteil. Nach dem Prinzip „Vernichtung durch Arbeit“ versprach sich die Hansestadt durch den Häftlingseinsatz besonders billig Klinkersteine für die schnelle Umgestaltung zur Führerstadt zu bekommen. Auch bei der Auflösung des Lagers trug die Stadt Hamburg ein hohes Maß an Verantwortung. Man wollte den Briten das Lager „frei von KZ-Elendsgestalten“ überlassen. Das Verbrechen sollte vertuscht werden.