Auch in der politischen Auseinandersetzung sollte man ein Mindestmaß an Anstand bewahren. Das waren Beschimpfungen und keine sachlichen Auseinandersetzungen.
Eine Vorbemerkung, die an die Adresse von Herrn Tants geht: Herr Tants, Sie werden hier gleich noch reden. Sie hatten es für notwendig befunden,
in der Presse schon ein bisschen anzuheizen, und haben einen Vorwurf – so muss man das jedenfalls lesen – an die Präsidentin gerichtet. In der Presse heißt es, sie wisse, was damals gezahlt wurde, und bewahre Stillschweigen.
Herr Tants, Sie sollten wissen – ich nehme an, Sie haben die Vorlage des Rechnungshofs gelesen –, dass die Präsidentin und der Präsident des Senats in gleicher Weise informiert worden sind. Beide haben mit gutem Recht und richtig entschieden, dass sie nicht befugt sind, hier eine Entscheidung zu treffen und diese vertraulichen Tatsachen in die Öffentlichkeit zu tragen, weil Dritte im Spiele sind, die Firma Hochtief. Das ist ja das Problem.
Die Präsidentin hat inzwischen den Vorschlag gemacht, den wir aufgreifen sollten, sich im Haushaltsausschuss und im Unterausschuss in vertraulicher Sitzung die noch nicht offenen Tatsachen anzuschauen. Dann kann man zumindest zu einer internen Bewertung kommen.
Herr Tants, das ist umso verwerflicher, weil Sie Mitglied des Ausschusses sind und an der Sitzung am 6. Februar teilgenommen haben. Dort haben Sie versucht, Aufklärung zu bekommen. Die haben Sie Ihrer Meinung nach nicht bekommen. Das kann ich nicht beurteilen, das mag so sein. Aber Sie haben zumindest mitbekommen, wie diffizil diese vertraulichen Gegenstände sind. Deshalb konnte die Präsidentin gar nicht anders handeln.
Zur Sache selbst. Im Zuge der groß angelegten Wohnungsbauprogramme Anfang der Neunzigerjahre wurde auch eine Überbauung der U-Bahn im Bereich der Legienstraße mit der Schaffung von 876 Wohnungen geplant. Infolge einer dann deutlich geringeren Bedarfslage Ende 1997 wurde dieses Projekt bei der Regierungsbildung durch Rotgrün gestrichen. Zu prüfen ist nun erstens, ob der von der Baubehörde mit der Firma Hochtief geschlossene Vergleich zum Ausgleich über verlorene Planungskosten zweckmäßig und wirtschaftlich war, und zweitens, ob die Baubehörde das Budgetrecht der Bürgerschaft verletzt und gegen den Grundsatz der sachlichen Bindung verstoßen hat. Das sind die beiden wesentlichen Punkte.
Zum jetzigen Zeitpunkt muss ich dazu feststellen: Da ein Teil der Unterlagen zu diesem Punkt vertraulich und deshalb den Abgeordneten nicht zugänglich ist, kennen wir nur einen Teil der Fakten. Eine abschließende Beurteilung, ob der Vergleich wirtschaftlich und zweckmäßig war, ist deshalb zurzeit nicht möglich. Alles andere ist Wahlkampfgeklingel und Vermutung.
Fest steht, dem Projektentwickler Hochtief wurde von der Baubehörde zugesagt, eventuell verlorene Planungskosten bis zu 1,5 Millionen DM zu erstatten. Nachdem dieser Fall eingetreten war, bestand meiner Meinung nach zumindest in dieser Höhe eine Zahlungsverpflichtung der Stadt. Die Frage, ob die Baubehörde ihre Rechtsposition zur Vermeidung von Zahlung voll ausgeschöpft hat, können meines Erachtens nur die Gerichte entscheiden. Es dürfte uns schwer fallen, hier ein endgültiges Urteil zu fällen.
Der Zweck des Vergleichs war es letztlich, die Kosten und Risiken, die aus politischem Handeln entstanden sind, einzugrenzen und eventuelle weitere Kosten, wie zum Beispiel Gerichtskosten, auszuschließen. Das muss man bei der Durchführung dieses Vergleichs berücksichtigen.
Der Vorwurf des Rechnungshofs, eine mangelnde Abwägung der Risiken, wird allerdings dadurch gestützt,
dass die Baubehörde selbst einräumt, die Ergebnisse der Rechtsprüfung nicht umfassend dokumentiert zu haben. Zumindest das ist ein Versäumnis, weil es die Aufklärung, Entlastung oder den Schuldtatbestand schwerer fassen lässt.
Die zweite Feststellung des Rechnungshofs, Verstöße gegen die Haushaltsordnung, lässt sich etwas leichter beurteilen. Seine Feststellung, dass zum Zeitpunkt der Übernahme der Kostengarantie keine haushaltsrechtliche Ermächtigung vorlag, ist meines Erachtens richtig. Bauund Finanzbehörde haben diesen Sachverhalt im Verlaufe des Prüfungsverfahrens bestätigt. Hierüber braucht man also nicht mehr zu streiten. Die Behörde hat das Budgetrecht der Bürgerschaft verletzt.
Ich komme zum Schluss. – Anzumerken bleibt noch, dass die Finanzbehörde hier eine andere Auffassung vertritt und eine Klärung erwägt. Ich empfehle dem Haushaltsausschuss dringend, dieses Thema aufzugreifen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Abgeordneten! Das von der CDU eingebrachte aktuelle Thema, die Überdeckelung der Gleisanlage an der Legienstraße, ist aufgrund von Verschwendung nicht nur für uns als Parlamentarier richtig und wichtig, sondern auch für die Hamburger, die natürlich großes Interesse daran haben zu wissen, wofür ihre Steuergelder in den letzten Jahren ausgegeben wurden und jährlich ausgegeben werden. Fangen wir bei uns, dem Parlament, an.
Im Bericht des Rechnungshofs, welcher in dieser Form für jeden frei zugänglich ist, beginnt die Geschichte dieser Überdeckelung bereits im Jahre 1972, also vor 30 Jahren. 30 Jahre später, also jetzt, ist sie hier im Parlament. Warum ist es jetzt erst hier im Parlament? – Weil die damalige Regierung in diesem Falle mehrfach – mehrfach – gegen das Haushaltsrecht verstoßen hat.
Nun muss man sich fragen – zumindest zur heutigen Zeit –, wie es zu solch eklatanten Verstößen gegen das Haushaltsrecht kommen kann. Im Haushaltsausschuss, durch die Führung auch von Herrn Zuckerer, ist so etwas theoretisch gar nicht möglich. Da will die jetzige Opposition jede Ausgabe bis auf jeden Cent erklärt und überarbeitet haben.
Ich frage mich, warum Sie nicht schon vor ein paar Jahren geguckt haben, woher das Geld gekommen ist. Das muss nicht die Opposition, das müssen auch Sie als Abgeordnete machen.
Warum kamen die Schriftlichen Kleinen Anfragen zum finanziell teuren Traum einer Überdeckelung immer von den Christdemokraten? Und warum wurde nicht im Haushaltsausschuss oder auch hier im Parlament – auch nicht von Ihrer Seite – gegen einen Verstoß Einspruch erhoben? – Nicht einmal von Ihrer Seite, wenn es ein Verstoß war. –
Erstens: Die Behörde hat 1995 mit der Kostenübernahmeerklärung ohne eine entsprechende parlamentarische Ermächtigung gehandelt. Das ist ein Verstoß.
Zweitens: Sie hat Gelder aus einem zweckentfremdeten Titel entnommen und somit gegen den Grundsatz der sachlichen Bindung verstoßen. Also auch ein Verstoß.
Drittens: Obwohl der damalige Senat der Bürgerschaft Änderungen im Projekt mitteilen wollte, wurde dieses nicht durchgeführt. Ferner haben wir, das Parlament, noch heute keine völlige Einsicht in den damaligen Vergleich, was mich, wenn ich ähnlich wie Sie, Herr Mahr, gestrickt wäre, schon lange dazu erwogen hätte, darüber interessante Spekulationen abzugeben.
Kommen wir zum vierten und letzten Punkt. Es geht um 1,5 Millionen DM, die verschwunden sind. 1,5 Millionen DM sind heute 767 000 Euro, die für irgendein Projekt ausgegeben wurden, das nicht existiert. Dafür hätte man selbst damals eine Grundsanierung von Straßen bezahlen können. Dann hätten wir heute nicht das Problem mit den Straßen.
Hätten wir die 767 000 Euro, hätten wir heute eine Anschubfinanzierung für die neue Uniform der Hamburger Polizei machen können. Das Geld ist weg. Sagen Sie das den Hamburgern, wo das Geld ist. – Es ist weg.
(Lachen bei der SPD – Beifall bei der Partei Rechts- staatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Ingo Egloff SPD: Sagen Sie Herrn Schill, dass es weg ist!)
(Lachen bei der GAL und vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)
Durch unsere Fraktion und die gesamte Koalition werden wir die Hamburger Mitbürger ebenso darüber informieren, was die alte Regierung politisch nicht öffentlich aussprechen wollte. Auch wird unsere Koalition politisch sachlich und hanseatisch gegen die alte Regierung – jetzt also Opposition – agieren, denn die Mitbürger haben erkannt,