Lassen Sie mich vorwegschicken, dass wir als Liberale nicht in dem Ruf stehen, wirtschaftsfeindlich zu sein. Ein Investorenschutz – das ist ja die Zielgruppe der Vertrau
lichkeit – wird von uns ausdrücklich anerkannt. Aber, wird dort wirklich ein schutzwürdiges Interesse eines Investors gewahrt, der beispielsweise nicht zum Zuge kam? Oder wird in Wirklichkeit ein gigantisches Fehlverhalten des alten Bausenators Wagner und des rotgrauen Senats kaschiert?
Wir arbeiten hart daran, Haushaltsklarheit und -wahrheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit stattfinden zu lassen. Es ist ein Erfolg dieser Koalition, erstmals zu wissen, wie viele Lehrer eigentlich tatsächlich finanziert und bezahlt werden, und erstmals einen Zuwendungsbericht zu haben. Und weil wir mit diesem Anspruch an Transparenz auch die Haushaltspolitik betreiben und unsere Verantwortung für das Geld unserer Hamburger Bürger sehr ernst nehmen, lassen wir uns garantiert nicht behandeln wie die Hoppelhasen von der U-Bahn Legienstraße. Sagen Sie uns, wie viel Geld da herausgeschmissen worden ist, und sagen Sie es uns vor der Bundestagswahl und nicht erst, nachdem wir vielleicht irgendwann nach der Wahl
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Laufe dieser Debatte hat die U-Bahn Legienstraße für mich eine erschreckende Dimension bekommen.
Lachen Sie man, darauf kommen wir gleich noch. – Fangen wir einmal mit dem Sachlichen an. Frau Möller, Sie haben völlig Recht, der Ursprung war rotgrau. Ich weiß noch, als ich in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte saß.
Ich war natürlich nicht glücklich über eine rotgrüne Landesregierung, aber durch Sie beide, Frau Möller und Herr Maier, ist dieses wohnungspolitische Wahnsinnsprojekt nicht zustande gekommen. Das fand ich eine gute Leistung von Ihrer Seite. Das sind die erfreulichen Dinge.
Nun gehe ich einmal zum Prozedere über, Frau Präsidentin, das kann ich Ihnen nicht ersparen. Herr Kahlbohm, ich bin erschüttert, dass Sie Ihre Rede damit anfangen, von Anstand zu sprechen. Zeigen Sie mir einmal, wo das steht, was ich in der Presse gesagt oder angeheizt haben soll. Wesentliche Teile Ihrer Rede, Herr Kahlbohm, sind Inhalt von Gesprächen gewesen, die ich mit der Bürgerschaftskanzlei geführt habe. Wieso sagen Sie, ich hätte das in der Presse genannt?
Etwas ist allerdings bemerkenswert: Ich habe in der Bürgerschaftskanzlei – dafür habe ich Zeugen – darum gebeten, Einsicht in die Akten nehmen zu dürfen. Ich habe genau das getan, was heute hier angeboten wird, nämlich in die Bürgerschaftskanzlei zu gehen und, wie das im Untersuchungsausschuss, wie das in der Kommission für Bodenordnung gemacht wird, im Beisein eines Beamten
oder eines Angestellten der Bürgerschaftskanzlei in die Akten einzusehen, keine Kopien zu machen und zu unterschreiben, dass ich mich zur Verschwiegenheit verpflichte.
Frau Präsidentin, wenn Sie uns dann heute in der Sitzung, wo Sie wissen, dass dieses auf der Tagesordnung steht...
„Im Übrigen kann jedes Mitglied der Bürgerschaft nach vorheriger Unterzeichnung einer Erklärung zur Verschwiegenheit in den Räumen der Bürgerschaftskanzlei den vertraulichen Teil des Berichts lediglich einsehen. Die Anfertigung von Abschriften, Kopien oder sonstigen Vervielfältigungen ist nicht zulässig.“
Nun muss sich, wer auch immer, fragen lassen, warum er oder eine Institution, wenn er oder sie denn weiß, dass hier ein Abgeordneter etwas verlangt hat, etwas angeboten hat und ihm dieses genau am Tage der Sitzung konzidiert wird, nicht zum Beispiel eine Stunde vor der Sitzung – da gab es diesen Beschluss schon, wetten? –
angerufen und gesagt hat, es ist beschlossen worden, dass Sie in die Kanzlei gehen und in den Bericht einsehen können, das verhilft Ihnen vielleicht zu einer sachlichen Debatte heute im Parlament.
Ich möchte Sie sehen, wenn Sie genau dieses Ansinnen, welches hier konzediert wird, vor einer Woche gestellt hätten, dieses abgelehnt worden wäre und Sie nicht darüber informiert worden wären, dass es gemacht werden kann. Darüber werden wir noch zu reden haben.
Meine Damen und Herren! Gleich wird die Lampe aufleuchten, dann muss ich mich ein zweites Mal in dieser Sache zu Wort melden.
Ich habe mit Vergnügen die Mahnungen aus den Reihen der jetzigen Opposition in den letzten Debatten gehört. – Die Redezeit ist zu Ende, ich komme nachher in einem zweiten Durchgang auf die Angelegenheit zurück.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Michael Neumann SPD: Da freuen wir uns jetzt schon drauf!)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte eigentlich nicht die Absicht, mich heute zu melden.
Aber nachdem ich so oft von Ihnen genannt worden bin, sollte ich doch ein paar Worte sagen. Erst einmal grundsätzlich: Es ist kein Schaden bei dieser Angelegenheit Legienstraße entstanden, sondern es ist Schaden durch diesen Vergleich von der Freien und Hansestadt Hamburg abgewendet worden. Und Sie, Herr Roock, waren ja dabei, als wir die vertrauliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 6. Februar hatten, Sie hätten das eigentlich wissen müssen.
Wenn Sie jetzt an einer sachlichen Debatte oder einer sachlichen Aufklärung interessiert wären, dann hätten Sie das wahrgenommen, was zum Beispiel der Rechnungshof in seinem Bericht schreibt, dass nämlich die Vertraulichkeit nicht für vertrauliche Sitzungen der Ausschüsse beziehungsweise der Bürgerschaft gilt. Normalerweise informiere ich mich erst einmal und nehme dann den Mund voll oder halte ihn lieber, wenn ich an einer Sache interessiert bin. Hier ist es genau umgekehrt; das muss ich mal mit aller Offenheit sagen.
Nun will ich diesem Parlament aber eine interessante Information nicht vorenthalten. Es ist so viel vom Rechnungshofsbericht gesprochen worden. Das Verfahren zur Erstellung des Rechnungshofsberichtes ist so, dass die Behörden gefragt werden, und nachdem sie ihre Stellungnahmen abgegeben haben, wird er erstellt. Nun ist das Interessante daran, dass der Rechnungshof die Stellungnahmen zu diesem Rechnungshofsbericht, wenn ich einmal von der Vorbereitungsbesprechung im August 2001 absehe, alle nach dem Amtswechsel erhalten hat.
Ich nehme nur einen Punkt heraus und das ist die Stellungnahme der Behörde für Bau und Verkehr. Die GALAbgeordnete hat schon darauf hingewiesen, dass dort eindeutig festgestellt wird, dass die damalige Baubehörde richtig gehandelt hat. Es wird nämlich im Ergebnis gestützt und das ist wirklich eine Ausschusssitzung wert. Damit habe ich übrigens gar kein Problem, damit das einmal klar ist, denn wir haben in der damaligen vertraulichen Ausschusssitzung ausgiebig informiert. Es war Vorwahlkampfzeit, als Sie das hochspielten, und es war Ihnen nicht genug. Deswegen haben Sie im April Ihren Antrag nachgeschoben, der durch Minderheitenvotum dann entsprechend wirksam wurde.
(Henning Tants CDU: Sie haben gar nichts gesagt! – Bernd Reinert CDU: Kommen Sie mal zum Budgetrecht der Bürgerschaft! – Burkhardt Müller- Sönksen FDP: Sie sind nicht mehr an der Regie- rung! Sie können nicht mal sagen, wann wir auf- halten sollten! Das ist ja ein unglaubliches Vor- halten!)
Sie als FDP-Fraktionsvorsitzender sollten sich erst einmal informieren, bevor Sie überhaupt den Mund aufmachen,