(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Jürgen Klimke CDU: Wie die Bayern!)
Herr Senator, vor einem Jahr haben wir eine gewisse personelle Notlage bei den Polizeibeamten in Hamburg feststellen können.
Sie wollten ja auch ältere Polizeibeamte, die bereits ausgeschieden sind, also über 60 Jahre sind, wieder in den Dienst freiwillig rekrutieren. Nehmen Sie jetzt aufgrund dieser positiven Entwicklung Abstand oder bleibt es dabei?
Die Polizei war vom Vorgängersenat personell kaputtgespart worden und kaum noch in der Lage, Sicherheitsbedürfnisse der Hamburger Bevölkerung zu gewährleisten. Diesen Zustand haben wir übernommen und es ging darum, durch einfallsreiche Möglichkeiten die Sicherheitspräsenz der Polizei auf der Straße zu gewährleisten.
Eine Möglichkeit, die wir ergriffen haben, war, durch kollegiale Unterstützung der bayerischen Kollegen 20 Polizeibeamte für jeweils zwei Monate in Hamburg Dienst tun zu lassen. Eine weitere Möglichkeit, an die wir gedacht haben und die wir auch schon angegangen sind, ist gewesen, den Polizeibeamten bei Erreichen des 60. Lebensjahres auf ausdrücklich eigenen Wunsch die Möglichkeit einzuräumen, länger Dienst zu tun, wenn die sonstigen Voraussetzungen, insbesondere gesundheitlicher Art, gewährleistet waren. Das verfolgen wir weiter, aber möglicherweise nicht mit einer derartig offensiven Strategie, wie das ursprünglich angedacht und auch notwendig gewesen wäre, um Sicherheit kurzfristig zu gewährleisten und nicht darauf zu warten, jetzt eingestellte Polizeibeamte erst einmal drei Jahre lang ausbilden zu lassen. Unter Umständen werden wir das etwas weniger offensiv als bisher betreiben, aber trotzdem werden wir natürlich aus kollegialen Gründen gegenüber Polizeibeamten, die den Wunsch haben, länger im Dienst zu bleiben, diese Möglichkeit offen halten.
Meine Damen und Herren! Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Nächste Fragestellerin ist Frau Dr. Freudenberg.
Der Senat plant geschlossene Heime für die Unterbringung von delinquenten und gefährdeten Kindern und Jugendlichen. Die geschlossene Unterbringung soll in der Regel circa ein Jahr dauern und auf Grundlage eines Beschlusses des Familiengerichtes gemäß Paragraph 1631b BGB erfolgen. Vorgeschaltet werden erzieherische Maßnahmen durch das zu gründende Familieninterventionsteam und möglicherweise auch eine Übertragung des Sorgerechtes auf das Amt für Jugend.
Worauf begründet der Senat seine Annahme, dass Richterinnen und Richter geschlossene Heimunterbringungen für die Dauer eines Jahres anordnen werden?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Eine geschlossene Heimunterbringung wird in solchen Fällen beantragt werden, in denen, manifestiert durch das Begehen von Straftaten in gravierenden beziehungsweise wiederholten Fällen, eine besonders schwere Beeinträchtigung des Kindeswohls gegeben ist. Da der beantragten Maßnahme ein solides und schlüssiges pädagogisches Konzept zugrunde liegt respektive liegen wird, das der Wiederherstellung des Kindeswohls dient, wird davon ausgegangen, dass das Gericht dem insoweit unvermeidlichen Freiheitsentzug gemäß Paragraph 1631 BGB zustimmen wird.
Auf welcher Rechtsgrundlage soll den Eltern das Sorgerecht entzogen und dieses auf das Amt für Jugend übertragen werden, wenn die Eltern den Maßnahmen des FIT nicht zustimmen und mit ihm nicht kooperieren sollten?
Herr Staatsrat oder Frau Senatorin! Wie soll die Kooperation von Jugendhilfe, das heißt dem Familieninterventionsteam, mit der Justiz beziehungsweise Polizei aussehen?
Frau Abgeordnete! Das Familieninterventionsteam ist eine neue Einrichtung, die in dieser Art einmalig in der Bundesrepublik sein wird, nämlich dass alle hinlänglich delinquenten Jugendlichen einheitlich in einer Dienststelle aufgelistet und die pädagogischen Maßnahmen von dem FIT aus gesteuert werden. Dabei wird die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden wie bisher laufen, das heißt, dass die Behörden dort, wo zusammengearbeitet werden muss, selbstverständlich zusammenarbeiten.
Ich will da noch weiter nachfragen. Gibt es Prioritäten in dieser Zusammenarbeit zwischen diesen Einrichtungen, die den Erfolg der vorgesehenen Maßnahmen gewährleisten sollen?
Frau Abgeordnete! Was das Interventionsteam anbelangt, so befindet es sich noch in der Aufbauphase, das heißt, jetzt wird erst einmal das Familieninterventionsteam zusammengestellt und das Konzept ausgearbeitet.
Dr. Andrea Hilgers: Glaubt der Senat, für sein Konzept ausreichende rechtliche Grundlagen zu haben, oder plant er eventuell Bundesratsinitiativen? Wenn ja, mit welcher Zielrichtung?
Frau Abgeordnete, die Frage kann ich kurz und knapp mit Ja beantworten. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind ausreichend.
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Ich hatte vorhin schon auf diese Frage geantwortet, dass Rechtsgrundlagen die Paragraphen 1666 und 1666a BGB sind.
Herr Staatsrat! Gibt es denn eine Aufsichtskommission, einen Aufsichtsrat und wann und wie wird der eingesetzt und wie soll diese Aufsichtskommission ein- und umgesetzt werden?
Frau Abgeordnete! Ich bin gerade am Überlegen, was Sie damit meinen könnten. Im Landesjugendhilfeausschuss ist beantragt worden, ein solches Gremium, dem zu berichten sei, einzurichten. Wir sind dabei zu prüfen, ob und wieweit wir solch ein Gremium mit einrichten wollen.
Frau Senatorin, Herr Staatsrat! Ist Ihnen bewusst, dass in Tatenberg die durchschnittliche Verweildauer der Jugendlichen bei 40 Tagen lag? Ja oder nein?
Ich möchte auf Ihre Frage eher indirekt antworten. Wir orientieren uns, was die geschlossene Unterbringung anbelangt, an den Einrichtungen, die in der Bundesrepublik bereits existieren, zum Beispiel der Einrichtung des Diakonischen Werks in Rummelsberg oder der Caritas in Gauting und da sind Zeiten, die über ein Jahr hinausgehen, durchaus gang und gäbe. Wir orientieren uns an pädagogischen Maßnahmen.
Wenn mit dem Beginn der Maßnahmen zum 1. Dezember zu rechnen ist, was passiert dann mit dem Kinder- und Jugendnotdienst in der Feuerbergstraße?
Die Einrichtung zum 1. Dezember wird an der räumlichen Zuordnung des Kinder- und Jugendnotdienstes nichts verändern. Wir planen aber durchaus auf längere Sicht eine Veränderung.
Was bedeutet das konkret für die Einrichtung in Bezug auf die Mitarbeiter, auf Umbauten, entstehende Kosten und so weiter?