Europa ist in aller Munde und mit den ost- und mitteleuropäischen Beitrittskandidaten haben eine Reihe von Ländern sich nicht nur verbal zu Europa und damit zur Demokratie bekannt, sondern auch in ihren Staaten beeindruckende Reformen in diese Richtung vollzogen. Vor diesem Hintergrund ist es wahrlich peinlich, dass wir in Hamburg in all den Jahren nicht in der Lage waren, unsere Gesetze an die Anforderungen der Union anzupassen. Sollte man nicht erst vor der eigenen Haustüre kehren, bevor man anderen Ratschläge erteilt?
Die CDU-Fraktion hat auf die Benachteiligung der EU-Bürger bereits mehrfach in der vergangenen Legislaturperiode hingewiesen. Die SPD sah darin allerdings nur Travestie und bezeichnete unsere diesbezügliche Drucksache als „Show-Antrag“. Das waren die Worte des Abgeordneten Klooß. Ich habe nur zitiert. Umso mehr freue ich mich, dass Sie sich dieses Mal, wenn auch noch nicht zur direkten Zustimmung, so doch wenigstens zur Überweisung des Antrages an die Ausschüsse durchringen konnten. Ich bin mir sicher, dass wir Ihre eventuell noch vorhandenen Bedenken dort zerstreuen und so zu einem Abstimmungsergebnis kommen können, welches deutlich macht, dass über die Notwendigkeit, diesen Missstand zu beseitigen, in den Fraktionen Einvernehmen besteht. Dies ist nicht zuletzt auch ein wichtiges Signal an unsere Partner in Mittel- und Osteuropa, die aufgrund ihrer Erfahrungen mit totalitären Regimen für Benachteiligungen ganz besonders sensibel sind.
Meine Damen und Herren, Verfassungsrechtler bestätigen, dass sich das Verständnis von dem Begriff „Volk“ in den letzten Jahren weiterentwickelt hat. Mit einer gemeinsamen Währung, einer zunehmend gemeinsamen Innen-, Außen- und Verteidigungspolitik und voraussichtlich sogar einer gemeinsamen Verfassung hat die EU zunehmend einen bundesstaatlichen Charakter bekommen. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger der EU immer mehr zu einer Schicksalsgemeinschaft, für die traditionell der Rechtsbegriff „Volk“ verwendet wird. Für eine Anpassung des Gesetzes spricht übrigens auch, dass nach geltendem europäischen Recht Staatsangehörige von Unionsländern, anders als Ausländer, nahezu ohne Einschränkung hamburgische Landesbeamte werden können. Wie merkwürdig mutet es dann an, wenn wir ohne weiteres einen französischen Amtsleiter oder einen finnischen Staatsrat haben könnten, es aber gleichzeitig Finnen und Franzosen nicht gestattet ist, an Verwaltungsentscheidungen in den Fachbehörden durch die Tätigkeit als Deputierte mitzuwirken. Dieses Missverhältnis wollen wir durch unseren Antrag beseitigen. Wenn, wie es die SPD-Fraktion durch ihr Votum signalisiert hat, noch Diskussionsbedarf besteht, so sind wir gerne bereit, einer Überweisung an die Ausschüsse zuzustimmen. – Ich danke Ihnen.
Harlinghausen, lässt mich hoffen, dass wir auch in der Sache selbst zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Die SPD, das kann ich vorweg sagen, steht diesem Antrag durchaus positiv gegenüber,
wie sie es auch schon in der vergangenen Sitzungsperiode getan hat, als es einen wortgleichen Vorläufer gab, die Drucksache 16/4726. Das Wort „Travestie“ habe ich gesagt, aber nicht zu dem Antrag 16/4726, zu einem anderen Antrag. Dieser Antrag, Herr Harlinghausen, wurde im Europaausschuss und im Rechtsausschuss der vergangenen Legislaturperiode, im Februar 2001, beraten. Und der Ausschuss für Europa und Städtepartnerschaften empfahl seinerzeit dem federführenden Rechtsausschuss einstimmig, vor Abgabe eines Votums zu prüfen, ob andere nichtdeutsche Bürger Hamburgs Mitglieder der Deputationen werden könnten. Also nicht mit dem Ziel, den Antrag abzulehnen, sondern das Petitum zu erweitern. Der Rechtsauschuss befasste sich dann eine Woche später mit der Sache und sein Vorsitzender, der unvergessene Professor Karpen, regte an, die Prüfung auch auf andere Gremien zu erstrecken. Der Rechtsausschuss beschränkte sich dann aber darauf und beschloss, die Prüfung auf die Deputation einzuengen und die Bürgerschaftskanzlei und den Senat um eine rechtliche Prüfung zu bitten. Eine weitere Beratung hat dann leider in der 16. Legislaturperiode nicht stattgefunden. Deshalb begrüßen wir von der SPD-Fraktion es ausdrücklich, dass dieses Thema erneut aufgerufen wird. Der Antrag, da stimme ich Ihnen zu, steht im Einklang mit unserer gemeinsamen europaoffenen Einstellung, wie sie auch in vielen Aktivitäten der Bürgerschaft zum Ausdruck kommt.
Es ist allerdings nicht damit getan, auf die europäische Staatsbürgerschaft hinzuweisen, denn hier haben wir ein handgreifliches verfassungsrechtliches Problem zu lösen, und zwar ein hamburgisches. Das Grundgesetz hilft uns hier nicht weiter, auch nicht Artikel 28 Grundgesetz in Verbindung mit einer Sonderregelung, die das aktive und passive Wahlrecht von EU-Bürgern zu den Bezirksversammlungen ermöglicht.
Deshalb habe ich eben Ihren Hinweis nicht verstanden. In Hamburg haben EU-Bürger schon aufgrund dieser Sonderregelung das aktive und passive Wahlrecht zu den Bezirksversammlungen. Hier geht es aber um die Frage – und deshalb ist die Begründung etwas irreführend, es geht gar nicht um die Bezirksversammlung –, ob Artikel 56 der Hamburgischen Verfassung die Teilnahme von EU-Bürgern an den Deputationen zulässt. Artikel 56 spricht nämlich davon, dass das Volk zur Mitwirkung am öffentlichen Leben berufen ist. Dies kann nicht ohne eine Würdigung der historisch gewachsenen Institution Deputation betrachtet werden, die ja bekanntlich Verfassungsrang hat. Da die Deputationen eine exekutive Aufgabe von erheblicher Bedeutung wahrnehmen und zur Behördenspitze gehören, dürfen wir hier nicht oberflächlich sein, nur weil das Ergebnis uns durchaus sympathisch ist. Das wäre auch nicht verantwortungsvoll gegenüber dem Thema und den Menschen, denn wir werden hier, wenn wir den Antrag am Ende annehmen werden, was ich hoffe, eine historische Entwicklung der Beteiligung des Volkes an der Staatsgewalt weiterführen.
Herr Klooß, ich bitte um Entschuldigung! Ich hatte mich nur gemeldet, weil ich der nächste Redner bin. Das ist ein Missverständnis. Ich bitte um Entschuldigung.
Ich finde es erfreulich, dass mit diesem Antrag auch die Institution der Deputation gestützt und gestärkt wird. Ich meine, es war Professor Münch, der Staatsrechtler und frühere Zweite Bürgermeister dieser Stadt, der einmal gesagt hat, man müsste die Deputation erfinden, wenn man sie nicht in Hamburg schon hätte. Ich teile diese Meinung.
Es scheint so, dass die noch vor einem Jahr bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ausweitung inzwischen überwunden sind. Wir wissen es aber nicht genau. Wir wollen uns das vom Senat und gegebenenfalls von der Bürgerschaftskanzlei darstellen lassen und wünschen uns auch insofern eine zügige Beratung, und zwar in den Ausschüssen, die hier genannt sind.
Ich verspreche Ihnen, dass die SPD es wünscht, dass keine verfassungsrechtlichen Hürden bestehen und dass dann dieser Antrag mit Überzeugung von uns mitgetragen wird. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als nachgeordneter Redner hat man es nicht leicht. Alles, was man sich mühselig ausgedacht und zu Papier gebracht hat, jede halbwegs intelligente Formulierung hat einem der Vorredner schon weggenommen und nun steht man da.
Wer Unionsbürger ist, also die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzt, hat, wie Sie wissen, diverse Rechte, unter anderem das Unionsbürgerwahlrecht. Unionsbürger, die in einem EU-Mitgliedstaat leben, dessen Staatsbürgerschaft sie nicht besitzen, können sich dort aktiv und passiv an den Wahlen zum Europäischen Parlament und den Kommunalwahlen beteiligen. Dadurch wird gewährleistet, dass nicht nur die europäische Politik, sondern auch die Politik in der Stadt oder in der Gemeinde, in der sie leben, mitgestaltet werden kann. Diese Mitbestim
mungsmöglichkeit sieht meine Fraktion als zentrales Element einer bürgernahen und demokratischen Europäischen Union an.
In Hamburg bringt das Kommunalrecht jedoch nur begrenzte politische Einflussmöglichkeiten mit sich. Unionsbürger wählen nämlich nur die Bezirksversammlung, faktisch sind diese Verwaltungsausschüsse. Damit haben die EU-Bürger in Hamburg bundesweit die geringsten kommunalen Rechte. Für eine weltoffene Stadt wie Hamburg ist dies nicht hinnehmbar und es besteht hier dringend Änderungsbedarf.
Wir unterstützen daher das Vorhaben, einen Ausgleich zu schaffen, indem die Unionsbürger die Möglichkeit erhalten, als Deputierte die Tätigkeit der Fachbehörden mitzugestalten. Bisher konnten nur die auch zur Bürgerschaft wählbaren Einwohner Hamburgs diese Funktion einnehmen. Die Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten waren damit ausgeschlossen.
Wir halten es für eine sehr gute Entscheidung, wenn nun auch Unionsbürger die wichtige und angesehene Position eines Deputierten einnehmen können. Damit werden für die EU-Bürger Anreize geschaffen, sich auch außerhalb des Heimatlandes politisch zu betätigen. Die politische Union wird damit ein ganzes Stück weitergebracht. Zugleich werden die Hamburger Behörden von der Einbringung neuer Sichtweisen und dem Sachverstand der EU-Bürger profitieren. Wir hoffen daher, dass die neuen Mitwirkungsmöglichkeiten der EU-Bürger möglichst bald und auch in der Praxis genutzt werden. Haben Sie Dank für Ihre Aufmerksamkeit, meine Fraktion wird diesem Antrag zustimmen.
Meine Damen, meine Herren! Bevor ich Herrn Farid Müller das Wort erteile, bitte ich, die Unterhaltungen und diversen Gespräche vor dem Plenarsaal fortzusetzen, insbesondere Gespräche mit Gästen des Hauses.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die GAL unterstützt alle Schritte, die zu einer stärkeren Beteiligung der Unionsbürger in Hamburg führen, insbesondere natürlich beim Wahlrecht. Es gibt jetzt eine aktuelle Vorlage des Konvents, einen Entwurf einer europäischen Verfassung, in der auch das Thema Unionsbürgerschaft verbunden mit dem Wahlrecht Erwähnung findet. Es soll im Entwurf ja zwei Bürgerschaften geben, eine Unionsbürgerschaft und eine nationale.
Dafür wurde aus meiner Sicht beim Thema Wahlrecht etwas kurz gegriffen. Von Giscard d’Estaing wird weiterhin nur ein kommunales Wahlrecht gefordert. Ich hoffe doch, dass wir in der Hamburgischen Bürgerschaft zu einer gemeinsamen Auffassung kommen. Wir sollten jetzt, nachdem wir das kommunale Wahlrecht in Europa erfolgreich erprobt haben, zum regionalen Wahlrecht kommen, das heißt in Hamburg die Bürgerschaftswahlen und in anderen Bundesländern die Wahlen zu den Landtagen.
Ich hätte mir bei der Union, so erfreulich der Antrag in dieser Richtung auch sein mag, etwas mehr Ehrlichkeit gewünscht. Anfang der Neunzigerjahre war es die CDUBundesregierung, die ein Anliegen des Stadtstaats Bremen verhindert hat, nämlich die Verankerung einer Stadtstaatenklausel, das heißt, Landtage gleich kommunale
Parlamente. Ich will zugeben, dass die Bundesregierung das sicherlich auf Hinweis des damaligen Senats gemacht hat. Jedenfalls ist diese Stadtstaatenklausel in Maastricht nicht mehr wirksam geworden und in den Protokollen steht jetzt eindeutig, dass es nur ein Wahlrecht zu den Bezirken gibt.
Meine Damen und Herren! Hier ist schon erwähnt worden, dass die Union auch in der Opposition in diese Richtung einen Antrag gestellt hat. Der klang allerdings wesentlich euphorischer als das, was jetzt herausgekommen ist. Auf der einen Seite hat sie den Zustand beklagt, den wir alle hier beklagen und auch verbessern wollen, soweit ich das herausgehört habe. Auf der anderen Seite hat sie keinen konkreten Vorschlag gemacht außer dem, dass man den Bezirken mehr Rechte geben sollte, denn dann wären es auch richtige Bezirksparlamente beziehungsweise Kommunalparlamente wie in Berlin.
Diesem Anliegen ist von der Regierung bisher nicht nachgekommen worden. Es gab aber auch ein „Oder“ im Antrag, das besagte, der Senat solle sich doch einmal selbst überlegen, wie man den Unionsbürgern mehr Rechte einräumen könnte. Wie es im Ausschuss ausgegangen ist, hat Herr Klooß schon berichtet. Es kam nicht mehr zu einer Prüfung, ob die Deputationen möglich sind.
Wir stehen dem Anliegen politisch positiv gegenüber, wir sehen aber auch verfassungsrechtliche Probleme. Das macht sich allein schon an der Sache fest, dass Sie uns heute eine Neufassung des Antrags vorgelegt haben, in dem in der Überschrift auf einmal von Beteiligung an Verwaltungsentscheidungen die Rede ist.
Ich sage Ihnen kurz, warum wir genau das im Ausschuss überprüfen müssen. Die Deputationen haben ja noch andere Aufgaben als nur kommunale, sie haben auch landesrechtliche Themen auf der Tagesordnung. Wir müssen uns darüber unterhalten, inwieweit das dann tatsächlich mit der Verfassung vereinbar ist. Ich würde mir ein positives Ergebnis wünschen und auch, dass die Hamburger Fraktionen jetzt darüber nachdenken, einen eigenen Antrag zum Europäischen Konvent zu formulieren, damit wir dort einen Passus in Richtung regionales Wahlrecht hineinbekommen, denn das ist durchaus im Interesse Hamburgs. – Vielen Dank.