Diese Haltung ist hochgradig von Heuchelei geprägt, denn es wurde mit zweierlei Maß gemessen. Wenn zwei, einander Unbekannte, streiten oder prügeln, war diese Gewaltanwendung strafwürdig und wurde verfolgt. Fanden solche Gewaltanwendungen in der Familie statt, dann war es eben nicht schlimm, denn es gab etwas Wichtigeres. Das haben Sie eben so gesagt.
Die Gewalt gegen Frauen und Kinder hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit der Opfer. Ich bin angesichts von circa 40 000 Frauen, die jährlich mit ihren Kindern Zuflucht in Frauenhäusern suchen, sehr froh, dass sich endlich ein gesellschaftlicher Konsens auf diesem Gebiet abzeichnet.
Es war richtig, dass die rotgrüne Bundesregierung Anfang dieses Jahres das Gewaltschutzgesetz initiiert und verabschiedet hat.
Hamburg hat die Wegweisung als Ergänzung zum Gewaltschutzgesetz als erstes Bundesland in sein Landespolizeirecht aufgenommen.
Die Opfer müssen aber auch in die Lage versetzt werden, ihre erweiterten Rechte ausüben zu können, denn sonst ist die Gesetzesänderung in der Praxis nicht viel mehr wert als das Papier, auf dem sie steht.
Aufgrund des Gewaltschutzgesetzes sind von der Polizei nach Auskunft des Senats auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Ernst von Januar bis September dieses Jahres 766 Wegweisungen von Gewalttätern aus der gemeinsamen Wohnung verfügt worden. Dennoch ist die Anzahl der bei den Gerichten eingegangenen Anträge auf Zuweisung der Wohnung sehr viel geringer, als man erwarten konnte. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich die Frauen in einer seelischen Krisensituation befinden und sie ohne Unterstützung von außen gar nicht in der Lage sind, ihre Rechte entsprechend wahrzunehmen.
Die Wegweisung muss durch ein Handlungskonzept begleitet werden. Hier ist der Senat gefragt und gefordert. Hamburg braucht eine Interventionsstelle. Das hat Frau Dr. Lappe sehr ausführlich ausgeführt; ich kann ihr nur beipflichten.
Der neue Senat hat nach eigener Auskunft bisher keine weiteren Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer ergriffen. Dies ist umso unverständlicher, als bereits ein Handlungskonzept vorliegen soll, das bisher aber nicht umgesetzt worden ist. Diese Untätigkeit zum Nachteil der vielen Opfer ist völlig inakzeptabel. Die bisher ergriffenen Initiativen zur Bekämpfung der Gewalt in den Familien müssen weiter umgesetzt und weiterentwickelt werden.
Der Senat hat 2001 angekündigt, sich verstärkt um die Opfer von Gewalttaten zu kümmern. Es reicht – wie es Herr Schira vor einigen Tagen in einer Presseerklärung mitgeteilt hat – eben nicht, dass der jetzige Senat sehr viel mehr Geld für Gewaltopfer ausgeben will. Sie müssen erst einmal richtig recherchieren. Selbst in diesem Jahr, in dem Sie für diesen Zweck auch noch die Gewinnabschöpfung mit ausgeben können, liegen Sie weit unter den Ausgaben, die der SPD-geführte Senat in den letzten Jahren geleistet hat.
Die vom Senat im Januar 2002 angekündigte Einrichtung einer Interventionsstelle bei den Sozialen Diensten der Justizbehörde ab Juli 2002 ist bisher nicht erfolgt. Die
Die Opfer von häuslicher Gewalt sind häufig aufgrund ihrer körperlichen und seelischen Verletzungen nicht in der Lage, ihre Rechte in der gesetzlich vorgesehenen Frist von zehn Tagen wahrzunehmen.
Diese Opfer müssen durch das Aufsuchen der Sozialarbeiter dabei unterstützt werden, ihre Rechte vor den Familiengerichten wahrnehmen zu können. Bisher hat dieser Senat immer nur versprochen, den Opfern helfen zu wollen. Das sind reine Lippenbekenntnisse. Taten, wie die dringend erforderliche Einrichtung der Interventionsstelle, hat der Senat bisher nicht zustande gebracht.
Andere Bundesländer sind viel weiter als Hamburg. Hier verweise ich exemplarisch auf Berlin. Der Berliner Senat hat am 3. März dieses Jahres den Berliner Aktionsplan zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt verabschiedet. Er ergänzt für die Berliner Landesebene den entsprechenden Aktionsplan der Bundesregierung. Der Berliner Aktionsplan beinhaltet ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung und zum Abbau von häuslicher Gewalt und bündelt die Maßnahmen aller relevanten Arbeitsbereiche.
Ich bin der Auffassung: Wenn die Berliner das leisten können, dann kann Hamburg das auch. Ich will keine Litanei über die Finanzen der Stadt hören. Unseren wirklich guten und praktikablen Vorschlag zur Gründung einer Stiftung für solche Fälle haben Sie abgelehnt. Alternativen liegen bis heute nicht vor. Gewaltanwendungen finden leider überwiegend in der Familie statt, genau dort, wo sich die Opfer eigentlich aufgehoben und sicher fühlen sollten.
Dieser Senat hat sich die Förderung der Familien und den Opferschutz auf die Fahne geschrieben, aber nichts wird umgesetzt.
Seit Januar 2001 wird die Anzahl der monatlichen Wegweisungen statistisch erfasst, aber das nur schlecht. Frau Dr. Lappe hat gesagt, dass die Große Anfrage schlecht beantwortet wurde; viel zu häufig gab es überhaupt keine Antwort.
Von Monat zu Monat ist eine Steigerung der Fälle zu verzeichnen. Ich fordere den Senat auf: Kümmern Sie sich um die Opfer häuslicher Gewalt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hamburg hat mit dem Gewaltschutzgesetz kein dauerhaftes, sondern ein finanzielles Problem. Wir müssen sehen, wie wir in diesem Bereich die soziale Nachbetreuung tatsächlich in den Griff bekommen. Das ist ausgesprochen schwierig, denn die dafür erforderlichen Mittel sind erheblich.
Ich kann für die gesamte Koalition erklären, dass das Ob erkannt ist, die Frage ist nur, wie wir dieses Gesetz umsetzen. Daran muss noch gearbeitet werden. Wir müssen in den Haushaltsberatungen gemeinsam einen Weg zur Lösung des Problems finden. Das ist der Grund, warum Sie dazu bisher noch nichts hören konnten.
Herr Grund, eine Opferstiftung hätte diesen Bereich doch nicht abgedeckt. Sie war von Ihnen finanziell auch nicht gedeckelt.
Tatsache ist, dass die Verfügungen nach dem SOG in erschreckend hoher Zahl ausgesprochen wurden. Wir können der Polizei dafür danken, mit welchem Einsatz und welcher Akribie sie arbeitet.
Frau Brinkmann, ich möchte Ihnen eine Nachhilfestunde in Sachen Gewinnabschöpfung und Hilfe für die Opfer geben. Wir können die Zahlen genau durchgehen.
Im Bereich der Gewinnabschöpfung sind lediglich Zahlungen für das Kommunikationszentrum für Frauen zur Arbeits- und Lebenssituation e.V. – KOFRA – zustande gekommen. Sonst gab es keinerlei Zahlungen an Opfer. Ich gehe das aber gern in einer gesonderten Nachhilfestunde mit Ihnen durch. Es scheint schwierig zu sein.
Für meine Fraktion ist es bedauerlich, dass die Zivilgerichte bisher keine Auskünfte geben konnten. Auch ich würde mich darüber freuen, weitere Zahlen zu erfahren, wie häufig das Gewaltschutzgesetz im Rahmen des Zivilrechts angewendet worden ist.
Zu Anfang des Jahres gab es ein Problem – das kann ich aus meiner Tätigkeit berichten – bei der Anwaltschaft. Die Anwälte waren noch nicht so weit, mit diesem Gesetz umzugehen. Inzwischen gibt es sehr viele Anwältinnen, die sich durch Seminare fortgebildet haben. Das war eine schwierige Anlaufphase. Die Polizei hat Schulungen durchgeführt, die tatsächlich auch zu einem sehr guten Erfolg geführt haben. Auch die Staatsanwaltschaft und die Richterschaft haben sich in diesem Bereich sehr engagiert.
Die Interventionsstelle ist ausgesprochen wichtig, denn in den meisten Fällen, in denen die Polizei zu einem Einsatz von häuslicher Gewalt gerufen wird, trifft sie auf Paare, die schon lange – oft über viele Jahre – eine so genannte Gewaltbeziehung führen. Der polizeiliche Einsatz kann die Gewaltbeziehung nicht dauerhaft beenden; er ist nur eine Sofortmaßnahme. Es müssen sich andere Maßnahmen anschließen. Darin sind wir mit Ihnen einer Meinung.
Die Frage ist nur, welche Stelle die Erstberatung und die Koordinierung der weiteren Maßnahmen durchführen soll. Das ist ausgesprochen schwierig. Das Parlament kann dieses wünschen, die genaue Durchführung muss der Senat übernehmen.