Dieser Beratungswunsch hatte im Rechtsausschuss gewisse Schwierigkeiten – wie Sie wissen, Herr Grund und Herr Neumann, hatten wir dort gewisse andere Dinge zu beraten – mit anderen Gesetzen, so dass dieser Bereich noch nicht zur Beratung kommen konnte.
Die Erstberatung für die Opfer und auch Täter – ich möchte die Männer deutlich mit einschließen, obwohl sie in den meisten Fällen Täter und nicht Opfer sind – ist sehr wichtig. Hier ist eine gute Ausbildung erforderlich. Es besteht auch dadurch ein massives Problem, dass sich Frauen im Nachhinein wieder mit dem Täter solidarisieren und die Aufhebung der Maßnahmen begehren. Daraus darf aber nicht vorschnell geschlossen werden, dass die Frauen mit ihren Situationen zufrieden sind. Es kann vielmehr ein Zeichen dafür sein, dass die Frau noch nicht in der Lage ist, ihre Situation zu erkennen und zu ändern. Auch hier muss eine Hilfe zur Verfügung stehen.
Deswegen hat es sich als sinnvoll erwiesen, dass Betroffene über verschiedene Beratungsangebote und Träger informiert werden – das macht die Polizei jetzt schon – und Beratungsbedarf entsprechend vermittelt werden kann. Hieran hapert es noch. Deshalb müssen wir daran arbeiten.
Es muss zum Beispiel auch die Suchtberatung – häufig ist der Täter alkoholabhängig – und die Schuldnerberatungsstelle mit eingebunden werden. Wenn das Paar verschuldet ist, kommt es zu Eskalationen.
Für mich hat auch die Berücksichtigung der Situation der von Gewalt betroffenen Kinder eine besondere Bedeutung. Es müssen Hilfsangebote für Kinder vermittelt werden. Insofern ist es wichtig, dass auch hier etwas geschieht. Die Täter müssen ein Anti-Gewalt-Training absolvieren, um ihre Situation zu verstehen.
Deshalb muss die wichtige Erstberatung und Koordination umgesetzt werden. Wir werden dem Senat dieses Thema in den Haushaltsberatungen weiter mit auf den Weg geben. Wir sind hier auf einem guten Weg, der zwar noch nicht vollendet ist, aber weiter gegangen wird. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Brinkmann, am 1. Januar dieses Jahres ist das Gewaltschutzgesetz erst in Kraft getreten. Das war viel zu spät, denn es war längst überfällig.
Es hätte längst auf den Weg gebracht werden können. Dieses Gesetz enthält konkrete Schutzvorschriften, Opfer vor Formen der häuslichen Gewalt zu schützen. Dieses traurige Phänomen der häuslichen Gewalt tritt bei allen Schichten unserer Bevölkerung auf. Darauf ist die Kollegin Spethmann bereits eingegangen.
Der Gesetzgeber kann solche Übergriffe auch nicht vollständig verhindern, denn sonst müsste er die Bürger permanent unter Bewachung stellen.
Durch das Gewaltschutzgesetz ist es jedoch möglich geworden, einem gewalttätigen Mann zu verbieten, die Wohnung der Frau zu betreten. Das kann so weit gehen, dass ihm der Kontakt zu der Frau gänzlich untersagt wird und er im Falle der Nichtbefolgung in Gewahrsam genommen werden kann. Der Senat teilte uns hierzu mit, dass dies im ersten Halbjahr 2002 in insgesamt 174 Fällen geschehen ist. Diese Zahl ist enorm. Das ist ein Anteil von 33,4 Prozent aller erfolgten Wegweisungen.
Was die Überwachung der Einhaltung eines solchen Betretungsverbotes angeht – das wurde von der GAL-Fraktion unter Punkt I.10 angesprochen –, so halte ich es für richtig, dass sich polizeiliche Maßnahmen stets am Einzelfall orientieren sollten. Eine Standardisierung, wie sie dort beschrieben wurde, macht in einem derart sensiblen Bereich mit unterschiedlichen Ursachen für familiäre Zerwürfnisse in meinen Augen wenig Sinn.
Zu Recht wird von den Fragestellern allerdings im Kapitel IV der Großen Anfrage die Notwendigkeit der Beratung und Unterstützung der Betroffenen angesprochen. Hier sehen wir auch Handlungsbedarf; Gewalt, gleich welcher Art, hinterlässt Spuren. Hierüber müssen wir uns im Rahmen des haushaltstechnisch Möglichen noch Gedanken machen. Es geht natürlich auch um die Frage der Einrichtung von Interventionsstellen.
Klar ist aber auch, dass in einem so sensiblen Bereich nicht nur finanzielle Aspekte eine Rolle spielen dürfen. Wir werden daher einer Überweisung der Drucksache an den Rechtsausschuss zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Über das Ausmaß der Wegweisungen und der Betretungsverbote bin ich betroffen. Die 521 Fälle im ersten Halbjahr zeigen die Dimension, mit der wir im Bereich der häuslichen Gewalt zu tun haben. Für schlechte Nachrichten ist man niemals dankbar. Aber hier haben wir Zahlen, hinter denen Schicksale stehen. Sie zeigen die Handlungsmaxime auf.
Es ist also gut und auch notwendig, dass wir das Gewaltschutzgesetz auf den Weg gebracht haben und dass wir trotz aller gebotener Sparsamkeit endlich die Unterstützungs- und Betreuungsangebote konkretisieren. Es ist
aber nicht gut, dass wir bislang tatenlos geblieben sind, denn der Rechtsausschuss hat sich im Frühjahr bereits mit der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes beschäftigt. Sie können der Antwort auf die Große Anfrage entnehmen, dass Schulungen für Polizeikräfte stattfinden. Auch Richter und Staatsanwälte sind und werden weiter informiert. Die Resonanz ist positiv. Positiv werden auch die weiteren Schritte bei der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes sein.
Dabei ist es das Recht der Opposition – die GAL ist hier ganz rege –, mit viel Tamtam und starken Worten Dinge einzufordern. Das macht uns an dieser Stelle aber nicht kirre,
denn wir sind dabei, für die Opfer die beste Lösung zu finden. Davon werden Sie – das hat Frau Spethmann schon angedeutet – in Kürze hören.
Lassen Sie mich kurz auf das gesellschaftliche Problem eingehen. Wir sollten aus Respekt vor den Opfern und Betroffenen häuslicher Gewalt unser Parteigezänk ein wenig überdenken. Wir sollten nicht versuchen, die gesellschaftlichen Probleme der Gewalt gegeneinander zu instrumentalisieren, sondern müssen für die Betroffenen Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
(Vereinzelter Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive – Uwe Grund SPD: Genau!)
Der Beitrag, den der Staat dazu tatsächlich leisten kann, ist sehr gering. Daran müssen wir uns immer wieder messen. Machen wir uns hier nichts vor.
Aber wie der Staat seinen kleinen, bescheidenen Beitrag leisten kann, wollen wir gemeinsam entscheiden; darauf hat die Kollegin Spethmann schon hingewiesen. Ich glaube, dass es diesem Thema nicht angemessen ist – darauf hat Frau Brinkmann hingewiesen –, dass Sie die Frage, ob die Finanzen reichen, nicht hören wollen. Das zeigt, dass Sie wirklich in der Opposition angekommen sind, aber von einer Regierung, die natürlich auch die Finanzen im Auge behalten muss, noch sehr weit entfernt sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive – Petra Brinkmann SPD: Wir haben einen Deckungsvorschlag gemacht!)
Wer möchte die Drucksache 17/1168 federführend an den Rechtsausschuss und mitberatend an den Sozialausschuss überweisen, den bitte ich um das Handzeichen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Diese Überweisung ist einstimmig erfolgt.
Es folgt der Tagesordnungspunkt 9: Große Anfrage der SPD-Fraktion: Halbierung der Zahl der Direktionen von Feuerwehr und Polizei? – Drucksache 17/931.
[Große Anfrage der Fraktion der SPD: Halbierung der Zahl der Direktionen von Feuerwehr und Polizei? – Drucksache 17/931 –]
Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Innenausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Wehnert.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss zugeben, dass die SPD-Fraktion die Große Anfrage zur Halbierung der Direktionen bei Feuerwehr und Polizei gestellt hat, weil sie verwirrt war. Das ist auch kein Wunder.
In einer Mitteilung der Staatlichen Pressestelle Anfang Mai hieß es, dass die Innenbehörde die Zahl der Direktionen bei Feuerwehr und Polizei halbieren wolle. Als Überschrift steht dort, dass der Senat die größten Strukturreformen seit Jahrzehnten beschlossen habe. Ende Mai sagte der Senat dann aber, dass dies keine Beschlüsse, sondern lediglich Richtungsentscheidungen gewesen seien. Von der Antwort unserer Großen Anfrage haben wir uns Klärung versprochen.
Es kam aber lediglich dabei heraus, dass sich der Senat angeblich noch nicht mit den einzelnen Maßnahmen befasst habe. Das war Ende Juni. Anfang September lese ich in einer Kleinen Anfrage, die ich zur Personalsituation der Direktion Süd gestellt habe, dass erforderliche Veränderungen aufgrund des Wegfalls der Polizeidirektionen geschehen müssten. Die Arbeitsgruppe, die seit Ende Juli Vorschläge zur Neuordnung der Polizeistruktur erarbeitet, sollte aber erst Ende September ihre Ergebnisse vorstellen. Wir halten fest: