Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Müller, das Lebenspartnerschaftsgesetz ist Ihr Anliegen, es ist das Herzstück Ihrer grünen Gleichstellungspolitik. Als pragmatisch denkender Mensch denke ich, wenn wir auf Landesebene und auf Bundesebene eine Regelung haben, dann muss man die auch dementsprechend umsetzen.
Inhaltlich haben wir lange darüber gestritten. Das brauchen wir gar nicht weiter aufzudröseln. Sie wissen, dass das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz – Sie haben es erwähnt, Frau Stöckl hat es auch erwähnt – im Bundesrat noch nicht endgültig beschlossen ist. Dazu gibt es auch eine Kommission, die auf Bundesebene arbeiten und die Voraussetzung dafür schaffen soll, dass es auch den Bundesrat passieren soll.
Nun stehen Sie ja gerne an der Spitze der Bewegung. Ich habe gerade eben vernommen, dass Berlin Ihnen den Rang abgelaufen hat, aber das werden Sie ja vielleicht verkraften. Die ehemalige Justizministerin hatte im August schon angemerkt, dass die Länder in die Hufe kommen sollen. Das kann man auch tun. Sie haben einiges zusam
mengetragen. Zu den einzelnen Punkten kann ich als Nichtjuristin gar nichts sagen, bin aber über das Ausmaß, das dieses Gesetz hat, eigentlich erstaunt, wenn ich sehe, dass das bis zu Kastrationsbestimmungen geht. Darüber war ich mir nicht im Klaren.
Ich denke, dass sich die Juristen damit beschäftigen sollten. Im Wesentlichen geht es eigentlich auch darum, dass bei Ehe und Ehegatten dann Lebenspartnerschaft und Lebenspartner eingefügt werden. Ob das immer nötig und zulässig ist, müssen wir sehen, und dafür sind schließlich die Juristen zuständig.
Ihre Liste ist bestimmt nicht vollständig. Wenn ich mir den Absatz C angucke, wo Sie den Senat auffordern, noch auf weitere Dinge zu sehen, dann wird es sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Nun könnte man sagen, warten wir die Beratungen der Kommission auf Bundesebene oder die Entscheidungen im Bundesrat ab, aber ich fürchte, Sie würden uns das wieder als Verzögerungstaktik auslegen, und deswegen stimmen wir der Überweisung zu.
Eines hat mich allerdings erstaunt. Wir haben an dieser Stelle schon mehrfach über Lebenspartnerschaften gestritten, aber wo sind Ihre Lebenspartnerinnen geblieben? Die kommen in dem Gesetz nicht vor.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hamburg hat bei der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften eine Vorreiterrolle gespielt. Insbesondere die Grünen haben hier eine löbliche Rolle übernommen und schreiben sich das auf die Fahnen. Das ist auch ein sehr löbliches Unterfangen. Andererseits muss man natürlich sagen, dass diese Stadt auch andere Probleme hatte, die man auch anpacken müsste. Es wäre ebenfalls löblich gewesen, das mit der gleichen Intensität zu tun.
Gleichwohl hat die Hamburger Ehe – wie sie hier genannt wurde – zunächst auch einen symbolischen Charakter gehabt, für die Betroffenen natürlich eine weitaus größere Bedeutung. Die zwangsläufige Folge war dann das Lebenspartnerschaftsgesetz. Es wurde schon gesagt, dass sich auch das Bundesverfassungsgericht hierzu eindeutig geäußert hat. Jetzt geht es eben nicht nur um den symbolischen Akt, sondern auch um konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung dieser gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und dann ist es natürlich auch unsere Pflicht, die landesrechtlichen Vorschriften anzupassen.
Der Gesetzentwurf hat schon einige Vorschriften genannt, die sicherlich nicht abschließend sind. Es geht eben nicht nur um Versorgungsansprüche und Beihilfen, sondern auch um Pflichten, die sich aus der Gleichstellung von Lebenspartnern mit den Ehegatten ergeben.
Im Rechtsausschuss sollten wir diesen Katalog deshalb noch einmal überarbeiten, weil er sicherlich nicht abschließend ist, wie selbst im Antrag ausgeführt ist. Es wäre sicherlich auch ein abendfüllendes Programm, das hier zu diskutieren. Aber der Bundesgesetzgeber ist auch hier gefordert – und das muss man noch einmal ganz deutlich sagen –, denn das übergeordnete Recht muss angepasst
werden. Hier müssen die Hausaufgaben in Berlin endlich gemacht werden. Es geht nämlich um das Ergänzungsgesetz, wie wir gehört haben, das unter anderem auch steuerliche Vorteile für gleichgeschlechtliche Paare gewähren soll. Dieses ist, wie bekannt, in der letzten Legislaturperiode im Bundesrat gescheitert. Aber bei den Steuerausfällen und Schreckensnachrichten von Herrn Eichel wage ich zu bezweifeln, ob in Berlin ein sonderliches Interesse daran besteht, das jetzt zügig voranzubringen.
Die Frage ist deshalb, ob man warten sollte, bis dieses Ergänzungsgesetz in Kraft tritt, aber gleichwohl können wir uns im Rechtsausschuss damit beschäftigen. Wir werden deshalb einer Überweisung zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sprechen hier über ein wichtiges Anliegen auf dem Weg zu ernsthafter Gleichstellung. Beantragt ist, diese Drucksache an den Rechtsausschuss zu überweisen. Das ist an dieser Stelle auch gut so, denn dort gehört sie auch hin. Eine Vielzahl von Änderungen sind zu prüfen und zu überarbeiten. An dieser Stelle durchaus mein Dank an die Kollegen oder in diesem Fall an den Kollegen von der GAL für diesen Entwurf eines Artikelgesetzes. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schwer es ist, einen solchen Antrag zu lesen, mit dem eine Vielzahl von Gesetzen geändert werden soll. Da ist es dementsprechend auch nicht sehr viel einfacher, einen solchen Antrag zu schreiben.
Aber nun zum Inhalt. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits 1999 – ein Jahr vor Rotgrün – den ersten Gesetzentwurf zur eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare eingebracht. Freiheit zu garantieren heißt die Rechte von Minderheiten zu schützen und der Schutz von Minderheiten war und ist stets ein besonderes Anliegen der FDP. Wir achten alle Lebensgemeinschaften, in denen Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Wenn in einer homosexuellen Lebensgemeinschaft zwei Menschen Verantwortung füreinander übernehmen und der eine den anderen oder die eine die andere im Krankheitsfall oder im Alter pflegt, dann ist das für uns kein Werteverfall, sondern ein Wertegewinn.
Deshalb, meine Damen und Herren, setzen wir uns als FDP auch dafür ein, dass die heute noch in vielen Bereichen bestehenden Diskriminierungen der Verantwortungsgemeinschaften beseitigt werden. Dass wir dabei den Schutz und die Tradition von Ehe und Familie achten, ist eine Selbstverständlichkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat ja entschieden, dass es keine Schlechterstellung der Ehe ist, wenn das Institut der Lebenspartnerschaft eingeführt wird. Dass man aber verfassungsrechtliche Bedenken berücksichtigen muss, ist uns beim zweiten Teil des Lebenspartnerschaftsgesetzes deutlich geworden und das ist ein Grund, warum dieser Teil des Gesetzes gescheitert ist. Aber dazu will ich gleich noch einmal kommen.
Ist Ihnen, verehrte Kollegen von der GAL, eigentlich bewusst, dass mehr als die Hälfte der Gesetze, die Sie zur Änderung vorschlagen, den öffentlichen Dienst betreffen? Wenn wir Ihren Antrag jetzt sofort annehmen würden, hät
ten wir ein Problem mit all den Bürgerinnen und Bürgern, die erfreulicherweise nicht beim Staat arbeiten, sondern in der Wirtschaft. Dort verdienen sie dann ihr beziehungsweise in diesem Fall dann auch unser Geld. In der freien Wirtschaft hätten sie nämlich nichts von diesem Gesetz. Es hätte nur der öffentliche Dienst etwas davon und das kann noch nicht das volle Maß der Dinge sein, was wir hier anzuwenden haben.
Ich komme damit auf das zu sprechen, worauf wir noch warten, auf den zweiten Teil des Lebenspartnerschaftsgesetzes, den Rotgrün in der ganzen letzten Legislaturperiode nicht zustande gebracht hat. In diesem Teil des rotgrünen Gesetzentwurfes steht nämlich auch das drin, was wir als FDP 1999 mit unserem Gesetzentwurf sofort geregelt hätten und was wirklich dringend notwendig ist, die rechtlichen Änderungen dort vorzunehmen, wo der Gesetzgeber zwingend gefordert ist. Ich nenne nur das Zeugnisverweigerungsrecht, das Erbschaftsrecht, das Erbschaftsteuerrecht und das Ausländerrecht. Da springen wir dann in Hamburg etwas zu kurz mit dem GAL-Gesetzentwurf, auch wenn die GAL gerne an dem Glanz festhält, den wir mit der Vorreiterrolle Hamburgs bei der Einführung dieses noch rechtsfolgenlosen Instituts bekommen haben. Jedenfalls können wir alleine in Hamburg mit diesem Gesetz nicht glänzen.
Nun sollen also die Profis im Rechtsausschuss ran. Von der Seite unserer Profis, der zahllosen Juristen in meiner Fraktion,
kam ein Gedanke, den ich mir aber auch sehr zu Eigen gemacht habe. Je länger man sich anguckt, welche Gesetze wir da ändern oder verbessern, desto mehr fällt mir auf, dass wir absurd viele Gesetze haben. Schon jetzt füllt die Sammlung der hamburgischen Landesgesetze drei ziegelsteingroße Ordner.
Meines Erachtens schreit das geradezu nach einer Rechtsbereinigung. Wenn wir Ernst machen mit dem Schlagwort „schlanker Staat“, kann das nur weniger Beamte heißen, aber es muss eben auch weniger Gesetze heißen.
Schaffen wir in Hamburg endlich eine Bereinigung des Landesrechtes, schmeißen wir die Gesetze raus, die wir wirklich nicht mehr brauchen – eine Forderung, um die wir uns als FDP-Fraktion kümmern werden –, und setzen wir uns von dieser Stelle aus beim Bund dafür ein, dass es einen guten zweiten Teil des Lebenspartnerschaftsgesetzes gibt, die freundliche Aufforderung an die grünen Kollegen, sich dort im Bund mit genauso viel Energie einzubringen, wie Sie es hier mit diesem Antrag gemacht haben. – Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive – Burkhardt Müller- Sönksen FDP: Krista soll mal machen!)
da ein kleines Missverständnis aufgetaucht ist. Das Ergänzungsgesetz ist weg. Es ist sozusagen der Diskontinuität des Bundestages verfallen, das heißt, es muss neu eingebracht werden. Das wird sicherlich geschehen, sobald wir die Signale aus den Bundesländern bekommen, dass wir eine Mehrheit dafür haben. An uns lag es an dieser Stelle nicht, Herr Schaube, dass dieses Gesetz nicht Wirklichkeit geworden ist, denn im Dezember 2001 ist es im Bundesrat abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss überwiesen worden. Das zu dem Thema Ergänzungsgesetz.
Wir haben uns dazu natürlich Gedanken in unserer Fraktion gemacht und hätten es auch gerne hineingeschrieben, aber unsere Juristen haben dringend davon abgeraten, weil im Bundesgesetz das „Innen“ nicht existiert und es dann sozusagen gerade bei der Angleichung des Rechtes erhebliche Probleme gegeben hätte, wer denn alles Lebenspartnerinnen seien. Das Bundesgesetz sieht die weibliche Form nicht vor. Das kann man jetzt kritisieren, aber, ich denke, das ist in diesem Fall eine technische Sache. Wir können es in Hamburg nicht anders machen. Die Bundesratsinitiative bleibt Ihnen als Senat natürlich offen, das denn auch dort zu ändern. Da würden wir sicherlich zustimmen.
Ich habe mit gewisser Freude den Ausführungen der Koalition entnommen, dass Sie in der Zielsetzung in diesem Fall mit der GAL übereinstimmen. Ein bisschen schwierig fand ich zuletzt die Äußerung der FDP. Wenn man das Ergänzungsgesetz im Bundesrat – obwohl es dort von der Union und der FDP blockiert wird – davon abhängig macht, ob man in Hamburg etwas ändert, dann kommt man nicht allzu weit.
Nein, ich habe das bei Herrn Woestmeyer so herausgehört, nicht bei Ihnen. Ich hoffe, dass das nicht so gemeint war.
Zu dem Punkt, warum der öffentliche Dienst mehr betroffen ist als die freie Wirtschaft. Das ist ein ganz einfacher Grund. Bei der Krankenversicherung ist in der freien Wirtschaft schon alles gelöst. Hier ist es so, dass die Beihilfeverordnung für den öffentlichen Dienst nicht geändert wurde. Darin besteht die Ungleichheit, nicht umgekehrt.