Protokoll der Sitzung vom 22.01.2003

Die Regierungsfraktionen hätten gut daran getan, wenn sie ihr Vergeltungsbedürfnis einmal zurückgestellt und sich über alternative und erfolgversprechendere Maßnahmen zur Eindämmung von Farbschmierereien und Graffiti Gedanken gemacht hätten. Diese Probleme wird man nicht gegen, sondern nur mit den Jugendlichen lösen können. Die GAL-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf deswegen ab. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und bei Dr. Andrea Hilgers und Dr. Monika Schaal, beide SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Schrader.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorgelegte Entschließungsantrag und die damit verbundene Verordnung ist ganz sicherlich ein Behelf. Er ist es deswegen, weil die vernünftige Lösung – eine Ausweitung des Sachbeschädigungsparagraphen als Regelung im Strafgesetzbuch – stets und ständig an der seit 1998 herrschenden Bundestagsmehrheit gescheitert ist. Dass man uns diesen Behelf zum Vorwurf machen will, verstehe ich überhaupt nicht.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Auch SPD-regierte Bundesländer haben im Bundesrat die Initiative unterstützt. Die FDP-Bundestagsfraktion war übrigens die erste Fraktion, die schon 1998 einen entsprechenden Antrag zur Änderung des StGB eingebracht hat.

(Jürgen Schmidt SPD: War das nicht 1997?)

Warum hat die Regierungsmehrheit im Bundestag dieses abgelehnt? Begründungen in der Sache, die dagegen sprachen – lesen Sie sich die Plenarprotokolle einmal durch – hat es nie gegeben. Auch heute haben wir in der Sache immer nur gehört, dass dieses möglicherweise

strafbar sei. Die Kollegin Dr. Schaal sagte, dass dies vielleicht auch als Landfriedensbruch gelten könne. Ich nehme an, sie meinte Hausfriedensbruch. Landfriedensbruch ist es jedenfalls nicht und auch kaum Hausfriedensbruch.

(Ingo Egloff SPD: Sachbeschädigung!)

Das Strafgesetzbuch ist von 1870. Damals hat es die heutigen chemischen Mittel, mit denen ich Farbe auf eine Hauswand anbringen kann, nicht gegeben. Die Rechtsprechung geht allein von einer Substanzverletzung aus, wenn ich ein Loch in die Wand mache, weil es die Vorstellung des Gesetzgebers noch nicht gab, dass die Wand vielleicht abgeschliffen werden muss, weil jemand Farbe darauf gegeben hat.

(Manfred Mahr GAL: Ja, das schaffen Sie doch nicht mit dieser Verordnung!)

Der sich daraus ergebende Wertungsunterschied, dass ich mich strafbar mache, wenn ich absichtlich eine kleine Beule in einen Autokotflügel hineinbringe, gegenüber den immensen Kosten,

(Manfred Mahr GAL: Was hilft denn diese Verord- nung?)

die ich dadurch verursache, dass ich eine chemische Reinigung als Folge habe, wenn ich eine Wand beschmiere, versteht niemand, der schon einmal vor einer beschmierten Hauswand – sofern sie seine eigene war – gestanden hat.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Die Tatsache, dass das Anti-Graffitiprogramm noch nicht so akzeptiert wird, wie es wünschenswert wäre, steht doch in diesem Zusammenhang überhaupt nicht zur Debatte. Selbstverständlich ist es auch für einen Geschädigten frustrierend, der möglicherweise einmal Mittel aus diesem Programm abgefordert hat, wenn es nur eine Woche dauert, bis seine Wand wieder beschmiert ist.

(Jens Kerstan GAL: Daran glauben Sie?)

Ich würde es auch nicht ein zweites oder drittes Mal versuchen, sondern irgendwann den Zustand dann als gegeben hinnehmen. Das macht es aber nicht besser.

(Manfred Mahr GAL: Legen Sie doch mal die Fälle vor!)

Wie bei jedem Straftat- oder Ordnungswidrigkeitstatbestand steht selbstverständlich die Prävention im Vordergrund. Wir wollen genau das erreichen, was die Strafrechtler Generalprävention oder Individualprävention nennen, nämlich durch die Strafandrohung einen bestimmten Tatbestand nicht mehr zu begehen. Das ist auch richtig so.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Es ist durchaus möglich, auch in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren jugendrechtspolitische Aspekte zu berücksichtigen, ob der Jugendliche – wenn es denn einer war – nach seinen Möglichkeiten dazu beigetragen hat, den Schaden wieder gutzumachen. Das ist im Ordnungswidrigkeitsgesetz durch behördliches Ermessen geregelt. Schöner wäre es sicherlich, Herr Mahr, diese strafrechtlichen Mittel – insbesondere den Täter-Opfer-Ausgleich – vernünftig formalisiert anzuwenden, wenn nämlich ein solcher Tatbestand unter das Jugendstrafrecht fiele. Das kann er nur, wenn man ihn als Tatbestand ins Strafgesetz

(Manfred Mahr GAL)

buch stellt. Das wollen Sie aber gerade nicht. Insofern verschließen Sie hier möglicherweise noch den einen oder anderen Weg, um zum Täter-Opfer-Ausgleich zu kommen. Ich habe das Zutrauen, dass die Hamburger Behörden dies im Rahmen ihres Ermessens einräumen werden. Aber wenn Sie ansonsten ein formalisiertes Täter-Opfer-Ausgleich-Verfahren haben wollen, dann unterstützen Sie uns im Bundestag, das Strafgesetzbuch zu ändern. Die Bundesratsinitiativen liegen dort noch in den Ausschüssen. Sie haben jede Möglichkeit dazu.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Ich weiß auch nicht, was an diesem Initiativantrag der Koalitionsfraktionen im Ausschuss noch vertieft werden sollte.

(Manfred Mahr GAL: Das wussten Sie doch nie!)

Frau Dr. Schaal hat ausgeführt, im Prinzip wollen Sie es doch nicht. Darum lassen Sie uns heute darüber abstimmen. Der Senat wird aus dem Ergebnis seine Folgerungen ziehen. – Danke.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive – Manfred Mahr GAL: Das ist aber ein komisches Parlamentsverständ- nis!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 17/2034 federführend an den Umweltausschuss und mitberatend an den Innenausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 17/2034 beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist bei einigen Gegenstimmen und vielen Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich Ihnen die Ergebnisse der Wahlen vorlesen.

Bei der Wahl eines ehrenamtlichen Mitglieds für die Kreditkommission sind 97 Stimmzettel abgegeben worden. Davon waren 2 Stimmzettel ungültig, sodass 95 Stimmen gültig sind. Auf Herrn Friedrich Adolphi entfielen 75 JaStimmen, 11 Nein-Stimmen und 9 Stimmenthaltungen. Damit ist Herr Adolphi gewählt.

Bei der Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Inneres sind 106 Stimmzettel abgegeben worden. Davon waren 103 Stimmzettel gültig und 3 ungültig. Auf Herrn Norbert Scheper entfielen 79 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen. Damit ist Herr Scheper gewählt.

Bei der Wahl einer oder eines Deputierten der Finanzbehörde sind 107 Stimmzettel abgegeben worden. Davon waren 105 Stimmzettel gültig und 2 ungültig. Auf Herrn Dr. Georg Witthuhn entfielen 71 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen. Damit ist Herr Dr. Witthuhn gewählt.

Bei der Wahl von vier Abgeordneten zur 32. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages sind 107 Stimmzettel abgegeben worden. Alle Stimmzettel waren gültig.

Auf Frau Barbara Duden entfielen 88 Ja-Stimmen, 14 NeinStimmen und 5 Enthaltungen. Damit ist Frau Duden gewählt worden.

Auf Herrn Jan Quast entfielen 86 Ja-Stimmen, 15 NeinStimmen und 5 Enthaltungen. Damit ist Herr Quast gewählt worden.

Auf Herrn Klaus-Peter Hesse entfielen 98 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. Damit ist Herr Hesse gewählt worden.

Auf Herrn Manfred Silberbach entfielen 72 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen. Damit ist Herr Silberbach gewählt worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf, Drucksache 17/1750, Große Anfrage der GAL-Fraktion: Lehrer/innenbedarf und Lehrer/innenausbildung am Staatlichen Studienseminar.

[Große Anfrage der Fraktion der GAL: Lehrer/innenbedarf und Lehrer/innenausbildung am Staatlichen Studienseminar – Drucksache 17/1750 –]

Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Schulausschuss überweisen. Wer begehrt das Wort? – Frau Goetsch hat das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute über die Frage, wie viele Lehrerinnen und Lehrer in den nächsten Jahren ausgebildet und eingestellt werden müssen, damit in Hamburg ausreichend Pädagoginnen und Pädagogen zur Verfügung stehen. Das ist eine zentrale Frage, weil es ohne diese nun einmal nicht geht. Deshalb haben wir eine Große Anfrage gestellt, weil wir mutmaßen mussten, dass hier etwas im Busch ist.

Leider hat uns die Antwort des Senats ziemlich große Sorgen bereitet, denn entweder hat die zuständige Behörde keinen Überblick, was bei der Lehrerausbildung zu tun ist, oder sie hat uns nicht verraten, nach welchen Plänen sie ihre Veränderungen vorantreibt. Beides ist Besorgnis erregend.

Wir hören seit Monaten gebetsmühlenartig die Zahlen der fest einzuplanenden 13 700 bis 13 900 Lehrerstellen. Eigentlich müsste die Behörde genau wissen, wie viele Lehrerinnen in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Sicher gibt es auch Erfahrungen, wie viele Jahr für Jahr auch aus anderen Gründen – wie zum Beispiel wegen frühzeitiger Pensionierungen – ausscheiden. Das heißt, man könnte eine ganz einfache Rechnung aufstellen, denn die festgelegte Gesamtzahl ist bekannt. Von dieser Zahl zieht man die Ruheständlerinnen und Ruheständler sowie die aus anderen Gründen Ausscheidenden ab. Sodann wissen wir, wie viele wir ausbilden und neu einstellen müssen. Das ist eigentlich ganz einfach.

Doch dieser Rechnung ist im Senat offensichtlich noch niemand ernsthaft nachgegangen. Ich kann darauf beim besten Willen keine Antwort in der Großen Anfrage finden; das macht mir Sorgen.