Protokoll der Sitzung vom 22.01.2003

Drittens: Wenn man die Bezahlung der Hochschulen seitens des Staates auch noch daran koppeln würde, wie viele Stunden die Studentin oder der Student im Rahmen der Regelstudienzeit geleistet hat, dann würde auch vonseiten der Hochschulen ein Effekt erzielt, der dazu beiträgt, dass tatsächlich das Studium im Rahmen der Regelstudienzeit geleistet werden kann.

Die durchschnittliche Zeit für ein Jurastudium in Hamburg beträgt neun und für ein Germanistikstudium 14 Semester. Letztes ist heller Unsinn. Es kann nicht daran liegen, dass die Germanisten so schrecklich viel lernen müssen, sondern es liegt daran, dass sich die Hochschulen und die Studenten nicht darüber im Klaren sind, was sie eigentlich lernen sollen. Am Ende haben auch die Schulen und die Berufswelt nicht klar definiert, was zu lernen ist. Dadurch kommen völlig überzogene Studienzeiten zusammen. Es ist doch merkwürdig, dass heute zum Beispiel der Bereich der Lehrerausbildung, in dem früher eine PH-Ausbildung nach sechs Semestern abgeschlossen werden konnte, die längsten Studiengänge der gesamten Universität hat. Das ist unvernünftig geregelt.

(Beifall bei Wolfgang Beuß CDU)

Sie sagen, dass das von uns vorgeschlagene Studienkontenmodell technisch schwierig sei. Das fasse ich nicht!

(Dr. Barbara Brüning SPD: Ich auch nicht!)

Banken sind in der Lage, komplexe Geldabrechnungen vorzunehmen. Hier dreht es sich darum, eine Größenord

(Christian Brandes Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

nung von 400 Semesterwochenstunden zu buchen und abzubuchen. Warum Universitäten nicht in der Lage sein sollen, 400 Einheiten abzubuchen, erschließt sich mir nicht. Man hört doch, dass dies Intelligenzinstitute seien.

(Beifall bei der GAL und der SPD – Karl-Heinz Ehlers CDU: Das sind Gerüchte!)

Warum für eine Organisation ein solcher Abbuchungsvorgang nicht möglich sein soll und dafür drei Jahre benötigt werden, kann doch keine Frage der Organisations-, sondern nur eine der Entscheidungsfähigkeit dieser Institute sein. Herr Senator, wir helfen Ihnen gern dabei, wenn Sie ein vernünftiges Modell wählen. Wir wollen aber kein Modell, das lediglich einen Druck auf die Studenten aufbaut, aber nicht die Hochschulen zur Straffung ihrer Organisation veranlasst.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Alsdann bekommt das Wort der Abgeordnete Schinnenburg.

(Dr. Barbara Brüning SPD: Jetzt kommt Herr Schin- nenburg!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Brüning, es ist mir eine Ehre, dass Sie so sehnsüchtig auf meinen Beitrag warten. Ich werde mich bemühen, Sie nicht zu enttäuschen.

(Karl-Heinz Ehlers CDU: Um Gottes Willen!)

Ich möchte Ihnen zunächst folgenden Satz vorlesen:

„Bis zum Master-, Diplom- oder Staatsexamen soll jeder kostenfrei studieren können.“

Wissen Sie, wo der Satz – und zwar ohne jede Einschränkung – steht? – In Ihrem Wahlprogramm für die Bürgerschaftswahl 2001. Auch danach sind Sie und Ihre Parteifreunde oder -genossen – je nachdem – nicht müde geworden, immer wieder Folgendes zu erzählen: Mindestens das Erststudium – egal wie lange es dauert – muss kostenfrei sein.

(Dr. Barbara Brüning SPD: Das habe ich auch heute wieder gesagt!)

Das ist so. Sie haben mit dem Hochschulrahmengesetz versucht, die Bundesländer zu gängeln.

Jetzt lesen wir in Ihrem Antrag den bemerkenswerten Satz – der übrigens richtig ist –:

„... erscheint es angebracht, auch in Hamburg den Umfang des gebührenfreien Studiums zu begrenzen.“

Das stimmt. Herzlichen Glückwunsch, liebe SPD!

(Petra Brinkmann SPD: Freuen Sie sich doch!)

Das ist ein schönes Beispiel für eine alte These: Parteien, die durch das Regieren verschlissen wurden, müssen in die Opposition, um ihr eigenes Gedankengut zu überprüfen. Damit haben Sie wenigstens begonnen. Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Ich darf Ihnen versichern, dass wir uns bemühen werden, dass Sie diese Regenerierung noch einige Jahre fortführen können. Wir versprechen Ihnen, dass wir uns dabei anstrengen werden.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive – Dr. Andrea Hilgers SPD: Das passiert schneller, als Sie glauben! – Dr. Barbara Brüning SPD: Kommen Sie jetzt mal zum Thema!)

Aber leider nennen Sie in Ihrem Antrag nur einen Teil der Gründe, die für die Begrenzung eines gebührenfreien Studiums sprechen.

Erster Grund: Es ist nicht nur die Haushaltslage. Aus meiner Sicht studieren auch Nachlässige, was gerade nicht von der Wissenschaftsfreiheit gedeckt wird. Hier wird ein sehr wichtiges Grundrecht von einigen wenigen missbraucht. Das muss man auch berücksichtigen.

Zweiter Grund: Achten Sie einmal auf die Jurastudenten. Sie kennen vielleicht die Geschichte vom Freischuss.

(Dr. Barbara Brüning SPD: Ja, kenne ich!)

Diejenigen Juristen, die sich vielleicht nach acht Semestern und – so glaube ich – zwei Monaten zum Examen anmelden, haben einen zusätzlichen Examensversuch. Sie studieren mehrere Semester weniger als die anderen und haben die besseren Noten. Das ist ein sehr gutes Indiz dafür, dass kürzere Studienzeiten nicht nur Geld sparen und die Uni entlasten, sondern auch zu besseren Studienergebnissen führen.

Es ist auch sehr plausibel, denn wenn ich 15 Semester studiere, habe ich wahrscheinlich längst vergessen, was ich im zweiten Semester irgendwann einmal gelernt habe. Es ist also auch im Interesse der Studenten und ihrer Studienergebnisse, die Studienzeiten zu verkürzen.

Vierter Grund: Frau Brüning, Deutschland hat die ältesten Hochschulabsolventen aller vergleichbarer Länder. Es gilt, daran etwas zu ändern; ich halte einen sanften Druck auch nicht für unangebracht. Das erst einmal zur Ergänzung Ihres Antrages.

Grundsätzlich finde ich es aber sehr gut, dass jetzt offenbar Einigkeit besteht, dass – nach welchem Modell auch immer – nach einer gewissen Zeit auch ein finanzieller Druck ausgeübt werden muss, um das Studium zu beenden. Da kann ich zunächst einmal nur sagen, dass ich Ihre umfangreichen Ausführungen zur Situation in RheinlandPfalz dankend zur Kenntnis nehme. Sie haben offenbar unseren alten Leitspruch übernommen: „Von der FDP lernen heißt Siegen lernen“. Frau Brüning, machen Sie weiter so. Das ist ein sehr guter Vorschlag.

Der entscheidende Punkt ist doch einfach nur die alte grundsätzliche Frage, die wir oft in der Politik haben: Wollen wir ein Modell haben, das supergerecht, supergenau und superpräzise, aber extrem kompliziert ist, oder sind wir bereit, kleinere Ungenauigkeiten in Kauf zu nehmen, um die ganze Sache handhabbar zu halten? Dies ist eine Frage, die wir – das haben die Vorredner schon gesagt – gerne mit Ihnen im Ausschuss diskutieren wollen. Ich will Ihnen nur sagen, dass aus meiner Sicht nach derzeitigem Erkenntnisstand deutlich mehr für die Regelung spricht, die bisher im Gesetzentwurf steht. Ich will Ihnen dazu ein paar Argumente nennen.

Erstens: Hier war oft von der individuellen Lebensplanung die Rede. Es wird ein bisschen suggeriert, was der Senat bisher vorgeschlagen habe, ermögliche keine oder kaum eine individuelle Lebensplanung. Da empfehle ich – wie so oft – den Blick ins Gesetz. Sie werden sich an gestern Abend erinnern. Schauen Sie einmal in Paragraph 6

(Dr. Willfried Maier GAL)

Absatz 8. Ich will das gar nicht im Einzelnen vorlesen, sondern Ihnen nur ein paar Punkte nennen.

Wir überlassen es den Hochschulen, über besondere Regelungen bezüglich der Langzeitstudiengebühren beim Teilzeitstudium, bei Beurlaubungen oder beim Zweitstudium zu entscheiden. Wir regeln das noch nicht einmal selber. Wir überlassen das den Hochschulen, die sogar zu dem Ergebnis kommen können, das ganz großzügig auszulegen und für dieses und jenes eine Ermäßigung zu geben. Das nenne ich ein superflexibles Modell, nicht computerabhängig, sondern von der individuellen Situation des Studenten abhängig und das machen nicht Beamte oder Behörden, sondern die Hochschulen selber. Das, meine Damen und Herren, ist doch nun wirklich sehr flexibel.

(Vereinzelter Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive – Dr. Willfried Maier GAL: Vorher stand „sollen“!)

Zweitens: Paragraph 6 Absatz 9. Es gibt einen umfangreichen Katalog, wo Langzeitstudiengebühren komplett wegfallen, die es selbst vom Gesetz her gar nicht gibt: Beim BAföG, bei Kinderpflege, bei Arbeit in der akademischen Selbstverwaltung und übrigens auch beim Doktorandenstudium. Die sind von vornherein sogar vom Gesetz ausgenommen, nicht bei Ihnen, aber bei uns. Wenn das nicht ein flexibles und sehr großzügiges Modell ist, weiß ich nicht, was Sie wollen. Auch dieses Modell, was viel einfacher ist, enthält einen langen Kanon, zum Teil sogar nach dem Subsidiaritätsprinzip auf die Hochschulen übertragen viele Möglichkeiten, um das System einfach und gerecht zu halten.

Der zweite Punkt hat mich nun wirklich etwas enttäuscht. Sie haben an den studienorganisatorischen Mängeln herumgenörgelt.

(Dr. Barbara Brüning SPD: Ja, klar!)

Frau Brüning, ich kann nur dringend an Sie appellieren, unabhängig von der Frage Studienkonten oder Studiengebühren, dass das nun wirklich drin bleiben muss, auch wenn Sie haarklein nach Zehntel-Semester-Wochenstunden rechnen. Es kann doch nicht sein, dass die Studienorganisationsmängel gar nicht berücksichtigt werden. Wenn die Universität nicht in der Lage ist, Laborplätze oder Seminarplätze zur Verfügung zu stellen, dann muss der Student dafür einen Ausgleich bekommen. Das muss einfach so sein und der Punkt ist sehr wichtig.

(Dr. Barbara Brüning SPD: Aber das muss er nach- weisen!)

Ein letzter Punkt. Sie kommen doch immer so gerne mit dem Vergleich mit anderen Bundesländern an. Schauen Sie sich doch einmal diese Broschüre an. Ich weiß nicht, ob Sie sie kennen. Sie kommt nicht weit von uns, der Tellerrand ist diesmal ganz kurz, nicht aus England, sondern aus Niedersachsen. Die noch amtierende niedersächsische Landesregierung – ich gehe davon aus, nicht mehr lange – hat diese Broschüre herausgegeben. Schauen Sie einmal, was da steht.

„Nach einer Regelstudienzeit zuzüglich vier Semestern werden Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro erhoben.“