Protokoll der Sitzung vom 22.01.2003

dann ist das der beste Weg zur Normverdeutlichung. Meine Damen und Herren, wir wollen gerne diese Fragen weiter im Ausschuss diskutieren. Stimmen Sie der Überweisung zu! – Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort wünscht Herr Warnholz. Er hat es.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin der Auffassung, dass der Ihnen vorliegende Antrag geeignet und auch erforderlich ist, um den Folgen des Graffitos zu begegnen. Bislang hat die Hansestadt Hamburg diesem sozialschädlichen Phänomen ohne ein Konzept zum Schutze der öffentlichen Interessen gegenübergestanden. Daher verwundert es auch nicht, dass wir nach dem Regierungsantritt ein äußerst diffuses Kompetenzgeflecht in der Hamburger Verwaltung vorgefunden haben.

(Bernd Reinert CDU: Inkompetenzgeflecht! – Vize- präsident Peter Paul Müller übernimmt den Vor- sitz.)

Einige Behörden, wie die Umwelt- und Baubehörde, hatten den Graffiti den Kampf angesagt. Andere Behörden wiederum, das Amt für Jugend, gaben sich der umfangreichen Prävention auch mit Steuergeldern hin. Zum anderen ist der Einsatz gegen Graffiti auch innerhalb der Fachbehörden, wie Sie wissen, der Bezirke und der Versorgungsbetriebe weitestgehend unkoordiniert geblieben. Es ergibt durchaus Sinn, meine Damen und Herren, die Behörde, die ein Gebäude oder einen Park verwaltet, auch mit dem Schutz der ihr anvertrauten Einrichtung zu betrauen. Aber bislang hatte da jede einzelne Stelle in der Stadt so ihre eigene Idee und arbeitete vor sich hin. Daher ist es richtig, wenn der neue Senat die Koordinierung der Maßnahmen gegen Graffiti bei nur einer besonders geeigneten Stelle – und das ist, meine Damen und Herren, die Umweltbehörde – zusammenführt.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Neben dieser erforderlichen Neuausrichtung in der Verwaltung werden wir konsequenterweise auch alle weiteren zulässigen staatlichen Maßnahmen nutzen, um Graffiti aus dem öffentlichen Stadtbild zu entfernen. Bestens geeignet wäre dazu eine Änderung des Strafgesetzbuches, meine Damen und Herren von der SPD und der GAL. Das hat im vergangenen Jahr auch der Bundesrat gefordert. Wie wir wissen, hat dies die rotgrüne Mehrheit im Bundestag –

(Dr. Monika Schaal SPD)

auch mit den Stimmen der Hamburger SPD- und GALAbgeordneten – leider abgelehnt.

(Rolf Kruse CDU: So sind sie!)

Die SPD und die GAL fürchteten wohl, ihre eigene Klientel zu verschrecken und zu verlieren.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Daher nutzen wir die Möglichkeit, die uns die Hamburger Verfassung zur Verfügung gestellt hat. Wir werden Graffiti im öffentlichen Raum zur Ordnungswidrigkeit erklären, um zum einen ein deutliches Signal zur Prävention in die Graffitiszene zu senden, zum anderen aber auch endlich mit hoheitlichen Maßnahmen auf diese Form des Vandalismus reagieren zu können.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Anders als die SPD sind wir nämlich der Auffassung, dass Strafe nicht etwas Unmenschliches, sondern ein adäquates und erforderliches Mittel ist, um ein friedliches Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger in dieser schönen Stadt zu garantieren.

Stimmen Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten von der SPD und der GAL, unserem Antrag zu, damit unsere Stadt mit weniger wilden Graffiti noch schöner wird. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das Wort hat der Abgeordnete Mahr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Volksmund sagt: „Narrenhände beschmieren Tisch und Wände.“ Und die Symbolpolitik in dieser Stadt schreitet weiter voran.

Ich habe mich gefragt, was die Regierungsfraktionen eigentlich mit ihrem Antrag bezweckt haben.

(Rolf Kruse CDU: Geben Sie mal eine Antwort!)

Der Antrag zur Sanktionierung illegaler Graffiti bedient sicher eine verständliche Verärgerung innerhalb der Bevölkerung, dass trotz ausreichender Eingriffsgrundlage – ob die Regierung nun Rotgrün oder Schwarz-Schill heißt –Farbschmierereien in dieser Stadt stattfinden. Jetzt sollen Bußgelder helfen, den Durchbruch zu schaffen

(Rolf Kruse CDU: Immerhin ein Versuch wert!)

und die Jugendlichen abzuschrecken, die Stadt weiter zu verunzieren. Dieses Mittel ist von vornherein zum Scheitern verurteilt.

(Rolf Kruse CDU: Bei Ihnen!)

Ich möchte Ihnen das begründen.

(Rolf Kruse CDU: Lassen Sie das!)

Herr Kruse, bisher ist das Beschmieren von Wänden oder auch das Auftragen von möglicherweise sogar künstlerisch wertvollen Graffiti gegen den Willen des Berechtigten als Sachbeschädigung mit Strafe bedroht. Dies hat die Graffitiszene aber trotzdem nicht davon abgehalten, tätig zu werden.

(Zuruf von Rolf Kruse CDU)

Die Regierungsfraktionen wenden zu Recht ein – Herr Kruse, grummeln Sie doch nicht immer so komisch dazwischen –, dass eine Sachbeschädigung nur bei einer Substanzverletzung vorliegt. Sie liegt nicht vor, wenn die aufgetragene Farbe rückstandslos beseitigt werden kann.

(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Das können Sie ja an Ihrem Hause machen!)

Die Schmierereien und Graffiti finden trotzdem nicht im rechtsfreien Raum statt; Rechtssicherheit ist hier schon gegeben, Herr Schaube. Selbstverständlich kann die Polizei auch jetzt in jedem Fall Personen überprüfen und die Personalien feststellen, um die Ansprüche berechtigter Personen zur Schadensbeseitigung sicherzustellen. Dieses findet auch regelmäßig statt. Die Dienststellen der Hamburger Polizei und des BGS arbeiten in diesem Sinne durchaus erfolgreich. Hierfür stehen die hohen Verschuldungen in zum Teil fünf-, wenn nicht sogar sechsstelliger Höhe, in die die identifizierten Sprayer mittlerweile geraten sind, weil ihnen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen die Rechnungen präsentieren.

Diese in jedem Fall zivilrechtlich drohenden Folgen hat die Jugendlichen bisher in der Regel nicht sonderlich abgeschreckt oder beeindruckt. Es sei denn, Einrichtungen wie zum Beispiel Hip Hop Hamburg e.V. sind auf diese Jugendlichen zugegangen, haben mit ihnen gearbeitet und Alternativen zu ihrem illegalen Handeln aufgezeigt.

(Beifall bei der GAL)

Hier ist die Schwäche des vorgelegten Antrages festzumachen. Er droht etwas an, das bei dem infrage kommenden Adressatenkreis kaum Drohpotenziale entwickeln wird. Jeder, der sich ein wenig mit dieser Szene beschäftigt hat, weiß dies. Ob auf die sowieso drohenden hohen zivilrechtlichen Ansprüche noch ein paar Euro obendrauf kommen, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Der Abschreckungswert tendiert gegen null. Die Initiative der Regierungsfraktionen läuft deshalb auch ins Leere. Man gaukelt der Bevölkerung lediglich vor, dass man handlungsfähig sei.

(Zuruf von der Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Fünf Jahre Knast!)

Ähnlich sieht es mit der groß angekündigten Graffiti-Hotline aus. Über dieses Thema haben wir heute schon gesprochen. Der Senat ist sonst mit Erfolgsmeldungen schnell dabei. Warum hören wir eigentlich nichts mehr davon? Weil es sich auch bei diesem Projekt um einen Schlag ins Wasser handelt.

Aus dem im Sommer 2002 angelaufenen Anti-Graffitiprogramm für private Grundeigentümer sind bei einer zur Verfügung stehenden Summe von 506 000 Euro gerade einmal circa 85 000 Euro für 17 Einzelmaßnahmen abgefordert worden. Das sind gerade 16 Prozent.

Wo ist da die ohnmächtige Wut der Hausbesitzer, Herr Schaube? Wo ist da das Konzept, Herr Warnholz? Es wird doch auch – das hat Herr Schaube angesprochen – eine entsprechende abweisende Schutzschicht gefördert. Ehrlich gesagt, ich verstehe es nicht. Was macht der Senat anlassbezogen im Bereich der Prävention? Man hört nichts. Was ist zu berücksichtigen, wenn Politik hier letztlich sinnvoll agieren will?

Die den Senat tragenden Fraktionen blenden mit ihrer Initiative völlig aus, dass das Verbreiten von Graffiti bei aller Illegalität ein Ausdruck von Jugendkultur, von ungestillter Abenteuerlust

(Karl-Heinz Warnholz CDU)

(Rolf Kruse CDU: Na, na!)

und der Drang nach Aufmerksamkeit ist. Sie mögen das belächeln, aber es gilt doch, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, in der Politik reale Probleme zu lösen und nicht Luftschlösser zu bauen.

(Beifall bei der GAL und bei Rolf Polle SPD)

Wenn Sie wirklich eine Lösung wollen – auch wenn es Ihnen nicht passt –, müssen Sie deswegen hier ansetzen. Der Senat und die Regierungsfraktionen setzen aber allein auf Kriminalisierung bis hin zur Erhebung von DNA-Analysen. Was hat der Staat eigentlich davon, wenn er die Jugendlichen in einen Kreislauf von Verschuldung und Kriminalität abrutschen lässt, statt die ungebremsten Energien dieser jungen Menschen in legale kreative Aktionen zu lenken? Hier leisten – wie bereits gesagt – Einrichtungen wie Hip Hop Hamburg mit bescheidenen Mitteln eine hervorragende und bundesweit anerkannte Arbeit.

Was tut der Senat? Er kürzt die Zuwendungen, statt hier mit gut angelegten Geldern in die Zukunft dieser Jugendlichen und letztlich auch dieser Stadt zu investieren.

Eine andere Möglichkeit bietet der Täter-Opfer-Ausgleich, der schon angesprochen wurde. Hier könnte man an Projekte denken, wie Jugendliche den von ihnen angerichteten Schaden unter Anleitung wieder beseitigen können. In 16 deutschen Städten ist das – wie eine Studie des Deutschen Städtetages ausweist – die regelmäßige Praxis.

Die Regierungsfraktionen hätten gut daran getan, wenn sie ihr Vergeltungsbedürfnis einmal zurückgestellt und sich über alternative und erfolgversprechendere Maßnahmen zur Eindämmung von Farbschmierereien und Graffiti Gedanken gemacht hätten. Diese Probleme wird man nicht gegen, sondern nur mit den Jugendlichen lösen können. Die GAL-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf deswegen ab. – Vielen Dank.