Frau Senatorin, vor einem Jahr trat das Bundesgleichstellungsgesetz für behinderte Menschen in Kraft und der Senat hat damals angekündigt, bald einen Entwurf für ein Landesgleichstellungsgesetz für behinderte Menschen vorzulegen. Dies ist bisher nicht geschehen. So frage ich Sie anlässlich der gerade begonnenen Feiern zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung: Wann wird der Senat der Bürgerschaft den angekündigten Entwurf für ein Landesgleichstellungsgesetz vorlegen?
Frau Abgeordnete Dr. Freudenberg, der Gesetzentwurf befindet sich, wie Sie am Dienstag auch anlässlich der Eröffnung des Europäischen Jahres für Behinderte mitbekommen haben, zurzeit in der Behördenabstimmung. Nach Befassung des Senates ist dann beabsichtigt, diesen Entwurf den Interessenverbänden und Selbsthilfeorganisationen zur Verfügung zu stellen und ihn gleichzeitig der Bürgerschaft zur Kenntnis zu geben.
Ich hatte ja nach dem Zeitpunkt gefragt. Können Sie noch einmal konkreter sagen, wie lange diese Verfahren wohl noch dauern werden? Das Verfahren kennen wir ja.
Frau Abgeordnete Dr. Freudenberg, ich habe Ihnen eben gesagt, dass sich der Entwurf zurzeit in der Behördenabstimmung befindet. Wenn die Behördenabstimmung abgeschlossen ist, wird der Senat damit befasst.
Dann versuche ich einmal etwas anderes: Wird denn dieser Entwurf, der sich jetzt in der Abstimmung befindet, konkrete Maßnahmen für die Schaffung von Barrierefreiheit enthalten, die dann bereits auch im Haushaltsplan-Entwurf für das Jahr 2004 berücksichtigt werden?
Da sich dieser Entwurf zurzeit in der Abstimmung befindet, Frau Abgeordnete Dr. Freudenberg, bin ich nicht in der Lage, Ihnen Details über den Entwurf zu nennen, sondern wir warten die Ergebnisse dieser Abstimmung ab, wie es das übliche Verfahren ist.
Im Gleichstellungsgesetz ist ja unter anderem verankert, auch auf Bundesebene, dass gehörlose Menschen im Umgang mit der Verwaltung die deutsche Gebärdensprache benutzen können. Bereiten Sie jetzt schon vor, dass dies umgesetzt werden kann, indem Sie dafür sorgen, dass mehr Dolmetscherinnen zur Verfügung stehen und auch die Vermittlung besser funktioniert als bisher?
Frau Abgeordnete, selbstverständlich sind wir dabei, Maßnahmen, die im Bundesgesetz stehen, auf Landesebene umzusetzen. Das ist Aufgabe von Behördenhandeln.
Frau Senatorin, vielleicht könnten Sie, nachdem Sie das technische Verfahren zur Abstimmung erklärt haben, auch einmal deutlich die Fristen benennen, die den jeweiligen Abstufungen vorausgehen. Wie lange also hat die behördeninterne Abstimmung Zeit und wie lange wird die Frist sein, die den Verbänden und anderen beteiligten Institutionen vorgegeben sein wird?
Frau Abgeordnete, da Sie selbst wissen, dass Abstimmungsverfahren unterschiedliche Zeiträume beanspruchen, werde ich Ihnen hier keine Termine nennen, sondern nur sagen, dass man für ein so umfangreiches Gesetzesvorhaben, das viele Behörden trifft, auch eine längere Abstimmung braucht. Diese Zeit müssen wir an dieser Stelle den mitverantwortlichen Behörden zur Verfügung stellen und das werden wir auch.
Frau Senatorin, ich nehme an, dass Ihnen klar ist, dass sehr viele behinderte Menschen in Hamburg auf dieses Gesetz warten. Ist möglicherweise damit zu rechnen, dass es noch dieses Jahr kommen wird?
Frau Dr. Lappe, es ist uns klar, dass viele darauf warten. Wir sind auch von Anbeginn dabei, dieses Gesetz so zu fertigen, dass wir ein funktionsfähiges Landesgesetz in diesem Bereich haben. Deswegen werden wir möglichst zügig zum Gesetzgebungsverfahren kommen, zur Befassung der Bürgerschaft und zur Befassung der entsprechenden Verbände.
Welche Maßnahmen wird denn der Senat ergreifen, um die Barrierefreiheit für behinderte Menschen im öffentlichen Personennahverkehr deutlich zu verbessern?
Frau Senatorin, auf Bundesebene und auch in den CDU-geführten Ländern ist es ja so, dass in diesem Gesetzentwurf die Herstellung von barrierefreien Anlagen im Verkehrs- und Wohnungsbereich vorgesehen ist.
Von daher würde ich die Senatorin gerne fragen: Sind Sie der Ansicht, dass ein solches Vorhaben auch in Hamburg rechtsverbindlich in einem Gleichstellungsgesetz geregelt werden soll?
Herr Abgeordneter, wir befinden uns selbstverständlich auch mit der Baubehörde im Abstimmungsverfahren, die für diese Fragen zuständig ist. Sie werden dem Gesetzesvorhaben entsprechende Vorschläge entnehmen können, nachdem die Baubehörde sich damit befasst hat.
Frau Senatorin, eine zweite Nachfrage: Ich habe Sie persönlich gefragt und nicht gefragt, ob das in dem Gesetzentwurf vorhanden sei, der in der Behördenabstimmung ist. Von daher noch einmal die Frage, ob Sie persönlich der Ansicht sind, dass ein solches Vorhaben in ein Gesetz aufzunehmen ist.
Ich persönlich halte dieses Gesetz für sinnvoll und freue mich darauf, dass wir es möglichst zügig umsetzen, weil ich hoffe, dass es den Behinderten in dieser Stadt hilft.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Dr. Michael Freytag CDU: Das sind echte Herausforderungen, diese Fragen!)
Die Behörde für Soziales und Familie und das Senatsamt für Bezirksangelegenheiten haben für 2002 einen Kontrakt geschlossen, in dem sie zusagen, durch Bekämpfung von Missbrauch von Sozialhilfe durch Schwarzarbeit 600 000 Euro einzusparen. Sollte die Einsparung nicht realisiert werden können, haben sich die BSF und das SfB verpflichtet, eventuelle Fehlbeträge je zur Hälfte zulasten ihres Personalbudgets auszugleichen.
Frau Abgeordnete Brinkmann, der Kontrakt wurde im September 2001 geschlossen und die Maßnahmen wurden bis Mitte 2004 befristet. Mit der Umsetzung wurde Anfang 2002 begonnen. Im ersten Halbjahr 2002 sind die organisatorischen, technischen und fachlichen Voraussetzungen für die verstärkte Bekämpfung des Sozialhilfemissbrauchs durch Schwarzarbeit geschaffen worden. Im Juni 2002 sind dann die operativen Maßnahmen zur Überprüfung von Sozialhilfemissbrauch angelaufen. Seitdem werden sie dokumentiert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, das muss ich Ihnen sagen, ist es noch nicht möglich, eine verlässliche Prognose im Hinblick auf die Erreichung der von der damaligen Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales definierten Kontraktziele abzugeben.
Dennoch sind uns ja einige Zahlen bekannt. Wie kann es sein, dass Sie, Frau Senatorin, auf der Basis einer ideologisch angehauchten Annahme einen Kontrakt vereinbaren, bei dessen Nichterfüllung die Arbeitsplätze der Bediensteten