Es soll auch noch die Ernennung – der Name ist schon gefallen -von Herrn Dr. Nitschke zum Pressesprecher aufgeklärt werden. Sie sagen, er habe eine schwarze Gesinnung. Ich weiß nicht, ob er überhaupt Parteimitglied ist. Aber per se unterstellen Sie ihm schon einmal, dass er eine absolut schwarze Gesinnung hätte.
Herr Dr. Nitschke ist noch von der Pressesprecherin der Senatorin Peschel-Gutzeit ausgesucht worden,
als diese noch im Amt war. Sie hat die Bewerbungen sortiert und dann diesen Vorschlag gemacht. Zum Richter wurde er vom Richterwahlausschuss gewählt. Der Richterwahlausschuss hat Herrn Dr. Nitschke – er hat immerhin zwei Staatsexamen und hat eine Doktorarbeit geschrieben – zum Richter gewählt. Dort hätten Sie, wenn Sie das gewollt hätten, zumindest einen Protest anmelden können. Die SPD-Mitglieder dieses Ausschusses hätten doch mit Nein stimmen, ihren Protest anmelden oder sich echauffiert zeigen können. Wenn Sie gewollt hätten, hätte die SPD-Fraktion die Ernennung von Herrn Dr. Nitschke mit ihren Vertretern im Richterwahlausschuss verhindern können, indem Sie schlichtweg mit Nein gestimmt hätten.
Sie hätten das noch nicht einmal groß erklären, sondern einfach mit Nein stimmen müssen. Dann wäre Herr Dr. Nitschke nicht gewählt worden. Dies aber nach einer so langen Zeit als Skandal darzustellen und deswegen einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen, ist doch aufgrund Ihrer Argumentation und Verhaltensweise vollkommen inkonsequent.
Die Frage können Sie sich stellen. Das können Sie aber auf einem Kolloquium der SPD in Timmendorf machen, aber nicht durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss klären lassen, der Millionen von Euro kosten wird. Die Frage müssen Sie sich selbst beantworten.
Ich möchte noch eine Bemerkung zu dem – so wird er immer genannt – so genannten Fall Soyka machen, den Sie hier auch schon angesprochen haben. Es sei ja so unheimlich schlimm, dass diese Frau diese Tätigkeit übernehmen sollte, das sei unverschämt und überhaupt nicht zu vertreten. Die Stelle war so ausgeschrieben, dass sich darauf einige hundert Juristen hätten bewerben können. Tatsächlich gab es zwei oder drei Bewerbungen. Sie verlangen aber grundsätzlich, dass die Bewerbung eines Ehemanns oder einer Ehefrau, einer Lebenspartnerin oder
Ihr Mann arbeitet in Hamburg und auch ihre Kinder leben hier. Sie führen eine Wochenendbeziehung. Das ist nicht der Idealfall. Aber dieser Frau, die Juristin ist und in einer Behörde arbeitet, wird praktisch auf Dauer, solange ihr Ehemann in Hamburg noch als Journalist tätig ist, die Möglichkeit verwehrt, eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst in Hamburg zu beginnen, weil Sie von vornherein Filz unterstellen. Das kann doch nicht gerecht sein, Herr Maaß.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Wolfgang Franz SPD: Bisschen simpel dargestellt!)
Aber, Herr Franz, Sie verstehen es doch nur, wenn man es besonders simpel darstellt. Wenn ich es anspruchsvoller darstelle, verstehen Sie es doch nicht.
Wir haben im Rechtsausschuss alle Fragen schon ausführlich beantwortet. Wenn Sie trotzdem diesen Bedarf haben und die Fragen noch einmal stellen und auch beantwortet haben wollen, werden wir diesen parlamentarischen Untersuchungsausschuss selbstverständlich und – wie Sie es sagen – konstruktiv begleiten. Wir werden alle Fragen, die Sie noch haben, noch einmal beantworten.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Dr. Willfried Maier GAL: Wir haben aber an Herrn Lüdemann gar keine Fra- gen!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Natürlich ist es das gute Recht der Opposition, die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu beantragen; wir sträuben uns auch gar nicht dagegen, sondern wir nehmen ihn ernst.
Aber das, was hier gemacht wird, ist nach unserer Einschätzung ein Schrotschuss in der Hoffnung, dass vielleicht ein Körnchen treffen wird. Wegen vager Verdachtsmomente wird gleich zu einem Generalverdacht übergegangen. Der Kollege Lüdemann hat schon über die Bedeutung und der Kollege Müller-Sönksen über die Bestimmtheit und die Verfassungsmäßigkeit des Auftrages eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gesprochen. Ihr Antrag ist sehr weit gefasst.
Besonders einige von der SPD haben sich schon als Hellseher betätigt. Für sie steht das Ergebnis, das dabei herauskommt, schon fest. Ich will mich auch einmal als Hellseher betätigen: Dieser Schrotschuss wird nach hinten losgehen. Herr Zuckerer, Sie hätten Ihren Kolleginnen und
Auf Plattdeutsch würde man sagen: Moses, dat geiht in de Büx und auf Hochdeutsch: Walter, das geht in die Hose.
Inhaltlich ist vom Senator mit großer Offenheit zum einen in seiner Erklärung und zum anderen auch im Rechtsausschuss zu vielen Punkten geantwortet worden. Im Nachhinein sind mir noch zwei Punkte aufgefallen:
Zum einen der Fall Hornauer. Es ist mir eigentlich nicht so klar, was Sie hier bezwecken. Sie werden Ihrem Genossen einen Bärendienst erweisen, zumal offensichtlich ist, dass hier persönliche Interessen und die Pflichten des Amtes nicht sauber auseinander gehalten wurden.
Zum anderen ist zu Punkt 7 am Ende Ihres Antrages zu sagen, dass der Vorwurf einer unsachgemäßen Besetzung der Stelle eines persönlichen Referenten im Senatsamt für Bezirksangelegenheiten ins Leere geht, da der betroffene Beamte aus einer anderen Behörde nur abgeordnet und nicht befördert wurde. Ich weiß nicht, was Sie hier bezwecken wollen.
Wir werden diesen parlamentarischen Untersuchungsausschuss natürlich mit Gelassenheit und konstruktiv begleiten. – Vielen Dank.
(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Vizepräsident Farid Müller übernimmt den Vorsitz.)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur drei kurze Anmerkungen, Herr Müller-Sönksen – er ist jetzt nicht da –, aber wenn die FDP verfassungsrechtliche Bedenken gegen diesen Antrag hat, dann bringen Sie ihn doch bitte vor das Hamburgische Verfassungsgericht und stellen hier nicht eine Behauptung ohne jegliche Begründung und ohne jegliche Konsequenzen in den Raum. Das ist wirklich unseriös, was Sie hier machen.
Noch einmal zu dem Punkt, dass Herr Senator Kusch im Ausschuss alle Fragen beantwortet habe und sich deswegen dieser parlamentarische Untersuchungsausschuss erübrige: Das sagt insbesondere Herr Freytag und ich darf Herrn Freytag fragen, ob er im Ausschuss dabei war. Woher wissen Sie eigentlich, dass alle Fragen beantwortet wurden, Herr Dr. Freytag? Dies nur, um dieses sinnlose Argument von Herrn Lüdemann umzukehren. Ihr Vertrauen in Ihren Senator Dr. Kusch ehrt Sie. Sie sagen, Sie glaubten ihm und dadurch, dass Herr Kusch unsere Fragen beantwortet habe, sei alles geklärt. Sie müssen uns aber doch zugestehen, dass unser Vertrauen in Senator Kusch vielleicht doch etwas geringer ausgeprägt ist als Ihr Vertrauen und es von daher ein vollkommen normaler Vorgang ist, wenn man einen Sachverhalt aufklären will, nicht nur die Hauptverdächtigen zu befragen, sondern möglicherweise auch Zeugen. Genau darum geht es, das ist ein
Noch ein letzter Punkt zum Fall Soyka. Herr Lüdemann, wir haben uns diesen Fall ja nicht ausgedacht. Es war das Verwaltungsgericht Hamburg, das unter Beteiligung mehrerer Juristen in einem hinlänglich ausgebreiteten Verfahren die Problematik und Rechtswidrigkeit dieses Besetzungsverfahrens dargelegt hat, und im Übrigen nicht nur im Fall Soyka, sondern auch in vielen weiteren Fällen wie Städtler, Nitschke, Dreyer, Ploog, Hornauer. Nicht nur wir waren es, sondern auch die hamburgische Presse hat offenbar gefunden, dass an diesen Fällen irgendetwas ist. Es wäre mir neu, dass die hamburgische Presse sich einfach so, ohne berechtigten Grund, vor den Karren der SPD und GAL spannen ließe.