Ich habe Sie so verstanden, dass es Ihnen egal ist, ob sich 20 Menschen mehr mit Hepatitis infizieren; Sie möchten diese Spritzenabgabe aufheben. Ist das richtig?
Herr Dr. Petersen, Sie haben mir eine schöne Vorlage gegeben, denn ich möchte gerade auf das wissenschaftliche Gutachten eingehen.
Es belegt eindeutig, dass es keinen Nachweis gibt, ob es oder ob es nicht zu weiteren Infektionen kommt. Das heißt, wir haben bisher für dieses Projekt 280 000 DM ausgegeben, um den Nachweis zu führen, dass sich circa 40 Menschen im Monat Spritzen holen.
Ob es zu Infektionen gekommen ist oder nicht, darüber kann das Gutachten keine Feststellung treffen.
Das ist doch das Schlimme. Wir haben dafür 280 000 DM ausgegeben – pro Jahr kommen noch 40 000 DM hinzu –, dafür dass wir nichts wissen. Das ist unglaublich. Dieses Geld hätten wir für Therapiemaßnahmen ausgeben sollen.
Das ist ja das Schöne. Ich kenne Herrn Mahr. Jetzt darf Herr Mahr wieder so sein, wie er eigentlich ist. In den letzten vier Jahre haben Sie sich verbiegen dürfen.
Sie haben den Vollzugsbeamten einen unglaublichen Spagat zugemutet. Einerseits sind diese verpflichtet, in den Haftzellen nach Drogen zu suchen,
andererseits teilen sie Spritzen aus und wissen genau, dass die Gefangenen sich Drogen spritzen können. Das ist doch der Widersinn!
Genau diese Widersinnigkeit wollen wir nicht mehr, weil wir keinen Nachweis haben, dass dieser Spritzentausch für die wenigen Gefangenen gesundheitsfördernd ist.
Herr Mahr! Wir waren durchaus tolerant und 1996 auch dafür, dass das Modellprojekt läuft. Wir haben aber festgestellt, dass es gescheitert ist. Sie hingegen hängen einer Ideologie nach.
Ich kann Ihnen noch ein schöneres Beispiel darlegen. In Nordrhein-Westfalen, wo Rotgrün regiert, wurde festgestellt, dass der Spritzentausch rechtlich unzulässig ist. Wieso kommt man in Hamburg zu anderen Ergebnissen? Es wurde deutlich gesagt: Die Überlassung von Hilfsmitteln zum Konsum von illegalen Drogen in Justizvollzugsanstalten ist unzulässig, das sei mit dem Strafvollzugsgesetz nicht vereinbar. Aber in Hamburg wollen Sie das machen. Das können Sie mir nicht erklären.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 17/50 an den Schulausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Überweisung ist erfolgt.
Wer möchte die Drucksache 17/51 an den Rechtsausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Überweisung ist abgelehnt.
Wer die Drucksache 17/51 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Drucksache ist mit Mehrheit abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Bevor ich die nächsten Tagesordnungspunkte aufrufe und darüber abstimmen lasse, möchte ich Ihnen mitteilen, dass sämtliche vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten gewählt worden sind.
[Senatsantrag: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers und der Elbmündung – Drucksache 17/35 –]
Wer das Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg – wie eben vorgetragen – beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Gesetz ist beschlossen.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung einstimmig und endgültig beschlossen worden.
[Senatsantrag: Entwurf des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesdisziplinargesetz – Drucksache 17/41 –]
Wer dieses Gesetz beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz in erster Lesung einstimmig beschlossen.