Ich möchte noch einmal kurz darauf hinweisen, dass Paragraph 21 unserer Geschäftsordnung noch nicht geändert worden ist. Danach ist ein kurzer einleitender Satz auch bei
Ich wüsste gern, ob Sie die 1-Euro-Stellen für Sozialhilfeempfänger zeitlich so gestalten, dass diejenigen, die diese Arbeitsstellen annehmen, diese mit einer CC-Karte erreichen können? Denn es gibt hier Sperrzeiten. Werden diese berücksichtigt?
Herr Abgeordneter, diejenigen, die an dem 1-Euro-Programm teilnehmen, haben die Möglichkeit, weil die Sozialtickets die gleiche Gültigkeit haben wie die CC-Karte, ein normales Ticket dieses Großkundenabonnements zu nehmen. Das ist eine Sonderregelung, die wir für solche geschaffen haben, die nicht im regulären Arbeitsverhältnis stehen.
Herr Staatsrat, Sie haben eben gesagt, dass Sie uns die Zahlen über die Ersatzhaftvornahmen nicht nennen. Könnten Sie uns wenigstens die Entwicklung in der Vergangenheit zu Protokoll geben? Das müsste doch machbar sein.
Die nächste Fragestellerin ist Frau Dr. Stöckl, danach kommt Frau Dr. Freudenberg und dann Herr Kienscherf.
Der Senat hat im Zusammenhang mit der Abschaffung des Sozialtickets verkündet, dass bis zu 4 Millionen Euro eingespart würden. Ich frage deshalb: Haben Sie in Ihre Kalkulation mit einbezogen, dass sich dadurch für den HVV die Verluste um diesen Betrag erhöhen werden? Wie wollen Sie diese dann finanzieren?
mit dem das Prinzip „eine Hand, andere Hand“ nicht funktioniert. Wir subventionieren den HVV nicht mit Sozialhilfemitteln, Frau Abgeordnete.
In Ihrer Pressemitteilung, mit der Sie uns die Abschaffung des Sozialtickets vorgestellt haben, teilen Sie uns mit, dass die Sozialhilfeempfänger, die zusätzliche Fahrten außerhalb der Geltungszeit der CC-Karte – so habe ich es verstanden –, zum Beispiel eine Therapie- oder Qualifizierungsmaßnahme, wahrnehmen, die Möglichkeit haben, für einzelne Fahrten ergänzende Leistungen der Sozialhilfe zu beantragen.
Meine Frage lautet: Sieht der Senat darin eine Benachteiligung der Menschen, die am 1-Euro-Programm teilnehmen, gegenüber denjenigen, die Qualifizierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können?
Frau Abgeordnete, Einzelfallprüfungen müssen von den Sozialdienststellen nur dann vorgenommen werden, wenn der Antragsteller einen Bedarf geltend machen will, der über die bestehenden Regelleistungen des BSHG und die HVV-Angebote hinausgeht.
Herr Staatsrat, ich habe eine Verständnisfrage. Sie sind in der Politik immer für eine klare Linie. Das ist ja nicht zu bemängeln.
Ich frage Sie: Am 4. Juni letzten Jahres haben Sie eine schöne Pressemitteilung herausgegeben, in der Sie darauf hingewiesen haben, dass das Sozialticket für die Sozialhilfeempfänger im Gegensatz zu den Tarifsteigerungen des HVV extra ausgenommen wird. Wie stimmt das mit Ihrer jetzigen Linie überein?
Herr Abgeordneter, die Politik wird vom Senator, dem Präses der Behörde für Soziales und Familie, bestimmt und nicht vom Staatsrat.
Bezogen auf die Pressemitteilung des vergangenen Jahres haben Sie dabei möglicherweise nicht die Erklärung des Präses der Behörde für Soziales und Familie berücksichtigt, dass sämtliche Leistungen der Sozialhilfe überprüft werden. Infolge dessen war dies keine abschließende Mitteilung.
Die Abschaffung des Sozialtickets bedurfte eines erheblichen Vorlaufes, weil die Informationen zusammengeführt werden müssen. Ich will Ihnen meine Erläuterungen ersparen, wie in einer solchen großen Behörde die Sachverhalte zusammengetragen und zu einem Ergebnis geführt werden, von dem man dann mit Fug und Recht sagen kann, dass es ein in sich stimmiges ist.
Ich würde mir wünschen, dass dann immer gleich die Senatorin antwortet. Ich möchte die Frage in diesem Fall an die Senatorin weiterleiten.
Sie haben darauf hingewiesen, dass – im Gegensatz zu allen anderen Menschen in Hamburg, die sich dafür eingesetzt haben, dass das Sozialticket nicht preislich angepasst wird – dadurch zusätzliche Kosten für die Stadt entstünden.
Herr Abgeordneter! Jeweils für ein Jahr wird der Haushalt festgestellt und jeweils für ein Jahr wird das gesamte Zahlenwerk aufgestellt, sodass jährlich die Politik neu zu justieren ist. Das sollte auch der Sinn meiner vorherigen Anmerkung gewesen sein.
Herr Staatsrat! Sie haben eben gesagt, Sie machen eine Einzelfallprüfung, indem Sie bei zusätzlichen Fahrscheinen, die jetzt aufgrund der Arbeitsaufnahme notwendig werden, den Bedarf prüfen.
Wie hoch darf Ihrer Meinung nach bei einem Soziahilfeempfänger der prozentuale Anteil an den Fahrkosten in Bezug auf seine Sozialhilfe sein, bevor Sie ihm einen zusätzlichen Bedarf zubilligen?
Die Bundesjustizministerin Zypries hat gegenüber der Europäischen Union auf die nationale Selbstständigkeit des Gemeinschaftspatentgerichts verzichtet. Ab 2010 müssen alle gemeinschaftspatentgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten in allen europäischen Sprachen beim Europäischen Patentgericht in Luxemburg eingereicht werden.
Welche Auswirkungen wird die Verlagerung des Patentgerichts an das Europäische Patentgericht im Jahre 2010 für die Hamburger Justiz und die Hamburger Rechtsanwälte haben?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Zwischen allen Bundesländern und der Bundesregierung bestand Einigkeit darüber, dass Deutschland innerhalb der Europäischen Union dafür eintritt, die Patentgerichtsbarkeit im Interesse der Funktionsfähigkeit der Wirtschaft und auch im Interesse einer schlanken und örtlich organisierten Patentgerichtsbarkeit dezentral zu gestalten. In Hamburg haben wir eine kleine, aber weit über die Grenzen hinaus anerkannte Patentgerichtsbarkeit. Wir hätten in einem Verbund der norddeutschen Bundesländer gute Chancen gehabt, dass eine Eingangsinstanz für den norddeutschen Raum in Hamburg angesiedelt gewesen wäre angesichts dessen, dass die Hamburger Patentgerichtsbarkeit in Norddeutschland keine Konkurrenz hat.
Überraschend und ohne Vorwarnung hat die Bundesjustizministerin Anfang März innerhalb der europäischen Absprachen das Regionalisierungsprinzip aufgegeben und grünes Licht für eine zentrale Eingangsinstanz gegeben. Diese Entscheidung stieß bei allen Bundesländern – nicht nur bei den unionsregierten – auf größte Ablehnung und Empörung. Auch ich habe der Bundesjustizministerin geschrieben und Sie darauf hingewiesen, dass hier ohne Not ein Regionalisierungsprinzip aufgegeben wurde. Für