Protokoll der Sitzung vom 21.05.2003

(Beifall bei der GAL und der SPD – Karl-Heinz Ehlers CDU: Gefängnis ist nicht die allgemeine Lebensbedingung!)

Es ist auch nicht der Wunsch der Anstaltsleitung, es bei diesem Zeitpunkt zu belassen. Sie würden es gern

anders machen und wir hätten im Eingabenausschuss die Möglichkeit gehabt, auch dem Parlament deutlich zu machen, dass das möglichst bald passieren sollte. Wenn wir das als Tatbestand hinnehmen, der so bleiben sollte, begehen wir fast einen Gesetzesverstoß. Wir unterstützen nicht den Geist und den Text dieses Gesetzes, sondern wir belassen es bei Halbherzigkeiten und schaffen keine guten Bedingungen für die Frauen, die sowieso pflegeleichter sind. Ich habe das Gefühl, sie werden noch zusätzlich dafür bestraft, dass es ihnen gelingt, in der Anstalt ein soziales Miteinander aufrechtzuerhalten. Die Möglichkeit des Gesprächs miteinander und untereinander wird damit jedoch unterbunden. Für die Bewältigung der Probleme, die dort zuhauf sind – die betreffen Drogenabhängigkeit und psychische Erkrankungen – gibt es keine Hilfe. Gespräche sind dann nicht mehr möglich, denn die Frauen müssen um 19 Uhr in eine sehr enge Zelle, dort die Nacht verbringen und mit sich alleine klar kommen.

(Jens Pramann Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Oh Gott, um Gottes Willen!)

Ja, für manche ist das furchtbar. Für diese Frauen müssen wir Bedingungen schaffen, dass sie damit umgehen können.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Mir drängt sich der Eindruck auf, den Frau Stöckl auch schon erwähnte, dass hier schon vorab Personal abgezogen worden ist, um später den Betrieb in der Superanstalt in Billwerder zu gewährleisten. Wenn das die Folge für unseren Strafvollzug ist, dass Bedingungen geschaffen werden, die nicht mehr annähernd den Lebensbedingungen draußen ähneln, ist das fatal für unseren Vollzug. Das dürfen wir nicht zulassen. Wir hätten mit unserem Votum auch die Anstaltsleitung in ihrem Bemühen unterstützen können. – Danke.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort hat Herr Ploog.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sind ja sehr aufgeregt. Es ist schön, dass wir den Vollzug auf diese Art und Weise einmal wieder ins Gespräch bringen.

(Michael Neumann SPD: Jetzt kommt der Mann vom Fach!)

Ich auch, natürlich. War das eine Schande?

(Zuruf von der SPD)

Ich weiß nicht, worauf Sie sich jetzt beziehen.

(Glocke)

Meine Damen und Herren, ich bitte, den Abgeordneten reden zu lassen und die Zwischenrufe jetzt einzustellen. – Herr Ploog, Sie haben das Wort.

(Zuruf von Michael Neumann SPD)

Wobei ich sagen muss, Herr Neumann, das ist wohl ein bisschen neben der Sache.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Ich habe mich früher für den Vollzug engagiert. Ich weiß nicht, was das soll, wenn Sie meinen, ich hätte mit dem persönlichen Unglück, das ich erleiden musste, den Vollzug ins Gerede gebracht hat.

Zum Thema. Knast erleiden zu müssen, ist schlimm genug. Ich gebe Ihnen Recht, Frau Dr. Lappe, das ist wirklich nicht spaßig. Ich meine aber, dass Sie es nicht recht verstanden haben

(Elke Thomas CDU: Ja, so war es auch!)

und nicht richtig werten, was die Koalitionsmehrheit im Ausschuss gesagt hat. Dort wurde nicht gesagt, das können wir nicht und wir setzen noch einen obendrauf. Das wären völlig sachfremde Erwägungen, die rechtlich gar nicht zulässig sind. Das hielte ich für fatal und hätte ich auch nicht mitgemacht.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Sie haben Recht, viele Kolleginnen und Kollegen, die Hahnöfersand gesehen haben und damit möglicherweise das erste Mal Strafvollzug so hautnah erleben konnten, haben neue Eindrücke mitbekommen. Ich habe nicht den Eindruck gehabt, dass jemand sagte, den Frauen ginge es ohnehin gut oder gut genug und jetzt müssten wir sie daran hindern, "einen längeren Aufschluss zu bekommen.“ Ich bin der Auffassung – Sie wissen, wir hatten ja noch eine Auszeit genommen –, dass der frühere Einschluss allein deshalb geschieht, um in der Anstalt kein Ungleichgewicht entstehen zu lassen, denn in den Bereichen mit überwiegend männlichen jugendlichen Strafgefangenen ist der Einschluss auch auf 19 Uhr festgesetzt. Wenn Sie sagen, im Juni 2002 sei das zurückgefahren worden, kann das mit Sicherheit nicht mit Billwerder zusammenhängen. Ich kann es nur so verstehen – das hat uns der Anstaltsleiter, der dort Rede und Antwort gestanden hat, auch so verdeutlicht –, dass dort um 19 Uhr Schichtwechsel ist. Die Männer und Frauen des Tagesdienstes gehen dann nach einer ZwölfStunden-Schicht nach Hause. Dann beginnt der Nachtdienst und das gesamte Frauenhaus, in dem rund 100 Frauen untergebracht sind, wird während der Nacht von zwei Kolleginnen oder Kollegen betreut. Darum ist es aus Sicherheitsgründen nicht anders machbar. So habe ich das verstanden.

Im Übrigen ist der Anstaltsleiter nicht daran gehindert, andere Einschlusszeiten festzulegen, das unterliegt seiner eigenen Entscheidung.

(Elke Thomas CDU: Auch das ist wahr! – Michael Neumann SPD: Auch wenn kein Personal da ist?)

Wenn das aber aufgrund der Anzahl des Personals nicht anders möglich ist, kann er es auch nicht machen. Im Vollzug ist vieles wünschenswert und dem würde sich auch niemand entziehen, aber leider ist nicht alles machbar. Es ist natürlich schwierig, unter den Anstalten eine Gleichheit herzustellen. Es gibt Anstalten, die spätere Einschlusszeiten haben, aber da gibt es auch andere Bedingungen. Die Petentin – das war das Ursprüngliche, was sie sagte – vergleicht die Einschlusszeiten in Hahnöfersand mit der in der Vollzugsanstalt Vierlande, in der sie war. Dort war damals der Einschluss

bis 23 Uhr möglich. Das war aber ein offener Vollzug und all die Frauen, die nicht in den offenen Vollzug hinein durften, waren in anderen Haftanstalten. Wenn sie den offenen Vollzug alleine haben und nur wenige Frauen, dann ist das anders darstellbar.

(Dr. Ingrid Stöckl SPD: Damit hat das nichts zu tun!)

Ich habe Ihren Einwurf jetzt nicht verstanden.

(Dr. Ingrid Stöckl SPD: Vorhin haben Sie argumentiert, dass es an der Personalnot läge!)

Es ist ein fundamentaler Unterschied, ob ich einen reinen offenen Vollzug habe oder einen geschlossenen.

Wenn die Möglichkeit bestünde, würde sich keiner dagegen wehren. Aber dies ist nicht möglich gewesen, so haben wir auch die Anstaltsleitung verstanden, und deswegen war die Mehrheit des Ausschusses der Überzeugung, dass man in der Anstalt kein Ungleichgewicht herstellen sollte. Deswegen haben wir gesagt, es muss dabei bleiben und die Eingabe ist nicht abhilfefähig. Das war der Grund für die Koalition und kein anderer, schon gar nicht der – darauf lege ich sehr großen Wert –, noch eine zusätzliche Bestrafung obendrauf zu setzen. Das wäre rechtswidrig. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das Wort hat Frau Möller.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ploog, damit sind wir natürlich genau an dem Punkt, an dem wir von vornherein hätten bleiben sollen. Die Angaben des Senats und der Anstaltsleitung erscheinen uns zwar schlüssig, aber wir sind trotzdem der Meinung, dass hier etwas ist, was wir zur Erwägung an den Senat weitergeben sollten. Genau darum geht es.

(Vereinzelter Beifall bei der GAL und der SPD)

Hier wäre es wünschenswert, etwas zu verändern. Wir haben im Eingabenausschuss das Privileg zu sagen, wir würden uns wünschen, dass hier eine Änderung erwogen wird. Mehr wollten wir nicht.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort hat Herr Polle.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst stelle ich fest, dass Herr Schenk davon sprach, dass auch Männer zur gleichen Zeit weggeschlossen werden, während Herr Ploog erklärte, dass in anderen Anstalten für Männer durchaus spätere Einschlusszeiten möglich sind.

(Rolf Gerhard Rutter Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Frauen auch!)

Nun darf ich Sie darüber informieren, dass uns gesagt wurde, dass in Hamburg nur auf Hahnöfersand Frauen ihre Haft verbüßen. Es gibt also gar keine andere Möglichkeit. Das heißt, keine Frau in Hamburg, die rechtskräftig verurteilt wurde, hat die Chance auf einen späteren Einschluss. Das ist also eine Diskriminierung letztlich weiblicher Häftlinge. Das muss man so sehen.

(Beifall bei der SPD – Wolfgang Beuß CDU: Oh, nein!)

Herr Ploog sprach davon, dass uns die Anstaltsleitung versuchte deutlich zu machen, dass es aus diensttechnischen Gründen nicht möglich wäre, so viel Personal nach 19 Uhr zur Verfügung zu stellen. Das kann man so sehen, das kann man vielleicht auch anders machen. Man muss die Dienstpläne durchforsten und überlegen, ob nicht doch eine andere Einteilung möglich wäre. Das wird ein Ausschuss, der da zu Besuch ist, in seinen eineinhalb Stunden nie überprüfen können. Das ist klar. Deswegen haben wir auch nicht gesagt "zur Berücksichtigung", sondern "zur Erwägung". Der Senat möge doch noch einmal prüfen, ob es nicht doch möglich wäre, Frauen, die nicht durch irgendwelche Brutalität glänzen wie viele Männer, wie wir es von der Strafanstalt Fuhlsbüttel hören, später einzuschließen.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Man sollte es doch diesen Frauen ermöglichen, nachdem sie ihren Dienst vollbracht haben, vielleicht zwei, drei Stunden länger zusammen zu sein und vielleicht auch wertvolle Resozialisierungsgespräche unter sich zu führen. Das ist jetzt aufgrund der Isolationshaft ab 19 Uhr nicht mehr möglich. Wir können es nicht akzeptieren, dass das nicht noch einmal überprüft wird.

(Beifall bei der SPD und der GAL)