Der Senat ist Dienstvorgesetzter der Staatsräte, was sich aus Artikel 47 Absatz 1 der Hamburgischen Verfassung ergibt. Aus Anlass des in der Presse thematisierten Sachverhaltes hat der Erste Bürgermeister entschieden, der Angelegenheit nachzugehen. Wie in einem rechtsstaatlichen Verfahren üblich, wurde Staatsrat Wellinghausen vom Ersten Bürgermeister um eine Stellungnahme gebeten. Diese liegt der Senatskanzlei seit gestern vor und wird zurzeit geprüft. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. In diesem laufenden Verfahren, in dem es sich nicht um disziplinarische Vorermittlungen handelt, können die gestellten Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher noch nicht beantwortet werden.
Vielleicht kann der Senat ja trotzdem eine ganz konkrete Frage beantworten: In welchem Ausmaß wurden behördliche Telekommunikationseinrichtungen wie Telefax, Telefon und Mobiltelefon und behördliche Personalressourcen, also zum Beispiel das Sekretariat des Staatsrates durch denselben in Anspruch genommen?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Ich nehme an, dass das Gegenstand der Prüfung ist und verweise insofern auf meine bisherigen Ausführungen.
Der Staatsrat der Innenbehörde hat in seinen 19 Monaten Amtszeit nach bisherigem Kenntnisstand ungefähr 87 400 Euro an Geld aus Nebentätigkeiten erhalten. Ist es richtig, dass dieser Betrag dem jährlichen Urlaubsgeld von über 260 Hamburger Polizisten entspricht?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Da es nicht um die Rechenaufgabe geht, sondern offenbar darum, zu der Höhe der Nebentätigkeitsvergütung Stellung zu nehmen, beziehe ich mich ebenfalls auf die Vorbemerkung, dass die Prüfungen hierzu laufen.
Der Staatsrat der Innenbehörde hat öffentlich erklärt, dass er sich keine Vorgänge, keine Akten vorlegen lasse, an denen er vor seiner Amtszeit als Staatsrat als Rechtsanwalt in irgendeiner Art und Weise beteiligt gewesen sei. Dazu meine Frage: Hat sich der Staatsrat entsprechend seiner eigenen Aussage Akten oder Vorgänge vorlegen lassen?
Diese Frage betrifft zumindest zum großen Teil Tatsachen, die dem Berufsgeheimnis des Rechtsanwaltes unterliegen, was übrigens auch dann noch gilt, wenn der Staatsrat nicht mehr als Rechtsanwalt tätig ist.
Herr Staatsrat, ich frage Sie: Liegt eine Genehmigung für Herrn Wellinghausen vor, behördliche Telekommunikationseinrichtungen für private Zwecke zu nutzen?
Soweit mir aus eigener Anschauung bekannt ist, ist die Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen durch Beamte, auch politische Beamte, in Geschäftsanweisungen des Senats und auch der Verwaltung eindeutig geregelt.
Ich bewerte das als Nein. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass Herr Wellinghausen selber zugegeben hat, ein Behördenfax für seine privaten Tätigkeiten genutzt zu haben? Wie bewerten Sie, dass er dieses ohne Genehmigung getan hat?
Herr Kerstan, wenn Sie mich auslegen, dann zitieren Sie mich so, wie ich hier geantwortet habe. Ich habe eben nicht mit Nein geantwortet, sondern eine klare Antwort gegeben.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Uwe Grund SPD: Das war kein Zitat, sondern eine Richtigstellung! – Horst Zwengel Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Falschaussagen sind Unterstellungen!)
Sie haben gestern die Stellungnahme des Staatsrats erhalten. Wann wird der Senat die Bewertung der Stellungnahme abgeschlossen haben und kann ein Ergebnis dieser Bewertung sein, dass Sie eine disziplinarische Prüfung einleiten werden?
Ich habe bereits gesagt, dass es sich nicht um disziplinarische Vorermittlungen handelt. Wir werden beziehungsweise die angesprochene
Senatskanzlei wird die Prüfung sorgfältig, allerdings auch zügig, weiterverfolgen. Allerdings kann ich derzeit keinen festen Zeitpunkt nennen.
Zum zweiten Teil der Frage: Wenn es ein Ergebnis der Prüfung gibt, werden solche Personalvorgänge der Bürgerschaft nicht vorgelegt.
Herr Staatsrat, sieht der Senat einen Widerspruch einerseits zwischen der Aussage von Staatsrat Wellinghausen, wonach es sich bei den monatlichen Zahlungen in Höhe von 4600 Euro nicht um ein Honorar für laufende Arbeit handelt, sondern um das Abstottern von Honorarschulden aus einem abgeschlossenen Mandat, sowie andererseits der Tatsache, dass es sich bei den seit Amtsantritt geleisteten Zahlungen um rund 90 000 Euro – Herr Neumann hatte eben die genaue Zahl – handelt und trotz der Höhe des angeblichen Festhonorars keine entsprechende schriftliche Honorarvereinbarung vorgelegt werden kann?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Soweit dies im Zusammenhang mit der angesprochenen Prüfung einer Nebentätigkeit steht, ist es Gegenstand der Prüfung. Im Übrigen unterliegt es dem Berufsgeheimnis der Rechtsanwälte.
Sieht der Senat einen Widerspruch zwischen der Aussage von Staatsrat Wellinghausen, wonach er keine Rechtsberatung gegenüber der Praxis Broemel, sondern eine Nachsorge vorgenommen habe, und der Tatsache, dass der frühere Mandant Dr. Broemel angibt, bis zu dreimal täglich mit Herrn Wellinghausen über rechtliche Fragen gesprochen zu haben?
Herr Abgeordneter, ich erwähnte schon, dass die ganze Behandlung, soweit es Staatsrat Wellinghausen betrifft, in einem rechtsstaatlichen Verfahren erfolgt, und ein rechtsstaatliches Verfahren bedeutet, dass auch die Stellungnahme des Betroffenen berücksichtigt wird. Dies ist geschehen und wird zurzeit geprüft.
Ist die Aussage von Staatsrat Wellinghausen, er werde die Einkünfte aus der Beratung der Praxis Broemel korrekt versteuern, so zu verstehen, dass eine Versteuerung der Einkünfte aus den vergangenen Jahren, nämlich 1998, 1999, 2000 und 2001, noch nicht stattgefunden hat?