Protocol of the Session on June 26, 2003

Login to download PDF

D

Der Senat ist Dienstvorgesetzter der Staatsräte, was sich aus Artikel 47 Absatz 1 der Hamburgischen Verfassung ergibt. Aus Anlass des in der Presse thematisierten Sachverhaltes hat der Erste Bürgermeister entschieden, der Angelegenheit nachzugehen. Wie in einem rechtsstaatlichen Verfahren üblich, wurde Staatsrat Wellinghausen vom Ersten Bürgermeister um eine Stellungnahme gebeten. Diese liegt der Senatskanzlei seit gestern vor und wird zurzeit geprüft. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. In diesem laufenden Verfahren, in dem es sich nicht um disziplinarische Vorermittlungen handelt, können die gestellten Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher noch nicht beantwortet werden.

Herr Maaß, bitte.

Vielleicht kann der Senat ja trotzdem eine ganz konkrete Frage beantworten: In welchem Ausmaß wurden behördliche Telekommunikationseinrichtungen wie Telefax, Telefon und Mobiltelefon und behördliche Personalressourcen, also zum Beispiel das Sekretariat des Staatsrates durch denselben in Anspruch genommen?

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Ich nehme an, dass das Gegenstand der Prüfung ist und verweise insofern auf meine bisherigen Ausführungen.

(Wolfgang Franz SPD: So etwas nennt man Mau- ern!)

Herr Neumann, bitte.

Der Staatsrat der Innenbehörde hat in seinen 19 Monaten Amtszeit nach bisherigem Kenntnisstand ungefähr 87 400 Euro an Geld aus Nebentätigkeiten erhalten. Ist es richtig, dass dieser Betrag dem jährlichen Urlaubsgeld von über 260 Hamburger Polizisten entspricht?

(Beifall bei der SPD und der GAL und Lachen bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Herr Staatsrat, bitte.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Da es nicht um die Rechenaufgabe geht, sondern offenbar darum, zu der Höhe der Nebentätigkeitsvergütung Stellung zu nehmen, beziehe ich mich ebenfalls auf die Vorbemerkung, dass die Prüfungen hierzu laufen.

Herr Neumann, eine zweite Frage?

Der Staatsrat der Innenbehörde hat öffentlich erklärt, dass er sich keine Vorgänge, keine Akten vorlegen lasse, an denen er vor seiner Amtszeit als Staatsrat als Rechtsanwalt in irgendeiner Art und Weise beteiligt gewesen sei. Dazu meine Frage: Hat sich der Staatsrat entsprechend seiner eigenen Aussage Akten oder Vorgänge vorlegen lassen?

Diese Frage betrifft zumindest zum großen Teil Tatsachen, die dem Berufsgeheimnis des Rechtsanwaltes unterliegen, was übrigens auch dann noch gilt, wenn der Staatsrat nicht mehr als Rechtsanwalt tätig ist.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Herr Kerstan, bitte.

Herr Staatsrat, ich frage Sie: Liegt eine Genehmigung für Herrn Wellinghausen vor, behördliche Telekommunikationseinrichtungen für private Zwecke zu nutzen?

(Karl-Heinz Ehlers und Frank-Thorsten Schira, beide CDU: Ach, hör doch auf!)

Herr Staatsrat, bitte.

Soweit mir aus eigener Anschauung bekannt ist, ist die Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen durch Beamte, auch politische Beamte, in Geschäftsanweisungen des Senats und auch der Verwaltung eindeutig geregelt.

Herr Kerstan, haben Sie eine zweite Frage?

Ja.

Ich bewerte das als Nein. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass Herr Wellinghausen selber zugegeben hat, ein Behördenfax für seine privaten Tätigkeiten genutzt zu haben? Wie bewerten Sie, dass er dieses ohne Genehmigung getan hat?

Herr Kerstan, wenn Sie mich auslegen, dann zitieren Sie mich so, wie ich hier geantwortet habe. Ich habe eben nicht mit Nein geantwortet, sondern eine klare Antwort gegeben.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Es gehört auch zu einem rechtsstaatlichen Verfahren, hier korrekt zitiert zu werden.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Uwe Grund SPD: Das war kein Zitat, sondern eine Richtigstellung! – Horst Zwengel Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Falschaussagen sind Unterstellungen!)

Frau Dr. Hilgers hat das Wort zu einer Frage.

Sie haben gestern die Stellungnahme des Staatsrats erhalten. Wann wird der Senat die Bewertung der Stellungnahme abgeschlossen haben und kann ein Ergebnis dieser Bewertung sein, dass Sie eine disziplinarische Prüfung einleiten werden?

Ich habe bereits gesagt, dass es sich nicht um disziplinarische Vorermittlungen handelt. Wir werden beziehungsweise die angesprochene

A C

B D

Senatskanzlei wird die Prüfung sorgfältig, allerdings auch zügig, weiterverfolgen. Allerdings kann ich derzeit keinen festen Zeitpunkt nennen.

Zum zweiten Teil der Frage: Wenn es ein Ergebnis der Prüfung gibt, werden solche Personalvorgänge der Bürgerschaft nicht vorgelegt.

Frau Dr. Lappe.

Herr Staatsrat, sieht der Senat einen Widerspruch einerseits zwischen der Aussage von Staatsrat Wellinghausen, wonach es sich bei den monatlichen Zahlungen in Höhe von 4600 Euro nicht um ein Honorar für laufende Arbeit handelt, sondern um das Abstottern von Honorarschulden aus einem abgeschlossenen Mandat, sowie andererseits der Tatsache, dass es sich bei den seit Amtsantritt geleisteten Zahlungen um rund 90 000 Euro – Herr Neumann hatte eben die genaue Zahl – handelt und trotz der Höhe des angeblichen Festhonorars keine entsprechende schriftliche Honorarvereinbarung vorgelegt werden kann?

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Soweit dies im Zusammenhang mit der angesprochenen Prüfung einer Nebentätigkeit steht, ist es Gegenstand der Prüfung. Im Übrigen unterliegt es dem Berufsgeheimnis der Rechtsanwälte.

(Elke Thomas CDU: Auch das haben wir schon mal gehört!)

Herr Maaß, Sie haben noch eine Möglichkeit und dann Frau Dr. Freudenberg.

Sieht der Senat einen Widerspruch zwischen der Aussage von Staatsrat Wellinghausen, wonach er keine Rechtsberatung gegenüber der Praxis Broemel, sondern eine Nachsorge vorgenommen habe, und der Tatsache, dass der frühere Mandant Dr. Broemel angibt, bis zu dreimal täglich mit Herrn Wellinghausen über rechtliche Fragen gesprochen zu haben?

Herr Abgeordneter, ich erwähnte schon, dass die ganze Behandlung, soweit es Staatsrat Wellinghausen betrifft, in einem rechtsstaatlichen Verfahren erfolgt, und ein rechtsstaatliches Verfahren bedeutet, dass auch die Stellungnahme des Betroffenen berücksichtigt wird. Dies ist geschehen und wird zurzeit geprüft.

Frau Dr. Freudenberg.

Ist die Aussage von Staatsrat Wellinghausen, er werde die Einkünfte aus der Beratung der Praxis Broemel korrekt versteuern, so zu verstehen, dass eine Versteuerung der Einkünfte aus den vergangenen Jahren, nämlich 1998, 1999, 2000 und 2001, noch nicht stattgefunden hat?

(Ingo Egloff SPD: Das muss die Finanzbehörde doch wissen!)

Frau Abgeordnete, ich verweise auf meine Vorbemerkungen. Wenn Sie allerdings

jetzt noch das Steuergeheimnis erwähnt haben wollen, kann ich das gerne tun.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Herr Dr. Maier, dann Frau Goetsch.

(Dr. Andreas Mattner CDU: Jetzt fehlt noch das Bankgeheimnis!)

Herr Staatsrat, sieht der Senat sich zu seinen Verfahren auch durch den Umstand genötigt, dass es sich bei den Telefongesprächen lediglich um die Abwicklung eines alten Mandats handeln soll, diese Abwicklung sich aber seit nunmehr anderthalb Jahren hinzieht?