Protokoll der Sitzung vom 25.09.2003

Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Kollege Beuß! Natürlich stehen wir – das sage ich noch einmal – hinter diesem Antrag, aber es darf doch erlaubt sein, Kritik darüber zu äußern, dass wir die Vorlage eines Konzeptes vermissen. Das hätten wir gern vorher gekannt, denn offensichtlich kennen Sie es.

Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen – das hat Frau Opitz schon gesagt –, dass natürlich die interdisziplinären Studiengänge nicht erst unter Ihrer Hochschulpolitik entstanden sind. Ich bitte darum um ein wenig mehr Sachlichkeit. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Gibt es noch weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drs. 17/3325 an den Wissenschaftsausschuss zu? – Gegenprobe – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.

Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer möchte den Antrag aus der Drs. 17/3325 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig beschlossen.

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 19, Große Anfrage der GAL-Fraktion: Airbus-Werkserweiterung – Drainage- und Baustellenabwasser.

[Große Anfrage der Fraktion der GAL: Airbus-Werkserweiterung – Drainage- und Baustellenabwasser – Drs. 17/3080 –]

Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Umweltausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Maaß.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Alles wird teurer, allerdings nicht der Preis für die Einleitung von vergiftetem Abwasser in die Elbe. Diese gibt es dank dieses Senats mittlerweile zum Sonderpreis.

Wir sind in den letzten Monaten und Wochen Zeuge eines Umweltskandals geworden, den man vielleicht in den Achtzigerjahren, aber nicht heute erwarten konnte. In puncto Umweltschutz – das zeigt dieser Vorgang – heißt es seit dem Regierungswechsel: zurück in die Vergangenheit.

Die Erweiterung des Airbus-Werkes in Finkenwerder ist angesichts des ökologischen Preises, der mit der Zuschüttung des Mühlenberger Lochs zu bezahlen war, keinem von uns besonders leicht gefallen. Gerade deshalb wurden im Planfeststellungsverfahren auch alle erdenklichen Maßnahmen ergriffen, um wenigstens die vermeidbaren Schäden bei dieser Zuschüttung tatsächlich zu vermeiden und den Schaden für die Umwelt möglichst gering zu halten.

Bei der Planung der Werkserweiterung wurde von der damaligen Umweltbehörde festgestellt, dass durch die Aufspülung von Sand auf das Watt große Mengen von Porenwasser aus dem Untergrund nach oben gepresst werden. Dieses Drainagewasser ist erheblich mit Schadstoffen belastet, vor allem mit Ammonium. Die Belastung dieses Abwassers ist vergleichbar mit der Ammoniumbelastung von industriellen oder kommunalen Abwässern. Dieser Schadstoff wirkt toxisch, fördert das Algenwachstum und entzieht dem Wasser Sauerstoff. Das bedeutet nicht nur im Sommer eine Gefahr für die Fische der Elbe, denn wir müssen leider immer noch regelmäßig ein Fischsterben in der Elbe erleben.

Schuld daran ist die Belastung der Elbe mit Ammonium und anderen Stickstoffverbindungen, die hauptsächlich durch die Landwirtschaft im Unterlauf der Elbe in den Fluss gelangen. Das geschieht immer noch – das muss man sagen –, obwohl in den letzten Jahren seit der Wiedervereinigung hohe Milliardenbeträge in Klärwerke investiert wurden, um die Elbe zu entlasten. Trotz aller wirtschaftlicher Belastung kann man sagen, dass diese Investitionen wenigstens den ostdeutschen Bundesländern – also den armen Bundesländern – für den Schutz der Elbe nicht zu teuer sind. Es wäre wünschenswert, wenn auch dieser Senat eine entsprechende Haltung an den Tag legen würde.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das war beim Vorgängersenat in Hamburg auch der Fall, denn ihm war der Schutz der Elbe nicht zu teuer. Aus

diesem Grund hat die damalige Umweltbehörde im Einvernehmen mit der Wirtschaftsbehörde in dem Planfeststellungsverfahren zur Werkserweiterung am Mühlenberger Loch darauf gedrängt, dass das Abwasser nur dann in die Elbe eingeleitet werden kann, wenn es unschädlich ist. Zu diesem Zweck wurden im Planfeststellungsbeschluss entsprechend strenge Grenzwerte aufgenommen.

Nach den auf dem Tisch liegenden Fakten, den Verlautbarungen der Realisierungsgesellschaft und nach Einsichtnahme in die Akten kann man nur zu dem Schluss gelangen, dass die städtische Realisierungsgesellschaft diese Aufgabe zu keinem Zeitpunkt richtig ernst genommen hat. Bei mindestens drei Gelegenheiten wurden große Mengen Abwasser eingeleitet. Das ist nach dem Planfeststellungsbeschluss unzulässig, weil die Grenzwerte nicht nur wenig, sondern um ein Vielfaches übertroffen wurden.

So viel steht fest: Die Realisierungsgesellschaft hat sich kontinuierlich unwillig gezeigt, die Abwässer ordnungsgemäß zu entsorgen, um die Entsorgungskosten zu sparen. Für eine Hand voll Dollar wurden die Anforderungen an die Abwasserreinigung ignoriert.

(Burkhardt Müller-Sönksen FDP: Euro!)

Während sich an der Haltung der Realisierungsgesellschaft über die Jahre nichts geändert hat, hat es bei der Kontrolle der Einleitungen durch die zuständige Behörde, also durch die Umweltbehörde beziehungsweise die jetzige Behörde für Umwelt und Gesundheit, erhebliche Veränderungen gegeben. Die Entwicklung der Haltung der BUG beziehungsweise der früheren Umweltbehörde kann bei den drei Vorkommnissen in drei Phasen unterteilt werden: vom aktiven Umweltschutz über das Laisserfaire bis hin zur aktiven Beteiligung an der Umweltverschmutzung.

In der ersten Phase – kurz nach dem Regierungswechsel – hat die Fachebene nach meinem Eindruck in der Behörde den bisherigen strengen Kurs weitergefahren und ist gegen illegale Einleitungen an der Baustelle eingeschritten. Doch nach einigen Monaten – in der zweiten Phase – war die Behörde eben nicht mehr aktiv, sondern hat regungslos daneben gestanden, als illegale Einleitungen in den Rüschkanal stattfanden. Wir gehen davon aus, dass sich hier unter den Augen des Senats eine Umweltkriminalität abgespielt hat.

Aber die Krönung war schließlich, dass sich die Behörde für Umwelt und Gesundheit unter Senator Rehaag an die Spitze der Verschmutzer gestellt und die geltenden Grenzwerte zum Schutz der Elbe und der Nordsee schlicht abgeschafft hat, weil ihr die Entsorgung des Abwassers zu teuer war. Dieser Vorgang ist ungeheuerlich. Er zeigt, dass der Umweltschutz bei diesem Senat nicht die geringste Priorität hat; das ist traurig.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Ich will diesen Sinneswandel der BUG noch etwas detaillierter darstellen. In der ersten Phase, von der ich gerade sprach – also einige Monate nach dem Regierungswechsel –, erstattete das zuständige Fachamt der Umweltbehörde eine Anzeige bei der Wasserschutzpolizei wegen des Verdachts der illegalen Einleitung ammoniumbelasteter Abwasser in die Elbe durch die Realisierungsgesellschaft. Dieser Vorgang, die Erstattung einer Anzeige wegen Umweltkriminalität durch Fachleute der Behörde,

zeigt auch bei einer rein sachlichen Betrachtung, dass es sich hier nicht um eine Lappalie handelt, sondern dass wir tatsächlich über Umweltkriminalität sprechen.

Wenige Monate später steuert Senator Rehaag offenbar um. Im Sommer 2002 brachte das verheerende Elbehochwasser, an das wir uns alle sicherlich noch erinnern, den Fluss wieder an den Rand eines Fischsterbens. Während die Gewässergütestelle Elbe gerade vor diesem Fischsterben warnte, hatte die Realisierungsgesellschaft nichts anderes zu tun, als weitere 145 000 Kubikmeter Abwasser in den Fluss einzuleiten, das die geltenden Grenzwerte vierzehnfach überschritt. Doch anders als zuvor, schritt die BUG dieses Mal nicht ein. Im Gegenteil, sie sah zunächst ungerührt zu, obwohl aus ökologischer Sicht die unmittelbaren Auswirkungen dieser Einleitungen im Sommer erkennbar waren. Das Sauerstoffloch war bereits vorhanden, sodass die Auswirkungen auf die Elbe viel gravierender waren als im Winter, als die BUG Anzeige erstattet hatte.

Der Grund für diese Passivität liegt aus meiner Sicht nicht an der fachlichen Begründung, dass die Einleitung im Sommer weniger schädlich gewesen ist als im Winter – genau das Gegenteil ist der Fall –, sondern der Grund für diese veränderte Haltung liegt im politischen Umschwung. Senator Rehaag hat seine Haltung in einem Interview mit der "Hamburger Morgenpost" unmissverständlich dargelegt: Umweltschutz muss auch bezahlbar sein. Selbst bei einer Bausumme von 775 Millionen Euro für die Baustelle Mühlenberger Loch sind diesem Senat einige hunderttausend Euro für eine dem Recht und Gesetz entsprechende Abwasserversorgung offenbar zu teuer. Für mich zeigt diese Haltung des Senats nur eines: Sie ist billig, das ist schlichtes Umweltdumping und das ist unerhört.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Aber bei dieser Passivität der BUG blieb es nicht. Im Januar 2003 – im dritten Schritt – machte Herr Rehaag dann Nägel mit Köpfen. Die bisher geltenden Grenzwerte, also die Winterwerte des Gifts Ammonium, wurden mit der Begründung abgeschafft, dass die ordentliche Reinigung des Abwassers zu teuer sei.

Im November 2002 gab es einen Senatsbeschluss, der die BUG genau dazu aufgefordert hat, nach kostengünstigeren "Entsorgungsmöglichkeiten" für die Abwässer zu suchen. Herr Rehaag hat sich auch brav ans Werk gemacht, anstatt das Recht zum Schutz der Umwelt so zu verteidigen, wie ich es – ehrlich gesagt – von einem Umweltsenator erwartet hätte.

Fakt ist, dass die Abwassereinleitungen trotz der behördlich erteilten Genehmigungen illegal bleiben. Denn der Planfeststellungsbeschluss und die darin festgelegten Grenzwerte dürfen eben nicht von der BUG einfach so aufgehoben werden. Das darf nur die Planfeststellungsbehörde tun. Das wissen alle Juristen, die sich auch nur ein wenig in der Materie auskennen.

Eines muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Die Planfeststellungsbehörde, also die Behörde, die bekanntlich bei der Wirtschaftsbehörde angesiedelt ist und nicht dafür bekannt ist, überzogene Umweltschutzmaßnahmen durchzudrücken – ich kann ein Lied davon singen, dass dies wirklich nicht der Fall ist –, hat sich geweigert, die Grenzwerte abzuschaffen. Es war die BUG, an die sich die Realisierungsgesellschaft gewandt hat. Sie war sich nicht zu fein, tatsächlich diese Grenz

werte abzuschaffen, obwohl sich die Planfeststellungsbehörde noch geweigert hatte, dies zu tun. Es ist ein Ding, dass die BUG einen Blankoscheck für die Verschmutzung der Elbe ausstellt, obwohl sie nicht zuständig ist.

Wir sind inzwischen so weit, dass sich die Wirtschaftsbehörde mehr für die Umweltbelange einsetzt als die BUG, die sich in ein Verfahren einmischt, um an der Umwelt zu sparen. Das ist die Realität und das ist ziemlich peinlich für jemanden, der sich Umweltsenator nennt.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Frau Schaal hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ansiedlung der Produktion des A 380 ist mit einem hohen Umweltverbrauch verbunden. Wir haben dies aber wegen der überragenden industriepolitischen Bedeutung dieses Projekts für Hamburg in Kauf genommen.

Deshalb kann die SPD-Fraktion nicht zulassen, dass das Projekt ausgerechnet durch fehlerhaftes Handeln des Umweltsenators und durch Umweltdumping in Misskredit gebracht wird.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Wir müssen darauf bestehen, dass die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Standards auch eingehalten werden. Unsere Akteneinsicht hat ergeben, dass das nicht der Fall war.

Der Senat hat das Abwasserproblem von Anfang an nicht ernst genommen. Bereits Ende 2001/Anfang 2002 wurde illegal eingeleitet. Im Rahmen genehmigter Einleitungen wurden die Grenzwerte beim Ammonium, aber auch bei anderen Stoffen wie beim Eisen und bei abfiltrierbaren Stoffen überschritten.

Bei den wasserrechtlichen Erlaubnissen – das haben wir gehört – wurden die Überwachungswerte abgesenkt und bei der Einleitung in den Rüschkanal wurde überhaupt auf jegliche Wasserreinigung verzichtet. Die Überwachungsbehörde wurde dabei offensichtlich stark unter Druck gesetzt. Letztlich hat der Senat durch Direkteinleitungen einen Kostenvorteil in Höhe von insgesamt 1,3 Millionen Euro erlangt.

Insgesamt ist festzustellen, dass mit der Planung und der Umsetzung für die Abwasserentsorgung der Großbaustelle Mühlenburger Loch viel zu spät begonnen wurde. Der Schutentransport wurde zu spät organisiert und auch das landseitige Klärwerk, das uns immer als Nonplusultra des Umweltschutzes vorgeführt wurde, ist viel zu spät in die Gänge gekommen.

Im Umweltausschuss hat man uns noch im April erzählt, dass Ammonium ein Nährstoff, kein Schadstoff sei. Trotzdem gab es tote Fische in der Elbe. Der Nährstoff ist den Fischen offensichtlich nicht so gut bekommen. Senator Rehaag hat im Gegensatz zum Senat, der auf die Anfragen von Abgeordneten antwortete, das Fischsterben nie abgestritten, aber in den Antworten auf die Große Anfrage und auf Kleine Anfragen wurde das immer abgestritten.

Für uns ist die Sache mit der Akteneinsicht noch längst nicht beendet.

Erstens ist ein Teil der Akten erst kürzlich nachgereicht worden; diese müssen wir uns noch anschauen.

Zweitens sind die Geschehnisse nur bis zum Juni dokumentiert. Wir konnten nicht erkennen, dass die Probleme gelöst wurden. Das landseitige Klärwerk hat offensichtlich überhaupt nicht richtig funktioniert. Die Ausstrippung von Eisen als Voraussetzung für die Unschädlichmachung des Ammoniums wurde überhaupt nicht eingehalten.

(Glocke)