Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Frau Pauly hat das meiste schon gesagt.
Ich möchte von vornherein versuchen, ein Missverständnis auszuräumen. Wir können die Drucksache im Haushaltsausschuss behandeln, dem werden wir uns auch nicht widersetzen, nur, dieses ist ein Ersuchen der Bürgerschaft, auf das der Senat mit einer Mitteilung antwortet, und diese Mitteilung beraten wir, die nehmen wir zur Kenntnis. Im Petitum steht, dass der Senat seinen Haushaltsplan-Entwurf ändert, und das nehmen wir auch zur Kenntnis. Auf dieser Grundlage können wir den Haushaltsplan-Entwurf beschließen oder nicht. Das heißt, wir wollen uns gar nicht einer weiterführenden Debatte im Haushaltsausschuss entgegenstellen, nur eine rechtliche Wirkung hat es nicht.
Sie meinen die Ihrer Fraktion, Herr Dr. Maier? Da kann ich Ihnen zustimmen. Bei unserer Fraktion ist es ein bisschen anders.
(Dr. Willfried Maier GAL: Nein, in diesem Plenum. Die Debatte hat noch nie eine rechtliche Wirkung gehabt!)
Nun lassen Sie mich aber noch etwas zur Sache sagen. Auf Dauer werden wir nur nicht drum herumkommen, dass auch Städte und Gemeinden und Länder ins Rating kommen. Solange sie noch die kameralistische Buchführung haben, können sie nicht ins Rating gehen. Je eher wir die kaufmännische Buchführung haben und je eher wir als Land und als Stadt die Möglichkeit eröffnen, können wir einer Ratingagentur die Möglichkeit geben, eine gewisse Einstufung vorzunehmen. Das werden irgendwann Marktvorteile sein.
Es sind ungefähr in den letzten zehn Jahren mehr als 10 Milliarden Euro Staatsvermögen verkauft worden. Die Haushaltslage wird auch nicht besser. Früher konnte man sagen, Hamburg hat soundso viel unbelastetes Grundvermögen. Das ist auch in Teilbereichen abgeschmolzen. Das heißt, man wird dazu kommen müssen, nachvollziehbar aufzuzeigen, wo noch Vermögenswerte sind. Das können Sie nicht mit der Kameralistik, das müssen sie über eine kaufmännische Buchführung machen.
Wir als Parlamentarier – alle wie wir da sind – können unsere parlamentarische Kontrolle im Rahmen einer kaufmännischen Buchführung besser ausüben. Das gilt zumindest für die ersten 20 Jahre, weil da die Verwaltung noch nicht auf alle Tricks gekommen ist.
Intensivere, effektivere parlamentarische Kontrolle und die Möglichkeit der Eröffnung eines Ratings werden die Kosten, die hier sicherlich entstehen werden – das steht ja auch in der Drucksache –, für unsere nachfolgenden Generationen rechtfertigen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die kaufmännische Buchführung stellt eine Seite der Bilanz dar, wobei die Abschreibung nur ein Teil einer Bilanz ist.
Die Personal- und Sachkosten sind mit Abstand der größte Posten. Darum werde ich diesem Bereich meine größte Aufmerksamkeit widmen. Frau Pauly hat schon die andere Seite dargestellt.
Die Einführung der kaufmännischen Buchführung in der öffentlichen Verwaltung ist aus zwei Gründen richtig und notwendig: Erstens können nur so die tatsächlichen Kosten des Verwaltungshandelns ermittelt werden und zweitens ermöglicht die kaufmännische Buchführung den Vergleich zwischen Verwaltung und privater Wirtschaft. Dieser Vergleich wird nicht in allen Bereichen uneingeschränkt möglich sein, wobei die Abschreibung nur ein wesentlicher Punkt ist.
Seit Jahrzehnten laufen Modernisierungsprozesse mit dem Ziel, eine größere Effizienz in der öffentlichen Verwaltung zu erreichen. Trotzdem oder vielleicht gerade deswegen beschleicht uns das Gefühl, dass die bisher erreichten Verbesserungen bei weitem nicht mit dem Anforderungsprofil der Privatwirtschaft mithalten können. Es gibt dafür verschiedene Gründe.
Einmal ist es die Einbindung in das Haushaltsrecht, das sicherlich viele sinnvolle Vorschriften enthält, aber auch viele Einschränkungen vorgibt. Ferner ist es das Tarif- und Beamtenrecht, wonach immer noch der Status und nicht die Leistung der Maßstab für die Gehaltseinstufung ist.
Bei der Personaleinsparung sieht jeder Vorgesetzte nach der Stelle, die nachgeordnet ist und eingespart werden kann. Das geht dann von oben bis ganz nach unten. Darum gibt es in einigen Behörden kaum noch Pförtner, Boten oder sonst niedrig eingestufte Mitarbeiter. Da es aber in den unteren Tarifgruppen kaum noch Personal gibt, kommt es mittlerweile auch in den höheren Gehaltsgruppen zu Einsparungen.
Ein interessantes Beispiel war die Vorgabe im Intendanzbereich, 5 Prozent einzusparen. Hier glaubte man, es würde auch eine größere Anzahl Führungspositionen davon betroffen sein. Aber siehe da, es gab tatsächlich noch einige Stellen im mittleren Dienst, die mit zur Einsparung aufgegeben werden konnten.
Wir sollten uns nichts vormachen, solange das System gilt – schaffe neue Aufgaben und begründe diese so gut, dass diese nur von hoch dotierten Mitarbeitern geleistet werden können, weil die darüber stehenden Vorgesetzten natürlich eine höhere Gehaltsstufe erreichen können –, wird sich daran nichts ändern.
Es geht dabei nicht nur um die Stellen, sondern auch um die dazu gehörigen Sachmittel im Betriebshaushalt. Den Mitarbeitern kann daraus kein Vorwurf gemacht werden. Das bisherige System ist nun einmal so, wie es ist.
Um dieses zu ändern, wird es nur die eine Möglichkeit geben, dass Aufgaben, die nicht unbedingt beim Staat bleiben müssen, an Private vergeben werden, wenn dieses günstiger ist.
Konkurrenz beflügelt nun einmal das Geschäft, wobei dann aber darauf geachtet werden muss, dass die Stabstellen nicht weiter in gleicher Form bestehen bleiben. Zu diesem Thema werden wir zum Haushalt 2004 einen entsprechenden Antrag stellen.
Die Einführung der kaufmännischen Buchführung wird ein Mittel sein, um die tatsächlichen Kosten des Verwaltungshandelns festzustellen. Bis zur endgültigen Einführung werden wir nach meiner Einschätzung mindestens sieben bis acht Jahre brauchen. Ich hoffe aber, dass die Erkenntnisse aus anderen Bundesländern sowie der Anstalten des öffentlichen Rechts – beispielsweise Stadtentwässerung und Stadtreinigung – bei der Vorbereitung zur Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens mit einfließen, um Zeit zu sparen.
Herr Abgeordneter, ich versuche, Ihnen die ungeteilte Aufmerksamkeit zu verschaffen. Auch das Zeitungslesen im Plenarsaal steht dieser Aufmerksamkeit entgegen. Wir haben wunderbare Räumlichkeiten vor dem Plenarsaal.
Obwohl der richtige Weg langwierig sein wird, werden wir zwischenzeitlich, wie schon angekündigt, entsprechende Vorschläge für künftiges Handeln in der Verwaltung machen, und wenn dieses nicht geht, die Vergabe an private Unternehmen nicht ausschließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass das gesamte Haus einsieht, dass kurzfristig gehandelt werden muss. Darum bitte ich die Opposition, sich bei diesem Thema mit einzubringen.
Das Vermögen, das die Hansestadt über Jahrzehnte angeschafft hat, ist zwischenzeitlich immer weniger geworden und wird bei einer Bilanzaufstellung immer dürftiger ausfallen. Darum müssten und sollten wir auf jeden Fall dafür sorgen, dass wir mit dem vorhandenen Vermögen pfleglich umgehen, damit wir von der nächsten Generation nicht abgetadelt werden, dass wir ihnen außer Schulden nichts hinterlassen haben. – Schönen Dank.
Herr Präsident, liebe müde Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung der kaufmännischen Buchführung in die Verwaltung ist vernünftig, solange alle Beteiligten im Kopf haben, dass eine Republik kein Wirtschaftsunternehmen ist. Vernünftig ist sie, weil sie mehr brauchbare Informationen hergibt, problematisch ist sie für Leute, die nicht begriffen haben, dass es da einen Unterschied zum Wirtschaftsunternehmen gibt. Beim Wirtschaftsunternehmen bildet sich das Ziel des
Unternehmens in der Bilanz ab, insbesondere in der Gewinn- und Verlustrechnung. Bei der Republik ist es nur ein Hilfsinstrument, das uns wirtschaftlich zu agieren erlaubt. Unser Ziel ist aber ein völlig anderes. Das Ziel politischer Republiken ist, Freiheit zu organisieren, und das erfordert auch gelegentlich, gegen das wirtschaftlich Naheliegende zu handeln. Aber wir sind dafür, dass die Doppik eingeführt wird.
Wer stimmt einer Überweisung der Drs. 17/3161 an den Haushaltsausschuss zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 43 auf. Drs. 17/3209, Antrag der SPD-Fraktion: Ein modernes und zukunftsweisendes Zuwanderungsgesetz.