Protokoll der Sitzung vom 25.09.2003

[Antrag der Fraktion der SPD: Für eine effektive Kontrolle durch die G10Kommission – Parlamentarische Kontrolle verfassungskonform regeln! – Drs. 17/3211 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drs. 17/3375 ein Antrag der GALFraktion vor.

[Antrag der Fraktion der GAL: Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle durch die G10-Kommission – Drs. 17/3375 –]

Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der SPDFraktion gemäß Paragraph 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. Frau Dräger hat es.

Verehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die G10-Kommission, der ich wie fünf andere Mitglieder des Parlaments angehöre, ist das einzige Gremium, das die schwerwiegenden Eingriffe in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger kontrolliert, die der Verfassungsschutz vornehmen kann. Dabei geht es zum einen um das, was im Artikel-Grundgesetz-G10 steht, nämlich die Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis. Dazu gehört aber unter anderem auch die Informationsbeschaffung bei Banken, bei Luftfahrt- und bei Verkehrsunternehmen sowie bei Telekommunikationsdienstleistern.

Ich will eines vorwegstellen, damit hier kein falscher Zungenschlag hineinkommt. Ich habe für meine Person – ich weiß das auch von anderen Abgeordneten – hohes Vertrauen in das Amt für Verfassungsschutz und in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich will hier auch gar nicht konstruieren, dass es irgendwie Fälle gegeben hätte, in denen wir nicht mit Vertrauen darauf reagieren könnten, was uns dort vorgelegt worden ist. Aber darum geht es überhaupt nicht, sondern es geht darum, dass die G10Kommission diese Aufgabe, die wirklich schwerwiegende Eingriffe für Menschen bedeutet, die abgehört oder über die Auskünfte eingeholt werden, nur wahrnimmt auf der Grundlage dessen, was das Amt für Verfassungsschutz sagt. Ich will das ein bisschen beschreiben, damit es auch denen, die nie an einer solchen Sitzung teilgenommen haben, klar wird, wie sich meine Erfahrungen gestaltet haben. Es läuft so, dass wir solche Fälle vorgelegt bekommen, die uns ausschließlich das Landesamt für Verfassungsschutz beschreibt, und dass wir Fragen nur an Vertreter der Innenbehörde richten können, die uns dort beantwortet werden.

Auf dieser Grundlage entscheiden wir binnen kürzester Zeit – das heißt, binnen Minuten, manchmal einer halbe Stunde –, ob ein solcher Eingriff gerechtfertigt ist. Die

Mitglieder dieser G10-Kommission haben gar keine Möglichkeit, sich irgendeinen externen Rat zu diesen Punkten zu holen. Es gibt keinen Arbeitsstab, es gibt keine juristische Beratung, auf die wir wie zum Beispiel der Eingabenausschuss inzwischen ganz selbstverständlich zurückgreifen können. Es gibt kein Zweitgutachten, nichts.

(Rolf Kruse CDU: Wie ist das in Berlin?)

Es gibt nur die sechs Menschen, die dort sitzen und das entscheiden können. Angesichts der erweiterten Kompetenzen und angesichts der erweiterten Aufgaben, die das Landesamt für Verfassungsschutz hat, reicht das nicht mehr aus.

Deswegen haben wir bereits in den Beratungen des Verfassungsschutzgesetzes einen ersten Vorstoß in die Richtung gemacht.

(Unruhe im Hause – Glocke)

Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen. Es ist ein wenig sehr laut hier.

Ich kann gerne versuchen, etwas lauter zu sprechen, aber, ich glaube, das würde auch nichts helfen, weil die Aufmerksamkeit wohl nicht an diesem Thema hängt. Ich will es kurz machen.

Der Senat hat damals in den Beratungen auf unsere Einlassungen hin gesagt, es sei nicht nötig, weil diese Rechte über die Bundesgesetzgebung sowieso abgedeckt seien. Das stimmt so nicht, denn in den Abschlussberatungen im Plenum hörte sich das schon ganz anders an. Es wurde deutlich, dass solche Rechte und auch eine solche Beratung ausdrücklich nicht gewünscht werden. Wir halten das ausdrücklich für falsch. Wir brauchen eine solche Unterstützung, wir brauchen die erweiterten Rechte. Ich bitte Sie, sich das noch einmal zu überlegen. Vielleicht kann man im Ausschuss darüber reden, aber eigentlich sind unsere Vorstellungen so einfach und klar formuliert, dass Sie dem bereits hier und jetzt zustimmen können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Lüdemann für maximal fünf Minuten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden hier über die Drs. 17/3211 und die Drucksachennummer ist aber auch das einzig Neue. Ich frage mich, warum Sie unter die Nummer überhaupt noch einen Text geschrieben haben. Sie hätten auch einfach auf die Drs. 17/1726 vom 26. November 2002 verweisen können, dort Anlage 3. Sie haben nämlich wortwörtlich Ihren alten Antrag abgeschrieben.

Gestern haben wir erörtert, dass die SPD-Opposition personell keine Alternative zur Regierung hat. Herr Dr. Maier hat bestätigt, dass die SPD eigentlich keine Inhalte hat. Aber wenn Sie jetzt anfangen müssen, Ihre alten Anträge wortwörtlich nach einigen Monaten wieder einzubringen, dann ist das eigentlich für Sie ganz schön erbärmlich.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das Gleiche gilt für den Zusatzantrag der GAL. Das ist ebenfalls derselbe Antrag, er hat nur eine neue Nummer, dieselbe Fundstelle. Es ist dort allerdings die Anlage 4, bei der SPD war es die Anlage 3. Also, auch nichts Neues, den Antrag haben Sie vor einigen Monaten schon einmal eingebracht. Wenn Sie bei der GAL aber Ihren alten Antrag abschreiben – Herr Maaß hat bei der AirbusDebatte gesagt, man würde so unheimlich akribisch arbeiten –, dann müssen Sie schon richtig abschreiben,

(Horst Zwengel Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Der kann gar nicht abschreiben!)

denn Sie begründen ausführlich, warum die G10Kommission mit sieben Mitgliedern besetzt sein soll. Allerdings haben Sie das in Ihren Antrag überhaupt nicht hineingeschrieben. Wenn Sie abschreiben, Herr Maaß, drehen Sie Ihren alten Antrag um. Der Satz

"Die Kommission besteht aus dem Vorsitzenden und sechs Beisitzern."

steht auf der nächsten Seite. Das haben Sie vergessen abzuschreiben. So macht es überhaupt keinen Sinn.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das kann ja vorkommen, aber das zu Ihrer akribischen Arbeitsweise, Herr Maaß.

Trotzdem kurz zum Inhalt. Wir haben schon darüber gesprochen, Artikel-10-Gesetz des Bundes sagt:

"Der Kommission ist die notwendige Personal- und Sachausstattung zur Verfügung zu stellen."

Das soll auch ins Hamburger Gesetz geschrieben werden. Das ist nicht notwendig. Der Anspruch entsteht schon aus dem Bundesgesetz und wir müssen hier nicht zusätzlich noch Landesgesetze aufpolstern, wo es überhaupt nicht notwendig ist.

Die Geschäftsordnung der G10-Kommission sagt seit 1978, dass die Akten im Landesamt für Verfassungsschutz geführt und aufbewahrt werden. Von dort aus wird eingeladen und protokolliert. Seit 1978 hat Sie das überhaupt nicht gestört, Sie waren damit einverstanden. Wenn wir jetzt etwas ändern wollen, dann müssen Sie das ein bisschen ausführlicher begründen. Sie wollen einen Arbeitsstab für die Kommission. Das bedeutet natürlich zusätzliche Stellen und zusätzliche Haushaltsmittel. Darüber kann man reden, aber dann müssen Sie endlich begründen, warum Sie diesen Arbeitsstab haben wollen. Sie haben bislang nicht geäußert, auch nicht in der G10-Kommission, dass Sie mit der Vorbereitung durch den Beauftragten nicht einverstanden sind,

(Michael Neumann SPD: Das stimmt nicht!)

dass Ihnen diese Aufbereitung nicht ausreicht. Jetzt stellen Sie diesen Antrag.

Weiter wollen Sie noch gesetzliche Regelungen haben, dass auf Fragen Auskunft zu erteilen oder dass Einsicht in Unterlagen zu nehmen ist. Das ist alles selbstverständlich, das muss man nicht noch zusätzlich regeln. Das war bislang überhaupt kein Problem.

Im Übrigen kann ich nur sagen, gucken Sie sich die zitierte Drucksache an. Darin stehen die Argumente und Gegenargumente. Sie haben keinen neuen Sachvortrag gebracht. Insofern brauchen wir auch von unserem alten Abstimmungsverhalten nicht abzuweichen. Wir haben

damals Ihre beiden Anträge abgelehnt und wir werden sie auch heute ablehnen.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Maaß.

(Karl-Heinz Ehlers CDU: Peinlich, peinlich, Herr Maaß!)

Herr Lüdemann, Kompliment, Sie haben sich tatsächlich mit unserem Antrag beschäftigt. Das ist ja nicht selbstverständlich für Mitglieder der Koalition. Sie haben entdeckt, dass ich tatsächlich einen Formfehler gemacht habe. Ein Satz ist abhanden gekommen. Danke schön für diesen Hinweis.

Trotzdem wird unser Antrag nicht falsch, nur weil er noch einmal gestellt wird. Wir hatten tatsächlich ein entsprechendes Petitum abgegeben, ebenso die SPD. Gleichwohl haben wir das auf der Grundlage sämtlicher Expertenaussagen gemacht, die damals bei der Anhörung zum Verfassungsschutzgesetz getätigt wurden.

(Rolf Kruse CDU: Ob das wohl richtig ist!)

Ich möchte daran erinnern, dass es nicht nur die Experten waren, die aus den Reihen der Sozialdemokraten und von uns vorgeschlagen worden waren, sondern auch andere Experten, die nach dem Grundsatz verfahren wollten, dass erweiterte Eingriffsbefugnisse auch eine erweiterte Kontrollmöglichkeit durch das Parlament nach sich ziehen muss. Dieser Grundsatz ist richtig und bleibt richtig. Der SPD-Antrag geht allerdings, was die Stellung des Datenschutzbeauftragten und die Größe des Ausschusses angeht, nicht weit genug. Deswegen unser Antrag. Zum SPD-Antrag werden wir uns enthalten.

(Beifall bei der GAL)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst zum GAL-Antrag, Drs. 17/3375.

Wer möchte den Antrag annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dies ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Nun zum SPD-Antrag, Drs. 17/3211.

Wer möchte den Antrag annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 49. Drs. 17/3309, Antrag der SPDFraktion: Bereitstellung von Verfügungsfonds nach Auslaufen der Stadterneuerungsprogramme "Städtebauliche Sanierung nach BauGB" und "Hamburgisches Stadtteilentwicklungsprogramm (STEP)".

[Antrag der SPD-Fraktion: Bereitstellung von Verfügungsfonds nach Auslaufen der Stadterneuerungsprogramme "Städtebauliche Sanierung nach BauGB" und "Hamburgisches Stadtteilentwicklungsprogramm (STEP)" – Drs. 17/3309 –]

Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Bau- und Verkehrsausschuss überweisen. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dies ist mehrheitlich abgelehnt.