Zunächst zu den Berichten 17/2979 und 17/2982. Hierzu liegt Ihnen als Drs. 17/3307 ein Antrag der SPD-Fraktion vor.
[Antrag der Fraktion der SPD: Abschiebung nach Serbien-Montenegro und Kosovo aussetzen – Drs. 17/3307 –]
Mir ist mitgeteilt worden, dass nun aus den Reihen der SPD-Fraktion gemäß Paragraph 26, Absatz 6 der Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. – Das ist der Fall. Der Abgeordnete Polle hat es.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Eingabenausschuss hat sich in den Sommermonaten insbesondere mit vielen Schicksalen von Flüchtlingen aus Serbien und Montenegro auseinander setzen müssen.
Das Land leidet immer noch unter den Kriegsereignissen und hat erhebliche Probleme mit Flüchtlingsströmen. Wie uns die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Frau Claudia Roth, mitteilte, gibt es im Land etwa 522 000 Flüchtlinge, einschließlich der Binnenflüchtlinge. Das sind knapp 10 Prozent der dort befindlichen, man kann gar nicht mal sagen wohnenden Bevölkerung.
Dieses Schreiben und auch ein Beitrag aus einer Zeitung, den Herr Ploog an uns verteilte, hat uns nachdrücklich in unseren Entscheidungen verunsichert. Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, dass wir bei nächster Gelegenheit, wahrscheinlich im Januar oder Februar, gern eine Reise nach Belgrad machen wollen, um uns über die dortigen Verhältnisse zu informieren. Gleichzeitig hat der Ausschuss allerdings auch mit der Mehrheit der Koalition diverse Eingaben von Flüchtlingskreisen aus SerbienMontenegro als nicht abhilfefähig beschieden. Das ging so weit, dass wir bei einem Fall doch erhebliche Zweifel hatten, was man beschließen sollte. Daher haben wir auch der Kompetenzen wegen den Petitionsausschuss des Bundestages um eine Entscheidung gebeten. Trotzdem wurde mit der Mehrheit der Koalition diese Eingabe zunächst erst einmal als nicht abhilfefähig entschieden. Das ist inkonsequent, wenn man sagt: Ihr müsst erst einmal abgeschoben werden und dann sehen wir mal, wie der Bundestag darüber entscheidet. Das kann man nicht machen und ist widersinnig.
Hinzu kommt, dass es eine Reihe von uns besonders anrührenden Fällen gab, wo auch bei einzelnen Mitgliedern der Koalitionsfraktion erhebliches Mitleid mit den Personen bestand. Ich erinnere an die Familie Ejupi, die inzwischen ausgereist ist. Es gab darüber diverse Artikel in der Presse. Die öffentliche Kritik an der Abschiebepolitik dieses Senats hat sich an diesen Einzelschicksalen auch sehr stark entzündet. Diese Familie ist inzwischen ausgereist, aber andere sind noch hier.
Die SPD-Fraktion möchte daher gern, dass diese Eingaben nochmals im Eingabenausschuss beraten werden, damit wir diese Schicksale nicht mal eben schlank in den Sommermonaten entschieden haben, sondern nochmals prüfen können. Wir bitten daher um Zustimmung der Rücküberweisung. Familie Ejupi ist inzwischen ausgereist, aber es gibt, wie gesagt, eine ganze Reihe von anderen Familien, auch von Kindern, die hier zur Schule gehen, wo wir nochmals prüfen möchten, ob Abhilfe möglich ist. Man prüft doch erst die Lage, ehe man entscheidet, und nicht umgekehrt.
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wesentliche, was die SPD zu diesem Antrag bewegt und auch uns im Eingabenausschuss umgetrieben hat, hat Herr Polle gesagt. Ich möchte noch dazu ergänzen, warum wir einen Änderungsantrag zu Punkt 1 des Petitums eingebracht haben. Beim näheren Hinsehen der Eingaben von Staatsangehörigen aus Serbien-Montenegro in den Berichten des Eingabenausschusses sind mir doch Zweifel gekommen, ob wir uns diese nicht nochmals ansehen sollten, um allen gegenüber gerecht zu verfahren. Deshalb hat meine Fraktion diesen Änderungsantrag eingebracht, dass wir aus allen Eingabenausschussberichten, die jetzt hier vorliegen, die Eingaben von serbisch-montenegrinischen Staatsangehörigen nochmals zur Prüfung zurückholen.
Herr Polle hat auch insbesondere den Fall der Familie Ejupi erwähnt. Ich möchte Ihnen noch in kurzen Worten sagen, was ich heute morgen, als ich die Gelegenheit hatte, mit Herrn Ejupi in Ferizad im Kosovo zu sprechen, in Erfahrung gebracht habe, damit Sie sich vielleicht ein plastischeres Bild davon machen, in welche Zustände wir die Menschen dort hinschicken.
Es handelt sich hier um eine albanische Familie aus dem Kosovo mit zwei Kindern und zwei Erwachsenen, die dorthin letztlich wieder freiwillig ausgereist sind. Ihnen sind vor Ort die Pässe entzogen worden. Sie haben im Moment sozusagen keine Staatsangehörigkeit. Sie haben weder eine Sozial-, noch eine Krankenversicherung. Die Kinder können nicht zur Schule gehen, weil dort so chaotische Zustände herrschen, dass die Schulen bestreikt werden. Sie trauen sich nicht aus dem Haus, weil dort so chaotische Zustände sind, dass jeden Tag ungefähr vier Menschen in der Stadt erschossen werden wegen – soll ich leiser sprechen, Herr Rumpf? –
Frau Abgeordnete, Sie irren. Die Kollegen mögen leiser sprechen, möglichst gar nicht. Bitte fahren Sie fort.
Sie trauen sich nicht aus dem Haus, weil wegen jeder kleinen Streitigkeit auf der Straße eine Waffe gezogen wird und man um sein Leben bangen muss.
Sie sind außerdem zwölf Jahre in Deutschland gewesen und haben einen unerhörten Integrationsprozess in Deutschland vollzogen. Sie sind jetzt gezwungen, trotz einer kulturellen Veränderung wieder in ein Land zu gehen, deren Kultur sie eigentlich nicht mehr verstehen und auch so nicht haben wollen, weil sie letztlich eine Art deutscher Mentalität entwickelt haben. Sie möchten eigentlich hierher zurück. Dass der Sohn dort nicht Fußball spielen kann, ist eigentlich nur ein geringes Problem, auch wenn es für den Jungen wahrscheinlich das Existenziellste ist.
Vieles wäre leichter, wenn sich vonseiten des Senats ein paar Gedanken gemacht würden, wie er den Forderungen nach Zuwanderung und besserer Integration tatsäch
lich gerecht werden würde, wie sie Herr Peiner und auch Herr Lange heute fordern. Das ginge eigentlich ganz einfach, indem Ermessensspielräume tatsächlich ausgeschöpft werden würden. Darüber sollten wir uns im Eingabenausschuss unterhalten. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Anträgen zustimmen würden. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf gleich mal auf den Fall Ejupi eingehen. Was Sie geschildert haben, Frau Dr. Lappe, ist natürlich nicht nur beeindruckend, sondern stimmt uns alle in diesem Parlament nachdenklich. Man darf nur eines nicht übersehen. Es macht die Sache zwar nicht besser, aber Herr Ejupi ist nur ein Fall von vielen. Der Fall lag nicht anders, als bei vielen anderen auch. Herr Ejupi hat sich nur aus der Menge dieser Anträge deshalb herausgehoben, weil sich so viele Unterstützer für diese Familie gefunden hatten. Das war auch beeindruckend. Da gebe ich Ihnen völlig Recht. Wenn Sie heute hier schildern, wie es der Familie dort ergangen ist, dann ist es in der Tat bitter, das erfahren zu müssen. Und für die Menschen ist diese Erfahrung auch bitter. Gleichwohl ist es aber so, dass wir dann auch mehrheitlich nicht nur in diesem, sondern auch in vielen anderen Fällen auf „nicht abhilfefähig“ entschieden haben, weil es keinen Weg gibt, jedenfalls zurzeit noch nicht, aktuell zu sagen: Jawohl, ihr könnt bleiben. Dieses ist alles auch nur über eine Zuwanderung zu regeln, wie auch immer es dann geregelt wird.
Der Eingabenausschuss – damit komme ich auch zu Ihren Anträgen – berät einige Fälle auch ganz besonders gründlich. Dabei muss man sich manchmal fragen, ob es immer sinnvoll ist, so zu handeln, wie der Staat handelt oder handeln muss. Man kann sich auch rein theoretisch andere Lösungen vorstellen. Darüber will ich aber jetzt nicht lange nachdenken. Das macht uns hier in der Sache selbst allenfalls ratloser.
Ich meine, dass wir den Anträgen aus den Drs. 17/3307 und 17/3383 nicht folgen sollten. Es wird beantragt, jedenfalls bis zum Besuch in Belgrad, Abschiebungen nach Serbien-Montenegro und in den Kosovo auszusetzen. Zudem sollen vom Eingabenausschuss bereits getroffene Entscheidungen in diesen Fällen kassiert werden. Darin sehe ich keinen Sinn. Ein Abschiebestopp würde dazu führen, dass rund 1900 Ausreisepflichtige nach SerbienMontenegro und 240 in den Kosovo nicht ausreisen müssten. Dafür gibt es zunächst rechtlich gar keine Handhabe. Wir würden den Menschen auch Hoffnungen machen, die sich hinterher nicht erfüllen würden.
Wahr ist, dass der Brief von Frau Roth und auch der Artikel dieses Reporters, der Frau Roth begleitet hat, uns schon sehr beschäftigt hat. Ich glaube, dass jeder, der diesen Brief noch nicht gelesen hat und ihn lesen würde, sehr ins Nachdenken käme. Aber es bezieht sich hier ja auch in erster Linie auf die Verhältnisse für die Roma. Daher macht es keinen Sinn, sämtliche Abschiebungen dorthin auszusetzen. Das macht die Sache auch nicht einfacher. Die Roma leben dort auch unter ganz schwierigen Verhältnissen und möglicherweise Familie Ejupi auch, die diesem Lebenskreis nicht angehört.
Bei den Roma haben wir selbst auch für uns festgelegt, dass bis zur Reise diejenigen nicht abgeschoben werden sollen, die krank sind. Außerdem sind es nur wenige Menschen dieser Zugehörigkeit. Teilweise wissen wir auch gar nicht, ob sie dem Volk der Roma angehören oder nicht. Aber viele sind ja auch schon freiwillig ausgereist. Ich will es damit nicht verniedlichen und auch dadurch nicht die Verhältnisse anders darstellen. Aber ich glaube, dass wir gut beraten sind, so fortzufahren und insbesondere bei den Roma darauf zu achten, die Entscheidungen auszusetzen. Ich glaube auch, dass der Senat uns folgen wird, selbst in den Fällen, wo wir Ja gesagt haben, dass er hier auf eine Ausweisung zunächst verzichtet, bis wir dort gewesen sind. Das wollen wir jedenfalls erreichen. Daher schlage ich vor, dass wir bei dem bleiben, was wir einmal beschlossen haben. Wir schauen zukünftig ganz besonders gründlich darauf, ob es sich um Roma-Zugehörige handelt, bei denen dann wie bisher verfahren wird. Der Rest muss dann erst einmal so auch Bestand haben. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der SPD, zitieren Sie die Einschätzung der Beauftragten der Bundesregierung im Auswärtigen Amt. Nun wissen wir alle, dass dem Auswärtigen Amt ein Grüner vorsteht.
Da ist es wenig überraschend, dass die Beauftragte der Bundesregierung ebenfalls eine Grüne ist, nämlich Frau Claudia Roth. Um eines von vornherein klarzustellen: Die ideologisch gefärbten Äußerungen einer Grünen, so amtlich diese Äußerung auch verpackt sein mögen, sind als Maßstab für eine seriöse, verantwortungsvolle und eine an den Interessen der Bevölkerung orientierte Politik ungeeignet.
Im Übrigen fehlt Ihrem Antrag die Substanz. Sie wissen, dass sich Anfang der Neunzigerjahre nahezu alle im Bundestag vertretenen Parteien darauf verständigt haben, Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien zurückzuführen, sobald es die Umstände zulassen. Zum Ersten ist dieser Beschluss vernünftig und sinnvoll. In weiser Voraussicht haben die Verantwortlichen erkannt, dass die Menschen, nachdem sich die Unruhen gelegt haben, zum Aufbau ihrer Heimat dringender dort benötigt werden als hier. Zum Zweiten lassen die Umstände eine Rückkehr zu: Was die Abschiebungen nach Serbien-Montenegro angeht, so hat die Innenministerkonferenz beschlossen, dorthin zurückzuführen, weil eine generelle Gefährdung ausgeschlossen ist.
Auch der SPD-Bundesinnenminister und seine SPDLänderkollegen tragen diesen Beschluss, wie Sie sicherlich wissen. Insofern gibt es keine Veranlassung, dass ausgerechnet Hamburg, das seine Politik an den Interessen der Bevölkerung ausrichtet, hier ausscheren und die Rückführung generell aussetzen sollte,