Wo Sie hin wollen, sind wir schon längst, und wenn Sie meinen Ausführungen folgen, dann werden Sie auch genau wissen warum.
Der Mieterschutz ist ein wichtiges Anliegen der CDU-Fraktion, der Koalitionsfraktionen und des Senats. Alle gegenteiligen Behauptungen sind falsch.
Das zeigt die praktische Arbeit der Koalition und des Senats. Der beste Mieterschutz ist, ausreichend bezahlbare Wohnungen verfügbar zu halten.
Wir haben sofort nach Regierungsübernahme reagiert und mit dem Sofortprogramm für Flächenbereitstellung für den Wohnungsbau in der ersten und zweiten Tranche die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen. Wir haben trotz des engen finanzpolitischen Bewegungsraums angemessene Förderprogramme für den Wohnungsbau und den Kauf beziehungsweise die Schaffung neuer Belegungsbindungen aufgelegt. Wir haben mit den beiden großen städtischen Wohnungsgesellschaften ein Steuerungsinstrument für bezahlbaren Wohnraum in der Hand behalten. Das Gerede der Opposition über einen beabsichtigten Verkauf von SAGA und GWG ist frei erfunden und ich widerspreche dem an dieser Stelle nochmals ausdrücklich.
Des Weiteren ist Ihre Panikmache, Frau Kerlin, und die des Mieterbundes im Hinblick auf eine drohende Wohnungsnot in dieser Stadt völlig haltlos und entbehrt jeder Grundlage. Die Untersuchungen zum Mietenspiegel haben gezeigt, dass die Mietpreissteigerung in Hamburg von circa 2,5 Prozent in den letzten beiden Jahren im Vergleich zu anderen Großstädten moderat ausgefallen
Gleichwohl ist es aus fachlicher Sicht vorbeugend notwendig – ich betone ausdrücklich vorbeugend –, von der Möglichkeit des Paragraphen 577 a BGB Gebrauch zu machen und die am 31. August 2004 auslaufende Sozialklauselverordnung zu verlängern. Voraussetzung für den Erlass einer solchen Verordnung ist, dass eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist. Die besondere Gefährdung sehe ich allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Ich weise noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass wir vorbeugend tätig werden. Deshalb habe ich auch bei den Beratungen im Bau- und Verkehrsausschuss den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen gestellt, der eine Überprüfung nach fünf Jahren über die Notwendigkeit der Verordnung beinhaltet. Wir kennen alle den so genannten Schweinezyklus in der Wohnungswirtschaft, der von großen Leerständen bis hin zum angespannten Wohnungsmarkt reicht.
Zusammengefasst sehen Sie, dass unsere Politik darauf ausgerichtet ist, den Mieterschutz ernst zu nehmen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es bleibt der Opposition in ihrem bedauerlichen, immer noch nicht abgeschlossenen Selbstfindungsprozess
wohl nichts anderes übrig, als noch irgendeinen alten Hut aus der staubigen Sozialkiste hervorzukramen.
Die fatale Wohnungsnot und die Beschlagnahmung des Wohnungsmarkts durch eine Yuppie-Invasion, wie sie die Opposition in Hamburg prophezeit hat, ist nicht eingetreten. Anstatt schwarz zu sehen und Hamburgs Mieter zu verängstigen, hat unsere Regierung die relevanten Gebiete der Sozialen Erhaltungsverordnung in einem Gutachten untersuchen lassen. Darin wurde geprüft, ob die zwingenden Voraussetzungen für eine solche Verordnung in den Gebieten überhaupt noch gegeben sind.
In Barmbek und Eimsbüttel hat es eine deutliche Verjüngung der Bewohnerstruktur gegeben. Einkommensstarke Gruppen sind hinzugekommen und obwohl Luxussanierungen dort verboten sind, gibt es sicher in einigen Bereichen höhere Mieten.
In der südlichen Neustadt sieht die Situation dagegen anders aus. In der Neustadt verfügen 49 Prozent der Haushalte über ein Einkommen von weniger als 1500 Euro im Monat. Die Mietbelastungsquote beträgt dort 31 Prozent. Hier macht es zum Schutz der noch vorhandenen, altgewachsenen Bewohnerstruktur und zum Schutz der Einkommensschwachen durchaus Sinn, die Soziale Erhaltungsverordnung zu verlängern. Die Opposition ist wohl immer noch davon überzeugt, dass
Es ist ein Trugschluss zu glauben, Stadtentwicklungsprozesse hundertprozentig steuern zu können. Etwas mehr effiziente Bewegungsfreiheit tut uns gut. – Danke.
Herr Rumpf, es ist jetzt wirklich kein Reflex, aber ich würde gern Herrn Pramann sagen wollen, dass das noch gar nicht das Thema war, über das er geredet hat.
Es ist tatsächlich eine gute Tat, Herr Roock, dass durch den Antrag der Koalitionen die Sozialklauselverordnung verlängert worden ist. Bravo. Aber der Rest der Neuorientierung der Wohnungsförderpolitik ist ein Desaster. Das wissen Sie selber ganz genau. Nicht umsonst bringen Sie hier in Ihren diversen Reden – jetzt muss ich das doch noch einmal sagen – so viele unterschiedliche Aspekte. Einerseits gibt es plötzlich einen Schwerpunkt Subjektförderung, andererseits Objektförderung und die Sozialverordnung. Wir brauchen das so alles nicht. Aber darauf, was Sie wirklich wollen und wie Sie dem Problem begegnen wollen, dass wir einen großen Bestandteil an Wohnungen haben, die in den nächsten Jahren aus der Bindung herausfallen, haben Sie keine Antworten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Kerlin, nachdem wir im Bau- und Verkehrsausschuss einen Antrag der größeren Oppositionspartei angenommen haben, hätte ich eigentlich erwartet, dass Sie hier sagen, das war toll, dass Sie das gemacht haben, das haben wir in der Zeit nie hinbekommen.
(Thomas Böwer SPD: Wir sind undankbar, Herr Kollege! – Erster Vizepräsident Berndt Röder übernimmt den Vorsitz.)
Stattdessen nehmen Sie das zum Anlass, erstens falsche Behauptungen aufzustellen und zweitens es überhaupt noch einmal zur Debatte anzumelden, was schon etwas merkwürdig ist, denn wir haben es im Ausschuss debattiert und wir haben es debattiert, als Sie den Antrag gestellt haben. Wir haben damals schon gesagt, Paragraph 577 a BGB, ein schwarz-gelbes Gesetz, kann vom Ansatz her schon nicht ganz falsch sein, also gucken wir einmal. Dann haben wir es im Ausschuss beschlossen und das Ergebnis ist, dass Sie es wieder machen. So richtig motivieren tun Sie uns damit nicht. Wir machen es
demnächst, wie Sie es immer gemacht haben, wir warten drei, vier Monate, stellen den Antrag selbst und verabschieden den dann.
Drei Bemerkungen. Was die zehnjährige Gültigkeit angeht, Frau Kerlin, steht sie nach wie vor in diesem Antrag, nur lediglich mit einer Evaluation nach fünf Jahren. Dann können Sie hier nicht behaupten, sie würde nur fünf Jahre gelten. Das ist etwas Unterschiedliches.
Zweitens: Soziale Erhaltensverordnung. Dann sind Sie vom Thema der Sozialklauselverordnung ganz abgekommen, haben zu anderen Themen Stellung bezogen und versucht, eine Art wohnungsbaupolitische Grundsatzdebatte aufzuziehen. Die Soziale Erhaltungsverordnung und die Umwandlungsverordnung ist von uns – wie man das heute neudeutsch so schön sagt – evaluiert worden. Dann hat man festgestellt, dass in BarmbekSüd und in Eimsbüttel der Effekt ein gegenteiliger war. Nicht der Schutz der Sozialstruktur hat stattgefunden, sondern es hat eine extreme Mietpreissteigerung und ein extremer sozialer Strukturwandel stattgefunden, sodass diese Verordnungen überhaupt nicht gegriffen haben. Wenn eine Verordnung nicht greift, dann kann man sie auch abschaffen.
Eine dritte Bemerkung. Wenn Sie hier den Wohnungsnotstand an die Wand malen, dann fängt es nun wirklich an, wieder eine Art Geisterdebatte zu werden. Es ist richtig, dass 164 000 Wohnungen aus der Bindung fallen, aber das heißt doch nicht, dass sie aus Hamburg rausfallen. Das hat doch mit sachlicher Argumentation überhaupt nichts zu tun. Die werden dann am freien Markt verfügbar sein. Das neue Konzept des Senats zur Wohnraumförderung sieht dann eine verstärkte Subjektförderung vor, sodass die am Markt erzielbaren Mieten auch wieder bezahlbar werden für die Leute. Das ist im Grunde genommen ganz einfach. Also hören Sie auf, hier solche Geisterdebatten vom Zaun zu brechen, und unterhalten wir uns endlich einmal ernsthaft über Wohnungsbaupolitik. Mit der GAL geht das ja.
Herr Rumpf, Ihre Aussagen zum Gutachten zur Sozialen Erhaltungsverordnung waren absolut falsch. Der Durchschnitt – und das stimmt – zwischen null und hundert ist fünfzig. So ähnlich haben Sie eben argumentiert. Wenn Neuvermietungen stattfinden, dann gibt es eine Soziale Erhaltungssatzung, sind die Mieten hoch. Das stimmt. Aber die Mieter, die dort bisher wohnten, die Altmieter, die behalten die alte Miete und sind geschützt vor Umwandlung und Luxusmodernisierung.