„Für die Übersendung des Gesetzentwurfs Ihrer Fraktion für ein Hamburger Vergabegesetz danken wir Ihnen. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein erprobte Rechtsnormen könnten so nach Hamburg übertragen werden.“
Insbesondere an die Kollegen von der CDU gerichtet: Belassen Sie es nicht bei Ihren Ankündigungen in Diskussionsveranstaltungen zum Beispiel in der Handwerkskammer, sondern lassen Sie endlich Taten folgen. Sichern Sie die Arbeitsplätze im Hamburger Baugewerbe, helfen Sie den Hamburger Bauhandwerkern, helfen Sie den Hamburger Handwerksbetrieben, stimmen Sie diesem Gesetz zu, damit wir hier die gleichen Situationen und die gleichen Bedingungen haben, die in anderen Bundesländern schon lange Gesetz sind. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Aufgabe des Staates ist es, für einen fairen Wettbewerb im Wirtschaftsleben zu sorgen.
und erst recht, wenn der Staat als Auftraggeber auftritt. Daher steht natürlich die CDU-Fraktion einer Verabschiedung eines Vergabegesetzes auch offen gegenüber.
Doch Voraussetzung ist, dass ein fundierter und hinlänglich geprüfter Antrag zur Debatte steht, und genau das ist in diesem Antrag nicht der Fall. Ich habe nach wie vor den Verdacht, dass Sie hier nicht an der Sache orientiert sind, Herr Egloff,
sondern diesen Antrag einzig und allein zu Wahlkampfzwecken schnell noch einmal wieder eingebracht haben.
Ansonsten hätten Sie sich vielleicht die Mühe gemacht, den Antrag zumindest auf den aktuellen Stand zu bringen, denn Sie haben erst heute Morgen gemerkt, dass als Termin für das In-Kraft-Treten noch der 1. Januar 2003 drin stand. Davon abgesehen gibt es aber noch zwei weitere zentrale Punkte,
die gegen eine Verabschiedung des vorliegenden Antrags am heutigen Tage sprechen. Zum einen ist es fraglich, ob dieses Gesetz tatsächlich mit dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist; genau dieses habe ich letztes Mal auch angeführt.
Unumstritten ist die Tatsache, dass eine TariftreueVerpflichtung die europarechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit einschränken würde. Die Anwendung der
Tariftreueerklärung ist daher nur auf nationale Ausschreibungen beschränkt; das ist viel zu wenig. Außerdem haben verfassungsrechtliche Bedenken des Bundesgerichtshofs dazu geführt, dass dieser ein Verfahren zur Zulässigkeit der Tariftreueverpflichtung im Straßenbau an das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung verwiesen hat, und diese Entscheidung steht immer noch aus.
Zum anderen ist im Vorwege zu klären, wie und mit welchem personellen, aber auch finanziellen Aufwand sowohl von Behörden- als auch von Unternehmerseite die Einhaltung des Vergabegesetzes kontrolliert beziehungsweise sichergestellt werden kann.
Ein Vergabegesetz, wie Sie es uns heute vorschlagen, würde im Ergebnis nur zu mehr Bürokratie und mehr Kosten, sowohl aufseiten Hamburgs als auch auf der Unternehmerseite führen. Sachlich falsch ist vor diesem Hintergrund die Darstellung in Ihrem Antrag unter „III. Finanzielle Auswirkungen“. Sehr wohl führt die Prüfung von Nachweisen in Paragraph 6 und die Durchführung von Kontrollen in Paragraph 7 zu Mehrkosten auf Behörden- und Unternehmerseite.
Sie sollten einmal ein Beispiel in der Praxis nachvollziehen und durchspielen und nicht immer nur theoretisch auf dem Papier, dann wüssten Sie nämlich, wo es längs geht.
Wir können diesen Antrag heute nicht abschließend im Rahmen dieser Parlamentsdebatte beraten, sondern müssen die entscheidenden Einzelfragen in den Ausschüssen beraten. Daher haben wir auch die Überweisung federführend an den Wirtschaftsausschuss und zusätzlich an den Rechtsausschuss beantragt. Außerdem besteht keinerlei Eilbedürftigkeit bei der Verabschiedung dieses Gesetzes. Bereits heute sind die öffentlichen Auftraggeber durch Verwaltungs- und Vergabevorschriften zur Einhaltung der Tarifverträge durch die Auftraggeber und auch für die Nachunternehmer verpflichtet.
Mit diesem Gesetz können Sie – genau das habe ich letztes Mal auch gesagt – ohnehin nur die öffentliche Hand verpflichten, nicht aber den privaten Auftraggeber.
Die öffentlichen Aufträge machen vom Gesamtvolumen aller Bauleistungen her bundesweit gerade einmal 16 Prozent aus
und in Hamburg werden inzwischen 66 Prozent aller Vergaben schon an Hamburger Unternehmen vergeben. Weitere 20 Prozent gehen an Unternehmen aus dem
Ja, genau das Gleiche habe ich Ihnen letztes Mal auch erzählt, das hat sich ja nicht geändert. Auf der großen Mehrheit der öffentlichen Baustellen wird daher heute schon zu Hamburger und norddeutschen Tarifen gearbeitet.
Lassen Sie uns diesen Antrag noch einmal in den Ausschüssen weiterberaten und dort nach einer für alle Seiten machbaren Lösung suchen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sprechen hier über den Antrag der SPD-Fraktion, die Tariftreue durch ein hamburgisches Vergabegesetz abzusichern; ich werde mich kurz fassen.
Mittelständische Betriebe aus Handwerk und Baugewerbe verlieren Aufträge und stehen unter massivem Druck, ausgelöst durch Firmen aus dem Um- und Ausland, die tarifungebundene Arbeitnehmer beschäftigen. Hamburg braucht Steuereinnahmen und Arbeitsplätze. In einer wachsenden Stadt brauchen wir auch wachsende Firmen mit sicheren Arbeitsplätzen und gerechter Entlohnung.
Die Befürchtung, dass bei einer Zustimmung für das Vergabegesetz die Ausgaben für Hamburg höher werden, werden durch Steuereinnahmen der ansässigen Firmen und ihrer Arbeitnehmer ausgeglichen.