Die Erfolge in Bayern lassen sich dennoch nicht bestreiten. Aber aufgrund der besonderen Wirtschaftsstruktur Hamburgs stellt sich hier vor Ort das Problem, dass nur ein Viertel der gemeldeten Ausbildungsplätze für Hauptschulabsolventen überhaupt offen stehen. Somit erscheint es sehr unrealistisch, von hiesigen Praxisklassen
Nichtsdestotrotz: Gute Ansätze sind in dem Antrag drin, auch im bayerischen Modell. Deshalb und weil im Übrigen auch Reinhard Soltau als Bildungssenator bereits eine Arbeitsgemeinschaft an der Erstellung des Gesamtkonzeptes arbeiten lässt, bittet die FDP Sie um Überweisung dieses Antrags in den Schulausschuss. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Richtig ist es, dass es mit 12 Prozent Schülern ohne Abschluss in Hamburg viel zu viele gibt, die einen schwierigen Start ins Berufsleben haben, und dass es hier jeglicher Anstrengungen bedarf, erstens diese Zahl zu reduzieren und zweitens diesen Jugendlichen in dieser drohenden Situation zu helfen. Daher ist es wichtig, dass das Schulsystem so verbessert wird, dass diese Prozentzahl drastisch sinkt. Dafür haben wir in den letzten zwei Jahren die Weichen richtig gestellt.
Ebenso darf keine Gelegenheit ausgelassen werden, diesen Schülern entgegenzukommen, die vom Unterricht verdrossen sind. Dafür ist die Einrichtung der Praxisklassen mit einem Tag im Betrieb in der Woche eine sinnvolle Einrichtung. Das hat die CDU recht gut von Bayern abgeschrieben und die Erfolgszahlen von dort sprechen für sich, sodass man sich eigentlich gar nicht gegen diesen Antrag aussprechen kann. Ich denke, hier hat ihn Frau Ernst nicht wirklich durchgelesen, denn das sind viele Schüler, die sonst auch ganz ohne Abschluss von der Schule gehen würden und die nicht diesen Anschluss durch diesen Kontakt schon zum Betrieb hatten und dort dann zu über 40 Prozent einen Lehrvertrag unterschreiben.
Aber das ist nur eine von vielen Möglichkeiten. Ich möchte eigentlich noch auf eine ganz andere Möglichkeit eingehen. Das ist nämlich etwas, was hier in Hamburg versäumt wurde: Ich habe schon vor einem Jahr die Behörde aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten, wie man die im Dezember 2002 von der Bundesregierung gefasste Gesetzesänderung, nämlich im Artikel 9 Paragraph 51, "Qualifizierungsbausteine-Bescheinigung", in dem Gesetz zur Änderung des Berufsausbildungsgesetzes, in Hamburg nutzen kann und was man hier ändern kann. Die Änderung besagt, dass es zulässig ist, aus einem Lehrberuf Teile herauszubrechen und Qualifizierungsbausteine zu lehren und diese zu bescheinigen. Ich halte es für eine geeignete Maßname, schulmüde Jugendliche von der Straße zu holen, die ohne Abschluss dort zu Kriminalität neigen und sich irgendwie anders ihr Geld verdienen würden. Diesen Jugendlichen sollte die Möglichkeit mit einem Qualifizierungsbaustein, mit einer einjährigen Kurzausbildung gegeben werden. Das könnte zum Beispiel – nur, dass Sie eine Idee kriegen, was ich meine – dieser Bistro-Koch sein, der immer schnell herbeigezerrt wird, weil den jeder versteht: Eine Mikrowelle bedienen und Leute nett ansprechen kann jeder in kürzester Zeit lernen. Dafür braucht man keine zwei- oder dreijährige Ausbildung. Diese Qualifizierungsbausteine sind dann
einem Abschluss gleichzusetzen und würden dann bei vielen Jugendlichen, die dann wieder Appetit auf Arbeit bekommen haben, dazu führen, dass sie vielleicht eine duale Ausbildung anschließen würden.
Ich habe seinerzeit schon mit Herrn Becker von der Handwerkskammer gesprochen. Ich habe mit Herrn Schmidt-Trenz von der Handelskammer und Herrn Samuels gesprochen. Alle waren sie begeistert. Und trotzdem hat die Behörde, der ich ein fast fertiges Konzept vorgelegt habe, es nicht fertig gebracht, hier etwas zum Abschluss zu bringen. Deswegen fordere ich die Behörde – leider ist sie nicht mehr vertreten – nochmals auf, dieses jetzt in Angriff zu nehmen und vielleicht in Ergänzung zu den Praxisklassen, die wir heute hier mit verabschieden werden, ein Konzept zu erarbeiten und dieses dann in Hamburg umzusetzen, damit endlich diese 12 Prozent von der Straße kommen. – Vielen Dank.
(Beifall bei der Ronald-Schill-Fraktion und bei Rolf Gerhard Rutter Partei Rechtsstaatlicher Offensive)
Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht mehr. Deshalb lasse ich abstimmen: Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 17/4153 und der Drucksache 17/4217 an den Schulausschuss zu? – Das sind zwei Stimmen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Keine. Das ist mit sehr großer Mehrheit abgelehnt worden.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Zunächst zum SPD-Antrag aus der Drucksache 17/4217. Die GALFraktion hat beantragt, über den ersten Spiegelstrich gesondert abstimmen zu lassen. Wer möchte den ersten Spiegelstrich annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wer möchte im Übrigen den Antrag aus der Drucksache 17/4217 beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer möchte den CDU-Antrag aus der Drucksache 17/4153 beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist auch mit Mehrheit abgelehnt.
[Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 29. Oktober 2003 (Drucksache 17/3492): – Erweiterten Mieterschutz erhalten – Verlängerung der Sozialklauselverordnung – Drucksache 17/4107 –]
[Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 5./6. Februar 2003 (Drucksache 17/2030): Zweckentfremdungsverordnung – Drucksache 17/4108 –]
Die Debatte entfällt im Einvernehmen aller Fraktionen. Dann stelle ich fest, dass die Bürgerschaft die Drucksachen 17/4107 und 17/4108 zur Kenntnis genommen hat.
Nunmehr rufe ich Punkt 75 der Tagesordnung auf, Drucksache 17/4116 in der Neufassung, ein Antrag der RonaldSchill-Fraktion: Hamburger Taxengewerbe.
Hierzu liegen Ihnen als Drucksachen 17/4218 und 17/4221 ein Antrag der SPD-Fraktion und ein Antrag der GAL-Fraktion vor.
Alle drei Drucksachen möchte die Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive an den Bau- und Verkehrsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Adolphi, Sie haben es.
Unser Antrag greift im ersten Teil den zwei Jahre alten Antrag zur Lage des Hamburger Taxengewerbes, siehe Drucksache 17/245, auf. Die damals geforderte Verschärfung der Ortskundeprüfung wurde in der Amtszeit von Ronald Schill als Innensenator zügig umgesetzt. Seit Beginn des letzten Jahres ist die überarbeitete Prüfungsordnung in Kraft. Der Beobachtungszeitraum wurde dagegen nicht eingerichtet. Die Behörde für Bau und Verkehr hat auch keinen Bericht über das Ergebnis ihrer Prüfung vorgelegt. Genau genommen hat sie mit den erforderlichen Prüfungen noch nicht einmal begonnen. Herr Hartmann, Abteilung öffentlicher Personennahverkehr, hat in seinem jüngsten Schreiben an das Taxengewerbe mitgeteilt, das Gutachten könne nun langsam beginnen. Nur werden solche Aussagen seit Monaten vernommen.
Tatsache ist wohl, dass zurzeit in der BBV an einem Gutachten gearbeitet wird. Dieses läuft aber unter dem Titel "Pilotprojekt Fiskaltaxameter" und erfüllt nicht die Anforderungen des Paragraphen 13 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes. Selbst in diesem Pilotprojekt, dessen Ergebnis unverfälschte Umsatzzahlen sein sollen, hat sich die BBV viel Zeit gelassen.
Bisher liegt den Taxenverbänden nur der sehr dünne Entwurf eines Pflichtenheftes vor. Das Taxengewerbe hat dagegen seine Aufgaben gemacht und rechtzeitig zum 30. September 2003 die erforderliche Zahl freiwilliger Teilnehmer für dieses Pilotprojekt gemeldet. Wenn heute also immer noch keine sicheren Daten über die wirtschaftliche Lage des Hamburger Taxengewerbes vorliegen, trägt dafür nicht das Taxengewerbe, sondern die BBV die Verantwortung. Sie entzieht sich nunmehr seit zwei Jahren dem klaren Auftrag der Bürgerschaft. Dies ist umso unverständlicher, wenn man berücksichtigt, dass die Einrichtung von Beobachtungszeiträumen in Deutschland nichts Ungewöhnliches ist. Sie sind eher die Regel als die Ausnahme.
Am Beispiel Koblenz zeigt sich aber auch, dass die Beamten der BBV auf eigene Faust Politik machen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Hamburger Genehmigungspraxis nicht zufällig als rechtswidrig bezeichnet. Vielmehr lag ihm eine Stellungnahme eines Mitarbeiters der BBV vor. In dieser Stellungnahme wurde
die liberale Genehmigungspraxis ausdrücklich verteidigt. Da dem Gericht aber auch Presseberichte, Stellungnahmen von Fachleuten und nicht zuletzt die Anträge der Hamburger Bürgerschaft vorlagen, sah es sich zu der zitierten Bewertung genötigt. Es drängt sich also der Eindruck auf, dass sich die BBV weder um das Gesetz noch um die Anträge der Bürgerschaft schert.
Da sich inzwischen die Lage der Hamburger Taxenunternehmer weiter verschlechtert hat, muss der Senat jetzt unverzüglich handeln. Im August 2002 wurde bei einer Felduntersuchung vom Taxengewerbe ein Stundenumsatz von knapp 11 Euro ermittelt. Die Auslastung betrug 20 Prozent. Bei solchen Werten kann kaum ein Taxenunternehmer wirtschaftlich arbeiten. Es ist offensichtlich bereits fünf nach zwölf und es fragt sich, wo der Staat mit seiner Fürsorgepflicht gerade für die kleinen Taxenunternehmen bleibt. Eine Frage stellt sich zusätzlich: Was hat die Handelskammer für das Taxengewerbe getan, außer Zwangsgelder einzuziehen?
Meine Damen und Herren, es besteht akuter Handlungsbedarf. Der Beobachtungszeitraum muss nun endlich beschlossen werden.
Mit dem zweiten Teil des Antrages wollen wir erreichen, dass einige bereits halbherzig eingeleitete Maßnahmen, die der Sicherheit der Fahrgäste dienen sollen, verbessert und mittelfristig durch sinnvollere Maßnahmen auf Bundesebene abgelöst werden.
Heute kann sich im Prinzip jeder Taxifahrer seinen Fahrerausweis selbst basteln. Die Taxenordnung schreibt nur vor, dass er einen Fahrerausweis mit vollem Namen und Lichtbild sichtbar anbringen muss. Die berechtigten Einwände des Datenschutzbeauftragten bei der Einführung der Fahrerausweise ignorierte man in der BBV. Sinnvoll ist dagegen ein genormter, amtlicher Fahrerausweis, bei dem der Name durch einen einfachen, kurzen Code ersetzt wird.
Da aber viele Nummern, Schilder und Ausweise, die heute für Taxen vorgeschrieben sind, offensichtlich nur eine sehr beschränkte Wirkung haben, müssen diese überdacht werden. Da das Kennzeichen der Taxe, wie bei jedem gewöhnlichen Pkw, immer noch das auffälligste Merkmal ist, sollte dieses als Hauptkennzeichnungsschild genutzt werden. Die derzeitige Ordnungsnummer, die hinten rechts in der Heckscheibe ein Schattendasein führt, sollte zusammen mit einer feststehenden Buchstabenfolge, zum Beispiel TX, TA oder TI ins Kennzeichen integriert werden. Damit wird Folgendes erreicht.
Zweitens: Pkws, die zwar in hellelfenbein lackiert sind, aber nicht als Taxen angemeldet sind, können nicht mehr illegal als Taxen genutzt werden.
Viertens: Der Taxenunternehmer spart unnötige Kosten, die bei der Einführung eines Zweikammerdachschildes anfallen würden. Da die Kennzeichen heute aber noch fahrzeuggebunden sind, könnte der Taxenunternehmer beim Fahrzeugwechsel nicht sofort das alte Kennzeichen mit integrierter Ordnungsnummer an der neuen Taxe anbringen. Hier müsste der Bund Maßnahmen ergreifen,
damit das Kraftfahrzeugbundesamt bei einem Wagenwechsel das alte Kennzeichen sofort für die neue Taxe freigeben kann. Diese Forderung wird von allen Hamburger Taxenverbänden mitgetragen. Die Durchführbarkeit wurde mit dem damaligen Innensenator Schill ausführlich diskutiert. In Hamburg sind die Kennzeichen mit dem Buchstaben TI frei. Dieser Maßnahme steht auf Landesebene also nichts im Wege. Um in Zukunft Kontrollen, insbesondere gegen Schwarzarbeit zu erleichtern, wäre es optimal, wenn der amtliche Fahrerausweis mit dem Sozialversicherungsausweis in Chipform kombiniert wird. Heute kontrollieren mehrere Behörden, Polizei, BBV und Zoll mit unterschiedlichen Befugnissen Fahrer und Fahrzeuge. Wird einem Leistungsempfänger eine geringfügige Beschäftigung genehmigt, könnte dies zukünftig auf dem Speicherchip oder einem Magnetstreifen vermerkt werden.
Moderne Taxameter oder Datenfunkgeräte, die mit solch einer Fahrerkarte aktiviert werden, können sich nach Erreichen der zulässigen Arbeitszeit oder bei einem zusätzlichen, nicht gemeldeten Arbeitsverhältnis automatisch abschalten. Damit hätten auch Taxenunternehmer und Funkzentralen bessere Möglichkeiten, entsprechende Vorschriften zu kontrollieren und einzuhalten.
Nach Durchsicht der Zusatzanträge der SPD und der GAL sind wir von der Ronald-Schill-Fraktion bereit, unseren Antrag wie folgt zu ändern:
Vom Zusatzantrag der SPD übernehmen wir die Ziffer 1 und die Ziffer 3. Entsprechend haben wir unseren Antrag verändert. Die Neufassung liegt Ihnen vor. Den Zusatzantrag der GAL lehnen wir ab.
Stimmen Sie dem Antrag zu, damit das Taxengewerbe wieder positiv in die Zukunft fahren kann. Die Taxifahrer werden es uns danken. – Danke schön.