Protokoll der Sitzung vom 12.02.2004

Herr Müller, wir haben uns in einem Forum im Rathaus mit den muslimischen Organisationen und mit den jungen Frauen mit Kopftuch hingesetzt. Da hätten Sie mal dabei sein sollen. Selbstbewusste Frauen, die im Studium sind und die nun alles andere als den Fundamentalisten angehören. Ich finde, die individuelle Begutachtung, das Disziplinarrecht muss ausreichen. Insofern lehnen wir als GAL dieses Gesetz ab, weil es nur Ressentiments schürt und nicht dazu beiträgt, Integration in unserer Stadt zu schaffen. – Danke.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort hat Herr Dr. Schinnenburg.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Keine Frage, Indoktrination an der Schule können wir nicht dulden. Wir können keine linke, keine rechte und auch keine religiöse Indoktrination dulden.

(Beifall bei Frank-Michael Bauer Partei Rechts- staatlicher Offensive)

Aber Religionen und religiöse Überzeugungen dürfen an der Schule kein Tabu sein. Das ist nicht nur eine Floskel. Schüler sollen sich mit anderen Überzeugungen an der Schule auseinander setzen können.

(Karen Koop CDU: Man muss erst einmal eine ha- ben!)

Das trägt zu ihrer persönlichen Reife bei, Frau Koop, wenn sie sich zum Beispiel mit christlichen Symbolen und Ideen auseinander setzen, aber genauso auch mit muslimischen Symbolen und Ideen. Das fördert die Toleranz der Schüler und – das ist der wichtigste Punkt – sie macht die Schüler später wesentlich unempfindlicher gegen Verführer. Wer zum ersten Mal nach der Schule mit dem Islamismus konfrontiert wird, ist wesentlich gefährdeter, auf die falsche Bahn zu geraten, als wenn sich damit bereits in der Schule im überschaubaren Rahmen unter Kontrolle der Lehrer auseinander gesetzt wurde. Im Übrigen gibt es noch Artikel 4 des Grundgesetzes, die Religionsfreiheit.

(Stephan Müller Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Das ist eine sehr eingeschränkte Betrach- tungsweise!)

Unüberlegte Radikalmaßnahmen sind sachlich falsch und verfassungsrechtlich fragwürdig. Ich verweise nur auf das Gutachten von Professor Battis für die Landtagsfraktion der SPD in Nordrhein-Westfalen in der gestrigen Frankfurter Allgemeinen Zeitung, das ausdrücklich festgestellt hat, pauschales Kopftuchverbot ist verfassungsrechtlich bedenklich. Im Übrigen muss man, abgesehen von der rechtlichen Problematik, mal untersuchen, ob ein Kopftuchverbot in Hamburg überhaupt sinnvoll ist. Wir sind der Meinung, dass ein Kopftuchverbot in Hamburg derzeit, unabhängig von juristischen Fragen, nicht sinnvoll ist.

Es gibt bisher keinerlei Berichte über negative Einflussnahmen durch Kopftuch tragende Lehrerinnen. Es gibt eine große Gefahr, dass der Staat an dieser Stelle vorgeführt wird. Was machen Sie denn, wenn Sie ein Kopftuchverbot einführen und diese Lehrerin kommt dann mit einem großen Schal, den sie kräftig am Hinterkopf hochzieht. Wie wollen Sie sich da vorführen lassen? Wo ist die Grenze zum Kopftuch? Was machen Sie mit derselben Lehrerin, die einen Zopf trägt und an diesem Zopf ein Tuch befestigt? Ist das für Sie auch schon ein Kopftuch? Müssen wir da einschreiten oder wird hier der Staat vorgeführt?

Im Übrigen frage ich mich auch, ob ein solches Verbot dem angestrebten Zweck überhaupt förderlich ist. Schauen wir in die Türkei. Sie haben seit vielen Jahren ein Kopftuchverbot, dennoch werden dort die Islamisten immer stärker.

(Bodo Theodor Adolphi Ronald-Schill-Fraktion: In den Dörfern!)

Ich glaube, dass gerade dort das Kopftuchverbot keinen guten Effekt gehabt hat.

Sollte es in Zukunft Berichte über Indoktrination durch ein Kopftuch geben, werden wir die Frage gern erneut prüfen. In jedem Falle – und da schließe ich mich voll Frau Goetsch an – ist zunächst eine sehr sorgfältige Untersuchung erforderlich, bevor ein solches Gesetz gemacht wird. Dazu gehört maßgeblich die Anhörung der Betroffenen. Dazu gehören die Lehrer, die christlichen Kirchen, seriöse Muslime, die Eltern und auch Verfassungsrechtler. Ein solcher Schnellschuss wie der vorliegende wird von der FDP nicht unterstützt. Wir unterstützen den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der SPD und der GAL)

Das Wort hat Herr Schill.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren! Schon wieder müssen wir uns mit dem Thema Islam und Islamismus beschäftigen. Die noch Abgeordneten meiner alten Fraktion haben eine Gesetzesänderung eingebracht, die sich im Kern mit dem Thema „Kopftuch in Schulen“ beschäftigt.

Wie Sie aus den Medien wissen, ist dieses Thema nicht nur in Deutschland hochaktuell. Frankreich wurde bereits angesprochen. Hier werden seit Monaten heftigste Debatten geführt. Unzählige Demonstrationen von Muslimen erschüttern die französische Republik. Als traditionell laizistischer Staat will die französische Regierung mit einem Totalverbot religiöser Symbole das Problem der Islamisierung in den Schulen unter Kontrolle bringen.

Wie sieht es dagegen bei uns in Deutschland aus? 35 Jahre nach der Kulturrevolution der Achtundsechziger können sich die Altachtundsechziger freuen. Die Zerstörung der bisher in unseren Breitengraden abendländischen Gesellschaftsformen ist nunmehr kurz vor der Vollendung. Die Achtundsechziger mit den Grünen als parlamentarische Speerspitze wollten mit allem, was bisher war, brechen.

(Werner Dobritz SPD: Ich wusste gar nicht, dass die so erfolgreich sind!)

Sie wollten die bestehenden Traditionen über Bord werfen sowie unsere Kultur und Weltanschauung radikal verändern. Als Mittel dienten die Armen und Verfolgten aus aller Welt. Am besten solche, die aus Kulturkreisen stammen, die mit den unserigen nichts zu tun haben.

An Hamburger Grundschulen gibt es Klassen, in denen es fast keine deutschen Kinder mehr gibt. In Moscheen und islamistischen Kulturzentren wird unverhohlen gegen die westliche Lebensart und die Gleichberechtigung von Mann und Frau gepredigt. Der Obergrufti der Altachtundsechziger, Günter Grass, plädiert in Lübeck dafür, eine Kirche in eine Moschee umzuwandeln. Und Johannes Rau setzt das islamische Kopftuch mit dem christlichen Kreuz oder der jüdischen Kippa gleich. Wo leben wir eigentlich? Welche kulturelle und geistige Deformation hat in unserem schönen Land nur stattgefunden? Ich kann nur ausrufen: Kehret um! Ich und meine Fraktion stemmen uns mit aller Macht dagegen, diesen Weg des kulturellen und gesellschaftlichen Niedergangs Deutschlands fortzusetzen. Wer jetzt nicht ein klares Stoppschild aufstellt und bekennt, dass es so nicht weitergeht, der versündigt sich an Deutschland und unserer abendländischen Kultur.

Unser Wertverständnis gebietet uns, uns gegen jede Form religiöser Fanatisierung zu stellen, und das von Anfang an. Es ist doch offensichtlich, dass es bei der Forderung, das Kopftuch in Schulen tragen zu dürfen, nicht um die Persönlichkeitsrechte von Mädchen oder Frauen geht. Mit dem Kopftuch haben die Taliban bei uns einen Fuß in der Tür.

(Wolf-Dieter Scheurell SPD: Dann war meine Großmutter auch eine!)

Es geht den Islamisten in Deutschland darum, unsere Gesellschaft zu islamisieren. Herr Neumann hier aus dem Parlament wird sicherlich über die Anschauung seines Schwagers reichlich Auskunft zu dem Thema Islamisierung geben können.

(Uwe Grund SPD: Stinkstiefel!)

Schauen Sie nach Frankreich und Sie werden erkennen, was uns blüht, wenn den radikalen Muslimen Tür und Tor geöffnet wird.

(Glocke)

Herr Schill, einen Moment. Ich erteile dem Abgeordneten Grund einen Ordnungsruf. Sie, Herr Schill, bitte ich um Mäßigung.

So weit dürfen wir es in Hamburg und in Deutschland nicht kommen lassen. Zahlreiche deutsche Bundesländer wie Bayern, BadenWürttemberg oder Niedersachsen planen, das Kopftuchverbot gesetzlich zu verankern. Berlin, Hessen und Saarland gehen sogar einen Schritt weiter und wollen ein generelles Kopftuchverbot im gesamten öffentlichen Dienst einführen. Richtig so. Keinen Fuß breit der Islamisierung Deutschlands. Keine Toleranz für die Zerstörung unserer Kultur, die auf dem christlichen Abendland beruht.

Es ist geradezu zum Lachen und wurde auch hier schon angesprochen, wenn man bedenkt, dass selbst in der Türkei das Tragen des Kopftuches in Schulen und im öffentlichen Dienst verboten ist. Ein islamisch und größ

tenteils asiatisches Land verbietet das Kopftuchtragen und wir im abendländisch europäischen Westen wollen das Kopftuchtragen erlauben. Wir brauchen uns dafür nicht zu entschuldigen, dass wir unsere Kultur und unser Wertverständnis verteidigen. Ein deformiertes Toleranzdenken einer Frau Jepsen darf hier nicht zu unserem Maßstab werden. Wer das tut, der schaufelt das Grab für Deutschland.

Daher ist das hier vorliegende Gesetzesänderungsmodell entsprechend dem französischen Modell grundsätzlich zu befürworten. Es plädiert für eine Verbannung aller religiösen Symbole und Kleidungsstücke aus der Schule. Wir von unserer Fraktion würden gern ein generelles Kopftuchverbot nicht nur in Schulen, sondern im gesamten öffentlichen Dienst haben, wie das auch letztendlich hier aus dem Hause schon befürwortet worden ist. Wir unterstützen daher grundsätzlich die Initiativen, die auch ein generelles Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst wollen. So zum Beispiel der Gesetzentwurf der CDU in Hessen. Dieses entspricht auch dem Wunsch der großen Mehrheit in Hamburg und in Deutschland. Da wir aber auch kleine Schritte in die richtige Richtung unterstützen, sind wir bereit, den vorliegenden Antrag hier und heute zu befürworten, um jede weitere Verzögerung zu unterbinden. – Danke schön.

(Beifall bei der Ronald-Schill-Fraktion)

Das Wort hat Herr Bauer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Frühauf hat in seinem Redebeitrag dezidiert dargelegt, warum, wieso, weshalb wir schnellstens ein so genanntes Kopftuchgesetz verabschieden sollten. In diesem Antrag geht es explizit um das Neutralitätsgebot von Lehrerinnen an staatlichen Schulen, um nicht mehr und nicht weniger.

Auch wenn in Hamburg zurzeit nur eine Kopftuch tragende Lehrerin in einer staatlichen Schule unterrichtet, brauchen wir gerade in Zeiten des ausufernden radikalmilitanten Islamismus eine klare gesetzliche Regelung, die Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches während der Schul- beziehungsweise Unterrichtszeit an staatlichen Schulen untersagt.

Es ist fast schon ein Treppenwitz der Weltgeschichte. In Deutschland tragen mehrheitlich türkische Frauen und Mädchen Kopftücher, andere Mitbürger muslimischen Glaubens so gut wie gar nicht. Aber in der Türkei ist das Tragen von Kopftüchern unter anderem in Schulen sowohl für Lehrerinnen als auch für Schülerinnen verboten sowie an Universitäten und in Behörden. Und was tun wir? Mehrere Bundesländer in ihrem fast schon religiös sich gebärdenden Multikultiwahn stellen sich dem entgegen. Das Kopftuch ist kein genuines religiöses Kennzeichen, sondern Ausdruck und Symbol für einen die Frauen unterdrückenden fundamentalistischen Islam. Frau Goetsch, gerade vor diesem Hintergrund müssen doch bei den Grünen die Alarmglocken läuten. Vernommen habe ich nichts. In dieser Frage sind Sie zerrissen, wie Sie treffend gesagt haben.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Das Kopftuch als Ausdruck eigener Frömmigkeit birgt wenig Probleme, sofern die Frau es aus freier Überzeugung trägt. Wenn eine Muslima jedoch als Lehrerin an Hamburger Schulen arbeiten möchte, fordert sie für ihr

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B D

eigenes umstrittenes Symbol Toleranz ein, die sie selbst durch das Tragen des Kopftuches im staatlichen Unterricht gegenüber den ihr anvertrauten Schülern nicht aufbringt. Das Kopftuch ist also auch ein Symbol der Intoleranz, aber auch ein Symbol, das sich gegen die Integration richtet. Wer aus Glaubensgründen nicht bereit ist, sich auf eine weltlich geprägte Kultur einzulassen, bleibt immer ein Außenseiter. Weder im Koran noch sonst wo wird das Tragen des Kopftuches explizit für muslimische Frauen und Mädchen festgeschrieben.

Ich möchte Ihnen die Koransure 33/59 nicht vorenthalten. Ich zitiere:

„Sage, Prophet, Deinen Frauen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie ihr Gewand überziehen sollen, wenn sie ausgehen. So ist es schicklich, damit man sie als ehrbare Frau erkenne und sie nicht belästige.“

Zitat Ende oder Sure Ende. – Also lässt die Sure 33/59 keinerlei Spielräume oder andere Interpretation zu, dass hier ausdrücklich das Kopftuch gemeint ist. Gemeint ist das Gewand, das die Blößen wie Dekolletee und Beine verdecken soll.

Unter dem Deckmantel der grundgesetzlichen Religionsfreiheit versuchen Islamisten, diesen Staat und die Gesellschaftsordnung zu unterwandern und die Ungläubigen zu bekämpfen. Nach jedem islamistischen Terrorangriff wird vonseiten der Politik und Kirche sowie anderen gesellschaftlich relevanten Institutionen in fast allen Medien versichert: Mit dem Islam habe das aber nichts zu tun. Haben sich diejenigen, die so etwas behaupten, schon einmal ernsthaft mit dem Islam und seiner Gewalttradition befasst? Warum ignoriert man einfach die Tatsache, dass allein im Koran über 200 Verfluchungen gegen die Ungläubigen, zu denen auch Christen und Juden gehören, ausgesprochen sind? Diese Suren sind zusammen mit der durchgängigen Gewaltpraxis des Islam ein so wesentlicher Bestandteil, dass man sie nicht einfach ignorieren kann.

Im Klartext: Jawohl, Frau Kiausch, das Kopftuch wird als politisches Kampfmittel eingesetzt. Es ist eine militante Kampfansage an die Werte unseres Grundgesetzes und Hamburger Verfassung. Wenn wir jetzt nicht rechtsstaatlich handeln, wird und kann das als eine unmissverständliche Aufforderung verstanden werden, dass Kopftuch tragende Lehrerinnen in Hamburg Zukunft haben. Dem müssen wir ohne Wenn und Aber hier und heute mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung entgegenwirken.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Weder in der Schule noch sonst wo in Hamburg darf offen gelebter und latenter Islamismus seinen unsäglichen Nährboden finden. Noch eine Schlussbemerkung: Sind sich die hier Anwesenden, die ein Kopftuch an staatlichen Schulen nicht verbieten wollen, eigentlich auch bewusst, was es für muslimische Mädchen in einer Klasse bedeutet, die nun gerade in ihren Familien durchgesetzt haben, kein Kopftuch tragen zu müssen, wenn ihre Lehrerin dieses trägt? Denken Sie bitte nicht nur einmal ernsthaft hierüber nach. – Danke schön.