Gerade in Chicago und seinem Hinterland leben viele deutschstämmige Auswanderer, die noch heute Deutsch sprechen. Allerdings holen viele ihre Abstammung und ihre Identität nur noch für die Öffentlichkeit hervor, wenn es die Situation erlaubt, denn viele deutschstämmige Amerikaner mussten aus Anlass des Verhaltens der Deutschen im Ersten und Zweiten Weltkrieg und auch erst kürzlich wegen der Nichtbeteiligung am Irak-Krieg ihre Identität geradezu verstecken.
In vielen Bereichen der Vereinigten Staaten wurde dort, wo viele Deutschstämmige leben, noch bis 1916 in Deutsch gepredigt und bis 1945 in den ersten Grundschuljahren ausschließlich auf Deutsch unterrichtet.
Ich meine aber, es wäre gut, unabhängig von anders gewichteten Entscheidungen der Regierung beider Länder, den freundschaftlichen Kontakt mit den deutschen Heimatvereinen in Chicago aufzunehmen und stärker zu pflegen. Einladungen an diese, organisierte Reisen von Hamburgern nach Chicago und ein verstärkter Schüleraustausch mit Hamburger Schulen bieten sich geradezu an.
Ich darf meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass der Senat auch ohne einen Zusatzantrag unsererseits diesen Punkt ebenfalls in der Städtepartnerschaft mit Chicago verfolgen wird.
Des Weiteren kann man von der Chicagoer Polizei einiges lernen. Als vor einigen Jahren die Städtepartner
schaft initiiert wurde, waren der frühere Bürgermeister Voscherau und der damalige Fraktionsvorsitzende der STATT-Partei, Markus Wegner, die einzigen in der damaligen Delegation aus Hamburg, die sich vom FBI in Chicago über Polizeitaktik, Polizeiorganisation und Abhörmaßnahmen informieren ließen. Bekanntlich zog die SPD für ihre Innenpolitik leider nie die richtigen Schlüsse.
Hingegen sind die Ausführungen zur kulturellen Anknüpfung mit Chicago beachtenswert. Insbesondere möchte ich hier einen Punkt ansprechen, der der Ronald-SchillFraktion besonders am Herzen liegt, denn die Stadt Chicago versteht es, besonders interessante Projekte zu begleiten und zu fördern, mit denen Jugendliche aus allen sozialen Schichten an künstlerische Betätigung herangeführt werden. Gerade Jugendliche aus sozialen Randgruppen, von denen es in Hamburg viele gibt, werden in Chicago seit langem über äußerst witzige und ideenreiche Workshops von der Straße geholt und wieder zu sinnvollen Tätigkeiten hingeführt. Hier könnte Hamburg etwas von seiner Partnerstadt lernen. Selbstverständlich unterstützt die Ronald-Schill-Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion, mit dem neue Impulse für unsere Freundschaft mit Amerika gesetzt werden können. – Danke.
Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 17/4160 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Somit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 80, Drucksache 17/4150, Antrag der Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes.
[Antrag der Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes – Drucksache 17/4150 –]
Diese Drucksache möchte die CDU-Fraktion federführend an den Rechtsausschuss und mitberatend an den Schulausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Frühauf wünscht es und bekommt es.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben zur Änderung des Schulgesetzes im Hinblick auf das Tragen eines Kopftuches und anderer Bekleidungsstücke im Schulunterricht einen Gesetzesentwurf eingebracht, mit dem religiöse, politische oder weltanschauliche Kleidung geregelt werden soll.
Das Bundesverfassungsgericht hat im September letzten Jahres den rechtlichen Rahmen für ein Kopftuchverbot an Schulen abgesteckt. Bundespräsident Rau hat gesagt, die öffentliche Schule muss für jeden zumutbar sein, ganz gleich, ob er Christ, Heide oder Moslem ist. Das ist richtig.
Christoph Böhr, stellvertretender Vorsitzender der CDU, sagte, die durch das islamische Kopftuch symbolisierte Rechts- und Gesellschaftsordnung sei mit der Verfassung
Kanzler Schröder und Guido Westerwelle fordern ein flächendeckendes Kopftuchverbot für die Bundesrepublik. Ebenso unterstützt das Bündnis türkischer Einwanderer diese Forderung. Nach dessen Auffassung hat ein Kopftuch als Symbol für einen fundamentalistischen Islam an Hamburger Schulen nichts zu suchen. Es fördere nicht die Integration, sondern sei integrationshemmend. Zwischen der individuellen Entscheidung, ein Kopftuch zu tragen, und dem Zur-Schau-Stellen eines Kopftuches im öffentlichen Dienst durch eine Beamtin bestehe ein himmelweiter Unterschied. So sehen wir es ebenfalls.
Das Kopftuch wird auch als politisches Symbol zur Kampfansage an die Werte unseres Grundgesetzes instrumentalisiert. Es steht oft für die Unterdrückung der Frau und die Ablehnung der westlichen Werte. Es steht auch für Abgrenzung, Intoleranz und damit für das Gegenteil dessen, was wir anstreben: Toleranz, Integration und ein gutes Zusammenleben.
Bischof Huber, Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche, sagte, Toleranz dürfe nicht zur Beliebigkeit werden. Die Demokratie müsse sich auch der Grenze ihrer Toleranz bewusst bleiben. Als Teil der Islamisierung sei das Kopftuch nicht mit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst vereinbar.
Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass das Einbringen religiöser oder weltanschaulicher Bezüge durch Lehrkräfte in Schule und Unterricht den in Neutralität zu erfüllenden staatlichen Erziehungsauftrag, das elterliche Erziehungsrecht und die negative Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler beeinträchtigen könne.
Es handelt sich bei dem vorliegenden Gesetzesentwurf um eine Konkretisierung der allgemeinen beamtenrechtlichen Dienstpflichten der Lehrkräfte im Hinblick auf ihr äußeres Auftreten. Die Meinungsfreiheit der Lehrkräfte ist dadurch nicht betroffen.
Sie ist grundsätzlich durch das Beamtenrecht geregelt, das ohnehin die Einflussnahme durch mündliche Bekundung verbietet. Die abstrakte Möglichkeit der Beeinflussung – ich wiederhole: die abstrakte Möglichkeit – der Schulkinder, die möglichen Konflikte und die Störung des Schulfriedens sollen ausgeschlossen werden. Es geht nicht um den Einzelfall. Im Übrigen muss sich der Beamte ohnehin durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung eintreten.
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass das Verbot des Kopftuchtragens im Schuldienst eine gesetzgeberische Entscheidung darstellt, die eine zulässige Einschränkung der Religionsfreiheit sei und auch im Einklang mit Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention steht. Dies ist durch alle Instanzen festgestellt worden.
Das Bundesverfassungsgericht hat dabei ferner klargestellt, dass alle Religionen gleich zu behandeln sind. Insoweit gab es in den letzten Monaten eine diffuse Diskussion in der Öffentlichkeit und in den Medien, weil manche das Bestreben haben, ihre eigene Religion vorzuziehen und dabei den Islam zu diskriminieren. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb klar gesagt, dass die Religionen auch bei einem Kopftuchverbotgesetz im Hinblick auf die beamtenrechtlichen Pflichten gleich zu behandeln sind. Das ergibt sich bereits aus der beamtenrechtlichen Verpflichtung in Artikel 33 Absatz 3 des Grundgesetzes, wonach alle Beamten ohnehin gleich zu behandeln sind.
Die Bundesländer, die versuchen, eine Ungleichbehandlung der Religionen herbeizuführen und allein auf ein Kopftuchverbot abstellen, diskriminieren nach unserer Auffassung nicht nur den Islam als Religion, sondern werden an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts letztendlich scheitern. Manche sagen, unsere abendländischen Religionen – zu denen wir stehen – müssten ausgenommen werden. Aber dies ist nicht Inhalt unseres Gesetzentwurfs. Hier sind alle Religionen gleichermaßen betroffen; es gibt keine Ausnahmen.
Das Bundesverfassungsgericht hat weiter ausdrücklich ausgeschlossen, dass Behörden oder Gerichte darüber von Fall zu Fall entscheiden dürfen. Insoweit erübrigt sich die Diskussion darüber, ob einzelne Personen oder einzelne Religionen von Verboten betroffen sein könnten.
Als Vorinstanz hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht hervorgehoben, dass das Neutralitätsgebot – und das ist für die GAL interessant – mit wachsender kultureller Vielfalt und einem zunehmenden Anteil bekenntnisfreier Schüler zunehmend an Bedeutung gewinnt und nicht etwa – wie die GAL fälschlich annimmt – aufzulockern sei, weil die religiöse und kulturelle Vielfalt inzwischen das Leben in der Schule prägt.
hören Sie zu, sonst verstehen Sie es wieder nicht – dass es dem Gesetzgeber freisteht, den Rahmen abzustecken, in dem die Einschränkung erfolgt. Es ist wichtig, dieses klarzustellen. Das heißt, es geht hier nicht um Bekleidung, auch nicht um Schmuckstücke, die man um den Hals trägt – wie etwa ein Kreuz an einer Kette – und es geht schon gar nicht um Kreuze an der Wand. Dies ging bei der Diskussion in den Medien munter durcheinander. Das Symbol Kreuz ist längst ausgeurteilt. Hier hat das Bundesverfassungsgericht längst entschieden, dass das Kreuz abgenommen werden muss, wenn jemand dieses wünscht.
Schon gar nicht geht es um Adventskränze oder Tannenbäume, die als heidnische Bräuche weder religiöse Symbole darstellen noch Bekleidung sind. Schließlich – auch das muss man wissen – betrifft das Verbot nicht die konfessionellen oder die Privatschulen.
Der Zeitpunkt, ein solches Gesetz einzubringen, ist richtig. Wenn nicht rechtzeitig eine Regelung getroffen wird, dann wird es in absehbarer Zeit zu Konflikten kommen. Es befindet sich eine Anzahl von Kopftuchträgerinnen im Lehramtsstudium. Andere Länder wie Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Berlin sind dabei, entsprechende Gesetze auf den Weg zu bringen oder wollen dies tun.
Außerdem ist dann – wenn andere Länder vorangehen – zu erwarten, dass die Lehramtsbewerberinnen aus anderen Bundesländern nach Hamburg kommen werden. Hamburg war sicher unter Rotgrün dafür bekannt, dass die Probleme immer erst groß werden mussten – die größte Drogenszene, die Hauptstadt des Verbrechens und die gescheiterte Integration in Wilhelmsburg –, bevor man sie zu lösen begann. Das muss nicht so sein. Man kann handeln, bevor die Konflikte entstehen und bevor das Problem so groß wird und man zu spät kommt.
(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive – Antje Möller GAL: Das hat alles was mit dem Kopftuch zu tun, das die Lehrerin trägt? Das ist doch Unsinn!)
Unser Gesetz ist auch kein Schnellschuss, wie bereits in der Presse zu lesen war. Wir arbeiten seit vielen Monaten intensiv an dem Thema, und zwar so, wie man es von Politikern erwarten kann, die vorausschauend handeln. Wir haben uns mit den Ansichten der Islamwissenschaftler, der türkischen Gemeinde und den Gesetzesentwürfen der anderen Bundesländer juristisch auseinander gesetzt, um deren Fehler zu vermeiden.
Wenn man hört, dass sich die CDU noch nicht ausreichend mit dem Thema befasst hat, dann mag es sein, ist aber keine Entschuldigung dafür, um dieses Gesetz im Ausschuss zu beerdigen. Andere Bundesländer sind schneller; auch dort ist die CDU mit dabei.
Nach der Wahl – so ist meine Befürchtung – wird das Thema nicht mehr händelbar sein. Herr von Beust schweigt,