Nach der Wahl – so ist meine Befürchtung – wird das Thema nicht mehr händelbar sein. Herr von Beust schweigt,
Aber er schweigt zu einem Thema, das das Bundesverfassungsgericht als eine der größten gesellschaftspolitischen Herausforderungen unserer Zeit bezeichnet hat.
Ich glaube, eine klare Position zu dieser Frage wäre nicht schlecht. Die Menschen wollen dazu etwas hören, sie wollen nicht wissen, wie viel Bier man trinken muss, um lustig zu werden.
Der Bürgermeister verzichtet – wenn auch nicht ganz – auf politische Themen, denn immerhin hat er eine Koalitionsaussage zugunsten der FDP gemacht. Diese hat sich
Eine weitere Baustelle in der Schulbehörde möchte der Senator von der FDP ebenfalls nicht haben; auch das ist verständlich, aber keine Entschuldigung, wenn man vorausschauend Politik für die Bürger dieser Stadt machen will. Mit einer FDP-Regierungsbeteiligung wird es kein Kopftuchverbot geben, ebenso wenig mit der GAL und vermutlich auch nicht mit einer großen Koalition, denn die SPD ist in dieser Frage gespalten.
Es besteht aus diesem Grund nur jetzt die letzte Chance, parteiübergreifend – wie es bei einer solchen Frage durchaus sein sollte – ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Nach der Neuwahl besteht dafür möglicherweise keine Chance mehr.
Es wäre schade, wenn Hamburg die Chance vergibt, in dieser Frage noch tätig zu werden. Das gleiche Dilemma gibt es in Berlin, wo die SPD ein solches Gesetz dringend einführen möchte, aber die PDS verhindert es. Das Gleiche wird der SPD hier mit der GAL und möglicherweise auch der CDU mit der FDP passieren.
Ich kann nur an Sie appellieren: Tun Sie einen Schritt in die richtige Richtung, kneifen Sie nicht, haben Sie Mut, das Thema zu diskutieren und eine Entscheidung zu treffen. Deshalb schieben Sie dieses Thema nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auf.
Nun wird uns Frau Kiausch – das habe ich an Ihrem Handzeichen gesehen – erzählen, warum sich der Kanzler und das Bundesverfassungsgericht irren und warum früher alles besser war. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst, Herr Frühauf, muss ich Ihnen sagen, dass Sie sich irren. Ich werde nämlich nicht auf den Kanzler und auch nicht weiter auf das Bundesverfassungsgericht eingehen,
sondern ich werde mich einer juristischen Deutung des Gerichtsurteils – das im Übrigen, das darf man nicht vergessen, zwei Voten hat – enthalten.
Das Kopftuchverbot ist ein außerordentlich wichtiges Thema. Ich lehne es ab, mich auf viele Menschen zu berufen, die hier schon festgelegt sind. Meine Fraktion ist nicht festgelegt und ich bin froh darüber, denn es ist eine Frage, die jeder Einzelne mit sich selbst ausmachen und dann mit anderen darüber diskutieren muss. Wenn Sie das schon getan haben, dann ist es Ihre Sache.
Für mich ist nur eines sicher, dass dieses, wenn man ein Verbot haben will, einer gesetzlichen Landesregelung bedarf. Alles andere ist offen. Deswegen stelle ich auch nur Fragen und versuche, die Problematik zu beleuchten.
Es geht doch schon damit los, wie man das Kopftuch betrachtet. Ist es ein religiöses Bekleidungsstück oder ein Teil der Religionsausübung? Ist es ein Symbol der Ungleichheit zwischen Mann und Frau oder ist es das Symbol für eine politische Einstellung, nämlich zum Islamismus.
(Norbert Frühauf Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Sie hätten mal das Urteil lesen sollen; das steht da alles drin!)
Wenn man ein Verbot will, verehrter Herr Frühauf, dann muss man sich zumindest tendenziell für eine dieser Deutungen entscheiden und daraus seine Schlüsse ziehen. Denn eine objektive Begriffseinstellung kann man dazu nicht gewinnen, die Beurteilung des Kopftuches wird immer subjektiv sein.
Wenn es dann schon so ist: Welche Rolle misst man dann eigentlich dem subjektiven Grund bei, der eine Frau dazu bringt, ein Kopftuch zu tragen? Spielt das eigentlich keine Rolle? Juristisch kriegen Sie das weggebügelt, das weiß ich auch, Herr Frühauf. Aber für mich ist das schon eine Frage. Wenn es objektiv nicht definierbar ist, dann muss man die subjektiven Gründe auch gelten lassen und sich darüber Gedanken machen.
Wie ist es mit der Religionsfreiheit? Wird sie beeinträchtigt oder nicht? Wie hoch schätzen wir – das ist ein ganz anderer Komplex – eigentlich die Toleranz und die Religionsfreiheit in einer Weltstadt und Metropole, die Hamburg schließlich sein will, ein? Das ist ein Gesichtspunkt, den man immerhin einmal ventilieren kann.
Ist es eigentlich der richtige Weg, wenn man sich für eine bestimmte – nämlich politische – Deutung entschieden hat, das Symbol zu verbieten? Hier habe ich allergrößte Zweifel, dass dies der richtige Weg ist. Ich frage mich, ob es dann auch nur in einer relativ kleinen Gruppe, nämlich bei beamteten Lehrerinnen, so sein soll? Das ist die Frage. Man kann zu dem Ergebnis kommen, dass man das will. Aber man kann mit einer gewissen Berechtigung auch die Frage stellen – wenn man Befürchtungen in der Schule hat –, ob nicht in erster Linie die Aufsichtsorgane und Eltern gefordert sind? Das wäre auch eine Antwort.
Und dann, meine Herren, ist die Sache relativ unrund: Warum eigentlich nur in Schulen? Können Sie mir sagen, was in Kindergärten anders ist
und ob es nicht die kleineren Kinder sind, die in einem stärkeren Maße beeinflussbar sind als Schüler, gerade auch ältere Schüler?
Stellen Sie sich einmal vor, es gibt vielleicht auch einmal muslimische Richterinnen. Was wollen Sie dann tun? Es gibt so viele offene Fragen, dass man sich nicht zu genieren braucht, wenn man sagt, dass diese Fragen nicht durchleuchtet sind und wir noch etwas Zeit brauchen, um hier eine Debatte zu führen, die subjektive und möglicherweise und – da habe ich meine Zweifel – auch ob
Im Übrigen scheint mir, dass die Zeit, die Sie für Ihren Gesetzentwurf gewählt haben, Herr Frühauf, gerade nicht geeignet ist, ein solches Thema zu behandeln.
Denn wenn ich bei Ihnen aus einer bestimmten Richtung höre, dass das eine Kampfansage, eine Abgrenzung gegen alles Mögliche – Intoleranz und Teil der Islamisierung – sei, dann kann ich nur sagen: Du lieber Gott!
(Norbert Frühauf Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Das habe nicht ich gesagt, sondern der Bi- schof!)
Unser Weihbischof – um darauf einzugehen – hat etwas sehr Kluges gesagt: Man sollte dieses Thema ruhig debattieren und klug aufeinander zugehen. Das ist ein sehr guter Rat, den alle beherzigen sollten.
(Beifall bei der SPD, der GAL, der CDU und der FDP – Norbert Frühauf Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Das haben Sie in der Drogenpolitik auch jahrelang getan!)
Ich meine, dass eine Ausschussüberweisung dem Entwurf außerordentlich gut tun würde, weil man dann in Ruhe versuchen kann, Antworten zu finden und abzuwägen. Das Thema verdient es. Ich glaube, dass es Hamburg gut ansteht, sich gründlich, so objektiv, wie es geht, und klug zu entscheiden.
Soweit zum Kopftuch. Ich freue mich, dass wir in diesem Hause eine Debatte geführt haben, die über das Kommunale hinausgeht. Gestatten Sie mir, da ich an diesem Platz wahrscheinlich nicht mehr zu sehen sein werde, einige persönliche Worte.