Aber vielleicht liegt es daran, Herr Kerstan, dass es in diesem Haus so viele Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gibt, die solche Vorgänge nicht kennen.
Noch einmal: Dass die Bürgerinnen und Bürger gewollt haben, dass alles so weitergeht und der Krankenhausbereich LBK irgendwann in eine Schieflage kommt, wo man
sich ernsthaft um seine Zukunft Gedanken machen muss, kann ich bei dem Volksentscheid beim allerbesten Willen nicht lesen. Ich lese aus dem Volksentscheid, dass die Krankenhäuser in Hamburg gesichert werden sollen.
Dieses Ziel ist mit diesem Vertrag erreicht. Ich gehe fest davon aus, dass diejenigen – wenn wir das in den nächsten Wochen in den Ausschüssen und hier in einer ersten und zweiten Lesung beraten –, die sich nicht ganz hartnäckig dagegen sträuben, die Erkenntnis gewinnen werden, dass wir etwas Gutes vorgelegt haben. – Vielen Dank.
Ich rufe Punkt 10 auf, Drucksache 18/340, Große Anfrage der SPD-Fraktion: Was wird aus Nagels PolizeirechtsWunschkatalog?
[Große Anfrage der Fraktion der SPD: Was wird aus Nagels Polizeirechts-Wunschkatalog? – Drucksache 18/340 –]
Die Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Innenausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Dressel.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn der Senat mit der gleichen Sorgfalt und Mühe sein Polizeirechtsentwurf erarbeitet, wie er diese Große Anfrage der SPD-Fraktion beantwortet hat, dann verheißt das nichts Gutes. Auch sonst steht Ihr großer Wurf – wie Sie ihn jetzt überall mit martialischen Einzelankündigungen wie zum Beispiel Elektroschocker und andere Dinge avisieren – bisher unter keinem guten Stern.
Der erste Punkt ist, dass Sie in der ganzen Debatte so tun, als sei das Hamburger Polizeigesetz von 1966 und damit in allen Punkten von vorgestern. Sie müssen sich einmal die Realität vor Augen führen. Das Gesetz ist seitdem fünfzehnmal und immer wieder, und zwar insbesondere auch mit Ihrer Zustimmung und unter Ihrer Mitwirkung, aktualisiert und damit neuen Herausforderungen angepasst worden. Das geschah zuletzt durch Ihren Senat, nämlich bei der Neuregelung des Abschleppwesens im letzten Jahr und – noch während unserer Regierungszeit – im Hinblick auf die Hundeverordnung, auf die Ingewahrsamnahme für mutmaßliche Dealer und hinsichtlich des Wegweisungsrechts. Es hat also zahlreiche Verschärfungen gegeben, die sich bewährt haben und zu denen Sie auch heute stehen.
Der zweite Punkt ist, dass Sie es von Ende 2001 bis heute nicht geschafft haben, einen richtigen Gesetzentwurf vorzulegen.
(Christoph Ahlhaus CDU: Sie haben es 40 Jahre nicht geschafft, ein Gesetz zu machen! – Wolfhard Ploog CDU: Was haben Sie gegen Verbesserun- gen?)
Erst konnten Sie sich mit der FDP nicht einigen und seit der Neuwahl gab es ständig neue Wunschkataloge, Ideen
Der dritte Punkt ist, dass die Dichte Ihrer Ankündigungen zum neuen Polizeirecht genauso schnell zunimmt wie die Polizeiproteste in dieser Stadt zu Ihrem Sparkurs bei der Inneren Sicherheit. Da besteht ein ganz deutlicher Zusammenhang, denn es ist keine Erfindung der Opposition, sondern die Feststellung vieler Polizisten, dass Sie Ihr überzogenes Tamtam um das Polizeirecht in Wahrheit auch als riesiges Ablenkungsmanöver von Ihren Einschnitten bei der Inneren Sicherheit inszenieren wollen. Dazu kann ich Ihnen gern auch im Namen vieler Kollegen aus der Polizei nur mitteilen: Diese politische Rechnung wird für Sie nicht aufgehen!
Wenn Ihre Gleichung so aussieht, der Polizei erst in die Taschen zu greifen und ihnen dann quasi als Ausgleich mehr Rechte zu geben, dann liegen Sie ziemlich neben der Spur.
Wenn Sie einmal mit den Kollegen sprechen, dann würden Sie mitbekommen, dass die Sorgen um die Stellensituation und um weitere Sparideen aus den Häusern Peiner und Nagel weitaus größer sind als die Fragen hinsichtlich der Präzisierung einzelner rechtlicher Rahmenbedingungen. Aber Ihr Gesprächsfaden in Richtung Polizei scheint nach Ihrem gescheiterten Gipfel ziemlich abgerissen zu sein. Es ist kein Wunder, dass Sie diese Entwicklung nicht mitbekommen haben.
Der vierte Punkt ist die Frage nach dem überparteilichen Konsens in Grundfragen des Polizeirechts, den es in vielen zentralen Fragen über viele Jahre hinweg gab. Auch Sie, lieber Kollege Warnholz, haben im "Hamburger Abendblatt" gesagt, dass Sie in dieser Frage einen überparteilichen Konsens anstreben wollen.
Nach Ihrem verkorksten Polizeigipfel kann man verstehen, dass Sie auf Runde Tische keine Lust mehr haben, aber dass Sie jetzt in einer solchen Grundfrage für die Sicherheit dieser Stadt von einem Konsens nichts mehr wissen wollen – das belegt diese Anfrage leider –, finden wir sehr bedenklich.
Wer die Einbringung eines neuen Polizeirechts als Fortsetzungsshow inszeniert, der hat offenbar kein Interesse an seriösen Lösungen. Sie wollen offenbar nur Ihren Entwurf durchzocken und das ist in jedem Fall keine gute Nachricht für die Polizei und für die Innere Sicherheit in dieser Stadt.
Sehr freigiebig sind Sie dafür in Ihren Superlativen, die Sie Ihrem Entwurf verpassen, bevor ihn überhaupt jemand zu Gesicht bekommen hat. Da gibt es so schöne Worte wie das "knackigste,
das modernste, das effektivste und das schärfste Polizeigesetz Deutschlands soll es sein". Sehr interessant nur,
dass Ihre CDU-Länderkollegen in Hessen, Niedersachsen und Bayern exakt das Gleiche von ihren Entwürfen behaupten. Insofern sind wir sehr gespannt, wie dieser CDU-Wettlauf um das härteste Polizeigesetz in Deutschland aussehen wird. Auch das beweist, wie viel Show bei Ihren Ankündigungen dabei ist.
Die Frage – der Bürgermeister ist nicht da – muss trotzdem erlaubt sein, wie sich diese knackigen Ankündigungen mit der Maßgabe des Bürgermeisters vertragen, der in einem Interview mit dem "Hamburger Abendblatt" gesagt hat, keine Rechtspolitik zu machen, die dem Ruf Hamburgs als Metropole schaden könnte.
Auf diese Frage müssen Sie sich möglichst schnell richtig knackige, richtig scharfe Antworten gefallen lassen.
Wir wollen von Ihnen konkrete Nachweise, wo wir wirklich ein Gesetzesdefizit und wo nur ein Vollzugsdefizit haben. Dazu in der Senatsantwort – die haben Sie vorliegen –: Fehlanzeige. Wie sieht es mit der konkreten Erforderlichkeit eines verlängerten Unterbindungsgewahrsams aus? Senatsantwort: Fehlanzeige. Welche konkrete Notwendigkeit gibt es für eine präventive Telefonüberwachung? Wie sieht es mit dem Schutz von Berufsgeheimnisträgern, von Rechtsanwälten und Journalisten an dieser Stelle aus? Dazu in der Senatsantwort: Fehlanzeige.
Besonders schief läuft die Diskussion bei den verdachtsunabhängigen Kontrollen. Dafür haben wir im Bundesgrenzschutzgesetz und auch im Gesetz zur Datenverarbeitung in der Polizei Rechtsgrundlagen. Wie werden diese angewandt? Reichen sie aus oder nicht? Auch auf diese Fragen: Nur Fehlanzeigen bei den Antworten des Senats.
So einfach können Sie es sich nicht machen, wenn es um fundamentale Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger geht. Sie müssen dem Parlament und damit der Stadt nachweisen, wo und warum eine bestehende Rechtsgrundlage nicht reicht. Dass Sie nachher ein Gesetz als besonders knackig verkaufen können, mag in Ihren Ortsvereinen reichen, aber für eine Begründung vor dem Verfassungsgericht nicht.
Wir Sozialdemokraten werden für notwendige Veränderungen einen eigenen Entwurf vorlegen, den wir zurzeit mit Rechtsexperten und Polizeipraktikern abstimmen. Auch wir können uns maßvolle Korrekturen und Ergänzungen beim SOG vorstellen. Vielleicht wird es sogar die eine oder andere Übereinstimmung mit Ihnen geben. Wir wollen einen Entwurf, der tatsächlich mehr Sicherheit bringt, der aber auch rechtsstaatlich vertretbar sein muss. Wir wollen kein Showgesetz mit populistischer Scheinsicherheit.
Deshalb mein Appell an Sie: Machen Sie keinen Entwurf, über dem Schills Schatten liegt. Lassen Sie uns in den kommenden Monaten in diesem Hause konstruktiv, kritisch und vielleicht auch an einigen Stellen gemeinsam einen richtigen Weg für die Novellierung des Polizeirechts finden. Das wäre ein gutes Signal für die Polizei und für die Innere Sicherheit in dieser Stadt. Wir Sozialdemokraten werden dazu einen konstruktiven Beitrag leisten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich, Herr Dr. Dressel, stehen wir auch weiterhin – so wie es Karl-Heinz Warnholz bereits vor einem Jahr angeboten hat; Sie haben ihn da richtig zitiert – für konstruktive Gespräche mit der Opposition zur Verfügung. Natürlich wollen wir auch weiterhin den großen Konsens über ein gemeinsames Polizeirecht. Dann müssen Sie aber langsam einmal sagen, was Sie eigentlich wollen.
Die CDU-Fraktion wird sich am Wochenende abschließend mit den Eckpunkten für ein neues Polizeirecht in Hamburg befassen und dann auch der Öffentlichkeit vorstellen. Wir wollen noch in diesem Jahr ein völlig neues Polizeirecht für Hamburg auf den Weg bringen. Doch der SPD – das muss ich der Anfrage entnehmen, Herr Dr. Dressel – geht es auf einmal nicht schnell genug. Sie wollen bereits heute – und auch über die Anfrage – über Einzelheiten im Ausschuss diskutieren, haben aber selbst, wie Sie eben zugegeben haben, noch nichts vorgelegt.