Wir müssen uns die Fälle im Detail angucken. Es gibt viele gute Ansätze, aber es fehlt die klare Linie. Es fehlt der große Wurf. Es fehlen die Prioritäten. Das heißt, man muss klar sagen, was als Erstes wichtig ist, was als Zweites kommt und was man streichen kann. Es fehlt natürlich die Perspektive über die weitere Zusammenarbeit mit den anderen Stadtstaaten wie Bremen oder Berlin und es fehlt die Zusammenarbeit mit Niedersachsen. Wir haben die Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein begonnen, wir haben mit Dataport ein gutes Jointventure, aber das kann doch keine Sackgasse, sondern nur der Anfang gewesen sein. Alle einzelnen Aussagen dazu sind nichtssagend beziehungsweise kommen nicht vor. Deshalb freue ich mich, Herr Niedmers, dass wir das in den Ausschüssen beraten werden, um zu sehen, was wir machen können.
Ich begrüße, dass das Thema mittlerweile mit Engagement und Verve diskutiert wird, möchte aber doch noch etwas Wasser in den Wein kippen.
Erstens: Der überregionale Pressespiegel von heute sagt zum Thema "Städte lassen Mitsprache zu", dass Hamburg leider von 17 Städten, die auf 14 Plätze verteilt worden sind, nur auf Platz neun gelandet ist.
(Volker Okun CDU: Das ist besser als der HSV! – Gegenruf von Michael Neumann SPD: Auch als St. Pauli!)
Das spricht nicht dafür, dass alles, was in dieser Senatsdrucksache steht, stimmt, jedenfalls wird es nicht alles so angenommen, wie hier gerade behauptet wurde.
"Die wichtigsten Kriterien für die Umsetzungsreife und die Prioritätensetzung zwischen den einzelnen Projekten sind dabei … die potenzielle Zahl und Bedeutung der Nutzerinnen und Nutzer …"
Da wäre meine Frage an dieser Stelle, woran der Senat die Bedeutung von Nutzerinnen und Nutzern festmacht, ob die Bedeutung vom Kontostand abhängig ist, vom Parteibuch, der Zahl der Aufsichtsratsposten oder vom Wohnort.
E-Government kann nur funktionieren, wenn wirklich alle Teile der Bevölkerung eingebunden sind. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass Menschen, die aufgrund von Krankheiten und Behinderungen nur eingeschränkten Zugang zum Internet haben, durch gezielte barrierefreie Angebote in die Lage versetzt werden zu partizipieren. Dazu muss man natürlich in der Lage sein, Behinderungen jenseits des Stichworts Verkehrsbehinderungen wahrzunehmen, wie es in der Drucksache als einziges Wort dazu zu finden ist.
Außerdem gehört zu echter Partizipation, dass sozial schwachen Bürgerinnen und Bürgern Hamburgs die Möglichkeit gegeben wird, kostenlos Zugang zu Computern zu erhalten, von denen aus sie die Angebote dann auch wahrnehmen können. Die digitale Spaltung der Gesellschaft schafft nämlich sonst neue Teilhaberinnen und Teilhaber an der neuen Form von Demokratie und den Rest, der auf die zeitraubenden Verfahren in den Ämtern zurückgeworfen ist.
Erfreulich ist dagegen, dass Hamburger Gesetzestexte jetzt nach mehrjähriger kostenpflichtiger Pause wieder kostenlos zu erhalten sind. Da scheint jemand verstanden zu haben, dass es auch finanzielle Hindernisse geben kann, die echte Partizipation verhindern.
Einen weiteren Punkt möchte ich hier noch ansprechen, und zwar einen Blick in den aktuellen Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten, der nämlich zeigt, dass es auch aus datenschutzrechtlicher Sicht sehr wohl noch Handlungsbedarf gibt. Die Kritik des Datenschutzbeauftragten betrifft das Wort INEZ, ein Verfahren zur integrierten Erfassung und Bearbeitung von Zuwendungen. Da die Zuwendungsempfänger meist Freie Träger sind – im Sozialbereich größtenteils –, werden die Daten ihrer Klientinnen und Klienten häufig mit verarbeitet. Darunter befinden sich sehr sensible Sozial- und Gesundheitsdaten.
Der Datenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass in solchen sensiblen Fällen Passwörter zur Identifizierung der Mitarbeiterinnen der Freien Träger nicht ausreichen, da sie zu unsicher sind. Die Behörde für Soziales und Familie hat aber bis heute keine Vorschläge für ein sicheres Verfahren gemacht.
Auch scheint bei Menschen, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen, nicht so wichtig zu sein, dass die Daten tatsächlich anonymisiert werden und einzig der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter zugänglich sind. Der Datenschutzbeauftragte stellt also abschließend fest, dass die Anforderungen des Hamburgischen Datenschutzgesetzes nicht erfüllt sind. Da diese Sachverhalte in der vorliegenden Drucksache überhaupt nicht erwähnt werden und ich mir sicher bin, dass Sie sie erwähnt hätten, wenn Sie mittlerweile Abhilfe geschaffen hätten, gehe ich davon aus, dass die Missstände weiter vorliegen. Ich bitte Sie im Namen der GAL, da Abhilfe zu schaffen. – Danke schön.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 18/533 an den Haushaltsausschuss zu? – Damit ist die Überweisung erfolgt.
Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 12 und 21, Drucksachen 18/483 und 18/525, die Große Anfrage der SPDFraktion: Ausbau von Ganztagsschulen in Hamburg, Verzögerungen, Qualitätsverschlechterungen und einseitiger Ausbau von Gymnasien? und Senatsantrag: Rahmenkonzept für Ganztagsschulen in Hamburg.
[Große Anfrage der Fraktion der SPD: Ausbau von Ganztagsschulen in Hamburg: Verzögerungen, Qualitätsverschlechterungen und einseitiger Ausbau von Gymnasien? – Drucksache 18/483 –]
[Antrag der Fraktion der SPD: Das bessere Konzept für Ganztagsschulen – Klasse statt Masse – Drucksache 18/764 –]
Die GAL-Fraktion möchte alle drei Drucksachen an den Schulausschuss überweisen. Wer begehrt das Wort? – Frau Boeddinghaus, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir müssen heute sicher nicht darüber debattieren, ob wir Ganztagsschulen brauchen, aber wir müssen sicher über die Fragen diskutieren, wie Ganztagsschulen eingeführt werden, wo sie eingeführt werden, wie sie organisiert sind und mit welchen Mitteln sie ausgestattet werden. Wir wollen Ganztagsschulen, die ihren Namen wirklich verdienen. Das sind Schulen – man muss das bei so vielen Fälschungen, die im Moment im Umlauf sind, noch einmal ganz deutlich sagen –, die die individuelle Förderung des einzelnen Kindes in den Mittelpunkt ihrer Ganztagsschulpädagogik stellen, die gute Konzepte vorlegen, die eine sinnvolle Einteilung des Unterrichts über den ganzen Tag gewährleisten, und man braucht ausreichende Mittel.
Deshalb setzen wir auf Klasse statt Masse. Wir wollen pro Jahr zehn bis 15 Ganztagsschulen in Hamburg einrichten, die vorher ein gutes Konzept vorlegen und die – ganz wichtig – regional- und schulformgerecht sind. Ganztagsschulen light zugunsten einer einzelnen Schulform lehnen wir dagegen ganz entschieden ab.
Der Senat betreibt einen wirklich ärgerlichen Etikettenschwindel und diskreditiert damit das notwendige und wichtige Ganztagsschulprojekt. Um die überhastet eingeführte Schulzeitverkürzung zu finanzieren, werden alle Hamburger Gymnasien kurzerhand in eine Mogelpackung gesteckt, auf der "Ganztagsschule" steht. Öffnet man diese Verpackung, so sieht man wirklich nichts Neues und ausschließlich mehr vom Gleichen, nämlich lediglich die Verlängerung des Unterrichts in den Nachmittag, mit Essen auf Rädern oder Plastikgeschirr in unfertigen Kantinen.
40 Prozent der Bundesmittel fließen alleine in die Umbaumaßnahmen, bei denen aus Klassen- oder Kellerräumen Kantinen werden sollen. Fertig gestellt ist bis heute – drei Wochen nach Schulbeginn – im Übrigen kaum eine Kantine und in vielen Schulen wird es auch noch lange dauern.
Die Bundesregierung hat mit ihrem Investitionsprogramm "Zukunft, Bildung und Betreuung" wahrlich andere Ziele verfolgt, als einem Senat unter die Arme zu greifen, der ein Prestigeobjekt, nämlich das Abitur nach 12 Jahren auf Biegen und Brechen durchsetzen musste, obwohl er wusste, dass ihm die Mittel dafür fehlten und nun die Zeche die Schülerinnen und die Lehrerinnen zahlen lässt.
Zahlen müssen auch die schon bestehenden echten Ganztagsschulen. Sie müssen insgesamt 80 Stellen abgeben. Meine Damen und Herren von der CDU, ist Ihnen eigentlich bewusst, dass Ganztagsschulen in Mümmelmannsberg, Steilshoop und Wilhelmsburg, die in sozialen Brennpunktgebieten wichtige Arbeit leisten, die Unterrichtsverdichtung der siebten Klassen in den Gymnasien finanzieren? Das bedeutet drastische Kürzungen
von dringend notwendigen Fördermaßnahmen in diesen betroffenen Stadtteilen mit ungeahnten Folgen. Das ist eine unverantwortliche Umverteilungspolitik.
Es kommt noch schlimmer, meine Damen und Herren! Um die nächste Runde Ganztagsschulen ab 2005/2006 zu finanzieren,
"Die speziellen Stundentafeln … der Schulen für Geistigbehinderte und der Schulen für Körperbehinderte werden gesondert und in mehreren Schritten unter Beachtung der Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung verändert."
Anders formuliert: Um an anderer Stelle Ganztagsbetriebe zu finanzieren, sollen Sonderschulen, die in aller Regel auch ganztägig arbeiten, in ihren Zuwendungen beschnitten werden. Was ist das für eine doppelzüngige Politik, die einerseits auf dem Papier wohlfeile Worte über die heile Ganztagsschulwelt findet, dann aber in der Realität, in der konkreten Umsetzung zutiefst ungerecht und unsoziale Fakten schafft.