Protokoll der Sitzung vom 22.09.2004

Ich bitte nun Frau Thomas, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf wird vorgenommen.)

Ist ein Mitglied dieses Hauses nicht aufgerufen worden? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und die Stimmabgabe abgeschlossen ist. Damit erkläre ich die Wahlhandlung für geschlossen. Ich bitte, nun die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung geschlossen.

Unterbrechung: 16.43 Uhr –––––––––– Wiederbeginn: 16.49 Uhr

Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt. Bei der Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichtes sind 117 Stimmzettel abgegeben worden. Davon war kein Stimmzettel ungültig. Auf Frau Dr. Susanne Rubbert entfielen 106 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen. Damit ist Frau Dr. Rubbert zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichtes gewählt worden.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich bitte Frau Dr. Rubbert, hier nach vorne in unsere Mitte zu kommen.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.)

Frau Dr. Rubbert, die Bürgerschaft hat Sie eben zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichtes gewählt. Dazu darf ich Ihnen die Glückwünsche des Hauses aussprechen. Ich habe Sie zunächst zu fragen, ob Sie die Wahl annehmen?

Dr. Susanne Rubbert: Ich nehme die Wahl an.

Nach Paragraph 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht haben die Mitglieder des Verfassungsgerichtes vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten.

Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor und bitte Sie, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel "Ich schwöre es" oder "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" nachzusprechen.

Der Eid hat folgenden Wortlaut:

A C

B D

"Ich schwöre, dass ich als gerechte Richterin allezeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung und die Gesetze getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde."

Dr. Susanne Rubbert: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Sie haben damit den erforderlichen Eid vor der Bürgerschaft geleistet. Im Namen der Bürgerschaft wünsche ich Ihnen eine glückliche Hand in Ihrem neuen Amt, bei der Amtsführung alles Gute, Glück und auch Befriedigung für Ihre neue Aufgabe.

(Beifall im ganzen Hause)

Damit wir in Übung bleiben, kommen wir jetzt zum Punkt 18 a, dem Dringlichen Senatsantrag: Vorschlag des Senats für die Wahl des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten durch die Bürgerschaft.

[Dringlicher Senatsantrag: Vorschlag des Senats für die Wahl des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten durch die Bürgerschaft – Drucksache 18/918 –]

Nach Paragraph 21 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes wählt die Bürgerschaft auf Vorschlag des Senats eine Hamburgische Datenschutzbeauftragte oder einen Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.

Nach Paragraph 38 unserer Geschäftsordnung ist dafür eine geheime Wahl erforderlich, die in Wahlkabinen stattfindet. Wir verfahren wiederum so, dass Frau Thomas und Frau Martens abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu gehen und von Herrn Randt Ihren Stimmzettel entgegenzunehmen. Jeder Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Mit dem Stimmzettel gehen Sie bitte in eine der Wahlkabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor.

Ich bitte, die Stimmzettel jeweils nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitgliedes nicht zweifelhaft erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig.

Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich bitte zu Frau Rogalski-Beeck, bei der die Wahlurne steht. Stecken Sie dann bitte Ihren Stimmzettel in die Wahlurne.

Ich darf Frau Thomas bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf wird vorgenommen.)

Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen.

Unterbrechung: 17.02 Uhr –––––––––– Wiederbeginn: 17.08 Uhr

(Vizepräsidentin Bettina Bliebenich übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt. Bei der Wahl des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten sind 117 Stimmzettel abgegeben worden. Alle waren gültig. Herr Hartmut Lubomierski erhielt 90 Ja-Stimmen, 22 NeinStimmen und fünf Enthaltungen. Damit ist Herr Lubomierski zum Hamburgischen Datenschutzbeauftragten gewählt worden.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 a auf, die Drucksache 18/886: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit.

[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit – Drucksache 18/886 –]

Der Stimmzettel liegt Ihnen vor. Er erhält jeweils ein Feld für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Sie dürfen ein Kreuz machen, aber bitte nur eins. Weitere Eintragungen oder Bemerkungen würden zu Ungültigkeit führen. Auch unausgefüllte Zettel gelten als ungültig.

Bitte nehmen Sie jetzt Ihre Wahlentscheidung vor.

(Die Wahlhandlung wird vorgenommen.)

Ich darf die Schriftführerinnen bitten, mit dem Einsammeln der Stimmzettel zu beginnen. Sind alle Stimmzettel abgegeben worden? – Dann schließe ich die Wahlhandlung. Das Wahlergebnis wird nun ermittelt. Ich werde es Ihnen im Laufe der Sitzung bekannt geben.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf, die Drucksache 18/774, Senatsantrag: Einrichtung einer Akademie der Wissenschaften in Hamburg, Stellungnahme des Senates zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 9./10./11. Dezember 2002, "Aufwertung der Arbeit der Joachim Jungius-Gesellschaft in Hamburg".

[Senatsmitteilung: Einrichtung einer Akademie der Wissenschaften in Hamburg Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 9./10./11. Dezember 2002 (Drucksache 17/1879) : "Aufwertung der Arbeit der Joachim Jungius-Gesellschaft in Hamburg" – Drucksache 18/774 –]

Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Haushaltsausschuss überweisen. Die GAL-Fraktion möchte die Drucksache zusätzlich mitberatend an den Wissenschaftsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Beuß, Sie haben es.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Uns liegt heute ein Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Akademie der Wissenschaften vor, ein

__________ * Ergebnis siehe Seite 563 A

Meilenstein für Hamburg als Metropole des Wissens und als internationalem Wissenschaftsstandort. Schon in der 16. und 17. Legislaturperiode war die Akademie ein Thema hier im Hause. Im Dezember 2002 haben wir dann mit Fraktionskollegen zusammen einen Antrag zur Aufwertung der Arbeit der Joachim Jungius-Gesellschaft in Hamburg gestellt, mit dem Ziel, den Wissenschaftsstandort Hamburg für den internationalen Wettbewerb mit Weitsicht zu rüsten.

Es ging uns darum, den Forschungseinrichtungen eine internationale, interdisziplinäre und professionelle Plattform für den kontinuierlichen Austausch zwischen renommierten Wissenschaftlern zu schaffen sowie den Nachwuchs in diesem Rahmen massiv zu fördern.

Mit dieser Struktur unterscheiden wir uns von den sieben anderen bereits in Deutschland existierenden Akademien. Wir müssen uns nicht der Tradition einer Gelehrtenakademie verpflichtet fühlen wie zum Beispiel die BerlinBrandenburgische Akademie mit ihren bis ins 17. Jahrhundert zurückgehenden Wurzeln, sondern wollen uns mit dieser Akademie an moderne Arbeitsformen richten und damit die Arbeitsakademie zum Start bringen.

Herausragendes Merkmal ist dabei die personelle Besetzung der Akademie nach Schwerpunktthemen. Die ausgewählten Personen müssen zu den Themenschwerpunkten passen. So sind für die Startphase der Akademie die folgenden Themen angedacht worden: Gesundheit im Rahmen künftiger Lebensbedingungen unter Beteiligung der Mediziner, Soziologen, Politologen, des Bereichs der Sterbehilfe und der Prävention. Weiteres Thema soll der Umgang des Menschen mit der Natur sein. Der Themenbogen reicht von der Ökologie über die Physik, Biologie zu Menschen und Arbeitsbedingungen. Ein dritter Punkt ist Wissen und Kommunikation, Experten versus Allgemeinheit, Entfremdung der Forschung von den Menschen, Glaubwürdigkeit. Ein letztes Thema ist Soziales Zusammenleben und Regierungsformen, Politologie und Soziologie.

Ich denke, liebe Kollegen von der SPD und der GAL, hier wird auch deutlich, dass die Geisteswissenschaften in der Stadt nach wie vor einen Stellenwert haben werden.

(Beifall bei der CDU)

Dazu gehört aber auch die Einrichtung eines Wissenschaftskollegs für deutsche und internationale Nachwuchswissenschaftler. Das ist ein ganz praktischer und, wie ich meine, sehr effektiver Schritt in Richtung auf die Profilierung Hamburgs als international wettbewerbsfähigem Wissenschaftsstandort. Auch der Geschäftsführer der Union der Akademien der Wissenschaften, Dr. Dieter Herrmann, betont ausdrücklich die Bedeutung der Akademien für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Warum? – Die Akademien sind für junge Forscher aus aller Welt interessant, denn sie sind die größten Preisgeber: durchschnittlich im Jahr 25 bis 30 Preise. Außerdem richten sie Schwerpunkte ein, die sich an den wissenschaftlichen Nachwuchs richten, und sie initiieren attraktive Forschungsprogramme, in denen die Fellows – die klugen Köpfe – mit einbezogen werden.