Protokoll der Sitzung vom 11.11.2004

(Beifall bei der CDU – Michael Neumann SPD: Dann können wir heute ja gleich beschließen!)

Zu den Unterschieden komme ich gleich.

Inakzeptabel – auch das Abschreiben will gelernt sein, Herr Neumann – ist jedoch der Versuch, überall dort, wo der Mut zum konsequenten Richtungswechsel noch nicht ganz ausreicht, der CDU mangelnde Rechtsstaatlichkeit vorzuwerfen. Entgegen Ihrer Behauptung, Herr Dr. Dressel, ist es kein Ausdruck von Populismus, wenn wir beispielsweise bei der Ingewahrsamnahme oder dem Aufenthaltsverbot an die obere Grenze gehen.

Die in unserem Eckpunktepapier geforderten Fristen – bis zu 14 Tage bei der Ingewahrsamnahme und bis zu zwölf Monate beim Aufenthaltsverbot – sind, da kann ich Sie beruhigen, verfassungsrechtlich unbedenklich und keinesfalls, wie Sie immer wieder einmal behaupten, ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Freizügigkeit.

Es macht auch Sinn, beispielsweise beim Aufenthaltsverbot den verfassungsrechtlichen Rahmen weitgehend auszuschöpfen. Da sind Sie meiner Auffassung nach noch nicht mutig genug. Das Aufenthaltsverbot richtet sich vor allem, das wissen Sie auch, gegen die Intensivdealer, die auf einen etablierten Ring von Lieferant, Zwischenhändler und letztlich Konsument angewiesen sind. Je länger Sie ein Glied aus dieser unseligen Kette entfernen, umso größer ist auch die Chance, dass ein solcher Drogenring auf Dauer zerschlagen wird. Die CDUFraktion möchte der Polizei die Möglichkeit geben – mehr ist es ja nicht, es sind Rahmenbedingungen, die die Polizei, die Fachebene, auszuschöpfen hat –, dort, wo sie es für geboten hält, auch die Fristen entsprechend anzuwenden. Wir sind davon überzeugt, dass davon bei der Hamburger Polizei auch verantwortungsbewusst Gebrauch gemacht wird.

(Beifall bei der CDU)

Vielleicht, verehrte Kollegen von der SPD, lässt sich ein Kompromiss finden, wenn wir, was die räumliche Ausdehnung angeht, dem SPD-Vorschlag etwas entgegenkommen und die SPD im Gegenzug unsere Fristen akzeptiert. Vielleicht können Sie darüber bis zur Ausschusssitzung nachdenken.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Bei der Verfassung gibt es keinen Kuhhandel!)

Dann werden die Ausschussberatungen zeigen, wie sich hoffentlich auch die GAL endlich konstruktiv in die Debatte einbringt und dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich bin jedenfalls sehr zuversichtlich, dass die Menschen in Hamburg im Ergebnis das bekommen werden, was sie von der Politik zu Recht erwarten dürfen – übrigens auch von der SPD –, nämlich das modernste und – vielleicht können wir uns auf die Formulierung einigen – das wirksamste Polizeirecht Deutschlands. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Möller hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Menschen bekommen, was sie von der Politik erwarten dürfen. Das war doch ein schönes Zitat, Herr Ahlhaus. Ich zitiere Frau Möller einmal richtig. In meiner Pressemitteilung steht:

"Die CDU sagt, Hamburg sei eine sichere Stadt. Gleichzeitig versetzt sie die Bürgerinnen in Unruhe, indem sie behauptet, erhebliche Verschärfungen des Polizeigesetzes seien notwendig. Um politische Härte zu demonstrieren, werden hemmungslos die Freiheitsrechte eingeschränkt."

Das war das Zitat und das war gut. Aber Sie haben falsch zitiert.

Sie sind heute mit großem Bild auch bei einem Thema, das Sie sicherlich unter Innere Sicherheit packen, in der "Bild-Zeitung" wiederzufinden. Sie machen sich eins mit der "Bild-Zeitung", indem Sie jetzt, wo es um baurechtliche oder feuerschutzrechtliche Auflagen geht, einsteigen in das Thema: Wir räumen die Flora. Das hat auch etwas mit der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zu tun und die müssen bei Änderung des Polizeigesetzes eingehalten werden.

(Christoph Ahlhaus CDU: Komischer Zusammen- hang!)

Es hat alles etwas mit Innerer Sicherheit zu tun oder sind wir uns da nicht einig, Herr Ahlhaus?

Die Novellierung des Polizeigesetzes muss zwischen notwendigen Sicherheitsbelangen und Freiheitsrechten abwägen. Herr Dr. Dressel, ich habe damals als Reaktion auf den Katalog der CDU gesagt, das sei eine hemmungslose Einschränkung der Freiheitsrechte. Das würde ich jetzt natürlich bei dem SPD-Entwurf nicht sagen, sondern von einem weitreichenden Eingriff in die Freiheitsrechte sprechen, der auch leider von Ihrer Seite nicht inhaltlich begründet wird.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Da müssen Sie ihn einmal in Ruhe durchlesen!)

Ich habe den Entwurf durchgelesen und darüber werden wir sicherlich auch im Ausschuss debattieren.

Aber Ihre Begründung zum Beispiel zur Ausweitung des Unterbringungsgewahrsams bezieht sich auf eine Situation in Hannover. Zur Erklärung: In Niedersachsen gibt es Unterbringungsgewahrsam für vier Tage, so wie Sie ihn wollen, nach richterlicher Anordnung. 2001 hat Hamburg unter Hinzuziehung dieses Paragraphen vier Personen bis zu vier Tage in Unterbringungsgewahrsam gebracht, 2002 drei Personen. Das sind die Zahlen, die Sie zitieren. Brauchen wir das in Hamburg? Brauchen wir diese Verschärfung an der Stelle für sieben Personen in Niedersachen in zwei Jahren?

(Dr. Andreas Dressel SPD: Da ging es um häusli- che Gewalt!)

Da ging es um häusliche Gewalt, das ist mir schon klar.

Ich rede nicht über das Problem des Deliktes, sondern darüber, dass wir hier sehr wohl die Möglichkeit haben, Personen 48 Stunden in Gewahrsam zu nehmen

(Michael Neumann SPD: Das reicht aber nicht!)

und dann nach richterlicher Entscheidung für weitere 48 Stunden. Das sind dann immerhin schon vier Tage. Sie können es auch noch für weitere Tage beantragen. Dieses Beispiel zeigt, warum wir nicht unbedingt der Meinung sind, dass diese Art von Verschärfung notwendig ist. Es handelt sich – ich bin durchaus bereit, darüber zu diskutieren – erst einmal um eine konstruierte Möglichkeit, die aber immer bedeutet, sie schränken die Freiheitsrechte des Einzelnen ein. Das wollen wir immer im Verhältnis gesetzt sehen zu der tatsächlichen Notwendigkeit.

Das Gleiche gilt für die Videoüberwachung, bei der Sie sich auf die Brennpunkte der Kriminalität beschränken. Das ist richtig, das macht Sinn. Videoüberwachung macht aber nach aller wissenschaftlicher Untersuchung und nach aller Auswertung der Städte, die bisher Videoüberwachung haben, nur dann Sinn, wenn es einhergeht mit einem Gesamtmaßnahmenkonzept, das durch andere polizeiliche Maßnahmen unterstützt ist. Die fehlen bei Ihnen im Gesetz. Wenn Sie sagen, die sollen sein und wir reden darüber, ist das in Ordnung. Die kann man auch ins Gesetz schreiben, weil man dann nämlich sehr deutlich sagt, es geht um eine temporäre Maßnahme, die durch andere ergänzt wird. Hier gibt es also viele Fragen, aber wir diskutieren sie dann ja noch.

Zur akustischen Wohnraumüberwachung möchte ich Folgendes sagen: Der Entscheid in Karlsruhe hat uns bis zum Juni 2005 Zeit gelassen. Das Gesetz der rotgrünen Bundesregierung ist inzwischen durchs Kabinett und liegt im Bundesrat. Es wird auch an der CDU liegen, was dabei herauskommt. Daran sollten wir uns orientieren.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Das haben wir auch!)

Das habe ich wohl gemerkt, dass Sie sich daran schon orientiert haben.

Zum Thema Nothilfe oder finaler Rettungsschuss. Es ist fachlich hoch strittig in der juristischen Landschaft und da nützen auch Ihre moralischen Appelle nichts, Herr Ahlhaus, ob wir das Nothilferecht oder die Möglichkeit des Polizisten, von diesem Recht Gebrauch zu machen, im Polizeigesetz brauchen oder nicht. Wenn etwas hoch strittig ist, sollten wir uns nicht anmaßen, die reine Wahr

heit jetzt schon zu wissen, sondern wir sollten uns dazu in die Debatte begeben.

Insgesamt macht der Entwurf immer noch ein bisschen den Eindruck, als warteten Sie darauf, was von der CDU kommt. Nachdem die CDU seit einem halben Jahr ein Gesetz ankündigt und immer noch nichts Schriftliches vorliegt, ist schon die Frage erlaubt, wann es kommt. Auch Herr Ahlhaus hat sich bedeckt gehalten. Vielleicht erfahren wir bei der nächsten Ausschusssitzung in der kommenden Woche, wann der Senator meint, ein Gesetz vorlegen zu können.

(Christoph Ahlhaus CDU: Jetzt können wir noch zwei Wochen warten!)

Aus unserer Sicht geschieht auch bei dem SPD-Entwurf die Abwägung zwischen den notwendigen Sicherheitsbelangen und den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt immer noch ein bisschen zu sehr zulasten einer etwas spekulativen Sicherheitspolitik.

(Unruhe im Hause – Glocke)

(unterbrechend) : Entschuldigen Sie, Frau Möller, aber es ist mir auf der rechten Seite des Hauses zu unruhig. Dort sind offenbar zu viele Menschen, die auch Frau Möller heißen. Ich bitte darum, die Gespräche einzustellen und Ruhe zu wahren. – Frau Möller, bitte fahren Sie fort.

Der SPD-Entwurf ist irgendwie das Gleiche, na ja, nicht grün, aber in Rot.

(Beifall bei der GAL und bei Dr. Monika Schaal und Doris Mandel, beide SPD)

Das Wort hat Herr Senator Nagel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dressel, Sie haben scheinbar doch abgeschrieben, wenn es die GAL schon sagt. Oder wie ist das zu sehen? Das kam zumindest so rüber.

(Antje Möller GAL: Nein, das habe ich nicht ge- sagt!)

Herr Dr. Dressel, der Senator sitzt nicht nur hier auf der Bank, sondern er spricht auch ganz bewusst zu Ihrem Antrag, dem wir gern zustimmen, auch über eine Überweisung sind wir in der Fraktion einer Meinung. Frau Möller, die Rote Flora hat mit dem SOG und PolDVG nichts zu tun.

(Michael Neumann SPD: Das hat etwas mit Per- sonalpolitik in Altona zu tun!)

Das hat zwar etwas mit Innerer Sicherheit zu tun, darüber sind wir uns einig, aber es sind feuerpolizeiliche Vorschriften.

Ihre Vorstellung von der Durchführung der Videoüberwachung ist ja gut gemeint, sie kann und wird nur – darüber sind sich alle Fachleute einig – im Kontext mit begleitenden Maßnahmen sinnvoll durchgeführt werden. Es ist jedoch nicht möglich, die polizeitaktische Umsetzung in Gesetze zu schreiben und schon gar nicht in das SOG. Das geht praktisch nicht. Nur so viel dazu.

A C

B D

Die Regierung wird einen modernen, professionellen Gesetzentwurf vorlegen, der den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen entspricht.

(Michael Neumann SPD: Knackig!)

Natürlich knackig, anders machen wir es nicht, Herr Neumann.