da größere Pannen ausbleiben. In der Tat verdingt sich der Senator nicht als Maskottchen am Büfett und nimmt auch keine Reisen in Knäste nach Arizona vor; zudem wird auch nicht eine Viertelmilliarde Euro einfach in den Sand gesetzt. Die Abwesenheit von schweren Pannen
(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD – Dr. Andreas Mattner CDU: Das ist Ihre Minimal- logik!)
Herr Mattner, mich interessiert Ihre Minimallogik sehr, um dieses Wort einmal zu zitieren –, denn das durch diesen Haushalt vorgelegte Konzept ist falsch und noch nicht einmal in sich selbst schlüssig. Das Sparvolumen wird vollständig von den Studierenden erbracht, die mit der Verwaltungsgebühr keine besseren Studienbedingungen erhalten, sondern nur den Haushalt sanieren. Dass genau das passieren wird, Herr Beuß, ist meine Sorge bei den Studiengebühren, die Sie neuerdings so vehement vertreten.
Diese Erfahrung haben wir in den anderen Ländern gemacht und das ist auch hier zu befürchten. Die Verwaltungsgebühr spricht leider dafür, dass das passiert.
Durch die Zerstückelung der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung in Mini-Hochschulen werden zudem Ressourcen verschwendet. Die Schaffung dieser MiniHochschulen steht auch im Widerspruch zur Zerschlagung der HWP, die in die Universität eingegliedert werden soll. Hier gelten plötzlich ganz andere Kriterien. Letztlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass durch die Einführung des Drei-Säulen-Modells zur Finanzierung der Hochschulen stark in die Kontrollrechte des Parlaments eingegriffen wird.
Zunächst möchte ich nun zur Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung kommen. Das Ergebnis der Expertenanhörung war eindeutig. Die Zerschlagung der FHÖV und die Schaffung der neuen Mini-Hochschulen ist inhaltlich und finanziell unsinnig. Ihre Police-Academy – uns ist leider nichts weiter bekannt, außer, dass da etwas kommen soll, wir wissen nur nicht, was.
Beim jetzigen Stand verstößt jedoch die geplante Eingliederung eines externen Studiengangs Sicherheitsmanagement in diese interne Fachhochschule jetzt schon gegen Bundesrecht. Das war Ergebnis der Expertenanhörung, Herr Beuß, und ich bin sehr gespannt,
Daneben schafft sich die Finanzbehörde ihre eigene kleine Mini-Hochschule mit vier, maximal sieben Professoren. Eine fundierte fachliche Begründung gibt es hierfür nicht. Statt Synergieeffekte mit dem Studiengang Allgemeine Verwaltung zu nutzen, wird eine Ausbildung geschaffen, die wenig mit einem Studium zu tun haben wird, sondern vielmehr fachlich zu einer Verengung führt. Die Ursachen hierfür liegen meines Erachtens in einem mittlerweile antiquierten Beamtenbild, nämlich dem reinen Sachbearbeiter, der nicht links und rechts blicken kann und soll und es hat wenig mit einer durchlässigen und offenen – kurz: einer modernen – Verwaltung zu tun.
Angeblich soll dies kostenneutral sein. Das ist mehr als unglaubwürdig, gerade auch nach dem Ergebnis der Expertenanhörung. Daher gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder wurden die Mehrkosten nicht ausgewiesen, vielleicht auch, weil sie noch nicht zu beziffern sind, oder es schlummern noch finanzielle Ressourcen in diesen Bereichen, die sicherlich besser für eine Qualitätssteigerung der Studiengänge als für doppelte Verwaltungsstrukturen und zusätzliche Präsidien ausgegeben werden sollten.
Der zweite Punkt, der hier auch schon zweimal angesprochen worden ist und den ich trotzdem nicht auslassen werde, ist die Auflösung der HWP. Hier liegt ein klarer Widerspruch zu dem vor, was bei der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung passiert, den Sie mir nicht erklären können, Herr Beuß, und den auch leider der Senator noch nie erklärt hat. Hier wird eine renommierte Hochschule geopfert und ob sich das besondere Profil der HWP retten lässt, bleibt mehr als zweifelhaft. Herr Beuß, auch in der Expertenanhörung haben wir immer nur gehört, dass dies relativ unwahrscheinlich sei und nur von Ihrer Seite das Prinzip Hoffnung bestehe.
Ein Experte nannte das ganze Vorhaben ein spannendes, aber hochriskantes Projekt mit weniger als 50 Prozent Erfolgsaussichten; auf so ein Experiment möchte ich verzichten.
Dann waren da noch ein paar Geisteswissenschaften. Sie erinnern sich noch dunkel, dass wir durch die Pläne des Senators bundesweit Schlagzeilen hatten, übrigens keine positiven, und auf der Grundlage einer Analyse des Flächenbedarfs wurde eine Halbierung der Sprachen und Geisteswissenschaften begründet. Wichtige Fächer wie die Skandinavistik sollten verschwinden. Schließlich ruderte nach großem Aufschrei der Senator zurück und schloss eine Art Stillhalteabkommen mit der Universität. Die CDU meinte – wir konnten das leider nicht debattieren –, viel Lärm um nichts, kein Kahlschlag bei den Geisteswissenschaften;
denn die endgültige Entscheidung über die Personalstruktur fällt erst nächstes Jahr, und zwar im Rahmen der Struktur- und Entwicklungspläne. Dann können wir uns weiter unterhalten, dann hoffe ich sehr, Herr Beuß, dass Sie Recht behalten werden. Auch hier wird deutlich, dass dieser Senat einfach nichts vorzuweisen hat; ein Rückzieher des Senators in dem Bereich wird als positive Leistung verkauft.
Zum Schluss noch ein Hinweis zur Einführung des DreiSäulen-Modells. Das ist jetzt wirklich sehr haushaltsspezifisch, denn in diesem Wissenschaftshaushalt ist es noch versteckt und meines Erachtens wird die Umstellung auf das Drei-Säulen-Modell die parlamentarische Kontrolle massiv beschneiden. Danach sollen die Hochschulen die Mittel nach drei unterschiedlichen Säulen erhalten, einen
Teil nach einem festen Betrag des Grundbudgets und jeweils einen Teil als Innovations- und Anreizbudget. Diese zwei Budgets werden dann zusätzlich vergeben. Über die Kriterien dieser Vergabe entscheidet jedoch die Behörde allein beziehungsweise die Behörde mit den Präsidien der Hochschulen. Eine parlamentarische Kontrolle ist dabei nicht vorgesehen. Ich halte dies für einen tiefen Eingriff in die Haushaltsbefugnisse des Parlaments und daher für extrem wichtig, die Vergabekriterien durch das Parlament zu genehmigen. Zumindest an dieser Stelle könnte ich mir vorstellen, dass die CDU daran vielleicht auch ein Interesse hat.
Mein zweites Fazit in diesem Jahr, weil wir uns schon einmal im Juni über einen anderen Haushalt unterhalten haben, ist daher: Die Wissenschaftspolitik leistet sich teure und unsinnige Widersprüche, in die Haushaltshoheit des Parlaments wird eingegriffen und Besserung ist leider nicht in Sicht. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In Hamburg als auch im Bund – das haben die letzten drei Tage der Debatte hinlänglich gezeigt – stehen erhebliche Veränderungen an. Gerade in der Wissensgesellschaft gilt das auch für die Wissenschaftspolitik. Nur: Lippenbekenntnisse brauchen wir nicht. Die wachsende Bedeutung der Wissenschaft für unsere Gesellschaft und für unser Land muss sich in entsprechenden politischen Entscheidungen auch widerspiegeln und das geschieht in Hamburg seit 2001. Hier erhält die Wissenschaftspolitik wieder die Aufmerksamkeit, die ihr auch gebührt.
Wir haben seit 2001 viel erreicht: statt Sparkurs finanzielle Planungssicherheit, statt Stückwerk und Aktionismus ein schlüssiges Reformkonzept mit Zukunftsperspektiven und statt Überregulierung ein neues Hochschulgesetz für autonome, aber auch, Frau Brüning, handlungsfähige Hochschulen. Mehr als 400 selbstverwaltende Gremien an der Universität bedeuten hingegen nicht immer Handlungsfähigkeit.
Die Versäumnisse der Vergangenheit werden wir nicht in kurzer Zeit aufarbeiten können. Wir werden uns noch einige Zeit mit miserablen Studienerfolgsquoten und unbefriedigenden Ranking-Ergebnissen herumschlagen müssen. Aber die Grundlage für eine bessere Zukunft der Hamburger Hochschulen ist gelegt.
Dabei haben wir ein eindeutiges Ziel. Wir wollen und müssen Hamburg zu einer Metropole des Wissens machen mit einem klaren politischen Kurs und einer Reform aus einem Guss. Der Weg dorthin ist vorgezeichnet. Dieser kann nur über ein für sich und seine Entwicklung selbst verantwortliches Hochschulsystem führen. Autonome, im Wettbewerb agierende Hochschulen werden in Zukunft dazu beitragen, dass Hamburg ein attraktiver und auch leistungsfähiger Hochschulstandort wird.
Aber Autonomie und Wettbewerb bedeuten nicht, dass der Staat den Hochschulen mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr überweist und dann nicht nach Ergebnissen fragt. Autonomie und Wettbewerb bedeuten nicht, dass die Stadt Hamburg keine Entwicklungsziele für ihre Hochschulen definieren darf. Daher haben wir ab 2005 die leistungsabhängige Hochschulfinanzierung, das DreiSäulen-Modell, Frau Opitz, etabliert und haben mit unseren Ziel- und Leistungsvereinbarungen die Erwartungen der Stadt an die Hochschulen formuliert. Wir haben damit einen Rahmen gesetzt, in dem die Hochschulen autonom und eigenverantwortlich, aber auch im Sinne unserer Gesellschaft handeln können.
Zu diesem Rahmen gehört auch die Verlängerung des Zukunftspaktes. Wir verschaffen so den Hochschulen die finanzielle Planungssicherheit, mit der die notwendigen Reformschritte umgesetzt werden können. Das in den Neunzigerjahren praktizierte Kaputtsparen – Sie werden sich an die jahrelangen Diskussionen in den Haushaltsberatungen hier im Parlament erinnern – ist vorbei.
Wir setzen klare Ziele und fordern auch viel von den Hochschulen, aber dafür stellen wir auch die entsprechenden Mittel bereit. Das ist eine faire und verlässliche Politik.
Wir formulieren als Politik einen berechtigten Anspruch an unsere Hochschulen. Sie sollen sich aktiv in die Entwicklung unserer Stadt einbringen. Sie sollen die wachsende Stadt mit voranbringen. Umgekehrt sagen wir aber auch, dass die Wissenschaft für diesen Senat Priorität hat. Sie ist Voraussetzung dafür, dass es uns auch morgen noch gut geht. Daher investieren wir in diesem großen Maße in die Wissenschaft.