Das heißt, wir verbessern die Lage als sie zu verschlechtern. Insoweit ist Ihr Beißreflex, nur weil wir im Sozialen etwas ändern, völlig falsch.
In Bezug auf die Haftanstalt Billwerder stimmen Sie inzwischen unserer Entscheidung zu, wenn man Ihre Anträge liest und Ihre Rede anhört. Sie beantragen gar nicht den Erhalt einer ursprünglich geplanten offenen Anstalt,
nein, Sie wollen inzwischen auch eine geschlossene Anstalt. Sie sind also auf unsere Linie eingeschwenkt. Das begrüßen wir sehr.
Hingegen beantragen Sie für Billwerder Personalerhöhungen. Ich denke, wir werden in der letzten Ausbaustufe sehen, welcher Bedarf vorhanden ist und werden dann die Notwendigkeiten entscheiden, aber Ihr Antrag hilft uns hier im Moment nicht weiter.
Die GAL zeigt hier durchaus interessante Ansätze, zumindest auch politische Positionen. Nicht, dass wir diesen allen zustimmen würden – beileibe nicht –, aber immerhin zeugt es von einer gewissen Stringenz in der Oppositionsarbeit und das ist durchaus auch zu loben.
Ihre Vorschläge im Bereich der Gerichtsmodernisierung sind für uns durchaus akzeptabel, aber es läuft bereits ein bürgerschaftliches Ersuchen und ich denke, wenn dieses beantwortet wird, werden wir uns hiermit im Rechtsausschuss weiter beschäftigen.
Im Bereich des Strafvollzuges sind Sie die Bestätigung unserer Politik, nur unter umgekehrten Vorzeichen. Alle Spiegelstriche kann ich natürlich unter anderen Vorzeichen begrüßen und sie bestätigen; wir haben also richtig entschieden. Sie würden es anders machen, aber wir bleiben natürlich bei unserer Politik und werden Ihren Antrag deswegen ablehnen.
Aber Justizpolitik ist nicht nur der Strafvollzug. Vielmehr ist es unsere Aufgabe, der Justiz Handlungsfähigkeit zu schaffen, was sich hier wie folgt zeigt: Die Verfahrensdauer in fast allen Gerichtsbereichen liegt unter dem Bundesdurchschnitt. Es gibt keine vorzeitigen Haftentlassungen. Ich denke einmal vier, fünf Jahre zurück, da gab es ganz andere Dinge. Da gab es einen großen Aufschrei von Richtern in der Öffentlichkeit. Und heute? – Auf Nachfragen bei den Gerichtspräsidenten klagt keiner. Jeder teilt mit, die Zeiten seien zwar schwer, aber sie hätten keinen Grund zur Klage. Klar, wir streichen 20 Stellen und das ist eine Frage, die der CDU-Fraktion sehr schwergefallen ist, weil wir unter anderen Vorzeichen angetreten sind. Dazu stehe ich auch, dass wir hiermit sehr große Probleme haben. Diese Entscheidung hat uns geschmerzt, aber der Gestaltungsspielraum in der Justiz ist relativ gering. Unser Einsparbeitrag ist einer der geringsten aller Ressorts und trotzdem bringen wir einen ganz geringen Einsparbeitrag und diese 20 Stellen sind ein schmerzlicher. Rotgrün hat aber hingegen bis 2001 in drei Jahren 120 Stellen bei Staatsanwälten und Richtern gestrichen. Das ist eine ganz andere Dimension.
Das Einsparvolumen in der Justiz ist lediglich ein kleiner Anerkennungsbeitrag, der uns schmerzt, aber letztendlich zu verkraften ist. Ihr Kritik, die Sie immer wieder vorbringen, ist letztendlich auf kleine Minibausteine beschränkt. Im Großen und Ganzen bringen Sie keine grundlegende Kritik vor. Damit können wir leben. Vielmehr müssen wir feststellen, dass Sie häufig Stilfragen kritisieren, aber zu Inhalten wenig zu sagen haben und zu Stilfragen werden wir uns nicht äußern. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Spethmann, es sind tatsächlich Stilfragen, wenn man mit den Richterinnen und Richtern spricht, sowohl mit den Präsidenten als auch mit den Vertretern, mit den Vertretern der Anwaltschaft als auch mit Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft, die viele Leute demotivieren in der Hamburger Justiz.
Es sind Stilfragen, die ständigen Ausfälle des Justizsenators und der im Persönlichen inakzeptable Stil, was sehr viele sehr stört. Deswegen ist auch die Legende, die der Justizsenator im Herbst in zwei Artikeln so schön verbreitet hat, es gebe offensichtlich keine Unzufriedenheit mit ihm, weil er – anders als unter Rotgrün – ohne Protest kürzen könne, falsch. Große Unzufriedenheit mit dem Justizsenator gibt es in der Tat.
Es gibt bei den Gerichten in der Tat eine Wahrnehmung, dass im Vergleich zu den Einsparungen, die zum Beispiel die Polizei leisten muss, die Gerichte diesen Einsparbeitrag, der jetzt hier vorgesehen wird, durchaus akzeptieren können, auch wenn es wirklich an vielen Stellen wehtut und – anders als unter Rotgrün – die Einsparungen nicht gleichzeitig mit Effizienzgewinn gekoppelt werden, wie etwa durch die Einführung des Programms "Justiz 2000". Da standen verschiedene Maßnahmen einander gegenüber. Das ist diesmal anders und das wird sehr genau bei der Staatsanwaltschaft und auch bei den Gerichten registriert.
Ich wollte, um auf die konkreten Punkte zu kommen, mit den massiven Einsparungen beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten beginnen. Der Datenschutz ist ja eher ein Fremdkörper im Einzelplan des Justizhaushaltes, weil der Datenschutzbeauftragte nicht Teil der Justizbehörde, sondern eine unabhängige Kontrollinstanz ist. Aber genau das scheint den Senat zu stören, denn deswegen wird das Budget des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten um 100 000 Euro abgesenkt. Davon müssen drei Viertel durch Stellenstreichungen erbracht werden, was eine deutliche Leistungseinschränkung beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten bedeutet und das, obwohl auf den Datenschutzbeauftragten deutlich mehr Aufgaben zukommen, insbesondere in der Kontrolle von privaten Unternehmen, weil private Unternehmen seit diesem Jahr betriebliche Datenschutzbeauftragte beschäftigen müssen. Das bedeutet eine zusätzliche Kontrollaufgabe, vor allem aber mehr Beratung für die Unternehmen, weil sich diese betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Zweifelsfall an den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde wenden müssen. Deswegen ist der Vorschlag auch richtig, den der Hamburgische Datenschutzbeauftragte gemacht hat, die
Konsolidierung, die auch in diesem Bereich notwendig ist, durch eine Abgabe der Unternehmen, die in der Handelskammer organisiert sind, von unter 10 Euro im Jahr zu finanzieren.
Dass der Senat und die CDU-Fraktion diesen Vorschlag ablehnen, zeigt etwas anderes ganz deutlich, nämlich, dass die Berufung auf den Datenschutz im Zusammenhang mit der Einschränkung der Volksgesetzgebung tatsächlich nur ein Vorwand ist.
Nun zum eigentlichen Justizhaushalt. Die Politik dieses Senators hat vier Markenzeichen: Desinteresse an zentralen Gestaltungsfragen der Justiz, Geldverschwendung, ideologisch geprägte Entscheidungen und Schaffung zusätzlicher Gefahren für die Sicherheit der Bevölkerung.
Zunächst zum Desinteresse. Nehmen wir den Bereich der Sozialen Dienste der Justiz, ganz zentral dabei die Bewährungshilfe. Für den Zweck von Strafjustiz ist die Frage ganz wichtig, ob sich Straftäter bewähren, ob sie Straftaten wieder begehen oder nicht. Da ist die Bewährungshilfe ein ganz wichtiges Instrument. 2002 sind die Sozialen Dienste bei der Justizbehörde zusammengefasst worden. Aber auf ein Konzept, wie es nach dieser Zusammenlegung weitergehen soll, wie die damals erwähnten Synergieeffekte wirklich realisiert werden sollen, warten wir bis heute. Der Justizsenator ist mit den Sozialen Diensten hausieren gegangen: Wollt ihr sie nicht haben, liebe Bezirke? Oder können wir sie nicht dort oder hier hintun, aber bloß nicht bei uns. Jetzt haben wir natürlich die neueste Lösung: Es wird eine Privatisierung angepeilt. Das ist auch ein Weg, wie man sich von solchen lästigen Fragen befreien kann, möglicherweise sogar ein Ausweg, würde man hoffen, aber man kann jetzt schon erwarten, dass das Budget der Sozialen Dienste nach der Privatisierung Stück um Stück abgesenkt werden wird und sich auch hier das Desinteresse in diesem Bereich ausdrückt.
Die Privatisierung ist zum Glück keine Lösung für einen anderen Bereich, der auf absolutes Desinteresse stößt, nämlich der Bereich der Modernisierung der Justiz. Seit "Justiz 2000", dem Programm, das Rotgrün noch durchgebracht hat, ist in diesem Bereich eine Fehlanzeige festzustellen. Es gibt hier keine Vorschläge des Senators, wie man an dieser Daueraufgabe weitermachen könnte.
Wofür interessiert sich der Senator, wo liegt plötzlich sein Interesse? Ganz besonderes Interesse weckt bei ihm die Maßregelung von einigen Anwältinnen, die es wagen, einen Appell ins Leben zu rufen, wo Richterinnen und Richter unterschreiben – möglicherweise sogar mit ihrer Funktionsbezeichnung – und sagen, dass die Schließung des ersten Hamburger Frauenhauses von Übel und ein Affront gegen die Opfer von Straftaten in dieser Stadt ist. Das ist dann plötzlich für den Justizsenator sehr interessant.
Zur Geldverschwendung. Diese ist unter Kusch schon Legende. Warum hat dieser Senator eigentlich einen Freibrief beim Finanzsenator, die Millionen mit vollen Händen zum Fenster rauszuwerfen?
(Rolf Harlinghausen CDU: Sie meinen die Sitzung morgen! – Christian Maaß GAL: Beziehungen zum Bürgermeister!)
Zur Erinnerung: Der zweite Bauabschnitt von Billwerder kostete 42 Millionen Euro und war damals als Gefängnis vollkommen überflüssig. Natürlich meinen wir auch jetzt nicht, dass dieses Gefängnis wieder abgerissen werden sollte, sondern meinen, dass die dort vorhandenen Plätze für sinnvolle Zwecke zur Verfügung gestellt werden sollten. Dazu gehört im Übrigen auch, dass wir nach wie vor meinen, dass dieses Gefängnis zumindest zu einer Hälfte als offener Vollzug betrieben werden sollte und dass dort die jetzt in der JVA Vierlande einsitzenden Gefangenen untergebracht werden können.
Was haben wir jetzt? Die nächste Geldverschwendung, das nächste Millionengrab steht uns ins Haus. Die so genannte Zusammenlegung der Sozialtherapie, genauer gesagt, die Schließung von drei erfolgreichen Einrichtungen und die Neuerrichtung eines so genannten Sozialtherapeutischen Zentrums in der JVA Vierlande sollen selbst nach den Berechnungen der Justizbehörde Investitionen von 7,78 Millionen Euro auslösen. Dass diese Skala nach oben offen ist, kann man sich denken, aber das sind schon einmal die Zahlen, die die Justizbehörde jetzt schon einräumt. Davon gehen 3,28 Millionen Euro für Investitionen in die absolut marode Bausubstanz in dieser Justizvollzugsanstalt. Dazu kommt noch der Umbau mit 4,5 Millionen Euro, der nötig ist, damit dort überhaupt Sozialtherapie stattfinden kann. Die Gebäude müssen aufgestockt werden, es müssen verschiedene Bereiche baulich getrennt werden, damit der Sozialtherapievollzug dort überhaupt in einzelnen Gruppen stattfinden kann. Dem stehen Einsparungen in Höhe von nicht mehr als 320 400 Euro gegenüber. Mehr konnte oder wollte der Senat in den Haushaltsberatungen trotz intensivster Nachfragen nicht weiter belegen. Rechnet man dieses nun ohne Zinsen, so wäre dieses eine Einsparung, die sich erst nach über 24 Jahren rechnet.
Wenn man allerdings die Zinsen mit einrechnet, dann ist eine Amortisierung dieser Investition innerhalb der Restlebensdauer dieses Gebäudes nicht mehr zu erreichen. Die bessere Alternative im Vergleich dazu bei gleicher Haftplatzbilanz – das muss man auch deutlich sagen, hier hat der Justizsenator häufig versucht, Sand in die Augen zu streuen – ist die Schließung der JVA Vierlande. Dies – das hat auch Herr Klooß sehr deutlich hervorgehoben – ist auch im Interesse der Hinterbliebenen, der Überlebenden aus dem früheren KZ Neuengamme und dem sollte man jetzt endlich Rechnung tragen.
Wir kommen zu dem Markenzeichen "Gefahren für die Sicherheit der Bevölkerung". Es ist nicht nur die beispiellose Ausbruchsserie, es ist auch wieder das Thema Sozialtherapie. Die Sozialtherapie arbeitet hoch erfolgreich. In den beiden Anstalten Bergedorf und Altengamme werden ja keine Eierdiebe behandelt. Tatsächlich werden dort Gewalt- und Sexualstraftäter therapiert. Bergedorf hat zum Beispiel eine Halbierung der Rückfallquote im Vergleich dazu, wenn Sexualstraftäter im normalen Vollzug früher behandelt worden sind, als es noch keine Zwangs
therapie für alle Sexualstraftäter gab. Diese Vergleichsquote lässt sich sehen. Dieser Erfolg wird aufs Spiel gesetzt, weil Vierlande eine viel zu große Einheit für eine erfolgreich arbeitende Sozialtherapie ist. Alle Experten in der Anhörung, die wir im Rechtsausschuss durchgeführt haben, die sich über die Öffentlichkeit an uns gewandt haben, haben in eindringlichen Schreiben an den Senator, an die CDU-Fraktion, immer wieder auf den Punkt hingewiesen, dass Sozialtherapie nur erfolgreich sein kann, wenn sie in kleinen Einheiten durchgeführt wird. Die Begründung liegt darin, dass Sozialtherapie nur dann funktionieren kann, wenn die typische Bildung von Subkulturen, wie sie in Gefängnissen nun einmal erfolgt, nicht stattfindet. Wenn die Mitarbeiter in der Anstalt nicht wissen, welche Kommunikation zwischen den Gefangenen herrscht, dann kann Sozialtherapie nicht funktionieren und dann werden die Gefangenen nicht das notwendige Vertrauen zu ihren Therapeuten gewinnen, um sich zu öffnen, um tatsächlich an sich zu arbeiten. Das ist eine absolute Grundvoraussetzung für die Therapierung von Gewaltstraftätern und Sexualstraftätern.
Erschwert wird auch – was auch Bestandteil des Konzeptes ist – der schrittweise Gang in die Freiheit, der versuchsweise Gang in die Freiheit, der Gang in die Freiheit immer wieder mit der Rückkehrmöglichkeit, immer wieder mit der Möglichkeit zu sprechen, was ist draußen passiert, welchen Reizen bin ich dort erlegen, als ich mich nach draußen bewegt habe und wo muss ich noch an mir arbeiten, wenn ich mich künftig ganz frei bewegen will?
Was auch nicht stimmt, Frau Spethmann: Bisher sieht das Konzept der Justizbehörde keinen Ausbau der Plätze in der Sozialtherapie vor. Zwar bietet Vierlande da möglicherweise noch Kapazitäten, aber Sie müssen auch das Personal verstärken und davon ist bisher nicht die Rede.