Wir wissen alle, dass Asylpolitik ein schwieriges Feld ist, dass man entsprechend Augenmaß braucht, eine Portion Sensibilität, Humanität et cetera. Das hat übrigens bei der letzten Debatte zu Afghanen – da war ich noch gar nicht in der Bürgerschaft – auch der damalige CDU-Abgeordnete Jürgen Klimke gefordert. Dass der Innensenator diese Dinge in den letzten Wochen nicht vorweisen konnte, spricht eindeutig gegen ihn.
Man muss sich nur anschauen, wie er agiert hat. Er hat bereits bei der Innenministerkonferenz im November 2004 in dieser genannten Protokollnotiz vermerken lassen, dass auch Hamburg ohne ein Abkommen abschieben wird. Eine Ankündigung, die – wie sich zwischenzeitlich herausstellte – später nicht nur Afghanen in große Verunsicherung bringen sollte, sondern auch der Behörde eine Serie von Pannen bescherte. Dass der Innensenator dann wechselnde Zahlen über laufende Asylanträge und die afghanische Gemeinde nennt, zeigt, dass er offensichtlich nie einen wirklichen Überblick hatte.
Und dann ist er gut fünf Monate später auf Kosten der Steuerzahler nach Afghanistan gereist, um sich ein eigenes Bild zu machen, wie er sagt. Er behauptet, er wäre völlig ergebnisoffen dort hingefahren, während er Frau Möller unterstellt, sie hätte schon eine gewisse Meinung vorweg gehabt. Nun muss man sagen, wenn man zugibt, dass man schon vorher eine Meinung hatte – das ist ja nicht unbedingt ungesund –, dann könnte man das Problem haben, dass man den ganzen Sinn der Reiserei ein Stück weit infrage stellen muss. Das möchte der Innensenator natürlich vermeiden.
Die Frage bleibt, warum jemand Flüge für Abschiebungen buchen lässt, obwohl er angeblich gar nicht weiß, ob er sie brauchen wird. Herr Senator, Ihr selbstkreiertes Szenario passt vorn und hinten nicht zusammen.
Fünf bis sechs Monate haben Sie sich selbst Zeit gegeben, Akten zu studieren, den Einzelfall genau zu prüfen und auch die Mittel des Rechtsstaates – seien es Asylanträge, seien es Petitionen – einzureichen, in Ihre Planungen mit aufzunehmen. Weil Sie dies nicht getan haben, verstecken Sie sich heute – und das hat Herr Ahlhaus eben noch einmal für Sie getan – hinter einem Brief vom Bundesinnenminister, der Ihrem Alleingang zugeneigt ist. Herr Senator, für die Pannen, die Ihrer Ankündigung folgten, für die Handlungsweise, wie dann vorgegangen wurde, und für die zum Teil falsche Auswahl derjenigen, die dann abgeschoben werden sollten, tragen Sie allein die Verantwortung.
Vielleicht muss man sich an dieser Stelle auch einmal fragen – auch wenn die Personaldecke der CDU bekanntlich dünn ist –,
ob es eigentlich eine kluge Idee war, einen bayerischen Polizisten aus der bayerischen Provinz in unsere Weltstadt Hamburg zu holen,
der von hier aus vergeblich versucht, sich in die Außenpolitik einzumischen. Ich glaube, das kann nicht gut gehen.
Herr Senator, wir fordern Sie auf, Ihre Misserfolge bei der nächsten Innenministerkonferenz zu vermelden – die tagt bereits Ende Juni –, fortan gemeinsame Beschlüsse mit den anderen Ländern anzustreben und auch zeitgleich nicht zu vergessen, dass es Härtefälle gibt, für die eine besondere Berücksichtigung nicht minder angebracht ist als in jedem anderen Einzelfall auch. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren! In den letzten Tagen habe ich rund um das Thema Afghanistan viel Aufregung festgestellt, auch heute hier wieder. Ich kann nur eines feststellen: Diese Aufregung ist schlicht und einfach unnötig.
Es gab verschiedene Kommentare, speziell vonseiten der Opposition, die man eigentlich nur darauf zurückführen kann, dass Sie die Fakten nicht kennen, meine Damen und Herren,
Doch vorher möchte ich noch eine Tatsache klarstellen. Die Hamburger Innenbehörde wird auch in den kommenden Monaten die Rückführung ausreisepflichtiger Afghanen und auch die Rückführung anderer Ausreisepflichtiger, über die momentan keiner spricht, anstreben. An diesem Kurs wird sich nichts ändern.
Wir werden also auch in den kommenden Monaten als zuständige Behörde das geltende Bundesrecht umsetzen, in dem ganz genau festgelegt ist, wer sich in unserem Land aufhalten darf und wer nicht.
Wir haben in Hamburg eine große Anzahl von Afghanen, die entweder ausreisepflichtig sind oder aber nach Abschluss der Asylverfahren ausreisepflichtig werden.
Ich möchte noch einmal wiederholen: Diese Afghanen sind ausreisepflichtig, weil wir die entsprechende Rechtslage auf Bundesebene haben. Fast alle Länder dieser Welt gewähren ein Aufenthaltsrecht und das aus guten Gründen, wie Sie alle wissen. Aber in jedem Land ist der Aufenthalt auch zeitlich begrenzt.
Nun ein Wort zum IMK-Beschluss. Im Gegensatz zu anders lautenden Meldungen und den Darstellungen hier möchte ich an dieser Stelle Folgendes klarstellen: Der Hamburger Kurs zur Rückführung der Afghanen steht im Einklang mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz. Der Hamburger Kurs steht im Einklang mit der Meinung des Bundesinnenministers Otto Schily nach Abschluss seiner Gespräche mit der afghanischen Regierung, und zwar im Einklang mit Ihrem, wenn Sie ihn auch als NochInnenminister bezeichnet haben, Innenminister. Die Protokollnotiz, die hier am Schluss noch einmal thematisiert wurde, hat mit dieser Sache überhaupt gar nichts tun, weil es nämlich Verhandlungen gab, die auch erfolgreich waren.
Meine Damen und Herren von der Opposition! Sie wissen doch ganz genau, dass ein schriftliches Abkommen zwischen Herrn Schily und der afghanischen Regierung, das Sie jetzt jeden Tag fordern – heute wieder –, gar nicht notwendig ist, weil die Beschlusslage so ist wie sie ist. Jedes Land ist völkerrechtlich verpflichtet, die eigenen Staatsangehörigen zurückzunehmen – auch Afghanistan, das wissen Sie auch – und dazu hat sich Afghanistan auch verpflichtet.
Meine Damen und Herren! Hinsichtlich der Rückführung werden hier und da Horrorszenarien an die Wand gemalt, die mit der Wirklichkeit nichts, aber rein gar nichts mehr zu tun haben. Deshalb die Frage, um wen und worum es eigentlich bei den Rückführungen geht.
Es geht um die Gruppe der ausreisepflichtigen männlichen, alleinstehenden Afghanen im Alter von 18 bis 60 Jahren. Es sind Kriegsflüchtlinge, die Hamburg in den letzten sechs Jahren aufgenommen hat. Es geht also um die Gruppe von Afghanen, die jetzt, drei Jahre nach Kriegsende – ich betone, drei Jahre nach Kriegsende –, auch zum Wiederaufbau des eigenen Landes gebraucht werden.
Dabei berücksichtigen wir natürlich im Einzelfall auch besondere Härtefälle. Frau Möller, wir führen eben nicht diejenigen Afghanen zurück, die zum Beispiel kurz vor einem Schulabschluss stehen. Es geht um etwa 200 ausreisepflichtige Afghanen aus der Gruppe der Achtzehn- bis Sechzigjährigen, die wir zurückführen wollen. Keine anderen im Moment.
Ein weiterer Satz zu der einen oder anderen öffentlichen Debatte. In öffentlichen Äußerungen der Opposition habe ich Begriffe, wie Hardliner oder vollmundige Ankündigungen gehört, die ich angeblich gemacht haben sollte. Frau Özoguz, solche Ankündigungen haben Sie von mir bisher noch nicht gehört und werden Sie auch in Zukunft nicht hören. Ich sage ganz klar: Ich bin konsequent
(Michael Neumann SPD: Warum klatscht keiner bei der CDU? – Gegenruf von Petra Brinkmann SPD: Weil die einschlafen bei der Rede!)
und gehe dabei nach Recht und Gesetz vor. Daher wird die Ausländerbehörde, wie ich bereits zu Anfang sagte, auch in den kommenden Monaten die Rückführung aus der genannten Gruppe von Afghanen weiter versuchen. Ich darf es in einem kurzen Satz zusammenfassen: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Ein Wort zu meiner Ausländerbehörde. Ich stehe voll und ganz hinter meinen Mitarbeitern, die zurzeit die schwierigsten Aufgaben haben, die man sich vorstellen kann. Wenn bei der Arbeit Datenfehler passieren, was heute auch thematisiert wurde, wenn zum Beispiel ein Brief mit falschen Daten versandt wird – was passiert ist, das ist nun mal so –, dann ist das natürlich bedauerlich. Auch dann, wenn sich daraus nachweisbar keine weiteren Folgen hätten ergeben können, es wäre so oder so nichts passiert. Aber Sie können mir glauben, dass die Mitarbeiter im Einwohnerzentralamt das genauso bedauern wie Sie und auch ich. Aber daraus – und das ist der entscheidende Punkt – in der Öffentlichkeit eine bestimmte Absicht zu konstruieren, ist schlichtweg unredlich und absolut grotesk.
Meine Damen und Herren! An der Gesamtlinie, dass wir konsequent nach Recht und Gesetz moderat mit den Rückführungen der ausreisepflichtigen Afghanen beginnen, ändert sich nichts.
Meine Damen und Herren! Jetzt sind wir bei den Fakten. Dazu gehört aber auch, dass wir ehrlich diskutieren. Immer wieder gibt es die Behauptung, dass kein anderes Land nach Afghanistan zurückführen würde. Herr Ahlhaus hat das vorhin kurz angesprochen.
Meine Damen und Herren, speziell Frau Möller! Das ist falsch. Sie wissen das ganz genau, dass andere europäische Länder schon seit langem ausreisepflichtige Afghanen zurückführen. Sie wissen ganz genau, dass die Niederlande, Dänemark oder Großbritannien bereits zurückgeführt haben, insgesamt mehrere 100 Menschen.
Das ist nicht das Thema, junger Mann. Das sind nun Länder, denen Sie die Rechtsstaatlichkeit doch wirklich nicht absprechen wollen, oder?