Protokoll der Sitzung vom 08.06.2005

Wir kommen nun zur Abstimmung über das Gesetz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit in Hamburg mit den soeben beschlossenen Änderungen. Die GAL-Fraktion hat gemäß Paragraph 36 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung hierzu eine namentliche Abstimmung beantragt. Frau Thomas und Frau Martens werden Sie daher gleich in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Wenn Sie sich der Ausschussempfehlung anschließen und das Gesetz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit in Hamburg mit den soeben beschlossenen Änderungen beschließen möchten, antworten Sie bitte mit Ja, wenn Sie es ablehnen wollen, mit Nein und wenn Sie sich enthalten möchten, antworten Sie bitte mit Enthaltung.

Ich darf nun Frau Thomas bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf wird vorgenommen.)

Ist ein Mitglied der Bürgerschaft nicht namentlich aufgerufen worden? – Das sehe ich nicht. Dann erkläre ich die Abstimmung für geschlossen.

Meine Damen und Herren! Das Abstimmungsergebnis wird nun ermittelt und Ihnen in wenigen Minuten mitgeteilt. Die Sitzung ist unterbrochen, bis die Auszählung erfolgt ist.

Unterbrechung: 18.40 Uhr _____________

Wiederbeginn: 18.44 Uhr

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, zu Ihren Plätzen zurückzukommen. Wir können mit der Sitzung fortfahren.

Das Abstimmungsergebnis liegt vor. Wir haben bei der Abstimmung über das Gesetz zur Erhöhung der öffent

lichen Sicherheit in Hamburg in erster Lesung 60 JaStimmen, 52 Nein-Stimmen und keine Enthaltung.

Damit ist das Gesetz in erster Lesung beschlossen.

(Beifall bei der CDU)

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Das ist so. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht. Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieses Gesetz auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Meine Damen und Herren! Nun liegen mir die Wahlergebnisse für die vorhin durchgeführten Wahlen vor. Bei der Wahl eines ehrenamtlichen Mitglieds der Kommission für Bodenordnung sind 111 Stimmzettel abgegeben worden. Davon war kein Stimmzettel ungültig, also 111 Stimmzettel gültig. Herr Hans-Detlef Roock erhielt 99 Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen. Damit ist Herr Roock gewählt worden.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Bei der Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission für Bodenordnung sind ebenfalls 111 Stimmzettel abgegeben worden. Es war keiner ungültig, also 111 gültige Stimmzettel. Herr Michael Mainusch erhielt 96 Ja-Stimmen und sechs Nein-Stimmen bei neun Enthaltungen. Damit ist auch Herr Mainusch gewählt worden.

Bei der Wahl einer oder eines Deputierten der Justizbehörde sind ebenfalls 111 Stimmzettel abgegeben worden. Keiner war ungültig, also 111 gültige Stimmzettel. Herr Urs Tabbert erhielt 101 Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen bei fünf Enthaltungen. Damit ist auch Herr Tabbert gewählt worden.

Bei der Wahl eines oder einer Deputierten der Behörde für Bildung und Sport sind ebenfalls 111 Stimmzettel abgegeben worden. Keiner war ungültig, also 111 gültige Stimmzettel. Herr Andreas Brinckmann erhielt 101 JaStimmen und fünf Nein-Stimmen bei fünf Enthaltungen. Damit ist auch Herr Brinckmann gewählt worden.

Bei der Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Soziales und Familie sind 111 Stimmzettel abgegeben worden. Ein Stimmzettel war ungültig, also 110 gültige Stimmzettel. Herr Klaus Francke erhielt 68 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen, 13 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Francke gewählt worden.

Ich rufe jetzt Punkt 24 auf, die Drucksache 18/2315: Bericht des Schulausschusses zum Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes.

[Bericht des Schulausschusses über die Drucksache 18/1821: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes – Gebühren für den Besuch von Vorschulklassen – Schulschwimmen (Senatsantrag) – Drucksache 18/2315 –]

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Einzelergebnisse Anlage 1 siehe Seite 1721.

Wer wünscht das Wort? – Frau Ernst wünscht es.

(Unruhe im Hause)

Ich bitte Sie eindringlich, zur Ruhe zurückzukehren, Ihre Nebengespräche einzustellen und der Debatte zu folgen. Das wäre sehr freundlich von Ihnen.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! "Es werden wieder mehr Kinder ertrinken" titelte am 1. Juni das Altonaer Wochenblatt. Es werden wieder mehr Kinder ertrinken, ist die Bewertung der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft DLRG zu den Plänen der Sport- und Schulsenatorin Dinges-Dierig. Aber auch diese dramatische Einschätzung von Fachleuten prallt an Hamburgs Schul- und Sportsenatorin vermutlich ab.

Meine Damen und Herren! Die monatelange Erörterung über die Zukunft des Schulschwimmens in Hamburg dokumentiert das totale Versagen einer Senatorin in Hamburg, die für Schwimmen, Schule und Sport zuständig ist.

(Beifall bei der SPD und bei Christa Goetsch GAL)

Wenn diese Schulgesetzänderung beschlossen wird, wird künftig in Hamburg der Schwimmunterricht nach der Grundschule Geld kosten und nicht mehr, wie bisher, von qualifizierten Lehrkräften durchgeführt, sondern ausschließlich von Bademeistern. Damit werden weniger Kinder als bisher Schwimmen lernen. Es werden wieder die Kinder getroffen, deren Eltern sich wenig um die Erziehung ihrer Kinder kümmern. Und auch der Kampf mit denjenigen, die mit religiösen Argumenten versuchen, ihre Mädchen vom Schwimmunterricht fernzuhalten, ist verloren. Menschen, die nicht Schwimmen lernen, können viele Freizeitsportarten nicht nutzen. Ihnen fehlen Möglichkeiten zur Gesundheitsvorsorge und nicht zuletzt ist auch ihr Leben bedroht.

Gleichzeitig kündigt die Schulsenatorin mit dieser Vorlage einen vorhandenen Konsens über die große Bedeutung des Schwimmunterrichts auf. Dieser Unterricht ist bisher in den Rahmenplänen – früher hieß es Lehrpläne – der Sekundarstufe I verankert, weil Schwimmen als wichtige Kulturtechnik galt, was alle Menschen können sollten, und weil es auch ein wichtiger Bestandteil des Sportunterrichts ist. Es ist kein Luxus, der nicht gelehrt werden soll, sondern elementarer Bestandteil des Sportunterrichts an den Schulen und wurde deshalb bisher auch von Sportlehrern unterrichtet.

Als Folge der Zwei-Millionen-Euro-Einsparung, die ja umgesetzt wird, sollen diese Rahmenpläne nun auch geändert werden, wie Staatsrat Schmitz in der Sitzung des Schulausschusses angekündigt hat. Das bedeutet, dass eine kurzsichtige Finanzpolitik inzwischen festlegt, was die Kinder in Hamburg lernen sollen und was sie nicht mehr lernen sollen; soweit ist es gekommen. Widerstand der Schulsenatorin gibt es nicht, weil sie am liebsten die Eltern mit noch mehr Gebühren überziehen würde; da hat die CDU ein bisschen auf die Bremse getreten. Die Auswirkungen sind absehbar und uns auch im Ausschuss eindrücklich geschildert worden. Mit Kindern, die nicht schwimmen können, können Lehrer keine Ausflüge zum See machen, es können auch keine anderen Wassersportarten vermittelt werden.

Ein zweiter Punkt zeigt den völligen Totalausfall an der Spitze der Schul- und Sportbehörde. Zu keinem Zeitpunkt

haben sich die Senatorin und die zuständige Fachbehörde einmal einen Überblick verschafft, wie es eigentlich mit den Schwimmfähigkeiten von Hamburgs Kindern aussieht. Wir haben in der letzten Ausschusssitzung nachgefragt, wie viele Kinder nach Klasse 2 Schwimmen können, wie viele nach Klasse 4, wie viele das erst in der Sekundarstufe I lernen, wie vielleicht die Unterschiede in den Stadtteilen sind, weil wir vermuten, dass es dort Unterschiede gibt. Bei dieser schlichten Frage muss der Senat passen, niemand hat bisher diese Frage erörtert. Gleichzeitig wird ein massiver Eingriff vorgenommen; das wäre die erste Frage, die sich eine ernst zu nehmende Schul- und Sportsenatorin hätte stellen müssen.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Nun ist die Schulsenatorin mit ihrer ersten Vorlage im Ausschuss auch gleich gescheitert. Bei der Anhörung haben alle anwesenden Expertinnen und Experten dies kritisiert. "Der Senat ging baden" lautete das einvernehmliche Ergebnis der Anhörung. Wieder einmal wurde daraufhin der Schulsenatorin von der CDU-Fraktion das Heft des Handelns aus der Hand genommen. Kurze Zeit später, im Mai, verkündete Senator Freytag auf einer Pressekonferenz, dass man die Rettung der beiden Wandsbeker Bäder durchsetzen könne, die des Altonaer Bismarckbads leider nicht, und dass der Beitrag zur Rettung aus dem Schuletat kommen solle, indem die Lehrschwimmbecken geschlossen würden und künftig nicht mehr die Sportlehrer den Unterricht geben würden, sondern Bademeister das machen sollten. Bei der Pressekonferenz fehlte die Schulsenatorin wieder, wahrscheinlich war sie im Urlaub, sodass zu Details dieser Pläne wieder nichts gesagt werden konnte. Aber vielleicht war sie auch gar nicht einbezogen. Wir wissen es nicht.

In der letzten Sitzung des Schulausschusses gab es dann einen erneuten Totalausfall, diesmal allerdings begleitet durch die CDU-Fraktion. Erst durch das penetrante Nachfragen von GAL und SPD hat die CDU bemerkt, dass sie ihre Vorlage vom Februar an die Verkündung vom Mai anpassen muss. Die Schulsenatorin war nicht auf den Gedanken gekommen, der Staatsrat auch nicht und auch Herr Heinemann fand eine viertel Stunde lang, dass alles in Ordnung sei. Erst der langjährige CDU-Abgeordnete Hartmut Engels merkte irgendwann, dass etwas nicht stimmte und beantragte eine Sitzungsunterbrechung. Und siehe da, die CDU präsentierte daraufhin eine veränderte Vorlage, die ungefähr 15 Minuten Bestand hatte. Nach weiterem Nachfragen wurde erkannt, dass auch das wohl nicht so ganz trage und es wurde durch Unterstützung des Behördenjuristen eine neue Formulierung gefunden.

(Petra Brinkmann SPD: Das ist ja unmöglich!)

Ich bin gespannt, wann weitere Veränderungen zu Ihrer Vorlage kommen und bin sicher, dass Sie weitere Korrekturen vornehmen müssen, weil zum Beispiel die Frage, wie eigentlich eine Sportnote erstellt werden soll, wenn Bademeister unterrichten, gar nicht geklärt ist.

Weitere Fragen sind offen. In Altona führt die gleichzeitige Schließung des Lehrschwimmbeckens in der Mendelssohnstraße und des Bismarckbads zu einer regional völligen Unterversorgung. Keiner weiß, wo die Kinder in Altona künftig Schwimmen lernen sollen. Die Eltern haben durch ihren Protest darauf hingewiesen.

Ich glaube, diese Ausschusssitzung war ein vorläufiger Höhepunkt des Ausfalls der politischen Führung und es war ein Trauerspiel, dies in den letzten Monaten zu ver

folgen. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass so eine Senatorin nicht auf die Idee kommt, ihre FebruarVorlage anzupassen, wenn im Mai ein völlig anderes Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Aber man wundert sich nicht, wenn man die letzten Monate verfolgt. Diese Schulsenatorin setzt sich weder für den Schulsport ein noch für die Bäder und für den Breitensport und dies hat auch eine entsprechende öffentliche Kommentierung gefunden. Entscheidungen der Schulsenatorin werden immer wieder durch die CDU-Fraktion korrigiert, mal bei der Rettung der Freilichtschule in Ohlstedt, mal bei der Abschaffung der Lernmittelfreiheit und jetzt beim Schulschwimmen. Die Vorlagen scheitern in der eigenen Fraktion und es ist absehbar, dass diese ständige Korrektur in einzelnen Sachfragen abgelöst wird, vielleicht durch eine Korrektur in der personellen Besetzung dieser Position. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Herr Heinemann hat jetzt das Wort.

(Michael Neumann SPD: Ah, der Neue!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe fünf Senatoren miterlebt

(Michael Neumann SPD: Sie werden auch noch die sechste erleben!)