Eltern nehmen ihre Rechte im Rahmen der Schule sehr unterschiedlich wahr. Auch dieses haben Sie eben schon ausgeführt. Viele, viele Eltern sehen es als eine Chance zur Mitgestaltung, aber wir dürfen auch nicht vergessen, dass manche Eltern aus verschiedenen Gründen nicht an der Schule mitwirken wollen. Ich denke, es gehört auch zu einer freiheitlichen Demokratie, diese beiden unterschiedlichen Verhaltensweisen zu akzeptieren. Rechte per Staatsgewalt durchsetzen zu wollen – ein wenig hörte ich das eben heraus – hieße, aus dem Recht der Eltern eine Pflicht zur Mitwirkung zu machen. Das wollen wir nicht.
Auf der anderen Seite müssen wir die Haltung der Eltern ernst nehmen, die sagen, wir wirken in der Schule nicht mit, weil wir uns als Eltern nicht ernst genommen fühlen.
Wir müssen daher die Haltung der Eltern ernst nehmen, weil wir aus Erfahrung wissen, dass die Zufriedenheit der Eltern ebenso wie der Schüler ein ganz wichtiges Qualitätsmerkmal von Schule ist.
Es ist daher unsere Aufgabe, einerseits der Elternarbeit innerhalb der Schule mehr Bedeutung zu geben und andererseits den Zufriedenheitsgrad der Eltern mit ihrer Schule jährlich zu erfragen. Genau das werden wir auch tun.
Die selbstverantwortliche Schule zeichnet sich nämlich gerade dadurch aus, dass die Verantwortung für interne Gestaltung in der Schule beim Schulleiter und nicht bei der Behörde für Bildung und Sport liegt.
Im Gegensatz zu früher werden wir aber hinschauen, wie der Schulleiter diesen Prozess gestaltet. Der jährliche Bericht, auch über das Qualitätsmerkmal Zufriedenheit der Eltern und Schüler, wird diese per Fragebogen ermittelten Ergebnisse beinhalten. Das ist genau das, worauf es ankommt. Der Dialog zwischen Eltern und Schule wird dadurch einen völlig anderen, nämlich einen verbindlicheren Charakter erhalten. Er wird transparent für beide Seiten sein. Er wird daher die Beteiligten anspornen, die Kooperation zwischen Schule und Eltern weiter zu verbessern.
Wenn Eltern den Jahresbericht sehen, werden sie in dem Fall unmittelbar merken, dass ihr Engagement auf fruchtbaren Boden fällt. So werden wir nachhaltig die freiwillige Wahrnehmung der Rechte vonseiten der Eltern fördern.
Doch es geht nicht nur um die Unterstützung der Wahrnehmung von Elternrechten. Die gemeinsame Verantwortung von Eltern und Schule zu schärfen und mehr Verbindlichkeit in die notwendige Zusammenarbeit zu bringen, ist für mich ein prioritäres Ziel. Unsere Kinder haben nur dann eine gute Chance, den Bildungsweg erfolgreich zu durchlaufen, wenn sie nicht durch gegenläufiges pädagogisches Wirken von Elternhaus und Schule zerrieben werden.
Daher ist es notwendig, dass Eltern zu dem pädagogischen Konzept der Schule stehen, die ihr Kind besucht. Verträge zwischen Eltern und Schule werden daher die Zukunft sein. Das zeigen bereits die Schulen, auch in Hamburg, in denen schon heute Elternverträge Realität geworden sind, die ergänzend zu Lernvereinbarungen mit den Schülern und auch der altbekannten Hausordnung sind.
Es ist nicht nur der politische Wille des Senats, sondern an dieser Stelle auch mein ganz persönlicher, aus meiner Erfahrung als langjähriges Elternratsmitglied, einerseits ganz eindeutig die Rechte der Eltern zu stärken, andererseits aber auch die Pflichten der Eltern gegenüber der Schule einzufordern.
Daher nutze ich diese Gelegenheit und richte hier und heute einen Appell an alle Eltern: Machen Sie das Mitwirken in der Schule zu Ihrer Herzensangelegenheit für Ihre Kinder.
Sehen Sie in dem Schulleiter und in den Lehrkräften die Partner als positives Lernumfeld Ihrer Kinder, mit denen es gilt, Schule zu gestalten. Wir werden von unserer Seite
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 18/2321 an den Schulausschuss zu, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist die Überweisung einstimmig angenommen.
[Senatsantrag: Antrag des Senats auf Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Herrn Professor Dr. Helmut Greve und Frau Professor Dr. h. c. Hannelore Greve – Drucksache 18/2814 –]
Laufen Sie nicht zu weit weg. Wir werden fünf Minuten vor sechs mit der Glocke daran erinnern, dass Sie bitte wieder in den Plenarsaal kommen mögen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße ganz herzlich in unserer Mitte Frau Professor Dr. Hannelore Greve und Herrn Professor Dr. Helmut Greve.
Herr Präsident, sehr verehrte Frau Professor Greve, sehr verehrter Herr Professor Greve, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Für den Senat begründe ich den Antrag gegenüber diesem Hause, heute die Ehrenbürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg an Frau Professor Greve und Herrn Professor Greve mit Ihrer Zustimmung zu verleihen.
"Wir haben keinen Adel, keine Patrizier, keine Sklaven, ja selbst nicht einmal Untertanen. Alle wirklichen Hamburger kennen und haben nur einen einzigen Stand, den Stand eines Bürgers. Bürger sind wir alle, nicht mehr und nicht weniger."
Mit diesen Worten versuchte im Jahre 1803 der Hamburger Pädagoge und Publizist Johann Carl Daniel Curio das Leitmotiv traditionellen Hamburger Bürgersinns zu fassen.
Denn ohne landesherrliche oder bischöfliche Oberhoheit, ohne Adel oder Patriziat, galt für jeden Hamburger Bürger dereinst der Satz: res mea agitur – jeder Bürger trägt Verantwortung für das Gemeinwohl.
Aus philanthropischen, sozialen oder religiösen Motiven ließen die Bürger andere an ihrem Erfolg teilhaben.
Und so ist in dieser großen Tradition Hamburg das geworden, was wir heute Morgen bei der Einweihung der neuen Räume der Körber-Stiftung hören konnten: Die Hauptstadt der Stiftungen in Deutschland.
Das hat eine lange Geschichte in dieser Stadt und ich möchte hier einige Beispiele nennen. Ich denke an die "Niederländische Armen-Casse", 1585 von Niederländischen Kaufleuten Augsburgischer Konfession gegründet, die auf der Flucht vor der Inquisition des so genannten "eisernen" Herzogs Alba aus den damals spanischen Niederlanden nach Hamburg gekommen waren.
Sie gründeten die Armen-Casse, um in Not geratene Glaubensbrüder zu unterstützen, und schon bald halfen die Niederländer auch alteingesessenen Hamburgern. Heute ist diese Armen-Casse Hamburgs älteste, noch bestehende Wohlfahrtseinrichtung.
Oder ich denke an die Musikhalle, die dank einer testamentarisch verfügten Spende des legendären Reeders Carl Heinrich Laeisz und seiner Frau Sophie Christine im Juni 1908 eröffnet werden konnte. Hamburg erhielt damals einen erstklassigen Konzertsaal, seinerzeit der größte und modernste in Deutschland und seither eine "würdige Stätte für die Ausübung und den Genuss edler und ernster Musik", wie der Reeder den Stiftungsgedanken einst formulierte.
Oder ich denke an die Bucerius Law School, Deutschlands erste private Hochschule für Rechtswissenschaften, die im Jahre 2000 von der Zeit-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius gegründet wurde und wiederum auf Hamburgs Ehrenbürger Dr. Gerd Bucerius zurückgeht; ein großer Politiker, Publizist und Unternehmer, der die Mediengeschichte geprägt hat.
Neben Bucerius, Laeisz und den Niederländern knüpfen Helmut und Hannelore Greve an diese große Tradition der Stifter und Mäzene an, denen Hamburg ihren Großmut nie ganz wird angemessen danken können.
Helmut und Hannelore Greve gehören zu den bedeutendsten Stiftern in Deutschland. Über Jahrzehnte haben sie Kultur, Wissenschaft und soziale Projekte gefördert; in Hamburg und darüber hinaus, in der ganzen Welt.
Dieses herausragende mäzenatische und stifterische Engagement, mit dem das Ehepaar Greve seine Liebe für diese Stadt und seine Verantwortung für das Land bewiesen hat, lässt sich nicht mit einer bloßen Auflistung würdigen.
Stellvertretend für das wohltätige Wirken von Helmut und Hannelore Greve möchte ich daher die Flügelbauten zur Erweiterung des Universität-Hauptgebäudes zum fünfundsiebzigjährigen Bestehen im Jahre 1994 nennen. Das war seit dem Bau der Laeiszhalle nicht nur die größte Zuwendung an die Freie und Hansestadt Hamburg, sondern das war und ist der Beweis für das unverbrüchliche Bekenntnis der Eheleute Greve zu dieser Stadt; ein Bekenntnis, das die beiden mit der großherzigen Unterstützung für die Elbphilharmonie vor kurzem erneuert haben.
Im Jahre 1991 verlieh die Freie und Hansestadt Hamburg Kurt A. Körber und Alfred C. Toepfer für ihre herausragenden Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, den Wiederaufbau Hamburgs und die Förderung von Wissenschaft und Kultur, in einem gemeinsamen Festakt die Ehrenbürgerwürde.