Ich finde, dass können Sie und wir alle anders. Ich bitte Sie, den Rednerinnen und Rednern aufmerksam zuzuhören und Ihre eigenen Gespräche einzustellen. – Herr Lein, bitte.
Aber wir haben auch starke Stimmen. – Wer hätte das früher gedacht, dass die Schulsysteme, wenn man darüber diskutiert, nicht mehr als gestrig gesehen werden, sondern dass man heute sehr wohl sagen kann: Über Schulsysteme reden, heißt zukunftsorientiert reden.
Nun hat Herr Heinemann, aber auch andere, einen Stein ins Wasser geworfen und er schlägt Wellen. Im Augenblick – so ist jedenfalls Ihre Vorstellung – sollte nur über die Hauptschule gesprochen werden. Die Hauptschule hat nur 10 Prozent der Schüler und hier ist der Auslöser, dass man sie möglicherweise abschaffen sollte. Wir sind der Auffassung, dass über viel mehr diskutiert werden müsste.
Die letzte Enquete-Kommission ist über zehn Jahre her. Sie wurde so dargestellt, als wenn nur die VHGS das Ergebnis gewesen wäre. Es war aber erheblich mehr. Wir haben den Anstoß zur Notwendigkeit von Lehrplanrevisionen und den Anstoß über die Frage der Eigenverantwortlichkeit von Schulen erhalten. Hier sind die Akzente
gesetzt worden, die später umgesetzt und bis zum heutigen Tage eingefahren werden. Seitdem gab es vier LAUStudien, zwei PISA-Studien, KESS, ULME und mehr.
Über alle Studien haben wir ein bisschen gesprochen, aber zusammengefasst haben wir sie nie und gefragt: Was haben diese Studien eigentlich insgesamt für Auswirkungen auf unser Schulsystem? Das kann man meines Erachtens nicht in einem Kreis bei einer Senatorin oder sonst wo behandeln, sondern nur im Parlament und in den von ihm eingesetzten Gremien.
Ich kann verstehen, Herr Heinemann, dass Sie sagen: Jetzt mal schnell, wer weiß, wie lange das Fenster in meiner Partei noch offen ist. Noch sind Sie möglicherweise in der Schulstrukturfrage nicht ganz sicher, wie viele von Ihren Freunden hier überhaupt mitgehen. Man hört doch eine ganze Menge. Wir wollen aber keinen "Husch", was an anderer Stelle beim Regierungshandeln in den letzten Jahren so deutlich geworden ist.
Denken Sie bitte an das Büchergeld. Die Einführung war ein Fiasko. Denken Sie an die Abschaffung der IR-Klassen, mal hü, mal hott und jetzt wieder doch nicht mehr. Denken Sie an die Sprachförderung mit drastisch eingeschränkten Mitteln. Denken Sie bei der selbstverantworteten Schule daran, dass nächstes Jahr ohne sorgfältige Evaluierung so etwas auf die ganze Schullandschaft übergestülpt werden soll. Oder überlegen Sie sich das Fiasko der Einführung neuer Lehrerarbeitszeitberechnungen an den Schulen. Die scharfe Kritik von Mummert + Partner hat der Senat nicht einmal kommentieren mögen, so miserabel war das durchgeführt.
Jetzt geht es natürlich auch nicht mehr einfach um die Abschaffung von Hauptschulen oder nur das Drechseln an Schulstrukturen, sondern es geht um ein umfassendes Konzept, wie wir es vorgelegt haben. Vielleicht haben wir doch die Chance, über alle Fragen einen Konsens zu erwirtschaften, inklusive der Frage, die bisher so diametral gegenüberstand: Hier gegliedertes Schulwesen und Hätschelung des Gymnasiums und dort die Integration.
Ich wünschte mir, dass die CDU mit ganzem Herzen und nicht nur zähneknirschend hier mitmacht, um dann vielleicht doch noch im Hinterzimmer oder irgendwo im 16. Stock das Ganze zu konterkarieren. Im Übrigen würde ich mir auch wünschen, dass die Senatorin sagt: Mit allem Sachverstand unserer Behörde werden wir diese Arbeit unterstützen. – Ich danke.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 18/3245 an den Schulausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig. Die Überweisung ist damit erfolgt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 52, Drucksache 18/3246, Antrag der GAL-Fraktion: Verbindliche Standards (Pflichtenheft) zur Installation und zum Einsatz von Videoüberwachung an öffentlichen Orten in Hamburg.
[Antrag der Fraktion der GAL: Verbindliche Standards (Pflichtenheft) zur Installation und zum Einsatz von Videoüberwachung an öffentlichen Orten in Hamburg – Drucksache 18/3246 –]
Beide Drucksachen möchte die SPD-Fraktion an den Innenausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Frau Möller, bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Plenum und auch im Ausschuss gab es wiederholt in den letzten 12 Monaten fast kontroverse Debatten zur Videoüberwachung und zur Novellierung des Polizeigesetzes.
Der Antrag, den wir heute hier einbringen, dient nicht dazu, diese Debatte wieder neu aufzunehmen, sondern dient dazu, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass der Senat beziehungsweise die Innenbehörde beschlossen hat, Videoüberwachungen in dieser Stadt einzuführen. Wir wollen, dass es hierfür verbindliche Standards gibt und dass die demokratische Kontrolle ermöglicht wird.
Auf die Vorstellung unseres Antrages gab es schon zwei Pressemitteilungen, die jeweils eher die Medien erreicht hatten, als unsere Pressekonferenz zu Ende war.
Das ist manchmal etwas verwunderlich, schadet aber nicht. Auf diesen inzwischen schon ziemlich lustigen Reflex der CDU möchte ich als erstes eingehen, denn über jede innenpolitische Debatte, die die GAL beginnt, bemerkt die CDU: Die GAL misstraut der Polizei.
Ich will das noch einmal klarstellen. Herr Ahlhaus spricht heute nicht, aber – wie ich gesehen habe – steht Herr Warnholz auf der Rednerliste. Das ist aber egal, ich sage das einfach der Fraktion insgesamt: Wir sind tatsächlich misstrauisch gegenüber der politischen Führung der Polizei, vor allem auch, weil diese sich immer wieder weigert, politische Verantwortung zu übernehmen. Ich sage es nochmals ganz klar: Wir sehen bei den Generalklauseln des novellierten Polizeigesetzes die Gefahr des politischen Missbrauchs.
Die Umsetzung von polizeilichen Maßnahmen durch Einzelne kann wiederum naturgemäß immer nur so rechtmäßig und so gut sein, wie die Maßgaben der Behördenleitung das zulassen. Und hierfür bedarf es parlamentarischer Kontrollmöglichkeiten.
Mein Vorschlag an die CDU wäre daher, noch einmal zu überlegen, ob sie uns demnächst unterstellen wollen, dass die GAL den einzelnen Beamtinnen und Beamten in dieser Stadt mehr Vertrauen entgegenbringt als dem Senator, was vielleicht noch viel fieser ist.
Was wir wollen, ist eigentlich ganz einfach. Wir haben die Situation, dass eine Behörde dieser Stadt für eine von der politischen Mehrheit beschlossene Maßnahme nicht
Daher werden wir für diese Maßnahmen einen einzuhaltenden Rahmen formulieren. Wir reden hier nicht darüber, dass neue PKWs angeschafft werden oder ein neues Boot für die Wasserschutzpolizei gekauft wird, sondern wir reden über Maßnahmen, die Auswirkungen auf tausende von Menschen in dieser Stadt haben.
Das Regelwerk, das wir Ihnen im Antrag vorgelegt haben – das so genannte Pflichtenheft –, hat fünf Überschriften. Ich werde kurz auf diese Überschriften eingehen. Vielleicht sollte man jetzt an dieser Stelle einmal den kleinen Hinweis loswerden: Hätten wir die Form von Videoüberwachung, die Sie sich für die Reeperbahn wünschen, schon hier in diesem Plenum, dann wüsste die "Bild"Zeitung ganz genau, wo Sie alle gerade sind.
Die erste Überschrift betrifft die Begründung einer Maßnahme. Bisher ist die einzige Begründung für eine Videoüberwachungsmaßnahme, dass wiederholt Straftaten stattgefunden haben. Diese Formulierung des Polizeigesetzes ist natürlich keine Begründung. Es wird auch nicht formuliert, was das Ziel der Videoüberwachung ist, welche polizeilichen Maßnahmen infrage kämen und auch nicht auf das Problem eingegangen, die besondere Situation zu beseitigen oder zu klären, warum die Videoüberwachung nach Abwägung aller Aspekte die tauglichste Maßnahme ist.
Die Befristung und die Neuüberprüfung gehören selbstverständlich dazu, um das noch einmal ganz eindeutig zu sagen. Eine gezählte Zahl von 975 Straftaten auf der Reeperbahn, die noch nicht einmal differenziert dargestellt wird, reicht längst nicht aus, zu entscheiden, dass zwölf Kameras aufgestellt werden. Es wird weder gesagt, warum oder welcher Effekt erwartet wird, noch wird in irgendeiner Form sich darüber ausgelassen, ob es nicht möglicherweise auch andere polizeiliche Maßnahmen gibt, die den gleichen Effekt in Bezug auf die Zahl der Straftaten hätten, aber wesentlich milder im Umgang mit den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt wären.
Die Gratwanderung zwischen Gefahrenabwehr und Strafrecht, Herr Dr. Dressel, ist mir im Übrigen durchaus bekannt. Sie haben den Streit zwischen den Senatoren Kusch und Nagel moniert. Diesen Streit sollen sie bitte selber austragen und nicht wir.
Nein, ich höre nicht damit auf. Ich sage das noch einmal: In der Begründung für die Videoüberwachung muss klar definiert sein, dass es einen konkreten Anlass mit einem konkreten Ziel gibt, nämlich die Verhinderung von Straftaten. Das ist dann selbstverständlich eng verbunden mit der Sicherung von Beweisen.
Das mag aus Ihrem juristischen Verständnis her nicht korrekt formuliert sein. Das ist aber die inhaltliche Aussage.
Hierzu noch einmal die Erinnerung an die Bemerkung des Datenschutzbeauftragten, der im Zusammenhang mit der Videoüberwachung, die hier durch den Innensenator eingeführt werden soll, Folgendes gesagt hat: Der Umfang des Eingriffs muss normenklar und für alle Bürgerinnen und Bürger erkennbar geregelt werden. Entscheidend hierbei ist also vor allem, dass die Videoüberwachung eine von verschiedenen Methoden und nachrangig auch als Teil eines Sicherheitskonzeptes ist. Andere Maßnahmen mit weniger Eingriffen bringen weniger. Dann kann die Entscheidung hierfür getroffen werden. Hiermit verbunden ist natürlich auch die parlamentarische Kontrolle einer solchen Maßnahme.