Hierzu noch einmal die Erinnerung an die Bemerkung des Datenschutzbeauftragten, der im Zusammenhang mit der Videoüberwachung, die hier durch den Innensenator eingeführt werden soll, Folgendes gesagt hat: Der Umfang des Eingriffs muss normenklar und für alle Bürgerinnen und Bürger erkennbar geregelt werden. Entscheidend hierbei ist also vor allem, dass die Videoüberwachung eine von verschiedenen Methoden und nachrangig auch als Teil eines Sicherheitskonzeptes ist. Andere Maßnahmen mit weniger Eingriffen bringen weniger. Dann kann die Entscheidung hierfür getroffen werden. Hiermit verbunden ist natürlich auch die parlamentarische Kontrolle einer solchen Maßnahme.
In diesem Zusammenhang haben wir einen ehrenamtlichen Beirat erwähnt, der sich aus fachlicher Kompetenz zusammensetzt und unabhängig von der politischen Mehrheit ist. Auch hier muss ich noch einmal auf die Pressemitteilung der SPD eingehen. Herr Dr. Dressel, ich kann gut verstehen, dass Sie sich davon distanzieren wollen, was die SPD in den Neunzigerjahren gemacht hat, meinetwegen auch gern von Rotgrün, aber es sollte schon ein bisschen klarer und vielleicht mit mehr Niveau sein. Die Polizeikommission war das Ergebnis eines PUAs der Polizei zu Vorfällen, die Sie vielleicht einmal nachlesen sollten. Es gab hierfür eine inhaltliche Begründung. Der Beirat, den wir hier wollen, ist eigentlich genau dafür vorgesehen, den nächsten PUA Polizei zu vermeiden, um das einmal deutlich zu sagen.
Es geht darum, die Maßnahmen zu begleiten und vorab beziehungsweise frühzeitig auf Probleme hinzuweisen.
Zur Evaluation einer Maßnahme ist zu sagen, dass das aus unserer Sicht ein völlig normales Vorgehen bei Projekten ist, die die Sozialbehörde oder die Schulbehörde startet. Warum also nicht auch hier in der Innenbehörde? Man kann natürlich eine Evaluation nur dann durchführen, wenn die Ziele klar formuliert werden und wenn es eine einvernehmlich bestimmte Datengrundlage gibt, die dann auch extern angefertigt wird. Was man dann mit dem Ergebnis einer Evaluation macht, sollte im Übrigen auch vorher klar sein. Das kann man nicht dann beliebig den Mehrheiten und den Stimmungen in dieser Stadt überlassen. Das fordern Sie nicht und daher gibt es auch keine Zustimmung für den Punkt 5 Ihres Zusatzantrages.
Der vierte Punkt ist die Bewilligung einer Maßnahme. 550 000 Euro haben Sie bisher für die geplanten Videoüberwachungsmaßnahmen erhalten. Was völlig fehlt, ist eine Kosten-Nutzen-Analyse. Es gibt überhaupt keine Zahlen, die in irgendeiner Form erkennen lassen, welchen sachlichen und personellen Aufwand Sie im Verhältnis zu den Zielen, die Sie erreichen wollen und die – wie ich bereits ausgeführt habe – auch nicht formuliert und auch nicht transparent sind, eigentlich benötigen.
Wir halten die Zahl von 550 000 Euro erst einmal für eine Einstiegssumme. Im Land Brandenburg hat sich im Laufe von vier Jahren diese Zahl auf 5 Millionen Euro hochgesteigert. Ich bin gespannt, wie sich das hier in Hamburg
entwickeln wird. Klar ist, dass wir für die Haushaltsberatung die Möglichkeit erhalten müssen, die Kosten und Nutzen eindeutig zu überprüfen. Nur mit sparsamer Haushaltsführung und produktorientiertem Haushaltsplan kann man überhaupt noch seriös arbeiten.
Der letzte Punkt ist eigentlich der einfachste. Das ist die Praxis des laufenden Betriebs, die so genannte gute fachliche Praxis. Klare Handlungsanweisungen und Zuständigkeiten sind nötig, alles immer auch transparent und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar. Sie können nicht erwarten, dass Sie mit derartigen Maßnahmen, was Sie aus polizeilicher Sicht erreichen wollen, tausende von betroffenen Menschen – wohlgemerkt Menschen, die völlig unbeteiligt sind –, hierüber im Unklaren lassen, Akzeptanz finden.
Zum Schluss vielleicht nochmals der Hinweis, dass dieses Pflichtenheft nicht aus unserer politischen Diskussion gegen die Videoüberwachung entstanden ist. Herr Dr. Dressel hat gesagt, dass das ein Verhinderungsprojekt wäre, was wir hier starten, aber das Gegenteil ist der Fall. Dieses Pflichtenheft ist von Städten abgeschrieben, die aus der Sicht der jeweiligen Polizeibehörden der dortigen Kommunen
beispielsweise Zürich – erfolgreich Videoüberwachung betreiben und wir halten es natürlich für flexibel. Man kann mit gutem Grund das eine oder andere übernehmen oder auch weglassen. Aber klar ist, dass wir Transparenz und parlamentarische Kontrolle über die Videoüberwachungsmaßnahmen brauchen, die Sie in dieser Stadt durchführen werden.
Drei Punkte nochmals zum SPD-Antrag: Aus meiner Sicht beinhalten die Punkte 1, 3 und 4 genau das, was die CDU durchführen will. Das wird wahrscheinlich Herr Warnholz auch bestätigen und Herr Senator Nagel hat das auch schon in seinem Konzept zur Überwachung der Reeperbahn vorgestellt. Zur Evaluation habe ich bereits meine Ausführungen dargestellt. Zu Punkt 6: Die Berichtserstattung ersetzt aus unserer Sicht nicht die parlamentarische Kontrolle und genau die benötigen wir hier für die Videoüberwachungsmaßnahmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass ich hier die parlamentarische Reihenfolge etwas durcheinander bringe, bitte aber um Verständnis, weil ich unmittelbar nach der Debatte den Flieger zur IMK nach Karlsruhe erreichen muss. Mir ist der Punkt der Videoüberwachung aber so wichtig, dass ich hierzu etwas sagen möchte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren speziell von der GAL, Frau Möller, Sie haben immer noch nicht verstanden, warum wir Videoüberwachung einführen und ich glaube, dass Sie das auch nicht verstehen wollen. Bei Ihren heutigen Ausführungen ist das wieder einmal ganz deutlich geworden. Vielleicht verstehen Sie wenigstens nach der Sitzung, worum es uns wirklich geht, obwohl ich mir das eigentlich nicht vorstellen kann.
Die Videoüberwachung wird als polizeiliches Hilfsmittel eingesetzt, um Straftaten zu verhindern und vorzubeugen. Es geht also um Prävention und um die Sicherheit der Bürger in dieser Stadt. Es geht doch nicht darum, die Rechte der Bürger einzuschränken. Das ist doch völliger Unsinn. Wir wollen mit der Videoüberwachung mehr Sicherheit für die Bürger und Gäste dieser Stadt erreichen. Das werden wir auch schaffen.
Hier können Sie noch so viel behaupten, dass Videoüberwachungen nichts bringen. Die Fakten sprechen hier eindeutig gegen Sie, Frau Möller. Die Erfahrungen aus anderen Städten in Deutschland und Europa belegen eindeutig und eindrucksvoll die präventive Wirkung der Videoüberwachung. Es gibt dort zum Teil drastische Rückgänge der Straftaten und genau dort möchte ich hin.
Frau Möller, wenn die Videoüberwachung auch nur eine Körperverletzung oder einen Mord verhindert und nur ein Mensch weniger zu Schaden kommt, dann hat sich das schon gelohnt. Hier Effizienzgründe nach dem Motto anzuführen, dass man hochrechnen müsse, kann nicht richtig sein. Wir sind hier für die Sicherheit der Stadt zuständig.
Meine Damen und Herren von der GAL, ich frage Sie ganz gezielt: Verzichten Sie eigentlich auch auf Bus und U-Bahn, weil Sie die Videoüberwachung so verteufeln? Verzichten Sie auf Einkäufe in den allermeisten Geschäften hier in Hamburg, weil dort videoüberwacht wird? Verzichten Sie auf einen Besuch bei Ihrer Bank oder an der Tankstelle, weil dort videoüberwacht wird? Irgendwie ist das doch ein bisschen lebensfremd oder?
Ihre Argumentation ist einfach nicht schlüssig, sondern durch und durch ideologisch geprägt. Zum Glück merken das auch die Bürger.
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Die Videoüberwachung ist nur ein zusätzliches polizeiliches Instrument. Alle weiteren Maßnahmen der Kriminalitätsbekämpfung – beispielsweise der verstärkte zivile und uniformierte Einsatz auf St. Pauli – wird genauso fortgesetzt wie bisher.
Dieser Senat steht für mehr Sicherheit der Bürger in dieser Stadt. Daher werden wir auch kein bürokratisches Monstrum aufbauen, um die Polizei unnötig zu gängeln. Was Sie wollen, ist ein Rückfall in überbürokratische Zeiten und das in Zeiten, in denen wir doch allgemein von Bürokratieabbau reden und diesen eigentlich auch wollen.
Wenn man sich Ihr Modell anschaut, stellt man fest, dass Sie nicht nur die parlamentarische Kontrolle wollen, was okay ist, sondern Sie wollen sogar die Überwachung der parlamentarischen Kontrolle. Das ist doch irgendwie abenteuerlich und passt nicht mehr, auch nicht in unserer Demokratie.
Wir werden nicht zulassen, dass sich die Polizei mit Ihren Regeln und Auflagen beschäftigen muss. In dieser Zeit
wird die Polizei auf der Straße präsent sein, um Verbrechen zu verhindern. Das ist mir viel wichtiger.
Sehr geehrte Abgeordnete von der GAL, das Misstrauen, das einem aus Ihrem Antrag geradezu entgegenspringt, zeigt leider ganz deutlich und Sie haben das soeben auch noch explizit genannt, dass Sie noch immer Probleme mit der Polizei und der Inneren Sicherheit sowie speziell natürlich – das war für mich heute neu – mit mir als Person haben. Aber damit muss ich leben.
Kommen Sie doch endlich in der Realität an, Frau Möller. Sie haben noch nicht erfasst, was tatsächlich passiert. Es geht doch gar nicht darum, die Freiheit einzuschränken. Hören Sie endlich damit auf, permanent einen künstlichen Gegensatz zwischen Freiheit und Sicherheit aufzubauen.
Ich möchte noch einen letzten Satz hinsichtlich Ihrer Erklärungen, die Sie gestern beziehungsweise vorgestern in der Pressekonferenz abgegeben haben, erwähnen: Sie erwecken fast den Eindruck, die Videoüberwachung sei hier in Hamburg plötzlich über Nacht eingebrochen. Ich frage mich wirklich: Wo waren Sie denn, Frau Möller? Haben Sie unsere lange, intensive und gemeinsame parlamentarische Beratung des neuen Polizeigesetzes mit den vielen Ausschusssitzungen, Expertenanhörungen, Bürgerschaftsdebatten oder der Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten schon vergessen? Die Videoüberwachung ist lang und ausführlich sowie parlamentarisch und somit politisch auch mit Ihnen erörtert worden. Das neue Polizeirecht steckt eindeutig den rechtlichen Rahmen ab, in welchem dieses bewährte polizeiliche Hilfsmittel einzusetzen ist. Die Regeln sind im Gesetz festgelegt. Daher wird die Videoüberwachung auch genau dort eingesetzt, wo sie erforderlich ist, beispielsweise auf der Reeperbahn, wo es kontinuierlich erhöhte Kriminalitätsbelastung gibt.
Ich freue mich darüber, dass Senat und Regierungsfraktion eindeutig hinter dem modernen Polizeirecht sowie seinen Instrumenten stehen und damit auch hinter der Videoüberwachung. Ich darf Ihnen nochmals deutlich machen: Wir führen Videoüberwachung nicht zum Selbstzweck ein, sondern es geht uns hier um mehr Sicherheit für die Bürger dieser Stadt.
Ich bitte nochmals um Entschuldigung, dass ich mich vorgedrängt habe, aber auf mich warten viele, der Flieger jedoch nicht immer. – Ich danke Ihnen.
Bei dem Einsatz der Videoüberwachung stehen zwei Grundwerte in Abwägung gegeneinander: Zum einen der
Schutz von Personen und Sachen vor Straftaten, ein Aspekt der Inneren Sicherheit. Zum anderen der Schutz individueller Freiheits- und Persönlichkeitsrechte, ein Aspekt des Datenschutzes.