Für die CDU-Bürgerschaftsfraktion ging es in der Vergangenheit und geht es auch weiterhin um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, und zwar vor Datenschutz – ich wiederhole nochmals – vor Datenschutz, Frau Möller.
Mit dem neuen Polizeigesetz hat der Senat und die CDU eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum geschaffen. Zur Verhütung von Straftaten kann die Polizei einzelne öffentlich zugängliche Orte überwachen, an denen – wie wir wissen – wiederholt Straftaten begangen worden sind, und zwar mittels Bildübertragung. Ich frage mich wirklich, was ist daran schädlich? Der Senator hat das hier sehr schön ausgeführt, an welchen Orten schon jetzt tagtäglich diese Bildübertragungen durchgeführt werden. Auf die Videoüberwachung wird durch Schilder offen und weit sichtbar hingewiesen werden. Ich denke, das ist eine wundervolle Sache.
Bereits bei der Innenministerkonferenz im Mai 2000 wurde festgestellt, dass die Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten im öffentlichen Raum ein sehr geeignetes Mittel ist und die Wahrnehmung der präventiven Aufgaben der Polizei wirksam unterstützt. Die Videoüberwachung ist für Hamburg ein außerordentlich geeignetes Mittel, die erhöhte Kriminalitätsbelastung, wie beispielsweise auf der Reeperbahn, konsequent zu bekämpfen.
Ich freue mich, dass in Zusammenarbeit mit der CDUFraktion und dem Senat das Polizeigesetz erarbeitet wurde und so zügig jetzt auch Wirkung zeigt.
Die CDU unterstützt den Innensenator ausdrücklich darin, die Auswahl der Standorte für die Videoüberwachung nach rein fachlichen Gesichtspunkten und unter besonderer Berücksichtigung der Gewaltkriminalität vorzunehmen. Messerstecher und andere Gewalttäter haben in Hamburg nichts zu suchen
Die Hamburger CDU traut unserer Polizei bei der Durchführung dieser Videoüberwachung einen maßvollen und verhältnismäßigen Umgang zu. Dieses Vertrauen würden wir uns auch von Ihnen, Frau Möller, und von der GALFraktion sehr wünschen.
Der von der GAL-Fraktion vorgelegte Antrag spiegelt dieses ungerechtfertigte Misstrauen explizit wider. Es wird mehrfach behauptet, dass die Videoüberwachung nach Paragraph 8 Absatz 3 des Hamburgischen Polizeigesetzes keinen Einschränkungen unterlegen würde. Das
ist unzutreffend, denn die Eingriffsvoraussetzungen haben wir in den ganzen Anhörungen diskutiert und bemerkt. Die Verarbeitungsgrundlagen hierfür sind ausdrücklich normiert.
Die aufgeführten technischen Möglichkeiten, die als Beleg für erforderliche zusätzliche Regelungen bemüht werden, sind entweder rechtlich nicht zulässig oder von den polizeilichen Planungen nicht vorgesehen. Hiermit meine ich die Verbindung von Bild und Ton, Videobilder mit Datenbanken oder automatische Erkennbarkeit und 360 Grad Blickfeld.
Das geforderte Pflichtenheft würde viel zu weitgehend in die polizeiliche Entscheidungsbefugnis zur Anwendung dieser Videoüberwachung eingreifen. Diese Forderung, dass die Videoüberwachung nur zur Sicherung von Beweisen bei Straftaten eingesetzt werden dürfte, zeigt das Missverständnis der GAL hier im Parlament. Die Videoüberwachung dient der Gefahrenabwehr, sie dient also zur Abschreckung. Die Gewinnung von Beweismaterial ist hier nur ein Nebeneffekt.
Der Einsatz von Videoüberwachung wird von der Polizei mittels Lageauswertung nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Entscheidung für den Einsatz bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen muss der Polizei überlassen bleiben. Die Vorstellungen der GAL zur demokratischen Kontrolle sind überflüssig. Das verabschiedete Polizeigesetz sieht bereits einen Bericht des Senats gegenüber der Bürgerschaft zu den Maßnahmen der Videoüberwachung vor, sodass die parlamentarische Kontrolle bereits dadurch gewährleistet ist.
Die datenschutzrechtliche Kontrolle erfolgt durch den Datenschutzbeauftragten. Ich denke, das ist Sicherheit genug. Weiterer Gremien bedarf es hier wirklich nicht.
Die geforderte Evaluation ist im Gesetz bereits nach drei Jahren vorgesehen. Über die Ergebnisse und Konsequenzen hat dann die Bürgerschaft zu befinden. Die Aufgabenwahrnehmung durch eine unabhängige Einrichtung ist abwegig. Zusätzliche Festlegungen im Vorwege hinsichtlich möglicher Konsequenzen einer Evaluation sind ebenfalls abzulehnen. Die Evaluation ist ergebnisoffen durchzuführen. Der Unterpunkt Bewilligung bleibt zudem unklar. Wer soll denn die Videoüberwachung bewilligen, bevor die Innenbehörde die Durchführung einer solchen Maßnahme beschließt?
Die Ausführungen zum Betrieb sind überflüssig, weil die Erfordernisse bereits im Gesetz – Stichworte Speicherdauer, Hinweisschilder, Zweckgebundenheit und so weiter – geregelt sind. Vor diesem Hintergrund ist der GALAntrag abzulehnen.
Wenn mit der Videoüberwachung schon eine Straftat verhindert werden kann, erfüllt sie ihren Zweck. Ich gehe jedoch davon aus, dass mit dem präventiven Einsatz der Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten eine Vielzahl von Straftaten verhindert werden kann und bin sicher, dass die turnusmäßige Überprüfung der Kriminalitätsentwicklung der relevanten Örtlichkeiten dieses belegen wird. Darüber hinaus wird selbstverständlich bei den überwachten Örtlichkeiten die Entwicklung der Kriminalität in benachbarten Bereichen untersucht, um einen möglichen Verdrängungseffekt aufzudecken.
Meine Damen und Herren! Wachsende Stadt heißt auch wachsende Sicherheit. Die Sicherheit der Menschen in unserer Stadt muss Vorrang vor allen anderen Überlegungen haben und die Bürger wissen, dass die Sicherheit unserer Stadt bei Senator Udo Nagel und bei Staatsrat Dr. Schulz und der Hamburger CDU in den allerbesten Händen ist.
Deswegen gilt weiterhin null Toleranz für Straftäter und deswegen, meine Damen und Herren von der GAL, und deswegen die Videoüberwachung. – Vielen Dank.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD, der CDU und der GAL – Präsident Berndt Röder übernimmt den Vorsitz.)
Ich will trotzdem versuchen, auch wenn die Zeit fortgeschritten ist, noch einmal etwas Inhaltliches zur Initiative zu sagen. Um es gleich vorweg zu sagen: Sie wissen ja schon, dass wir der Initiative an dieser Stelle nicht zustimmen können und wollen, denn Sie haben die Hürden für die Videoüberwachung so hoch gelegt, Verfahrensregeln so komplex mit eingebaut, dass man nur sagen kann, eigentlich wollen Sie die Videoüberwachung in der Form, wie sie bei öffentlichen Orten möglich gemacht werden soll, aus grundsätzlichen Erwägungen nicht. Das ist Ihr gutes Recht, aber dann wäre es einfacher, hier einen Antrag einzubringen, um das Projekt zu stoppen und zu sagen, das hat gefälligst nicht stattzufinden, als ein so querbeet zitiertes Regelwerk vorzuschlagen. Das wäre aus Ihrer Sicht konsequenter gewesen als ein solches Pflichtenheft, das an einigen Stellen rechtlich problematisch und wirklich überzogen ist.
Liebe Frau Möller, was soll vor allen Dingen dieser Extrabeirat zur Überwachung der Videoüberwachung? Das bekommen die Gerichte, weil Videoüberwachungsmaßnahmen voll justiziabel sind, und wir als Parlament sollten auch ein bisschen Vertrauen in unsere eigene Kontrollkompetenz haben. Eine wie auch immer geartete Misstrauensinstanz – Sie haben selbst gesagt, dass auch Ihnen ein gewisses Misstrauen bei der Sache innewohnt – werden wir als Sozialdemokraten an dieser Stelle ausdrücklich nicht mitmachen.
Was, liebe Frau Möller, soll auch der zweite Punkt Ihres Antrags, der mir sehr aufgestoßen ist, die Videoüberwachung auf Beweissicherungszwecke zu verengen – das steht jedenfalls ausdrücklich in Ihrem Antrag –, denn eine solche Videoüberwachung hätte im Hamburger Polizeirecht nichts zu suchen. Da steht das Gefahrenabwehrrecht drin und insofern nehmen Sie da eine Akzentverschiebung vom Polizeirecht hin zum Strafverfahrensrecht vor und schaffen genau die Rechtsunsicherheit, die der heute nicht anwesende Justizsenator Roger Kusch ausgemacht hat, als er gesagt hat, ich will mal eben die Videoüberwachung in der Strafprozessordnung regeln. Das war ein ziemlicher Rohrkrepierer, was Herr Kusch da
hingelegt hat, aber Sie müssen an der Stelle mit einer solchen Initiative nicht auch noch eine Steilvorlage liefern.
Als dritten Punkt will ich inhaltlich anmerken – insofern bin ich dankbar, dass Sie das noch einmal klargestellt haben –, dass Sie sich in Ihrem Pflichtenheft an Zürich orientiert haben. Wenn man sich damit noch einmal beschäftigt, dann muss man allerdings wissen, dass es in Zürich in den Datenschutzgesetzen keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung gibt. Das ist anders als bei uns, wo wir im Polizeirecht eine Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung haben. Man kann darüber streiten, ob das so toll geregelt ist, aber das ist in Zürich nicht vorhanden. Deshalb mussten die, um das überhaupt einigermaßen datenschutzkonform hinzubekommen, eine dezidierte Checkliste mit Pflichtenheft, Beteiligungsverfahren und so weiter aufstellen und nur so konnte das mit der Schweizer Verfassung in Einklang gebracht werden. Aber hier haben wir eine andere Rechtslage und, sorry, wenn ich das sagen muss, da werden Äpfel mit Birnen verglichen.
Trotzdem noch ein Wort in Richtung CDU. Das Loblied zum Thema Videoüberwachung haben wir sehr wohl gehört, doch es wäre gut, wenn Sie in Ihrem eigenen Laden bei dem Thema ein bisschen aufräumen. Herr Kusch ist jetzt nicht da.
Sie haben genau richtig reagiert. Der ist eigentlich gar nicht dafür zuständig, aber er hat gemeint, er müsse mit einer Bundesratsinitiative noch einmal nachlegen, um eventuelle Lücken, die die Videoüberwachung hat, in der Strafprozessordnung zu regeln.
Wir brauchen von der CDU, vom Senat hier eine klare Ansage, bevor im ersten Quartal 2006 diese Maßnahme beginnt, ob diese rechtlichen Bedenken ernst zu nehmen sind oder nicht. Dieses Haus hat insgesamt einen Anspruch darauf, das zu erfahren.
Und – insofern bin ich sehr dankbar, dass der Innensenator das selbst angesprochen hat – die Videoüberwachung ist kein Allheilmittel, sondern maximal eine Unterstützung polizeilicher Maßnahmen, denn es muss noch einmal gesagt werden, Herr Warnholz, weil Sie dieses Loblied angestimmt haben: Mit der Videoüberwachung auf dem Kiez sind die Sicherheitsprobleme nicht gelöst, sondern sie kann nur einen Beitrag dazu leisten. Herr Warnholz, Sie haben sich beim Thema Kiezsicherheit auch intensiv an der Debatte beteiligt. Wir brauchen für den Kiez, für St. Pauli ein umfassendes Sicherheitskonzept, das nicht nur die Polizei betrifft, sondern Gewerbetreibende, Szenelokalitäten und auch die Anwohner mit einbezieht. Da muss man insbesondere konsequent gegen Messer und andere Waffen vorgehen und in dem Bereich ist bislang bei Ihnen Fehlanzeige.
Sie haben sich bisher nur damit hervorgetan, dass Sie unsere Initiativen zu dem Thema abgelehnt haben, aber ansonsten haben Sie beim Thema Messer und Waffen nicht viel zu bieten gehabt. Wo bleibt denn Ihre Bundesratsinitiative, mit der die Bekämpfung der Messer
und so weiter einfacher gemacht werden soll? Da ist bisher noch nichts von Ihnen zu sehen und deshalb reicht es nicht, auf der Reeperbahn Kameras aufzustellen und zu sagen, dann wird schon alles in Ordnung gehen.
Keine der Messerstechereien – wir haben in den letzten drei Monaten da nun wirklich einiges mitbekommen müssen – wäre durch die Videoüberwachung verhindert worden, denn Videoüberwachung kann nicht in die Klamotten der Leute leuchten, ob ein Messer mitgenommen wird, kann keine Taschen durchleuchten, sondern ist nur für die offene Beobachtung.